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1885

Dampfkran trägt, der den nötigen Sand und Kies aus dem Strombett entnimmt und auf das Siebwerk hebt und ausschüttet1).

Das Siebwerk sondert den Sand aus, der etwa zur Hälfte zu den späteren Bauten ans Ufer gebracht wird, während der Rest zur Betonbereitung an Ort und Stelle benutzt wird. Der ausgesiebte Kies bis zu Stücken von 70mm Stärke fällt in Kästchen von 30 Inhalt, deren durch 2 Mann in 1 Minute 7 bis 8 in den Betonmischer entleert werden. Auf 5 Kisten Kies kommen 2 Teile Sand und 1 Teil Cement, welche letztere zunächst in einer neben dem Betonmischer liegenden Mörtelmaschine trocken vollkommen gemischt werden, bis sie mit Wasser zusammen als steifer Brei in den Betonmischer gedrückt werden. Am Ende dieses wird der fertige Beton ausgeworfen und fällt in einen ununterbrochenen Rinnenelevator, der ihn 3m hoch hebt und auf eine schräg liegende Rutsche ausschüttet; diese führt ihn einem etwa 800mm weiten senkrechten Blechrohre zu, welches bis 2m unter Wasser geht. Während die ganze Plattform mit der arbeitenden Betonmaschine feststeht, bewegt sich dieses Senkrohr langsam von einer Spundwand zur anderen, den mit Wasser gefüllten Raum dazwischen unter dem Drucke einer im Rohr entstehenden Betonsäule von 2 bis 3m Höhe ausfüllend und wagerecht abstreichend, so dass nach erfolgter Erhärtung ohne weiteres darauf gemauert werden kann.

Ist das Senkrohr an der einen Spundwand angekommen und die Betonsenkung daselbst vollzogen, so fährt die Plattform um 800mm vor, und die Arbeit geht weiter, bis das Rohr wieder an der anderen Spundwand angekommen ist usw.

Der Dampfkran fördert in 3 Minuten beinahe 1cbm, was nach Aussonderung von Sand in 1 Tag etwa 120 bis 150cbm Betonfundirung ergiebt. Die 8 N-Locomobile, deren Kraft nicht ganz ausgenutzt wird, treibt die Messerwelle des Betonmischers mit etwa 18 Umdr. in 1 Minute, wobei dieselbe, falls genügend Material beschafft werden könnte, stündlich über 20cbm Beton mischen und verlegen würde.

Diese Maschine ist der erste gelungene Versuch, den Thonschneider zur Herstellung von Beton zu benutzen, und besteht in der Hauptsache, wie beistehende Skizze zeigt, aus einem kleinen, oben offenen Thonschneider ab von 300mm Weite und etwa 1000mm Länge, der den trockenen Sand und Cement, die bei a mit abgemessenen Kistchen eingeworfen werden, mischend dem Ende b zuführt, wo das Wasser zufliefst und das Gemisch dann als steifer Brei durch eine breite Auswurfschaufel in den Betonmischer c d von etwa 500mm Weite und 1800mm Länge eingedrückt wird, wie Schnitt A-B zeigt. Beide Maschinen sind, um Unfälle zu vermeiden und die Grösse der zulässigen Kiesstücke zu begrenzen, mit leicht auswechselbaren Gittern von 70mm Maschenweite bedeckt, auf welche bei e die Kieskistchen ausgeschüttet werden, um im Betonmischer mit dem Cementbreie zusammen zu fertigem Beton vermischt dem Auswurfende d zugeführt zu werden, wo eine grofse Auswurfschaufel denselben dem Rinnenelevator hh zuwirft, der ihn 3m hebt und der Rinne zuwirft, über welche er in das Senkrohr rutscht.

