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Zu a) Ganz überwiegend und für den Verkehrswert in fast allen Fällen mafsgebend kommt die von dem Strome geleistete Arbeit in Betracht. Sie beherrscht z. B. die Lichtwirkung; von ihr werden auch wesentlich die Kosten der Stromerzeugung bedingt. Daher soll, wenn von Stromstärke schlechtweg gesprochen wird, immer die Gröfse verstanden werden, welche die Arbeitsleistung bestimmt. Um diese Gröfse ausdrücklich zu bezeichnen, ist der Zusatz »wirksam<< gewählt worden; da aber das Wort »effektiv« bereits vielfach gebraucht wird, so enthält die Verordnung die Bestimmung, dass auch dieses seinen gebräuchlichen Sinn behalten soll.

Was die etwas umständlich erscheinende Begriffsbestimmung der wirksamen Stromstärke« betrifft, so ist es ohne die Einführung von Bezeichnungen der Integralrechnung unmöglich, sie kürzer zu geben. Die erwärmende Wirkung, d. h. die in Wärmeentwicklung sich aussprechende Arbeit des Stromes z. B. ist in jedem Augenblicke dem Quadrate der Stromstärke proportional. Man muss deswegen, um die in einer bestimmten Zeit verrichtete Arbeit zu bekommen, die diesem Naturgesetze entsprechenden Einzelarbeiten addiren. Als mittlere Arbeitsleistung ist dann der Mittelwert über den ganzen Zeitraum zu bilden. Dieser entspricht dem Quadrate der Stärke eines Gleichstromes. Um schliefslich die Stärke selbst zu bekommen, hat man aus diesem Mittelwerte die Quadratwurzel zu ziehen. Mit der so erhaltenen »wirksamen Stromstärke« kann man nachher in den meisten Fällen ebenso rechnen, wie mit der gewöhnlichen Stärke eines Gleich

stromes.

Zu b und c) Da zu den Wirkungen des elektrischen Stromes auch die Magnetisirung und die Elektrolyse gehört und da einesteils die Entwicklung der Anwendungen von Wechselströmen zu einem ausgiebigeren Gebrauch auch dieser Wirkungen führen kann, andernteils auch etwa an einen zu liefernden Stromerzeuger die Anforderung gestellt werden kann, dass solche Wirkungen seines Stromes ein festzusetzendes Mafs erreichen oder sich auf ein solches beschränken, so sind die dies bestimmenden Gröfsen ebenfalls einer Definition unterzogen worden. Die Bedeutung der beiden Begriffe tritt indessen, zur Zeit wenigstens, gegen die Definition der wirksamen Stromstärke erheblich zurück.

Zu d) In der Scheitelstromstärke und Scheitelspannung sind Eigenschaften des veränderlichen Stromes gegeben, die jetzt schon als wichtige bezeichnet werden dürfen. Denn von der höchsten Spannung hängt z. B. die Durchschlagskraft des Stromes durch Isolationen ab und diese ist unter Anderm von Bedeutung für die Sicherheit von Anlagen, sei es in Bezug auf die innere Haltbarkeit von Isolationen, sei es für den Schutz des Verkehrs gegen unerwünschtes, die Gesundheit oder auch das Leben gefährdendes Ueberspringen des Stromes.

Zu e) Hier finden sich in kurzer Form die für die elektromotorische Kraft oder Spannung wechselnder Ströme nötigen einzelnen Begriffsbestimmungen. Es genügte die Uebertragung der unter a bis d für die Stromstärke gegebenen Definitionen.

Da das bequeme und gebräuchliche Wort »Spannung« im Gesetze nicht vorkommt, so wurde dem Wunsche der Technik, es an diesem Orte zu legalisiren, durch die Aufnahme der Bezeichnung Spannung« neben »elektromotorische Kraft« Folge gegeben.

