| Johann Caspar Bluntschli - 1849 - 582 Seiten
...Verfassung bestimmt, daß der Bund das Recht habe, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines großen Theils derselben auf Kosten der Eidgenossenschaft...derselben zu unterstützen, und zu diesem Behuf auch die Erpropriation anzuwenden (Art. 21) und mittelbar dadurch allerdings wenigstens die Errichtung (ob auch... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 Seiten
...Art. 2l. Dem Bunde steht das Recht zu , im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines großen Theiles derselben auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Eruropriation geltend... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 Seiten
...Art. 21. Dem Bunde steht das Recht zu, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation geltend... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 Seiten
...Art. 21. Dem Bunde steht das Recht zu, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation geltend... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 486 Seiten
...Art 21. Dem Bunde steht das Recht zn, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines großen Theilcs derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Eipropriation geltend... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 Seiten
...Art. 21. Dem Bunde steht das Recht zu, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines großen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstüzen. Zu diesem Zwete ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 Seiten
...Art 21. Dem Bunde steht das Recht zu, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstiizen. Zu diesem Zweke ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation... | |
| 1876 - 278 Seiten
...Art. 23. Dem Bunde steht das Recht zu, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines großen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation geltend... | |
| Emil Sax - 1879 - 568 Seiten
...so kraftvoller an , und Art. 2l der neuen Bundesverfassung, welcher dem Bunde das Recht einräumte , im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen...öffentliche Werke zu errichten oder die Errichtung solcher zu unterstützen, bot die geeignete Basis. Im December 1849 wurde sohin der Bundesrath mit... | |
| Gustav Cohn - 1879 - 94 Seiten
...folgende Kompetenzen: Durch Art. 21 , im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Durch Art. 23 und folgende, das Zollwesen an der schweizerischen Grenze einheitlich zu regeln, Eingangs-,... | |
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