Neu an der Maschine sind:

1. die Gestalt und Zusammenstellung der beiden Mischcylinder ab und cd;

2. die federnden und nachstellbaren Bänder e am Umfange der einzelnen Schraubenflügel in den Mischern, um das Einklemmen, Festklemmen oder Zermahlen von Steinen zwischen Messerrändern und Cylinderwand zu vermeiden;

3. die stets nachstellbaren Verschlüsse ƒ der Lager (s. Nebenfigur) gegen Eindringen von Cementbrei da, wo die Messerwellen durch die Stirnwände hindurch gehen;

4. die Auswurfschaufeln g, welche beim Einklemmen von Steinen zum Vermeiden von Brüchen sofort stillstehen, während die Welle sich weiter dreht;

5. die ununterbrochenen Elevatorrinnen h für breiige, körnige und körperliche Massen;

1) Der Vortragende giebt Photographien der ganzen Anlage herum, die er der Güte des Bauunternehmers Hrn. A. Bernatz zu Mannheim verdankt.

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Schnitt A-B.

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Diese Maschine war ursprünglich für den Bauunternehmer Hrn. Wayfs in Frankfurt a/M. zur Betonirung der Zeil von mir construirt worden, weil die bisher bekannten Arten der Betonbereitung mit Maschinen oder Menschenhänden die Beendigung dieser grofsen Arbeit in den wenigen dazu verfügbaren Wochen und bei den begrenzten Räumlichkeiten voraussichtlich kaum ermöglicht hätten. Auf dem alten Judenmarkt arbeitend, füllte sie durchschnittlich in 3 Minuten einen Wagen von annähernd 1cbm Inhalt, der dann zur Baustelle fuhr. Diese Maschinen sind in den meisten industriellen Staaten patentirt und werden jetzt in 4 Gröfsen von 4 bis 40cbm Leistungsfähigkeit in 1 Stunde in meiner Fabrik gebaut.<<

Hr. Fehlert hält einen Vortrag über » Pumpwerke zur Entwässerung von Ländereien«<, welcher demnächst veröffentlicht werden wird.

Im Fragekasten finden sich 2 Fragen vor, von denen die eine Auskunft über die Verwendung von Braunkohlengrus zum Brennen von Kalk, die andere über Maschinen zur Schrotfabrikation nach einer anderen Methode als dem Turmverfahren verlangt.

Hr. Pütsch erklärt sich zur Beantwortung der ersten Frage bereit, wenn der Fragesteller sich persönlich an ihn wenden wolle.

Zur zweiten Frage bemerkt Hr. Fehlert, dass vielleicht ein Vorschlag gemeint sei, aus Bleiplatten durch Längs- und Querschnitte kleine Würfel herzustellen, welche in einer Trommel zu Schrotkörnern durch einfachen längeren Umlauf der Trommel umgewandelt würden. Seines Wissens sei es nur bei diesem Versuch geblieben, da die praktische Ausführung sich dem Turmverfahren gegenüber zu kostspielig stelle.

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114 Berliner B.-V.: Explosion eines Köhler'schen Sicherheitskessels.

Hr. Behrens teilt mit, dass in der nächsten Sitzung seitens des Vorstandes der Antrag gestellt werden würde:

die technische Commission statutenmäfsig einzuführen oder, im Falle der Ablehnung, den Vorstand durch 2 Mitglieder zu verstärken.

Hr. C. Schneider berichtet über

die Explosion eines Köhler'schen Sicherheitskessels,

>>Ein recht bedauerlicher Unfall, welcher sich kürzlich an einem für elektrische Erleuchtungszwecke dienenden Wasserröhrenkessel Köhler'schen Systemes ereignete und den dabei beschäftigten Personen fast das Leben gekostet hätte, verdient insofern Beachtung, als sich dabei wieder einmal zur Genüge gezeigt hat, dass man auch bei diesen allgemein als höchst ungefährlich geltenden Dampfkesseln alle Ursache hat, jede zu Gebote stehende Vorsicht anzuwenden.

Fraglicher Dampfkessel besteht aus 12 schmiedeisernen Röhren von 2500mm freier Länge und 149mm lichter Weite bei 5mm Wandstärke, welche in drei über einander liegenden Reihen angeordnet sind. Darüber befinden sich zwei Dampfsammler von 500mm Weite. Die wasserberührte Heizfläche beträgt 13,89m, die gesammte feuerberührte Heizfläche 15,829m ̧ Concessionirt ist der Kessel im April d. J. für 10 Atm. Ueberdruck.

