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4. April 1885.

gasförmiger Kohlensäure gefüllt, das Schiff mit an die Oberfläche bringe, was durch Berechnung leicht festzustellen sei. Das gehobene Schiff werde durch ein anderes Schiff in Sicherheit geschafft.

Man habe ferner flüssige Kohlensäure sowohl mit Wasser vermischt als auch im gasförmigen Zustande ohne Wasser zu Feuerlöschzwecken benutzt, z. B. in Extincteuren, und werde sie auch zu diesem Zwecke eine bedeutende Rolle spielen, wenn sie erst billiger geworden sei.

Sodann eigne sich flüssige Kohlensäure vorzüglich zur Herstellung von Mineralwasser; man erhalte aus 1kg derselben 400 Flaschen sehr gutes Mineralwasser, so dass die Kosten dafür 1/4 Pfg. für 1 Flasche betragen. Der Redner ist der Ansicht, dass die Wirte, wenn sie erst dazu übergegangen sein würden, mit flüssiger Kohlensäure ihr Bier zu verzapfen, sich das Mineralwasser ebenfalls selbst herstellen würden, denn es sei leicht möglich, innerhalb 10 Minuten 400 Flaschen fertig zu stellen. Auch an Eis würden die Wirte sparen, denn die durch Vergasung der Kohlensäure entstehende Kälte könne durch geeignete Vorrichtungen zum Abkühlen des Bieres benutzt werden.

Hiermit schliefst der Redner den ersten Teil seines Vortrages; es wird von anderer Seite darauf aufmerksam gemacht, dass flüssige Kohlensäure auch schon mit Erfolg zur Löschung von Schornsteinbränden angewandt worden sei. Hr. Herberts beantwortet eine Frage, wie die flüssige Kohlensäure in der Dampffeuerspritze zur Wirkung gelange, dahin, dass dieselbe seiner Ansicht nach in dem Dampfraum des Kessels vergase und so zu sagen den Dampf vorläufig ersetze. Ein Uebelstand sei hierbei die Abkühlung des Kessel

wassers.

Herr Herberts geht nunmehr zu dem zweiten Teil seines Vortrages über, indem er die ihm patentirten neuen Verfahren und Apparate zur Herstellung der flüssigen Kohlensäure bespricht.

Das Patent No. 28769 beziehe sich auf die Darstellung von Glaubersalz und Kohlensäure aus sauren Sulfaten bezw. Bisulfaten, welche Stoffe bei der Fabrikation von Schwefelsäure und hauptsächlich von Salpetersäure in bedeutenden Mengen als Nebenprodukte gewonnen werden.

Das Bisulfat bestehe aus etwa 70 pCt. schwefelsaurem Natron und etwa 25 bis 30 pCt. freier Schwefelsäure, und werde dieser Stoff seither fast ausschliesslich in den nach dem Le Blanc'schen Verfahren arbeitenden Sodafabriken verbraucht. Durch die immer mehr sich ausdehnende Ammoniaksoda-Fabrikation und durch die billigen Preise dieser Soda seien die Preise für saures Sulfat bezw. Bisulfat ebenfalls sehr zurückgegangen, so dass diese Stoffe sehr billig zu haben seien.

Den ihm patentirten Apparat beschreibt der Redner wie folgt: In einem mit Blei ausgefütterten Behälter befindet sich eine Lösung des Bisulfats, welches mittels einer Pumpe in einen mit Bleiausfütterung und Rührwerk versehenen, luftdicht verschlossenen Kessel hineingepumpt wird. Nachdem der Rührwerkskessel stark zur Hälfte gefüllt ist, wird aus einem zweiten Behälter eine entsprechende Menge von in Wasser verteiltem kohlensaurem Kalk oder eine andere Kohlensäure-Verbindung mittels Pumpe nach und nach in denselben Kessel gedrückt und das Rührwerk in Betrieb gesetzt. Die sich hierbei entwickelnde Kohlensäure passirt 2 mit Schwefelsäure oder Chlorcalciumlösung gefüllte Waschgefäfse und strömt dann zum Gasometer, um entweder direkt verwertet oder zu flüssiger Kohlensäure verdichtet zu werden. Ist sämmtliche Kohlensäure aus den in dem Rührwerkskessel enthaltenen Stoffen ausgetrieben bezw. sämmtliche freie Schwefelsäure des Bisulfats gebunden, so wird mittels gespannter Kohlensäure die übrigbleibende Flüssigkeit durch einen Filtrirapparat gedrückt, um hier das schwefelsaure Natron von dem schwefelsauren Kalk zu trennen. Hierauf wird der Kessel wieder mit Bisulfat-Lösung gefüllt und das Verfahren beginnt von neuem.

Die schwefelsauren Natron-Lösungen werden auf kristallisirtes oder calcinirtes Glaubersalz verarbeitet, und hat man für den_gefällten schwefelsauren Kalk ebenfalls genügend Absatz. Der Vortragende schlägt noch vor, zu dieser Fabrikation den kohlensauren Kalk, welcher als Nebenprodukt bei der Aetznatron- oder AetzkaliFabrikation gewonnen wird, zu verwenden.