Zu f) Der hier für einen veränderlichen Strom definirte Begriff seiner »Leistung entspricht in seiner Bedeutung genau dem, was unter Nr. 2b festgesetzt wird. Ein nochmaliges Zurückgehen auf Stromstärke und Spannung war nicht notwendig.

Für die Stromarbeit schliesslich ist eine besondere Definition für veränderliche Ströme überhaupt unnötig, da die in Nr. 2c enthaltene Begriffsbestimmung ohne weiteres auch hier

passt.

II. Festsetzung der Verkehrsfehler gemäfs § 6 Abs. 1. Die zulässigen Fehlergrenzen, welche hier für die Elektrizitätszähler vorgeschlagen werden, die im Verkehr mit elektrischer Arbeit den Verbrauch anzeigen, sind aus den eingehendsten Beratungen hervorgegangen. Gegen einander abzuwägen waren einesteils das Interesse der Abnehmer und der Geber elektrischer Arbeit an der Richtigkeit der Zähler, andernteils das Interesse der Industrie an einem Spielraume, der mit der Unvollkommenheit der gegenwärtigen Zähler im Verhältnis steht. Nachdem die Physikalisch-Technische Reichsanstalt sich über die Wünsche der beteiligten Kreise durch eine Umfrage bei 9 grofsen Zählerfabriken und 941 Elektrizitätswerken und Blockstationen unterrichtet hatte, hat die zur Begutachtung der Ausführungsbestimmungen einberufene (unter I erwähnte) Konferenz sich mit der Angelegenheit eingehend beschäftigt. Im Anschlusse hieran sind die einzelnen Bestim

mungen von der Reichsanstalt im Einvernehmen mit Vertretern der Technik formulirt worden.

Dass die Vorschriften auf die Elektrizitätszähler zu beschränken seien, d h. dass es nicht nötig sei, Verkehrsfehler auch für Widerstände, Strom- und Spannungsmesser festzusetzen, wurde bei den Verhandlungen allseitig betont. Die Vorschriften unterscheiden die beiden Arten des elektrischen Betriebes mit Gleichstrom und mit Wechselstrom, da für den letzteren eine besondere Zusatzbestimmung gemacht werden musste.

1) Gleichstromzähler.

Zu a) Es erscheint vielleicht zunächst befremdlich, dass die Grenze nach oben und unten gleich bemessen ist, da kein Grund vorzuliegen scheint, den Abgeber auch dafür verantwortlich zu machen, dass er zuviel liefert. Die Vorschrift entspricht indessen den für Mafse und Gewichte bestehenden Vorschriften, nach welchen auch der Kaufmann keine zu schweren Gewichte usw. führen darf, und wurde auch im vorliegenden Faile als zweckmässig erachtet.

Ueber das Weitere ist zunächst zu bemerken: Es liegt in der Konstruktion der Zähler, dass sie einen im Verhältnis zu ihrer gröfsten bestimmungsmäfsigen Belastung geringen Verbrauch relativ ungenauer angeben. Dies ist in der Verordnung so berücksichtigt, wie der augenblickliche durchschnittliche Stand der Fabrikation es zu erheischen schien. Die Bestimmung zu a tabellarisch dargestellt ergiebt für einen Zähler von der im Kleinverkehr gebräuchlichen Gröfse von 2000 Watt Höchstbelastung die folgenden zulässigen Fehler: Wenn der zeitweilige Verbrauch

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8,4

12 Prozent.

Es lässt sich nicht leugnen, dass es für den Abnehmer elektrischer Energie freilich nicht gleichgültig erscheint, ob er 100 M oder 112 M bezahlt, und mit der Zeit werden die Bestimmungen auch zu verschärfen sein. Gegenwärtig aber erschien es, weil die Technik der Zähler noch nicht so weit vorgeschritten ist, nicht möglich die Grenzen enger zu greifen, da hierdurch häufige Fälle schuldloser Strafbarkeit des Elek trizitätswerks herbeigeführt werden könnten. Es kommt der Umstand hinzu, dass ja auch die Prüfung eines Zählers Fehlern unterworfen ist, die mit der zufälligen Aenderung des Gebrauches zusammengerechnet werden müssen.