Die Röhren sind vorn durch 4 gusseiserne Kasten in senkrechter Richtung mit einander verbunden; die Verbindung der oberen Rohrreihe ist hinten eine wagerechte; eine weitere Verbindung derselben mit den beiden darunter liegenden Rohrreihen besteht hinten nicht.

Gespeist wird zunächst durch die hintere wagerechte Verbindung in die obere Rohrreihe, von hier aus fällt das Wasser über kleine Brücken, welche an den vorderen Rohrenden angeordnet sind, in die unteren Röhren hinab, und liegt der niedrigste Wasserstand in der Ebene der mittleren Rohrreihe. Die Anordnung ist deshalb so getroffen, um einem bei Wasserröhrenkesseln längst allgemein gefühlten Bedürfnis hochgradiger Wichtigkeit, nämlich einen gröfseren verdampfenden Wasserspiegel und damit zugleich trockenen Dampf zu erzielen, zu genügen; zunächst hat aber leider diese Einrichtung den Uebelstand im Gefolge, dass ein Entleeren des Kessels nicht möglich ist, ohne Verschlüsse usw. abzunehmen.

Seitlich vom Kessel ist ein Wasserstandskörper angeordnet, an welchem das Wasserstandsglas, 2 Probirhähne und das Manometer angebracht sind.

Die Verbindung des Wasserstandskörpers mit dem Wasserraume des Kessels ist durch ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend weites Rohr bewirkt worden, zur Verbindung mit dem Dampfraume dient indessen nur ein ganz enges, noch dazu mehrfach gebogenes Gasrohr. Diese enge Verbindung wird bei Wasserrohrkesseln deshalb mit Vorliebe gewählt, um den wahren Zustand des Wassers im Inneren des Kessels, das heifst das starke Aufkochen, welches sich sonst unzweifelhaft dem im Glase befindlichen Wasser und in weiterer Folge dem beobachtenden Auge höchst auffallend kenntlich machen würde, zu verbergen; es dient gewissermassen als Beruhigungsmittel gegenüber dem bei manchem Wasserröhrenkessel wild schäumenden Wasser.

Zur Zeit des Unfalles zeigte das Wasserstandsglas nach protokollarischer Aussage sowohl des Maschinenmeisters wie auch des Heizers hinreichenden, sogar ziemlich hohen Wasserstand. BeidePersonen sind auch zu dieserZeit amKessel unmittelbar beschäftigt gewesen, denn die vorderen Rohrverschlüsse waren plötzlich undicht geworden, welchem Uebelstande der Maschinenmeister durch Nachziehen der Schrauben abzuhelfen suchte. Als dieses nicht anging, vielmehr der Dampf stärker entwich, wollte er eben den Heizer veranlassen, das Feuer vom Roste zu entfernen, als plötzlich ein Rohr der unteren Reihe mit lautem Knall explodirte.

Die Wirkung war folgende: Der Maschinenmeister wurde, durch das herausgeschleuderte Wasser und Feuer stark verbrannt, durch die glücklicher Weise offen stehende Kesselhausthür auf den Hof geschleudert; der Heizer flog weniger verbrannt in den nächsten Winkel des Kesselhauses. Eine spätere Besichtigung des Kessels ergab, dass die sämmtlichen unteren Röhren rotglühend gewesen sind und nur zum ganz geringen Teile mit Wasser angefüllt gewesen sein können.

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Das explodirte Rohr war auf 600mm Länge aufgerissen und auf über 200mm Breite auseinandergeklappt.