Die Hauptvorzüge dieses Apparates und Verfahrens liegen nach Ansicht des Redners in der Billigkeit der benötigten Materialien und der Möglichkeit der Anwendung in jeder gröfseren Stadt. Aus der Versammlung heraus wird die Frage gestellt, ob es nicht vorteilhafter sei, direct mit käuflicher Schwefelsäure zu arbeiten, als mit Bisulfat, welches doch nur 25 bis 30 pCt. freie Schwefelsäure enthalte, und ob es nicht zweckmässig sei, anstatt kohlensauren Kalkes kohlensaure Magnesia anzuwenden, weil man alsdann gar keinen Niederschlag erhalte und schwefelsaure Magnesia in Verbindung mit schwefelsaurem Natron ja in neuerer Zeit zur Fabrikation von Schwefelsäureanhydrit verbraucht werde, welch letzteres Fabrikat ein bedeutender Handelsartikel geworden sei. Der Vortragende verneint die erste Frage, und zwar, weil es ihm nach seinem Verfahren möglich, aus einem billigen sauren schwefelsauren Natron ein wertvolleres neutrales schwefelsaures Natron zu fabriciren, so dass die Kohlensäure ganz und gar als Nebenprodukt angesehen werden

könne. Was die kohlensauren Magnesien betreffe, so könne er solche nach seinem Patent ebenfalls anwenden; es sei daher sehr gut möglich, dass nach dieser Richtung hin eine weitere, lohnende Fabrikation, nämlich die des Schwefelsäureanhydrits, damit verbunden werden könne.

Eine zweite Erfindung des Vortragenden bezieht sich auf die Darstellung von zum Teil mit Luft vermengter und zum Teil völlig luftfreier und reiner Kohlensäure aus unreinem oder rohem doppeltkohlensaurem Natron oder doppeltkohlensaurem Kali. Der betreffende Apparat besteht zur Hauptsache aus 5 übereinander angeordneten, derart mittels Stutzen verbundenen wagerechten Kesseln, dass durch die in dem Inneren derselben wirkenden Rührwerke das Bicarbonat immer dem zunächst tiefer liegenden Kessel zugeführt wird. Die beiden unteren Kessel sind mit Dampfmantel oder directer Heizung versehen. Durch einen im obersten Kessel angebrachten, dicht bis zum Boden reichenden Fülltrichter wird ununterbrochen das Bicarbonat zugeführt, wobei darauf zu achten ist, dass der Trichter stets voll gehalten werde, um möglichst wenig Luft in das Innere der Kessel gelangen zu lassen. Kommt das Bicarbonat auf seinem Wege durch die Batterie schliesslich in die unteren Kessel, so wird durch die Wärme ein Atom Kohlensäure ausgetrieben, während das entstehende einfach kohlensaure Salz aus dem letzteren Kessel unten abgezogen wird. Die Kohlensäure füllt die beiden unteren Kessel nach kurzer Zeit ganz und verdrängt die dem Bicarbonat von oben mitgeführtè Luft in den oberen Kessel. Es wird also nach einer kurzen Betriebszeit in den unteren beiden Kesseln sich luftfreie, oben dagegen mit Luft vermengte Kohlensäure · befinden. Die luftfreie Kohlensäure wird von dem höchsten der beiden unteren Kessel abgezogen und durch Waschgefälse dem Gasbehälter zugeführt. Die mit Luft vermischte Kohlensäure wird dagegen von dem obersten Kessel abgeführt und als solche zur Fabrikation von Kohlensäurepräparaten benutzt, wobei Luft nicht hinderlich ist.

Der vorstehend beschriebene ununterbrochen wirkende Apparat ist nach Ansicht des Redners besonders wichtig für Ammoniaksodafabriken, welche auf diese Art ebenfalls flüssige Kohlensäure vorteilhaft darzustellen in der Lage sind, und welche die mit Luft vermengte Kohlensäure stets wieder zur Fabrikation des Bicarbonats benutzen können.

Nach Beantwortung einiger Fragen wendet sich Hr. Herberts zum dritten Teile seines Vortrages, zur »Anwendung der flüssigen Kohlensäure als Betriebskraft bei Pferdebahnen, lenkbaren Luftballons usw.<< Es liege der Gedanke nahe, die flüssige Kohlensäure, welche eine so bedeutende Arbeitsfähigkeit auf einen kleinen Raum concentrire, auch zum Betriebe von Motoren zu verwenden. Bisher habe der hohe Preis derselben die dahin zielenden Versuche als aussichtslos erscheinen lassen. Wenn aber mittels der soeben erläuterten Fabrikation die Kohlensäure eine wesentlich billigere geworden, so werde sie jedenfalls den Dampf an vielen Stellen verdrängen. Besonders geeignet sei sie zum Betriebe von Pferdebahnen und für unterirdischen Betrieb, da die mit flüssiger Kohlensäure betriebenen Maschinen im Gegensatz zu den mit Dampf gespeisten weder Rauch noch Dampf ausstofsen.

Der Redner beschreibt die Einrichtung einer solchen Kohlensäurelocomotive, wofür er ebenfalls die Patente erwirkt hat. Aus der Flasche mit flüssiger Kohlensäure ströme dieselbe durch ein Schlangenrohr, welches in einem mit Chlorcalciumlösung gefüllten Behälter liege, trete hierauf in die doppelte Wandung eines mit einfachkohlensaurem Natron oder Kali gefüllten, mit einem Rührwerk versehenen Kessels und endlich von hier in den Schieberkasten des Motors. Die gebrauchte Kohlensäure ströme in das Innere des Kessels.

Den Vorgang erklärt der Redner wie folgt: Die flüssige Kohlensäure binde bei ihrer Verflüchtigung und Expansion eine bedeutende Menge Wärme, welche sie beim Durchströmen des Schlangenrohres aus der Chlorcalciumlösung entnehme; letztere kühle sich sehr ab, so dass man durch Einhängen von wassergefüllten Blechgefäfsen Eis gewinne. Ferner entziehe die Kohlensäure noch dem doppelwandigen Kessel Wärme, so dass sie nicht zu kalt in die Maschine eintrete, letztere also gegen das Einfrieren geschützt sei. Die ausblasende Kohlensäure dagegen werde von dem einfach kohlensauren Natron und der nötigen Menge Feuchtigkeit zur Bildung von Bicarbonat im Inneren des Kessels absorbirt; die sich hierbei entwickelnde Wärme komme der nach der Maschine eilenden. Kohlensäure zu gute, und umgekehrt werde der Absorptionskessel durch die Kohlensäure fortwährend abgekühlt, wodurch eine regelrechte Absorption möglich sei. Sobald das einfach kohlensaure Natron im Kessel in Bicarbonat übergeführt sei, werde der Kessel durch einen frischen ersetzt. Die Gröfse des Kessels bezw. der Inhalt an kohlensaurem Natron werde so gewählt, dass die Auswechselung jedesmal an einer Endstation stattfinde. Das in dem Kessel sich befindende Bicarbonat werde wieder zur Kohlensäurefabrikation benutzt, so dass, abgesehen von geringen Verlusten, die Kohlensäure stets wieder von neuem benutzt werde. Die ganze Anordnung und Verbindung der Maschinen entspreche gewissermafsen einer fahrenden Eisfabrik.