Für den Fall, dass der Zähler noch weniger als zu 10 Prozent seiner Höchstanzeige belastet wird, wurde die Prüfungsvorschrift auf einen einzigen niedrig bemessenen Punkt, nămlich auf 4 Prozent der Höchstanzeige, beschränkt. Die zulässige Fehlergrenze beläuft sich dann freilich so, wie oben berechnet, auf 50 Prozent des Verbrauches, allein nach übereinstimmender Ansicht der Zählerfabrikanten und der Sachverständigen der Reichsanstalt ist es zurzeit nicht zulässig, eine schär. fere Bestimmung zu treffen.

Dass bei einem absolut sehr kleinen Verbrauch in Lichtanlagen (wobei die Verbrauchskosten sich auf 1,5 Pfg in der Stunde reduziren), die Bestimmungen überhaupt aufhören, hat kein Bedenken.

Zu b) Viele Zähler sind so konstruirt, dass sie auch ganz ohne Verbrauch einen geringen Gang einschlagen können. Es ist dies nicht zu vermeiden. Auch hier entspricht die Bestimmung den Verhältnissen, die in Wirklichkeit erreichbar sind. Auf den vorigen Zähler von 2000 Watt Höchstbelastung angewandt führt die Bestimmung zu dem Ergebnis, dass sein Leerlauf nicht mehr als ein halbes Hundertel von 2000, also 10 Watt betragen darf. Der Vorlauf oder Rücklauf muss sich demnach beispielsweise während 24 Stunden, in denen kein Verbrauch stattfindet, in den Grenzen 240 Wattstunden halten. Wenn in dem Entwurf auch keineswegs ein Ideal erreicht ist, sondern zugegebener Weise Verbesserungen des Zustandes angestrebt werden müssen, so wird man grobe Unzuträglichkeiten doch nicht finden. Die Unsicherheit bei der Verbrauchsmessung von Leuchtgas oder gar von Wasser ist zweifellos in Wirklichkeit gröfser als der Fehler, der beim Verbrauch elektrischer Arbeit künftig gestattet sein wird. Die hauptsächlichen bleibenden Uebelstände, die aus der An

wendung zu grofser Zähler entspringen, mehr zu berücksichtigen, als wohl häufig geschehen mag, liegt in der Hand der Abgeber und Abnehmer elektrischer Arbeit. Und im übrigen wird man annehmen dürfen, dass die Elektrizitätswerke selbst an der Richtigkeit ihrer Messwerkzeuge ein Interesse haben, welches ausschliefst, dass von den gestatteten Fehlergrenzen ein einseitiger Missbrauch gemacht werde.

2) Wechselstrom- und Mehrphasenstromzähler.

Es war neben den vorigen Bestimmungen, die alle Zähler betreffen, noch ein eigentümlicher Umstand zu berücksichtigen, nämlich die zu I 2 e schon erwähnte Verschiebung zwischen Stromstärke und Spannung, welche bei Strömen veränderlicher Stärke eintritt, wenn der Stromweg Teile mit Selbstinduktion enthält; ein Fall, der immer vorliegt, wenn der Arbeitsverbrauch in Elektromagneten, z. B. in angetriebenen Maschinen, Transformatoren usw. stattfindet. Je gröfser diese Verschiebung, desto leichter unterliegen die Angaben des Messinstrumentes Fehlern und desto schwieriger wird auch seine fehlerfreie Prüfung.