Forscht man der Ursache nach, weshalb der thatsächliche Wasserstand im Kessel dem Bedienungspersonale verborgen geblieben ist, so unterliegt es keinem Zweifel, dass dieselbe auf eine Verstopfung in dem vorher erwähnten nur 10mm weiten Verbindungsrohre des Wasserstandskörpers mit dem Dampfraume des Kessels zurückzuführen ist. Dieses Rohr war am Morgen vorher am Dampfsammler neu gedichtet worden, wobei zwei Gummischeiben zur besseren Dichtung eingelegt worden waren. Durch das Anziehen der Verschraubung musste naturgemäss der Gummi in die Rohröffnung gepresst werden und musste durch Aufquellen in der Dampfhitze die an und für sich sehr enge Oeffnung fast ganz versperren, so dass von einem richtigen Wirken der Vorrichtungen zum Erkennen des Wasserstandes keine Rede mehr sein konnte. Der gefahrdrohende Zustand würde höchst wahrscheinlich entdeckt worden sein, wenn der Heizer oder Maschinenmeister den Wasserstandszeiger probirt hätten, wozu in dem Augenblicke keine Veranlassung vorgelegen haben soll, da das Wasser im Glase immer noch, wenn auch nur geringe, Schwankungen gezeigt haben soll.

Aber nicht allein das Bedienungspersonal, sondern auch die Fabrik, welche den Kessel ausgeführt, trifft ein gutes Teil der Schuld an dem Unfalle. Das bereits mehrfach erwähnte Verbindungsrohr zum Dampfraume des Kessels muss im vorliegenden Falle als höchst mangelhaftes Schutzmittel gegen die Gefahren des Wassermangels bezeichnet werden; aufserdem verstöfst es auch gegen die reichspolizeilichen Bestimmungen hinsichtlich der Ausrüstung der Dampfkessel, wonach für den Fall, dass beide Vorrichtungen zur Erkennung des Wasserstandes an ein und demselben Körper angebracht werden, die gemeinschaftlichen Verbindungen mindestens 609cm Querschnitt haben müssen.

Ich gebe zu, dass so weite Röhren bei Wasserröhrenkesseln aus praktischen Gründen oft nicht gut anwendbar sind; soll aber der Wasserstand beruhigt werden, so bringe man doch wenigstens zu jeder Seite des Kessels ein Wasserstandsglas an, eine Einrichtung, die von vielen Firmen schon seit Jahren getroffen wird und nur dringend empfohlen werden kann.«

Sitzung vom 7. Januar 1885. Vorsitzender: Hr. Pütsch. Schriftführer: Hr. Cramer. Anwesend 60 Mitglieder, 4 Gäste.

Nach einem eingehenden Berichte des Hrn. Herzberg beschliefst der Verein, getreu seinen Traditionen, die Abschaffung der Stellvertretung bei der Stimmenzählung in den Hauptversammlungen des Hauptvereines zu empfehlen.

Der Antrag des Vereinsdirectors, die Einziehung der Mitgliederbeiträge bereits im November vor dem beginnenden Vereinsjahre zu bewirken, wird nach dem Berichte des Hrn. Herzberg ohne Verhandlung angenommen.

Hr. Fehlert macht von dem Ergebnis der Delegirtenversammlung am 5. und 6. Januar 1) ausführliche Mitteilung und hebt mit Genugthuung hervor, dass es gelungen sei, in der fragl. überaus schwierigen Angelegenheit eine klare Stellung des Vereines zu gewinnen, deren Würdigung bei den gesetzgebenden Factoren sicher zu erwarten sei.

Hr. Rechtsanwalt Hentig leitet seinen Vortrag über »die rechtliche Stellung des Ingenieurs« ein mit der Bemerkung, dass es eigentlich als ein Mangel der Geschichtschreibung zu bezeichnen sei, dass bisher niemand die gesammte Cultur der Griechen und Römer als wesentlich auf Sklaven-Arbeit beruhend dargestellt habe. Daher gebe es in der antiken Welt kein Arbeitsrecht, ebenso wenig später in der deutschen Geschichte bis in die neueste Zeit. Während des ganzen Mittelalters habe mit dem Arbeits-Recht auch die Arbeits-Ehre gefehlt, Arbeit im heutigen Sinne, nutzbringende Thätigkeit in den Gewerben, habe lange als eine des freien Mannes unwürdige Beschäftigung gegolten und sei niemals während des ganzen Mittelalters Gegenstand eines Gesetzes geworden.