Auf die Frage, ob der ganze Apparat nicht zu schwer ausfallen werde, erwidert der Vortragende, dass ihm diese Frage auch bereits von einem Locomotivfabrikanten gestellt worden sei. In Gegenden, wo das Eis gut bezahlt werde, sei es zu empfehlen, den Apparat, wie vorbeschrieben, anzuwenden; in anderen Gegenden, wo das Eis ziemlich wertlos, soll man lieber von der Eisgewinnung absehen und an Stelle des Chlorcalciumbehälters mit den Blechgefäfsen ein kleineres Gefäfs mit kochendem Wasser oder einer anderen warmen Flüssigkeit einschalten. Dieses warme Wasser sei in genügender Menge auf der Station vorhanden, wo die Kohlensäure wieder verdichtet werde, so dass dadurch keine besonderen Unkosten erwüchsen.

Der Redner ist der Ansicht, dass in Gegenden, wo Kohlen sehr hoch im Preise und wo genügende Wasserkräfte zur Verfügung stehen (z. B. in der Schweiz und in Italien), mittels deren die Kohlensäure wieder verdichtet werden könne, dass in solchen Gegenden die flüssige Kohlensäure selbst zu Eisenbahnbetrieb Anwendung finden könne.

Für Luftballonbetrieb spiele der Kostenpunkt keine wesentliche Rolle, denn lenkbare Luftballons würden voraussichtlich nur für Kriegszwecke von Bedeutung sein. Man könne daher von einer sparsamen Wiedergewinnung der Kohlensäure ganz absehen; die Leichtigkeit des Apparates sei eine der ersten Bedingungen. Aus diesem Grunde bestehe der Kohlensäuretreibapparat für Luftballons nur aus einer Kohlensäureflasche, dem diesmal mit einer kochenden kohlensauren Natron- oder Aetznatron- bezw. Kalilauge gefüllten und mit einer Schlange versehenen Gefäss und dem Motor. Die Aetznatronlauge, welche die benutzte Kohlensäure absorbire, habe nur den Zweck, die expandirende Kohlensäure möglichst zu erwärmen, damit ein Einfrieren des Motors unmöglich sei.

Der Verein für lenkbare Luftschifffahrt in Berlin beanspruche nur 1/2 stündige Betriebsdauer, und werde solche mittels flüssiger Kohlensäure sehr gut zu erreichen sein.

Den letzten Teil seines Vortrages verschiebt der Redner der vorgerückten Zeit wegen auf die nächste Sitzung.

Es entwickelt sich eine längere Verhandlung über die Frage, ob bei der im Verhältnisse zu anderen Verwendungsarten beim Motorenbetrieb stattfindenden starken Kohlensäureentnahme die flüssige Kohlensäure in den Flaschen nicht dem Gefrieren ausgesetzt sei. Nachdem Hr. Krüger versprochen hat, in nächster Zeit die einschlägigen Versuche mit flüssiger Kohlensäure der Versammlung vorzuführen, schliefst der Vorsitzende die Verhandlung.

Es wird ferner das Schreiben des Hrn. Grashof vom 3. December 1884, betreffend Abänderung des § 30 des Statuts, verlesen. Die Versammlung beschliefst ohne weitere Debatte, die vorgeschlagene Neufassung des § 30 zu genehmigen.

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Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung mit der Mitteilung, dass der erste Punkt der Tagesordnung leider ausfalle, weil Hr. M. Grossmann aus Glashütte, welcher über »Zeitmessung und Normalzeit<< hatte sprechen wollen, am vorhergegangenen Tage nach einem eben beendeten Vortrag in der Polytechnischen Gesellschaft infolge eines Herzschlages verschieden sei. Hr. Kuntze verliest ein auf diesen erschütternden Todesfall bezügliches Schreiben des Secretärs der Polytechnischen Gesellschaft und knüpft daran eine kurze Darlegung der hervorragenden Verdienste des Verschiedenen.

Die durch ihre ausgezeichneten Erzeugnisse weit über Deutschlands Grenzen hinaus bekannte Uhren-Industrie von Glashütte sei durch Grossmann's unermüdetes Wirken zu einem Grade der Tüchtigkeit und Genauigkeit gelangt, welcher selbst den bis dahin fast allein gerühmten englischen und französischen Uhrmachern Anerkennung abnötigte. Wer eine Glashütter Uhr in der Tasche trage, könne dem Wechsel der Zeiten und allen Temperaturdifferenzen trotzen; und wenn heute unsere Industrie dem seiner Zeit so viel berufenen Worte: »schlecht und billig« das Motto: »gut und preiswürdig« entgegenstellen dürfe, so verdanken wir dies zum Teil auch Grossmann's Fleifs und Strebsamkeit. Aber seine unermüdete Thätigkeit habe sich nicht nur in erzeugender Richtung, sondern auch durch die entgegenkommendste Lehrwilligkeit bekundet. Zeuge das Blühen der von Grossmann gestifteten Uhrmacherschule für den Erfolg seiner Lehrthätigkeit, so habe er sich stets auch bereit finden lassen, in technischen Vereinen aus der Fülle seines Wissens und Erfahrungsschatzes mitzuteilen. Da sei seine Zeit fortwährend zwischen Schaffen und Lehren geteilt gewesen, bis dieselbe abgelaufen, in der That ein Ende, wie es schöner nicht denkbar sei.

deutscher Ingenieure.

