Geschichte des schweizerischen bundesrechtes von den erien ewigen bünden bis auf die geurenwarf

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Meyer and Zeller, 1875
 

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Page 28 - Ex quo igitur sponte nostrum et imperii dominium elegistis, fidem vestram patulis brachiis amplexamur favoris et benevolentiae puritatem vestris sinceris affectibus exhibemus, recipientes vos sub nostra speciali et imperii protectione; ita quod nullo tempore vos a nostris et imperii dominio et manibus alienari vel extrahi permittemus, dantes vobis certitudinem et plenitudinem gratiae et favoris quam benignus Dominus effundere debet ad subditos et fideles.
Page 521 - Dem Bunde steht das Recht zu, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines großen Teiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen.
Page 463 - Verschubes zieht das Gewitter vorüber und Ihr seid gerettet. Hierin liegt die wahre Politik der Schweiz. »Ich spreche zu Euch, als wäre ich selbst ein Schweizer. Für kleine Staaten ist die Föderation ungemein vortheilhaft.
Page 463 - Wäre der erste Landamman von Zürich, so wären die Berner unzufrieden; wählt Ihr einen Berner, so schimpfen die Zürcher. Wählt Ihr einen Protestanten, so widerstreben alle Katholiken und so wieder umgekehrt. Wählt Ihr einen Reichen, so macht er Neidische; wählt Ihr einen verdienstvollen Unbemittelten, so müsst Ihr ihn stark bezahlen, soll er einiger Achtung gemessen.
Page 485 - Bund zur Behauptung ihrer Freiheit, Unabhängigkeit und Sicherheit gegen alle Angriffe fremder Mächte und zur Handhabung der Ruhe und Ordnung im Innern.
Page 521 - Der Bund übt die Oberaufsicht über die Strassen und Brücken, an deren Erhaltung die Eidgenossenschaft ein Interesse hat. Die Summen, welche den im Art. 30 bezeichneten Kantonen mit Rücksicht auf ihre internationalen Alpenstrassen zukommen, werden von der Bundesbehörde zurückbehalten, wenn diese Strassen von den betreffenden Kantonen nicht in gehörigem Zustand unterhalten werden.
Page 486 - Es sollen unter den einzelnen Cantonen keine, dem allgemeinen Bund oder den Rechten anderer Cantone nachtheilige, Verbindungen geschlossen werden.
Page 311 - Concilien viele Satzungen in guter Meinung gemacht worden, so sind doch solche geistliche Rechte und Satzungen nach und nach so vermehrt, gestrenget und so überflüssig viel worden, die auch wider uns Laien oft missbraucht worden sind; und wiewohl gegenwärtig der Wolf In dem Schafstall Christi die Schafe schädlich zerstreut und der oberste Wächter und Hirt der Kirche schläft, so will uns gebühren, als der weltlichen Obrigkeit, uns selber in einigen Punkten zu helfen, damit wir wieder einhellig...
Page 28 - ... devotionem et fidem vestram commendantes non modicum de eo, quod zelum, quem semper ad nos et imperium habuistis, per effectum operis ostendistis sub alas nostras et imperii, sicut tenebamini, confugendo tamquam homines liberi, qui solum ad nos et imperii respectum debebatis habere. Ex quo igitur sponte nostrum et imperii dominium elegistis, fidem vestram patulis brachiis amplexamur favoris et benevolentie...
Page 452 - Gewalt stehen mag, weder auf Staatssachen , noch auf den Wohlstand und die Aufklärung des Volkes Einfluss haben

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