Erst Friedrich der Grofse habe die Arbeit zu ihrem Rechte gebracht in dem den »Vertrag über Handlungen« regelnden Teile des Allgemeinen Landrechtes (1794), und zwar bezeichnender Weise zunächst für diejenigen Berufsarten, welche in die 4 UniversitätsFacultäten passten: Beamte, Kirchendiener und Hauslehrer. Die gesetz- verfassenden Beamten hatten die betr. Bestimmungen ganz für ihre besonderen Standes - Bedürfnisse zugeschnitten und schufen

1) Z. 1885, S. 81.

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7. Februar 1885.

für die höheren Arbeiterklassen eigene Rechtsbedingungen. Während niedere Arbeiter sofort entlassen werden konnten, musste studirten Beamten 6 Wochen vor Ablauf des Quartales gekündigt werden.

an ein

Mit den vorhandenen Rechtsvorschriften zu bestehen, war zunächst dem Handel unmöglich; er schuf sich ein eigenes Wechselrecht und darauf 1861 ein eigenes Handelsgesetzbuch technisches Recht dachte noch niemand. Hierin wurde das Verhältnis des Principales zu seinen Gehülfen, »den papiernen Tagelöhnern<«<, geregelt.

Einen weiteren Schritt zur Regelung dieses Verhältnisses that die Gewerbeordnung für den norddeutschen Bund (1869). Sie führte neben dem >>Handlungsgehilfen« den Begriff des »Gewerbegehilfen << ein und verstand darunter: Handwerks-Gesellen. Höhere Gewerbegehilfen kennt die G.-O. nicht; gesetzlich stellt sie dieselben, wenn auch ihre Bildung der der alten 4 Facultäten vollkommen gleichwertig ist, den Gesellen gleich. Trotz aller wissenschaftlichen Ausbildung muss der Ingenieur es sich gefallen lassen, von dem formal entscheidenden Juristen in die Klasse der Gewerbegehilfen gestellt zu werden, die (bei fehlendem Vertrage) stets innerhalb 14 Tagen aus ihrer Stellung entlassen werden können.

Dieser schreiende Widerspruch des Gesetzes mit dem Leben hat in neuester Zeit die Rechtsprechung veranlasst, in einzelnen Fällen Ingenieure nicht in dieser rechtlichen Kategorie zu belassen, sondern nach thatsächlicher Würdigung der Umstände, besonders weil ihre Leistung nicht in dem Mafse an Ort und Zeit gebunden ist, wie die gewöhnlicher Arbeiter ihnen ebenfalls die Rechtsansprüche anderer höherer Berufsarten zuzubilligen.

Sei sonach die rechtliche Stellung des Hilfs - Ingenieurs eine mindestens unklare und unsichere, so biete auch jene des selbstständigen Ingenieurs häufig Anlass zu widersprechenden Erkenntnissen. Mitunter würden solche als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches angesehen, für welche auch mündlich abgeschlossene Verträge verbindlich seien. Es sei in Zweifel gezogen, ob ein >>Civil<< - Ingenieur berechtigt sei, Torpedos zu entwerfen, usw.

Um nun dem ganzen zahlreichen Stande der Ingenieure allmählich die ihm gebührende Stellung vor Gericht zu verschaffen, hält der Redner die Einrichtung des gerichtlichen SachverständigenWesens von besonderer praktischer Wichtigkeit. Vornehmlich liege beim Sachverständigen die Preisbestimmung; er sei volkswirtschaftlich entschieden mit zu den »preisbildenden Factoren« zu rechnen, da durch ihn in jährlich etwa 15 000 wegen Preisdifferenz angestrengten Civilprocessen die Einzelpreise festgestellt werden. Daneben habe das Amt des Sachverständigen auch eine hohe ideale Bedeutung, besonders wenn demselben aufser gewissen unentbehrlichen Eigenschaften formaler Art und tüchtigem theoretischem Wissen vorzugsweise eine reiche praktische Erfahrung zur Seite stehe.