Den Dank für schon bewiesene und noch beabsichtigte Vortragswilligkeit und die Anerkennung des so hervorragenden Gewerbfleifses Grossmann's bekunden die Mitglieder durch Erheben von den Sitzen und durch den Beschluss, der trauernden Familie das Beileid des Vereines mittels Schreibens erkennen zu geben.

Hierauf geht Hr. Kuntze zum zweiten Punkte der Tagesordnung über, indem er über Verlauf und Ergebnis der am 5. und 6. Januar in Berlin stattgehabten Delegirtenversammlung zur Beratung der Patentgesetz-Vorlage berichtet, welcher er und Hr. Mark in Vertretung des diesseitigen Bezirksvereines beigewohnt haben 1).

Nach einem Hinweis auf die höchst anerkennenswerten Vorarbeiten der Berliner Patentcommission, welche sich auch einer übersichtlichen Zusammenstellung der von den übrigen Bezirksvereinen ausgegangenen Anträge nebst Motiven unterzogen hatte, kennzeichnet der Berichterstatter die hauptsächlichen Gesichtspunkte, welche bei der vorausgegangenen Generaldiscussion einiger Principienfragen zu Tage getreten seien. In den Grundzügen des bestehenden Patentgesetzes sei eine wesentliche Aenderung nicht für notwendig erachtet; dagegen seien zur Wahrung des Interesses der Patentsucher und der Patentinhaber einige als wünschenswert erkannte Ergänzungen und Bestimmungen beantragt worden.

Eingreifender seien die Anträge hinsichtlich der Zusammensetzung des Patentamtes (§ § 13 bis 19) und des Berufungsverfahrens gegen Entscheidungen des Patentamtes (§ 32) gewesen. Die ersteren verfolgen das Ziel, dass künftig die ständigen Mitglieder des Patentamtes nicht nur aus Juristen und höheren Verwaltungsbeamten, sondern auch aus Technikern bestehen müssen, welche diesem Amte sich ausschliesslich zu widmen hätten, weil ihnen die ganze Arbeitslast des Vorprüfungsverfahrens allein obliege und diese zu grofs sei, um auf dem Wege der Nebenbeschäftigung glatt erledigt werden zu können. Inbetreff des jetzt üblichen Berufungsverfahrens vor dem Reichsgerichte will man in Erfahrung gebracht haben, dass die Erledigung der Patentstreitigkeiten seitens der Räte des letzteren als eine unerwünschte Last umsomehr angesehen werde, als die Schwierigkeit, geeignete technische Sachverständige in Leipzig zu finden, und der deshalb unvermeidliche Actenversandt zu unliebsamen Verschleppungen und Kosten führen. Ausserdem müsse jedem, welchem es um das Ansehen des Patentamtes zu thun sei, daran liegen, dass die Entscheidungen des letzteren durch den Rechtsspruch einer nichttechnischen Instanz nicht aufgehoben werden können, wie dies zu wiederholten Malen der Fall gewesen sei. Dies könne nur dadurch erzielt werden, dass die Berufungsinstanz in das Patentamt selbst, vielleicht in eine besondere Abteilung desselben, verlegt werde. Dadurch würden auch den Streitenden erhebliche Kosten erspart werden, weil sie ihre Interessen durch dieselben Anwälte würden wahrnehmen lassen können, welche ihnen bereits bei der Patentnachsuchung dienlich gewesen seien. Ungeachtet lebhafter Einsprache seitens mehrerer Delegirter, welchen diese Gründe nicht einleuchteten, und welche in der vorgeschlagenen Mafsregel nur eine weitere Bevorteilung der Berliner Patentanwälte erblicken wollten, entschied sich die Mehrheit für obigen Antrag, mit dem Zusatze jedoch, dass gleichzeitig auch die Einsetzung einer vom Patentamte völlig unabhängigen Revisionsinstanz zu beantragen sei. Ob der Weg eines Dreiinstanzenzuges schliesslich nicht dennoch wieder zum Reichsgerichte führen müsse, ob die Kosten dadurch vermindert, und ob auf diesem Wege das Ansehen des Patentamtes besser fahren werde, das seien Fragen, deren Lösung der Gesetzgebung vorbehalten bleibe. Bei der Schlussabstimmung über das Ganze der beschlossenen Anträge, deren Redaction der Commission bezw. dem engern Vorstand überlassen blieb, habe sich zur Genugthuung Aller Einstimmigkeit ergeben, und in gehobener Stimmung verabschiedeten sich die Delegirten, die in zweitägigem, oft heifsem Ringen sich gegenseitig kennen und schätzen gelernt hätten.

Infolge Anregung des Hrn. M. Ebel und in Uebereinstimmung mit einem fast gleichzeitigen Vorschlage des Herrn Generalsecretärs sollen die Sitzungsberichte von nun ab durch den Druck vervielfältigt und jedem Mitglied ein Abzug derselben zugestellt werden. Der Vorsitzende spricht die Hoffnung aus, dass diese Mafsregel belebend auf die Vereinsthätigkeit wirken werde; doch könne sich dies nur dadurch bekunden, dass die einzelnen Glieder sich enger dem Ganzen anschlössen und nicht nur in der Absicht zu empfangen, sondern auch zu befruchten, teilnähmen.

Hr. Schubert begrüfst den Beschluss des Vorstandes bezüglich der Drucklegung der Verhandlungen und stellt den Antrag, dass auch das bemerkenswerte des in den Mittwoch-Versammlungen verhandelten mit aufgenommen werde, sobald der betreffende Sprecher dasselbe in schriftlicher Abfassung einreiche.

1) Z. 1885, S. 61., Auf den besonderen Wunsch des Bezirksvereines wird der Bericht des Delegirten hier wiedergegeben. Die Red.

