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" Der Bund übt die Oberaufsicht über die Strassen und Brücken, an deren Erhaltung die Eidgenossenschaft ein Interesse hat. Die Summen, welche den im Art. 30 bezeichneten Kantonen mit Rücksicht auf ihre internationalen Alpenstrassen zukommen, werden... "
Geschichte des schweizerischen bundesrechtes von den erien ewigen bünden bis ... - Seite 521
von Johann Caspar Bluntschli - 1875
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Geschichte des schweizerichen Bundesrechtes von den ersten ewigen Buenden ...

Johann Caspar Bluntschli - 1849 - 582 Seiten
...errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen, und zu diesem Behuf auch die Erpropriation anzuwenden (Art. 21) und mittelbar dadurch allerdings...Art. 35 im Allgemeinen „die Oberaufsicht über die Straßen und Brücken, an deren Erhaltung die Eidgenossenschaft ein Interesse hat", dem Bunde zuschreibt,...
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Diplomatisches handbuch: Sammlung der wichtigsten europaeischen ..., Band 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 Seiten
...den Einwohnern derjenigen Cantone zu wählen, für welche sie bestünmt sind. Art. 35. Der Bund übt die Oberaufsicht über die Strassen und Brücken,...Erhaltung die Eidgenossenschaft ein Interesse hat. Die nach Artikel 26 und 33 den Cantonen für Zölle und Posten zukommenden Summen werden von der Bundesbehörde...
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Manuel diplomatique, recueil des traités de paix européens [&c ..., Band 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 Seiten
...den Einwohnern derjenigen Cantone zu wählen, rär welche sie bestimmt sind. Art. 35. Der Bund übt die Oberaufsicht über die Strassen und Brücken,...Erhaltung die Eidgenossenschaft ein Interesse hat. Art. 36. Dem Bunde steht die Ausübung aller im Hfinzregale begriffenen Rechte zu. Die Münzprägung...
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Handbuch des schweizerischen bundesstaatsrechtes, Band 1

Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 Seiten
...Erwähnung fanden.**) Demgemäss wurde durch Art. 35 der Bundesverfassung von 1848 bestimmt: Der Bund übe die Oberaufsicht über die Strassen und Brücken,...deren Erhaltung die Eidgenossenschaft ein Interesse habe ; die Bundesbehörde sei berechtigt , die nach Art. 20 und 33 den Kantonen für Zölle und Posten...
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Die Bundesgesetzgebung der Schweiz unter der neuen Verfassung

Gustav Cohn - 1879 - 94 Seiten
...ganzen Umfange der Eidgenossenschaft zu übernehmen, unter Entschädigung der Kantone. Durch Art. 35, die Oberaufsicht über die Strassen und Brücken,...Erhaltung die Eidgenossenschaft ein Interesse hat. Durch Art. 36, die Ausübung eines ausschliesslichen Münzregals. Durch Art. 37, die Einführung eines...
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Sammlung der Civil- & Civilprozessgesetze des Kantons Bern: mit ..., Band 1

Bern (Switzerland : Canton) - 1892 - 888 Seiten
...Telephonwesen; internationaler Telegraphenvertrag vom 14. Januar/12. April 1872. Art. 37. Der Bund übt die Oberaufsicht über die Strassen und Brücken,...Erhaltung die Eidgenossenschaft ein Interesse hat. Die Summen, welche den im Art. 30 bezeichneten Kantonen mit Rücksicht auf ihre internationalen Alpenstrassen...
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Ausgewählte Urkunden zur ausserdeutschen Verfassungsgeschichte seit ..., Band 1

Wilhelm Altmann - 1897 - 588 Seiten
...bestimmt. Die Unverletzlichkeit des Post- und Telegraphengeheimnisses ist gewährleistet 37. Der Bund übt die Oberaufsicht über die Strassen und Brücken,...Erhaltung die Eidgenossenschaft ein Interesse hat. Die Summen, welche den im Art. 30 bezeichneten Kantonen mit Rücksicht auf ihre internationalen Alpenstrassen...
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Das Staatsarchiv: Sammlung der offiziellen Aktenstücke zur ..., Bände 22-23

1872 - 736 Seiten
...Einwohnern derjenigen Kantone zu wählen, für welche sie bestimmt sind. * 2Art 36. — Der Bund übt die Oberaufsicht über die Strassen und Brücken,...Erhaltung die Eidgenossenschaft ein Interesse hat. Die Summen, welche den im Artikel 28 bezeichneten Kantonen für den Unterhalt der auf ihrem Gebiete...
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