Mit der warmen Aufforderung, im Vereine deutscher Ingenieure die Einrichtung der gerichtl. Sachverständigen umfassend und kräftig zu unterstützen und zu pflegen, als eines Hauptmittels zur Klärung der rechtlichen Stellung seiner Mitglieder, schliefst der Redner seinen Vortrag.

Nach Beantwortung einiger Fragen betr. die Verpflichtung eines >>Ingenieurs<< zur Zahlung von Gewerbesteuer (welche nur bei handelsgerichtlich eingetragenen Gewerbetreibenden besteht), ferner die Verantwortlichkeit bei Unfällen (die nur den trifft, dessen Unterlassung den Unfall herbeiführte), wird die Sitzung geschlossen.

Eingegangen 14. December 1884. Magdeburger Bezirksverein. Sitzung vom 9. October 1884. Vorsitzender: Hr. Th. Lange. Schriftführer: Hr. Prüsmann.

Der Vorsitzende gedenkt zunächst des Verlustes, von welchem der Verein durch das Ableben eines seiner ältesten Mitglieder, des Fabrikbesitzers Hrn. Baumann in Buckau, betroffen worden ist; die Versammlung erhebt sich zum Zeichen des ehrenden Andenkens von den Sitzen.

Hr. Sombart erstattet Bericht über die Hauptversammlung in Mannheim und über die dortigen Patentgesetz-Verhandlungen. Zur weiteren Beratung der Patentgesetzvorlage wird eine Commission gewählt.

Sitzung vom 14. November 1884. Vorsitzender: Hr. Th. Lange. Schriftführer: Hr. Wernike. Anwesend 24 Mitglieder und 1 Gast.

Zu der Angelegenheit eines für den hiesigen Magistrat über die Dampfkräne am Packhofe zu erstattenden Gutachtens giebt der Vorsitzende folgende Erläuterungen:

Die Anwohner des Packhofes haben bei den zuständigen Behörden eine Beschwerde über die Benutzung der Dampfkräne eingereicht und hauptsächlich damit begründet, dass die Dampfkräne durch das Funkenauswerfen feuergefährlich seien. Der Magistrat hat infolge dessen den hiesigen Bezirksverein, welcher bereits zur Beratung der Polizeiverordnung vom 14. Juni 1878, betreffend die Aufstellung und den Betrieb beweglicher Dampfkessel, mitgewirkt hat, ersucht, ein Gutachten über die Anwendbarkeit dieser Verordnung auf den vorliegenden Fall abzugeben.

Es wird das dem Gesuch beigefügte Gutachten des Hrn. R. Weinlig verlesen, worin der Beweis versucht ist, dass die Dampfkräne, da sie auf Schienen beweglich sind, in polizeilichem Sinne den Locomotiven gleich zu erachten seien und als solche Transportmaschinen einer derartigen Ueberwachung seitens der Polizei nicht unterliegen.

In der eingehenden Verhandlung führt der Vorsitzende seine gegen diese Auffassung gerichteten Bedenken aus und bemerkt, dass die fragliche Polizeiverordnung wohl nur auf die in der Landwirtschaft Verwendung findenden Locomobilen Bezug haben dürfe. Die Dampfkräne würden mit Koks gefeuert, weshalb eine Feuersgefahr bei denselben thatsächlich nicht zu befürchten sei.

Von mehreren Seiten wird empfohlen, eine Untersuchung der Dampfkräne durch eine Commission vorzunehmen, von anderer Seite wird diesem Antrage widersprochen. Auf Anregung der Herren Schmelzer und Gärtner wird beschlossen, dem Magistrat zu antworten, dass die betreffende Polizeiverordnung nach Ansicht des Vereines auf Dampfkräne keine Anwendung finden könne; auf Wunsch würde der Verein bereit sein, bei einer etwaigen, insbesondere für die Dampfkräne bestimmten Aenderung der Polizeiverordnung mitzuwirken. Mit der Ausführung des Beschlusses wird der Vorsitzende beauftragt, und zur vorläufigen Besichtigung der Dampfkräne eine Commission, bestehend aus den Herren Lange, Kotte, Born, Wolf und Sombart, gewählt.