4. April 1885:

Zwickauer Vereinigung.

Sitzung vom 7. Juni 1884. Anwesend 11 Mitglieder und 2 Gäste.

Vorsitzender: Hr. Merbach.

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Im Anschluss an frühere Verhandlungen wird inbetreff des >> Ueberkochens von Dampfkesseln« folgender Vorfall berichtet: Ein Heizröhrenkessel von d 1,45m L 3,8m mit 54 Heizröhren von d = 65mm und einem Mannhute von D = 0,71m H = 0,76 einer Heizfläche von 519m mit 6 Atm. Ueberdruck wird zum Betrieb einer 35 pferdigen Dampfmaschine für Spinnerei- und Färbereimaschinen benutzt. Durch Aufstellung und Ingangsetzung zweier neuer Exhaustoren der Wolltrocknerei lag die Notwendigkeit vor, den Kessel noch mehr als bisher anzustrengen, und kochte derselbe am Morgen nach einem Feiertage nach Anlassen der Maschine gänzlich unter Auftreten der bekannten Erscheinungen (Wassermangel im Kessel usw.) über.

Die Ursache ist auf die Kesselconstruction, zu kleinen Dampfraum (der zulässig tiefste Wasserstand liegt nur 370mm unter der Kesselscheitellinie) und starke Beanspruchung des Kessels zurückzuführen, wozu noch hinzukommt, dass der Kessel einen Tag lang gestanden hatte, so dass am Morgen verstärktes Anfeuern zur Dampfbeschaffung nötig war. Die Erscheinungen des starken Wasserwallens und teilweisen Ueberkochens waren schon vor dem Feiertage sofort nach Ingangsetzung der zwei Exhaustoren, wenn auch noch nicht so ausgeprägt und in so gefährlichem Mafse, aufgetreten.

Der Vorsitzende berichtet über folgenden Vorfall:

In einer Dampfkesselanlage wurde bei der Revision nachgewiesen, dass die beiden Sicherheitsventile infolge festen Einsteckens von Drahtstiften in die Führungsteile ungangbar gemacht und der Kessel übermäfsig hohem Druck ausgesetzt worden war; gleichzeitig wurde ein ganz eigentümliches Schlagen des am Kesseldom befindlichen Absperrventiles beobachtet. Als die Versuche begannen, den überschüssigen Dampf aus dem Kessel fortzuschaffen (durch Ablassen nach der Färberei, Fortlaufen der Dampfmaschine bei herausgenommenem Feuer, da ein eigentliches Dampfausblaserohr leider fehlte), wurde die Nachricht ins Kesselhaus gebracht: »Maschine brennt durch, Dampf abstellen«. Da weiteres Bemühen, die Dampfmaschine bei inzwischen erfolgtem Ausrücken der Arbeitsmaschinen in regelrechten Gang zu bringen, missglückten, aufserdem die Dampfmaschine eine mehrfach reparirte und geflickte, von früher her zersprungene Fundamentplatte besafs, sonach eine derart vergröfserte Umdrehungszahl entschieden gefährlich erschien, wurde dieselbe abgestellt, wobei sich ergab, dass die Absperrung nur an dem erwähnten Ventil am Dampfdom, nicht an der Dampfmaschine selbst, möglich war. Das von der ursprünglich gebrauchten Meyerschen Steuerung noch vorhandene Absperrventil war durch Veränderung der Steuerung am Schieberkasten leider angeblich überflüssig geworden, weil die Einschaltung eines sogenannten Expansionsventiles durch einen anderen Dampfzuleitungsrohranschluss bewirkt wurde. Gleichzeitig ergab sich beim sofortigen Losschrauben des Expansionsventils, dass sich zwischen Sitz und Teller ein halboffen ringförmig gebogenes Stück eines etwa 6mm starken Kupferdrahtes, dem Anscheine nach die Oese eines Splintes, mit zwei abgescherten Endstücken festgeklemmt hatte.

Um festzustellen, woher dieses Stück stammte, musste der Kessel abgeblasen werden, und fand sich dabei, dass das Dampfabsperrventil lose im Gehäuse und an der Spindel ohne Splint safs. Das vorgefundene Stück passte in die betreffenden Löcher des Ventiles, aus welcher Thatsache und aus der mangelhaften Construction der Verbindung zwischen Spindel und Ventil geschlossen werden konnte, dass die erstere durch jahrelanges Oeffnen und Absperren den kupfernen Splint nach und nach abgeschert hatte, bis derselbe herausfiel und durch die Dampfleitung nach der etwa 6 bis 8m entfernten Dampfmaschine fortgetrieben wurde. Die zwei übrigen Enden waren nicht aufzufinden. Der Vorfall, welcher sehr schlimme Folgen haben konnte, ist demnach wieder einmal auf einen mangelhaft construirten Kesselarmaturteil zurückzuführen.

Hr. Bley teilt daran anschliefsend mit, dass in einem Falle beim Aufholen aus dem Schacht das ruckweise unregelmässige Anheben und wieder Stillstehen der Dampfmaschine ihm Gewissheit gegeben habe, dass ein Teil derselben schadhaft sein müsse. Beim Nachforschen habe sich ergeben, dass die Führungflügel an einem Ventil abgebrochen waren, wodurch dieses ungenügend schloss.

Sitzung vom 28. Juni 1884. Vorsitzender: Hr. Merbach. Anwesend 6 Mitglieder und 2 Gäste.

Eine Verhandlung über Sicherheitsventile, sitzenden eingeleitet, führt zu folgenden Ansichten:

vom Vor

1) Construction der Sicherheitsventile. Die noch üblichen, mit Gewichten direct belasteten Sicherheitsventile, bei denen die Belastungsgewichtsmasse sich im labilen Gleichgewicht befindet, ebenso die verdeckt liegenden, gleichviel, ob mit oder ohne verschliefsbaren Blechkasten versehenen Sicherheitsventile zeigen gegenüber den offen liegenden Ventilen mit Hebelbelastung verschiedene

bemerkenswerte Mängel, welche selbst zu Explosionen Veranlassung gegeben haben.