Als ein günstiger Umstand ist es zu bezeichnen, dass man die Gröfse der Verschiebung, die nicht einmal leicht allgemein definirt werden könnte, und deren direkte zeitliche Messung nicht einfach ist, auf eine andere, durchaus eindeutige Gröfse zurückführen kann, auf den Leistungsfaktor. Falls nämlich die genannte Verschiebung besteht, so ist die Stromarbeit kleiner als die Arbeit, welche derselbe Strom mit derselben Spannung verrichtet, wenn der Strom in jedem Augenblick der Spannung proportional ist. Dieses Verkleinerungsverhältnis wird überall mit dem Worte »Leistungsfaktor<< bezeichnet. Der Leistungsfaktor ist also stets ein echter Bruch, der mit steigender Verschiebung immer kleiner wird, und zwar ist seine Gröfse unter einfachen Verhältnissen (nämlich bei sogen. Sinusströmen) durch den Cosinus des Verschiebungswinkels gegeben, welchen man 90° setzt, wenn die Stromstärke in dem Augenblick, wo die Spannung ihren gröfsten Wert erreicht, gleich null ist.

Als ein weiterer günstiger Umstand stellt sich heraus, dass man in einfacher und den Wünschen der Technik entsprechender Weise die Verordnung präzis und kurz fassen kann, wenn man noch eine trigonometrische Funktion des Winkels benutzt, nämlich die Tangente. Gebräuchlich ist es freilich nicht, staatliche Bestimmungen auf trigonometrischen Funktionen zu gründen. Eine Umschreibung durch Worte würde zu einer höchst verwickelten Form der Verordnung führen, die von den meisten Lesern nicht und von einem Sachverständigen mühsam verstanden wird, während diesem die vorgelegte Fassung ohne weiteres durchsichtig ist.

Die Bestimmung 2) führt, wenn man sie auf das zu la) gegebene Zahlenbeispiel bei einem bestimmten Falle anwendet, zu folgender Berechnung: Der Leistungfaktor sei gleich 0,5,

deutscher Ingenieure.

also gleich cos 60°, sodass der Verschiebungswinkel zwischen Spannung und Stromstärke 60° beträgt. Es ist tang 60° 1,73; der doppelte, bei der Fehlerberechnung in Betracht kommende Wert beträgt 3,46. Diese Zahl ist also dem auf Seite 969 bereits in Prozente des jeweiligen Verbrauches umgerechneten Fehler überall hinzuzufügen. Dabei ist zu beachten, dass bei dem als Beispiel angenommenen Leistungsfaktor 0,5 überhaupt nur Leistung bis zur Hälfte des Höchstverbrauches des Zählers in Betracht kommen. Denn der Höchstverbrauch wird aus der höchsten Spannung und der höchsten Stromstärke, die der Zähler verträgt, als das Produkt beider Gröfsen abgeleitet, das eben, so lange keine Verschiebung besteht, den Verbrauch darstellt. Tritt aber Verschiebung ein, so wird der Verbrauch erst dann durch jenes Produkt gegeben, nachdem es noch mit dem echten Bruch multiplizirt worden ist, den der Leistungsfaktor darstellt. Hieraus folgt, dass ein mit Verschiebung stattfindender Verbrauch, welcher den mit den zugehörigen Leistungsfaktor multiplizirten Höchstverbrauch des Zählers übersteigt, stets mit einer Ueberschreitung der höchsten zulässigen Spannung oder Stromstärke des Zählers, oder auch beider Gröfsen, verbunden sein würde, also für einen ordnungsmässigen Betrieb nicht in Betracht kommt. Es genügt also, das obige Beispiel nur für den Verbrauch von 1000 Watt an abwärts weiter führen.

Fügt man, dem Verschiebungswinkel 60° oder dem Leistungsfaktor 0,5 entsprechend, zu den für einen jeweiligen Verbrauch von

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Rundschau.