Die Anträge des Frankfurter Bezirksvereines zur Förderung des deutschen Technikerstandes werden einer Commission, bestehend aus den Herren Schmidt, Born, Pfretzschner, Gärtner und Lange, zur Vorberatung überwiesen. Hr. Sombart berichtet über die Verhandlungen und Beschlüsse der Patentgesetz - Commission, deren Vorschläge von der Versammlung angenommen werden.

Sitzung vom 4. December 1884. Vorsitzender: Hr. Th. Lange. Schriftführer: Hr. Wernike. Anwesend 26 Mitglieder und 5 Gäste.

Von den geschäftlichen Eingängen wird das Schreiben des Generalsekretärs bezüglich besserer Verwertung der Sitzungsberichte der Bezirksvereine mitgeteilt. Unter Anerkennung des in dieser Hinsicht bestehenden Uebelstandes finden die Schwierigkeiten Erwähnung, welche der Ausführung der in dem Schreiben gemachten Vorschläge entgegenstehen. Die Versammlung erachtet den Besuch der Sitzungen als bestes Mittel, sich mit den Vereinsangelegenheiten bekannt zu machen, und spricht die Befürchtung aus, dass durch eingehende Sitzungsberichte der zeitweilig schon geringe Besuch der Versammlungen noch vermindert werden könne.

Hr. Prüsmann spricht über Regulatoren, indem er hauptsächlich die Anwendung derselben behandelt und viele ungünstige Resultate, welche mit anerkannt guten Regulatoren erzielt würden, auf das Missverhältnis zurückführt, in welchem oft der Querschnitt des Drosselventiles und die Energie des Regulators zu einander stehen. Bei verhältnismässig grofsem Ventilquerschnitte habe man daher zur Verminderung der Energie des Regulators einen Katarakt angewandt, und andererseits sei zur Verstellung des Expansionsschiebers durch den Regulator wieder eine grofse Energie erforderlich. Die aus diesen Verhältnissen hervorgehenden Unbequemlichkeiten sollen durch den Lüde'schen indirect wirkenden Regulator beseitigt werden, bei welchem die Energie des Regulators nur zur Verstellung eines kleinen Dampfschiebers benutzt werde, um durch einen besonderen kleinen Dampfkolben auf das eigentliche Stellzeug wirken zu lassen. Der Vortragende erklärt den Apparat näher, welcher bereits längere Zeit im Betriebe sei, ohne dass die in der folgenden Verhandlung gemutmassten Undichtigkeiten des einfachen Schiebers schädliche Beeinflussungen zur Folge gehabt haben.

Hr. Born hält einen Vortrag über die Eisenindustrie in Centralafrika nach Mitteilungen eines Verwandten, des Hrn. F. Bohndorf, welcher mit Dr. Junker und allein Entdeckungsreisen dort gemacht hat.

Die Völkerstämme der Bongo, der Djur und besonders der Monbatte zeichnen sich in der Bearbeitung des Eisens aus. Centralafrika ist aufserordentlich reich an Eisenerzen, die auf weiten Flächen an der Oberfläche liegen und ohne Bergbau von den Eingeborenen mit Holzkohlen in kleinen Oefen, teils mit, teils ohne Gebläse, verhüttet werden. In der mühseligsten Weise werden die Eisenkörnchen in Tiegeln geglüht und oft nur mit Steinen bis zu faustgrofsen Stücken zusammengehämmert. Mit äusserst unvollkommenen Werkzeugen daraus hergestellte, der Versammlung in zahlreichen Exemplaren vorgelegte Waffen lassen die Geschicklichkeit der Afrikaner erkennen, welche an einigen Waffen auch Verzierungen angebracht hatten. Der Wert des Eisens ist infolge der beschwerlichen Arbeit mit den unvollkommenen Werkzeugen dort sehr hoch, entspricht etwa dem des Kupfers bei uns, so dass die Ansammlung von Schätzen in jenen Gegenden in der Anhäufung von Eisen besteht; 40 Lanzenspitzen z. B. entsprechen dem Wert einer Frau.

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