2) Letztere Ventile können, verursacht durch eine Reihe diverser Fehler an Ventilsitzfläche, Ventilführung, Druckpunkt des Hebels, Hebelführung, Druckstiftstellung usw. unrichtig, vorzeitig oder zu spät abblasen; es ist aber bei ihrer Construction und der Uebersichtlichkeit bez. Leichtzugänglichkeit der Bewegungsteile im allgemeinen leichter, den Fehler, mitunter schon während des Betriebes, zu finden und abzustellen, als bei verdeckt liegenden oder direct belasteten.

3) Die Bestimmung des § 3 der königl. sächsischen Verordnung vom 6. Juli 1871: »Erfolgt die Belastung eines Sicherheitsventiles durch Gewicht, so hat letzteres aus einem unteilbaren Stück zu bestehen, welches, am äufsersten Ende des Hebels angebracht, der höchsten festgestellten Dampfspannung entspricht. Das Belastungsgewicht wird mit dem amtlichen Stempel (d. h. Anzahl der auf ganze und halbe, abgerundete kg und amtlicher Stempel auf einer Marke von weichem Metall) versehen«, bietet die Möglichkeit, bei Revisionen durch Vergleich mit dem im Kesselhause auszuhängenden bez. jederzeit zugänglichen Betriebserlaubnisschein leicht und schnell die gegen früher nicht veränderte concessionirte Belastung der Ventile, andererseits willkürliche Mehrbelastungen bezw. Vertauschungen leichterer mit schweren Gewichten usw. festzustellen. Ob dies nach den gesetzlichen Bestimmungen usw. anderer deutscher Staaten in gleicher Weise möglich, ist auf Grund mitgeteilter Erfahrungen zu bezweifeln.

4) Die in neuerer Zeit nur in einem Exemplar an Kesseln zur Verwendung gelangenden Sicherheitsventile mit Hebelbelastung von lichten Weiten bis zu 150mm verlangen bei Kesselspannungen von z. B. über 5 Atm. derartig schwere Belastungsgewichte an den Enden des Hebels, dass ein unzuverlässiges Selbstschliefsen infolge eintretenden Schwingens der belastenden Teile sehr leicht eintritt, und dürften auch mit Rücksicht auf andere Gründe in diesen Fällen besser zwei Ventile von kleineren Abmessungen zu wählen sein.

Ventilquerschnittabmessungen.

1) Auf Grund der Versuche, welche Professor v. Burg in den Jahren 1877 bis 1880 anstellen liefs 1), wonach sich die Hubhöhe eines abblasenden Sicherheitsventiles auf durchschnittlich 1/2mm, bei sehr stark Dampf abgebenden Ventilen auf höchstens 2mm im Durchschnitt stellt, können dieselben in keinem Falle in einer solchen Zahl oder Gröfse auf dem Dampfkessel angebracht werden, um allen für den Betrieb nötigen und regelmäfsig erzeugten Dampf auch gleichzeitig, wenn sonst kein Abfluss stattfindet, entweichen zu lassen.

2) Es sollten daher, auch in den Regierungsverordnungen betr. die Sicherheitsmafsregeln gegen Dampfkesselexplosionen aller deutschen Staaten, über die Gröfse der Sicherheitsventile keinerlei Bestimmungen oder Formeln aufgenommen werden [in einer Anzahl derselben scheinen noch Bestimmungen über die Weiten von Sicherheitsventilen vorhanden zu sein, z. B. in Sachsen-Weimar, Eisenach, Oldenburg, siehe darüber Anlage, Betrieb und Beaufsichtigung von Dampfkesseln; Berlin 1875, Fr. Kortkampf, weil, wenn diese richtig sind, die Ventile wegen ihrer Gröfse nicht verwendbar, und wenn, wie bisher, unrichtig, diese nur zu dem Glauben einer völligen, jedoch keineswegs vorhandenen Sicherheit verleiten.

3) Die Sicherheitsventile sind für den Heizer nur ein Warnungszeichen und dienen höchstens dazu, eine plötzliche Erhöhung der Dampfspannung für ganz kurze Zeit hintanzustellen. Für einen geübten und aufmerksamen Heizer sind diese Ventile, wenn auch nach der Theorie zu klein, dennoch hinreichend, um durch rechtzeitige Mäfsigung oder Regelung des Feuers usw., ohne andernseits die Dampfspannung zu weit herabsinken zu lassen, jeder aus einer zu grofsen Dampfanhäufung möglichen Gefahr vorzubeugen.

Amtliche Abnahme der Sicherheitsventile.

1) Es ist zunächst zu bemerken, dass auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder, mangels derselben, durch langjährigen Gebrauch seitens der Dampfkesselrevisionsbeamten bei der amtlichen Abnahme von Sicherheitsventilen Verschiedenheiten vorhanden sind. Die Belastung der Ventile wird einerseits durch Wasser- bez. Dampfdruck allein mit Hilfe des Controlmanometers, andererseits durch Berechnung ohne Probe mit Wasser oder Dampf, auch durch beide Bestimmungen nach einander, ermittelt und amtlich festgestellt.

2) Die Ventilabnahme allein mit Wasser oder Dampfdruck ohne Berechnung, wie dieselbe bei gewissen Ventilen, z. B. bei den mit Feder belasteten Ventilen an Locomobilen mit ringförmigen schmalen bezw. konischen breiten Sitzflächen überhaupt nicht zu umgehen ist, hat den Vorteil, dass bei gut arbeitenden Sicherheitsventilen der concessionirte Druck im Kessel nach dem Controlmanometer durch Verstellen und Veränderung der Belastungsteile leicht festgestellt werden kann, vorausgesetzt, dass das Controlmanometer richtig geht

1) Zeitschrift der Dampf kesseluntersuchungs- und Versicherungsgesellschaft zu Wien, V. Jahrgang, 1880, S. 132 und 145.