In meinen Berichten über die Brücken und Eisenkonstruk. tionen der Pariser Weltausstellung 1900 stellte ich Z. 1900 S. 1046 den durch seinen Einsturz bekannt gewordenen, aus Beton und Eisen gebauten Brückensteg zur Verbindung des Ausstellungsgeländes mit dem Himmelsglobus über die Avenue de Suffren dar und versprach, auf diese traurige Berühmtheit zurückzukommen, sofern die gerichtliche Untersuchung eine bessere Beurteilung zulasse. Am 6. Juni d. J. hat nun das Gericht 3 Ingenieure, die beim Bau der Brücke mitgewirkt haben, mit Rücksicht auf ihr bislang tadelloses persönliches und berufliches Ansehen in mildester Weise zu 2 Monaten Haft und 600 M Geldbufse verurteilt, obwohl ihnen schwere Nachlässigkeiten und Fehler bei Entwurf und Bauleitung nachgewiesen werden konnten. Ueber die Ursache des Einsturzes giebt der Génie civil vom 22. Juni d. J. eine lehrreiche Darstellung, die sich in einigen Punkten mit meiner an obengenannter Stelle ausgesprochenen Ansicht deckt, des weiteren aber noch neue Gesichtspunkte hinzufügt. Diese wie auch die weitere Darstellung des Falles giebt zu nachstehenden Mitteilungen Veranlassung.

Die Brücke wies als Gehweg eine Betoneisenkonstruktion nach der Bauart Mattrai auf, die an ausgespannten Drahtseilen wie bei einer Hängebrücke (s. Z. 1900 S. 1046 Fig. 16 und 17) mit einer 17,40 m weiten Mittelöffnung und 2 anschliefsenden Seitenöffnungen von je 9 m Weite hing. Dieser Ueberbau ruhte auf absonderlichen Beton-Stützen mit Drahtseileinlagen. Zunächst stellten die Sachverständigen, meiner früheren Darstellung entsprechend, die zu grofse Schwäche dieser Stützen von 30 x 30 cm Querschnitt fest, die auf der Avenue de Suffren stehend, häufig während des Baues von Rollwagen angefahren wurden; sie waren kaum imstande, das Eigengewicht der Brücke zu tragen. Dann aber wurde noch die bislang noch nicht erörterte Art der Aufhängung von den Sachverständigen stark bemängelt. Die Brücke lag nämlich im

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Grundriss nicht geradlinig, sondern die Seitenöffnungen bildeten mit der Mittelöffnung Knicke, die angeordnet waren, um einige Bäume die nicht beseitigt werden durften, zu umgehen. Infolgedessen hingen die Hängeseile auch nicht in einer Ebene, sondern wiesen entsprechende Knicke auf, wodurch auf die Fahrbahn wirkende Seitenkräfte entstanden, denen weder die Betoneisen - Fahrbahn, noch die an sich schon zu schwachen Betoneisen-Stützen gewachsen waren. Für die Aufnahme wagerechter Kräfte gab es überhaupt keinen Widerstand. Nachdem die Rüstung weggenommen war, stürzte, wie seiner Zeit berichtet, alles seitlich zusammen, 9 Vorübergehende tödtend und viele schwer verletzend.

Verurteilt ist der Unternehmer des >>Himmelsglobus«, der sich um die Konstruktion des Bauwerkes kaum gekümmert hat und doch veranlasste, dass dem Bauwerk die geknickte Grundrissgestalt der Bäume wegen gegeben worden ist, der keiner Behörde von der beabsichtigten Abrüstung Kenntnis gegeben und die Unklugheit begangen hat, während der Abrüstung den Strafsenverkehr unter der Brücke nicht absperren zu lassen, bis die Belastungsprobe der Brücke stattgefunden hatte. Weiter ist der beratende Ingenieur der Gesellschaft des »>Himmelsglobus« in gleichem Mafse verurteilt, da er dem Unternehmer geraten hat, sich Entwurf und Ausführung von der Betoneisen-Gesellschaft mit Rücksicht darauf, dass die Zeit für eine andere Bauart fehlte, anfertigen zu lassen, und weil er als Bauleiter mitgewirkt und die schweren Konstruktionsfehler trotz seiner täglichen Besuche nicht bemerkt hat, obwohl er Hauptleiter der Zeitschrift »le Ciment ist, also gerade von ihm besondere Sachkenntnis erwartet werden konnte. Schliesslich ist der technische Direktor der ausführenden Betoneisen-Gesellschaft, der mir zufällig bereits 1897 die Belastungsproben seiner Decken in Charlottenburg vorgeführt hat, einer an sich durchaus fachgemäfsen, der Könenschen Voutenplattes sehr ähnlichen

