| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1817 - 574 pages
.... . . 1 — Zusammen . 17 Stimmen. Artikel 5. Oestreich hat bei 5er Bundesversammlung den Vorsitz. Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeitfrist der Berathung zu übergeben.... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1828 - 804 pages
...eine; die vier freien Städte eine. Art. 5. Ocstreich hat bei der Bundesversamm« limg den Vorsitz. Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeitfrist der Berathung zu übergeben.... | |
| Baden (Germany) - 1833 - 156 pages
...Hamburg . . . . 5 „ Zusammen l7 Stimmen Art. 5. Oesterreich hat bei der Bundesversammlung den Vorsitz Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zcitfrist der Berathung zu übergeben.... | |
| C. A. Roessler - 1834 - 470 pages
...Hamburg Stimme. Zusammen 17. Stimmen. Artikel 5. Aesterreich hat bey der Bundesversammlung den Vorsitz. Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen , und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeitsrist der Berathung zu übergeben.... | |
| Heinrich Zoepfl - 1846 - 558 pages
...und Hamburg l St. Zusammen 17 Stimmen Art. 5. Oesterreich hat bei der Bundesversammlung den Vorsitz; jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeitfrist der Berathung zu übergeben.... | |
| Alexander Miruss - 1847 - 1640 pages
.... . . l ,, zusammen 17 Stimmen. Artikel V. Oesterreichhat bei der Bundesversammlung den Vorsitz1). Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen, und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeilfrist der Berathung zu übergeben.... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...und Hamburg l „ Zusammen 1 7 Stimmen. Art. V. Oestreich hat bei der Bundesversammlung den Vorsitz. Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeitfrist der Berathung zu übergeben.... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - 1867 - 516 pages
...Schwarzburg-Sondershausen l, Waldeck l, Reuss älterer Linie 1 , Reuss jüngerer Linie l , Schaumburg-Lippe t , Lippe l , Lübeck l , Bremen l, Hamburg 1. Summa 43...giebt die Präsidialstimme den Ausschlag. Art. 8. Der ßundesrath bildet aus seiner Mitte dauernde Ausschüsse 1 . für das Landheer und die Festungen, 2.... | |
| Hermann Schulze - 1867 - 526 pages
...instruirte Stimmen werden nicht gezählt. Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vertrag zu bringen, und das Präsidium ist verpflichtet ,...Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Bti Stimmengleichheit giebt die Präsidialstimme den Ausschlag. Art. 8. Der ßundesrath bildet aus... | |
| |