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und die Zuleitung zu demselben nicht verstopft ist. Sobald aber ein Ventil durch irgend welchen Mangel sich unrichtig hebt und dieser Zustand bei der Abnahme mit anderen Fehlerquellen verborgen bleibt, kann nach Beseitigung dieser Fehler das betreffende Ventil zu zeitig zum Schaden des Kesselbesitzers abblasen. Es ist auch der Fall möglich, dass bei dieser Abnahme ohne Berechnung, Nachwiegen der Bewegungsteile, des Belastungsgewichtes, Abstempeln desselben und Eintragen dieser Gröfsen in die jederzeit dem controlirenden Beamten zugänglichen Concessionspapiere bezw. Certificate absichtliche grobe Täuschungen des Dampfkesselrevisionsbeamten zu Gunsten vermehrten Dampfdruckes ausgeführt werden können, z. B. nachträglich bessere Eindichtung von Ventilen, welche vor der Abnahme absichtlich weniger gut dichtschliefsend eingerichtet wurden, schwache Hebel später durch bedeutend stärkere bei Ventilen mit kleineren Durchmessern ersetzt usw.

3) Werden Ventile bei der Abnahmerevision eines neueingemauerten Kessels lediglich durch Dampf, d. h. durch Anheizen des zur amtlichen Abnahme fertig gestellten Kessels, geprüft, so dürfte dabei wenigstens vorher eine Prüfung vorzunehmen sein, ob überhaupt der zulässig tiefste Wasserstand bezw. die Wasserstandserkennungsapparate vorschriftsmäfsig zur Zugabdeckung liegen. Ueber die letztgenannte amtliche Abnahme sind zur Zeit wesentliche Verschiedenheiten in deutschen Staaten vorhanden. Auch dürfte das Anheizen des Kessels bei der Abnahmerevision bis zur concessionsmässigen Spannung unter Zuhilfenahme eines vorausgesetzt zuverlässig anzeichnenden Controlmanometers lediglich behufs Prüfung des Sicherheitsventils dem frisch hergestellten, zumeist sodann noch feuchten Mauerwerk des vollständig ummauerten Kessels nicht zu gute kommen..

Bei Durchsicht der Literatur der gesetzlichen Vorschriften über die Berechnung der Ventile behufs amtlicher Abnahme bezw. unter Berücksichtigung des von der Versammlung besprochenen ist über einige Fragen noch folgendes mitzuteilen:

1) Welcher Durchmesser am Ventil ist bei der Berechnung einzuführen? Ein Vorschlag aus der Versammlung geht dahin, nur Ventile mit schmalen Sitzflächen zuzulassen und zur Berechnung den lichten Durchmesser zu nehmen. Ist etwa die halbe Breite der ringförmigen Verschlussfläche dabei zu berücksichtigen und mitzuzählen? wie lt. Anweisung zur Ausführung der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln vom 29. Mai 1871 im Herzogtum Braunschweig vorgeschrieben 1).

2) Dürfte der Umstand zu beachten sein, dass es Ventile mit ringförmigen, etwas breiten Verschlussflächen giebt, bei denen die äufseren und inneren Durchmesser der Verschlussflächen einerseits und die eigentlichen wirksamen Berührungsflächen der letzteren am Ventilkörper bezw. Ventilsitz anderenseits, besonders bei Ventilen, welche »klappen, locker sitzen«, d. h. ungenügende Führungsstege besitzen, verschieden von einander sind?2)

3) Wie bestimmt sich überhaupt an Ventilen mit stark konischen breiten Verschlussflächen ein Durchmesser der Dampfdruckfläche? Derselbe dürfte unbestimmbar sowie veränderlich und dabei am besten der kleinste Durchmesser in Rechnung, zu ziehen sein, da das zu frühe Abblasen diese Sorte von Ventilen dann von selbst aus der Praxis verdrängen wird.

4) Ist bei der Berechnung das Gewicht der Bewegungsteile (Ventilkörper, Hebel usw.) zu berücksichtigen oder nicht?, welcher Ventildurchmesser ist dabei einzuführen? Die Meinungen sind darüber geteilt, weil die Praxis und die Beobachtung an vielen gut construirten Ventilen lehrt, dass sie, sobald die Belastung derselben bei der Abnahmerevision mit Hilfe der Rechnung, ohne Wasser- und Dampfdruck, unter Zugrundelegung des lichten Ventildurchmessers bei Nichtberücksichtigung des Gewichtes von Ventil und Hebel usw. festgesetzt und geprüft wurde, genau bei der concessionirten Spannung abblasen, während solche mit mangelhaften, sehr oft zu breiten Dichtungsflächen, bei denen das Gewicht der genannten Teile in Rechnung gebracht wurde, sehr oft zu zeitig den Dampf entweichen lassen.

5) Dürfte es sich mit Rücksicht auf die Verschiedenheiten, welche bezüglich der Abnahme, Prüfung usw. der Sicherheitsventile in Deutschland noch bestehen, zunächst nicht empfehlen, die Versuche von Burg in der Weise fortzusetzen, dass mit Ventilen verschiedener Construction von bester Ausführung bezw. absichtlich mit Fehlern versehene, neue und gebrauchte usw. Versuche angestellt und danach gewisse Ventile als zulässig bezeichnet werden, bei denen die Rechnung mit Wasser- und Dampfdruckprobe übereinstimmt? Aus diesen Versuchsresultaten könnten sodann auch Schlüsse gezogen bezw. Vorschläge gemacht werden, wie die gesetzliche Abnahmerevision am sichersten und zweckmäfsigsten auszuführen wäre.