6. Juli 1901.

Betoneisenplatte, mit Rücksicht darauf verurteilt worden, dass er trotz seiner Kenntnis der geknickten Grundrissgestalt sich nicht über deren statische Wirkung Klarheit verschafft hat, und dass er die schwachen Stützen angeordnet hat, die kaum dem Eigengewicht, geschweige den wagerechten Zugkräften aus den im Grundris geknickten Hängeseilen Widerstand leisten konnten.

Aus Vorstehendem geht klar hervor, dass man im Ausstellungsfieber eine Brücke gebaut hat, die allenfalls senkrechten Kräften gewachsen war, gegen seitliche Einwirkungen aber jedes Widerstandes entbehrte, die also auch einem starken Sturm, selbst wenn die Belastungsprobe günstig ausgefallen wäre, hätte zum Opfer fallen können. Ein ungünstiUrteil über die Güte der Zementeisenbauten im allgemeinen ges darf aus dem Einsturz nicht gezogen werden.

Eine lehrreiche Mahnung an die verantwortlichen Ausstellungsleiter liegt aber in der Sache doch, nämlich eine unerprobte Bauart weder durch den Verkehr zu belasten noch den Verkehr darunter frei zu lassen. C. Bernhard.

In einer der letzten Berliner Stadtverordnetenversammlungen ist der Bau eines neuen grofsen Gaswerkes far den nordwestlichen Teil von Berlin endgültig beschlossen worden. Die Pläne für die Neuanlagen sind bereits eingehend vom Direktor der Berliner städt. Gaswerke, Hrn. Schimming, ausgearbeitet1). Hiernach soll das neue Gaswerk auf dem zu den Gemeinden Tegel und Dalldorf gehörigen Ufer des Tegeler Sees angelegt werden. Die tägliche Leistung soll 260 000 cbm betragen. Ein Ausbau bis zu 780 000 cbm täglicher Leistung ist jedoch für später vorgesehen. Es sollen in 2 Retortenhäusern im ganzen 10 Blöcke von Retortenöfen angelegt werden, von denen jeder 8 Oefen zu je 9 Retorten enthält. An die Retorten soll unmittelbar eine Luftkühlanlage zum Abscheiden des ersten Teers angefügt werden. Die Anlagen zur nassen Reinigung des Gases sind auch zur Gewinnung von Cyan und Naphtalin eingerichtet. An Gasbehältern sind 3 Stück von je 140 000 cbm Inhalt vorgesehen. Die Wasserversorgung des Werkes soll aus mehreren Brunnen erfolgen, mit denen eine Enteisenungsanlage in Verbindung steht. Für etwaige später anzulegende Wassergasanstalten ist ebenfalls Platz vorhanden. Für den Koks- und sonstigen Materialtransport dienen elektrisch betriebene Hängebahnen, die über die ganze Anlage verteilt sind. Die Gesamtkosten für den Bau des neuen Werkes sind auf rd. 24 Mill. M veranschlagt. Voraussichtlich wird das alte Werk in der Müllerstrafse nach Vollendung des neuen Gaswerkes eingehen.

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der Herren E. Körting, Ingenieur der Imperial Gas-Association, und Regierungsbaumeister C. Bernhard, Charlottenburg, ist von letzterem der Entwurf ausgearbeitet, und ihm ist auch die Leitung der Bauausführung übertragen worden.