1) S. Zeitschrift der Dampfkesseluntersuchungs- und Versicherungsgesellschaft, Wien 1881, p. 78: »Ueber Sicherheitsventile«. 2) S. am näml.- Orte.

deutscher Ingenieure.

Aus der Versammlung erfolgen noch verschiedene andere Mitteilungen über Sicherheitsventile, Ueberlasten und Ungangbarmachen derselben, vielerlei mögliche Unfälle usw., sowie über verschiedene Constructionen derselben, z. B. den Vorschlag von Cario. 1)

Sitzung vom 23. August 1884. Vorsitzender: Hr. Merbach. Anwesend 11 Mitglieder.

Die Sitzung ist geschäftlichen Angelegenheiten, Vorbereitungen zur Hauptversammlung in Mannheim usw. gewidmet. Sitzung vom 4. October 1884. bach. Anwesend 7 Mitglieder und 2 Gäste.

Vorsitzender: Hr. Mer

Der Vorsitzende berichtet eingehend über die Hauptversammlung in Mannheim.

Hr. Mezger, als Gast anwesend, zeigt eine japanische Grubenkarte von Mukai-yama, District Ani, vor; dieselbe zeigt die Stollen und sonstigen bergmännischen Bauten des dortigen Silberbergbaues in japanesischer Darstellungsweise ausgeführt, wobei besonders zu erwähnen, dass die Ausführung nicht nach Mafsstab geschehen,_sondern dass die Längen der übrigens mit Compass aufgetragenen Richtungslinien in Schrift beigefügt, sowie dass ein grofser Teil von Bemerkungen in japanesischen Schriftzügen zur Orientirung und Verdeutlichung aufserdem auf der Karte bemerkt ist; ein zum Vergleiche gezeigter deutscher Markscheiderriss zeigt die erheblichsten Unterschiede.

Sitzung vom 25. October 1884. Vorsitzender: Hr. Merbach. Anwesend 10 Mitglieder und 1 Gast.

Nach Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten wird in eine Verhandlung über Corrosionen an Dampfkesseln eingetreten. Es werden Eisen- und Stahlbleche, Niete aus Kesseln, ferner Ventilspindeln vorgelegt, welche in ihren verschiedenen Teilen Corrosionen deutlich, oft für die Sicherheit in bedenklicher Weise, veranschaulichen, und die Ursachen dieser für den Kesselbetrieb so gefährlichen Erscheinungen erörtert; als Ursachen des Auftretens der Corrosionen werden bezeichnet: fetthaltige, saure und salzige Speisewässer, Ansammlungen von Luft-, Dampf- u. Kohlensäurebläschen an Kesselteilen (Zerstörungen von Vorwärmern, Siederohrkesseln mit Zwischenfeuerung usw.), und dazu geeignete Kesselconstructionen, besonders diejenigen, bei welchen in einzelnen Kesselteilen das Wasser zeitweise weniger stark als in den anderen erhitzt wird.

Hr. Zinkeisen berichtet über einen Schornstein aus Beton. 2) Sitzung vom 29. November 1884. Vorsitzender: Hr. Merbach. Anwesend 13 Mitglieder und 2 Gäste. Die ganze Sitzung ist geschäftlichen Angelegenheiten gewidmet, so dass der technische Teil der Tagesordnung vertagt wird.

Verein für Eisenbahnkunde.

Sitzung vom 13. Januar 1885.

Hr. Eisenbahn-Bauinspector Claus spricht über den Eisenbahn-Oberbau in England und Frankreich. Die englischen Eisenbahnen haben fast ausnahmslos Oberbau auf hölzernen Querschwellen; eiserner Oberbau ist bis jetzt nur versuchsweise vereinzelt in Anwendung gekommen. Ebenso ist fast ganz allgemein das Stuhlsystem und die Doppelkopfschiene in Anwendung. Die beiden Köpfe der Schienen werden indessen, seitdem die Verwendung des Stahles den Vorteil der Umwendbarkeit der Schienen hinfällig gemacht hat, meist nicht mehr symmetrisch gestaltet. Die gewöhnliche Form ist vielmehr jetzt die sogenannte »bullhead-«<, die Ochsenkopfform, bei welcher der obere mit den Rädern der Fahrzeuge unmittelbar in Berührung kommende Kopf wesentlich stärker construirt ist, als der untere nur zur Befestigung der Schienen in dem Stuhle dienende Teil. Das Material der Schienen ist in neuerer Zeit ausnahmslos Stahl. Die Länge derselben schwankt zwischen 6,40m und 9,14m, und scheint die letztere Länge (30 Fufs engl.) immer allgemeiner zu werden. Das Gewicht der Schienen schwankt zwischen 39 und 43kg für das lfd. Meter. Unterstützter Stofs kommt nur bei der GreatNorthern- und der North-Eastern-Eisenbahn vor; alle übrigen Gesellschaften haben schwebenden Stofs. Flache Laschen sind nur auf einzelnen Linien in Anwendung; meist sind die Laschen nach unten verstärkt. Das Gewicht eines Laschenpaares beträgt bis 20kg; zur Laschenbefestigung sind meistens 4 Bolzen von gewöhnlicher Form angewandt. Vorrichtungen gegen das Losrütteln der Muttern sind nur ausnahmsweise in Anwendung. Das Gewicht eines Schienenstuhles schwankt auf den verschiedenen Bahnen zwischen 14,5 und 23,5kg; der Holzkeil, mit welchem die Schienen in den Stühlen befestigt werden, wiegt durchschnittlich 0,4kg. Die Befestigung der Stühle auf den Schwellen erfolgt teils durch Bolzen, welche durch

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1) Zeitschrift des Verbandes der Dampfkesselüberwachungsvereine 1883, S. 31. 2) Z. 1884, S. 1004.

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1

Walzeisen- Profile

zu den Normalien für die Betriebsmittel der Preussischen Staatsbahnen.

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