Die Anlage wird hinsichtlich der Gaserzeugung und des Materialtransportes, sowie in baulicher Hinsicht auf das Modernste ausgestattet.

Wir haben bereits kurz berichtet, dass die Cunard-Linie auf ihren Schnelldampfern Marconi-Vorrichtungen für drahtlose Telegraphie eingerichtet hat1). Bei der Abfahrt der »Lucania< von Liverpool nach New York am 15. d. M. sind diese Vorrichtungen zum erstenmale und zur vollen Zufriedenheit in Thätigkeit gesetzt worden. Die Schiffe passiren zwischen Liverpool und Fastnett, dem äufsersten Punkte Irlands, eine Reihe bereits bestehender Vermittlungsstellen, mit denen die »Lucania< Depeschen ausgetauscht hat. In der Mersey-Mündung wird die Verbindung durch das dort verankerte Schulschiff »Conway vermittelt, an der Nordküste von Wales liegt die Vermittlungsstelle bei Holyhead, etwa 102 km von Liverpool entfernt. Die folgende Vermittlungsstelle liegt bereits auf Irland, bei Rosslare, nahe dem Tuscar-Leuchtturm an der Südostspitze von Irland, und ist von derjenigen bei Holyhead in der Luftlinie 135 km entfernt. Wenn also die Vorrichtungen völlig in Ordnung sind, können die Schiffe mit Rosslar bereits verkehren, ehe die Verbindung mit Holyhead aufhört; bei dem erwähnten ersten Versuch war dies allerdings noch nicht der Fall. Die letzte Vermittlungsstelle ist Crookhaven in der Grafschaft Kerry, nicht weit von Fastnett, etwa 96 km von Queenstown entfernt. Es ist beabsichtigt, zwischen diesen Punkten noch weitere einzuschalten, sodass die Schiffe von Liverpool bis Fastnett in fortwährender Verbindung mit dem Lande bleiben und Depeschen austauschen können. In gleicher Weise soll auf der amerikanischen Seite verfahren werden. Die Zeit, während welcher die Schiffe auf ihrer Ozeanreise alsdann noch von der Verbindung mit dem Festlande abgeschnitten sind, würde auf diese Weise auf etwas weniger als 3 Tage verringert werden.

Der Verein für Eisenbahnkunde zu Berlin hat zwei Preisaufgaben zur Bearbeitung gestellt: 1) Für den Verschiebedienst sind unter Würdigung der bekannten Mittel zur Regelung der Geschwindigkeit ablaufender Wagen Vorschläge zur Verbesserung der Einrichtungen zu machen; 2) Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist eine wissenschaftliche Darstellung der Grundzüge sowie der Vor- und Nachteile für die Anordnung von Bahnen mit gemischtem Betrieb Reibungs- und Zahnstangenstrecken gegenüber reinen Reibungsbahnen zu geben, wobei sowohl die Betriebsweise durch Dampf wie durch Elektrizität zu erörtern ist.

Berichtigung.

Z. 1901 S. 888 r. Sp. Z. 53 v. o. lies Taucher statt Tancker. Die Tafel stammt aus der kunstgewerblichen Werkstätte von Paul StotzStuttgart; der Entwurf zur Tafel rührt von Hrn. Conr. Taucher her.

1) Z. 1901 S. 675.

Patentbericht.

Kl. 14. Nr. 117049. Flüssigkeitsbuffer. F. Elsner, Görlitz. Das Eindringen von Luft in die Flüssigkeit und die damit verbundene Unregelmässigkeit der Schlussbewegung des Ventiles wird dadurch verhindert, dass die (am Gestelle b befestigte) Kolbenf stange e durch eine oder mehrere im Cylinderdeckel angeordnete Flüssigkeitskammern f. fi... abgedichtet ist, die mit dem Innenraume des (an der Ventilstange befestigten) Cylinders a durch Bohrungen g in der Cylinderwand oder g1 in der Kolbenstange in Verbindang stehen, um die von e verdrängte Flüssigkeit auf

f

nehmen zu können.

Kl. 14. Nr. 117897. Ventilschluss durch Saugwirkung. J. Maemecke, Berlin. Der mit der Ventilspindel b verbundene Kolben c, der beim Heben in dem mit Oel usw. gefüllten Gefäfse d einen als Schliefskraft zu benutzenden Unterdruck erzeugt, wird durch eine über der Abschlusswand de stehende Flüssigkeitsschicht abgedichtet, wodurch das Einströmen von Luft verhindert wird. Durch ein Ventil e in da wird die während des Unterdruckes eingedrungene Flüssigkeit zurückgedrängt.

Kl. 14. Nr. 117809. Massenausgleich bei Lokomotiven. Lokomotivfabrik Kraufs & Co. A.-G., München und Linz a D.

D

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Die Massenkräfte der wagerecht hin- und hergehenden Massen k werden durch die wagerechte Komponente der Fliehkraft eines am Treibrade allein angebrachten Gegengewichtes g vollständig ausgeglichen, und zum Ausgleichen der störenden lotrechten Komponente der Fliehkraft wird ein senkrechtes Schubkurbelgewicht b neu hinzugefügt, sodass die Resultante m der Kräfte von k und b der Fliehkraft c von g gleich und entgegengesetzt ist.

Kl. 31. Nr. 120341. Tiegelschmelzofen mit Luftzuführungsöffnungen in den Seitenwandungen. E. W. Hopkins, Berlin. Der Tiegelofen a nebst Tiegel c, der auf dem mit dem Ofen verbundenen Boden g aufruht, ist mittels zweier Zapfen e, e an einer Aufzugvorrichtung aufgehängt. Durch diese kann der Ofen a samt Tiegel aus dem feststehenden Windmantel b, der an die Windleitung angeschlossen ist, ausge- hoben und so die Luftzuführungsöffnungen ohne Unterbrechung des Betriebes von aufsen gereinigt werden.

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Kl. 47. Nr. 117468. Reibräder-Wechselgetriebe. A. Janfsens, St. Nicolas (Belgien). Die kegelförmige ReibScheibe 8 überträgt ihre Drehung auf eine entgegengesetzt gerichtete kegelförmige Reibscheibe 81 durch zwei Reibråder r, ri, deren Lagerarme l, l, auf einer Mutter m schwingen und auf einer Spindel p, die mit den Achsen 9, 91 von 8, 81 in derselben Ebene und parallel zu ihnen liegt, zur Aenderung des Uebersetzungsverhältnisses verschoben werden können, sodass die von r, r auf 8, 81 ausgeübten Drücke in der Mittellage gar keine und in den Endlagen nur eine kleine Kraftkomponente zur Biegung von p

liefern.

Stopfbüchse für Heifsdampfmaschinen.

Ascherslebener Maschinenbau-A.-G. vorm. W. Schmidt & Co., Aschersleben (Prov. Sachsen). Die Kolbenstange ist am Cylinderdeckel von einer entsprechend langen Büchse bohne Packung eng umschlossen. An das vordere Ende von b schliefst sich eine zweite Büchse mit (Weich-) Metallliderung a, die durch die erste Büchse aus dem Bereiche zu

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deutscher Ingenieure.

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h

Fig. 1.

-h

Kl. 60. Nr. 117160. Achsenregler. H. Doll, Zürich. Jede Schwungmasse besteht aus dem durch die Feder h unmittelbar belasteten, auf der Welle a radial geführten und durch Gleitstücke und Hebelk das Exzenter verstellenden Gestell c d e f und dem darin zur Aenderung der Umlaufzahl während des Ganges verstellbaren Gewichte b, Fig. 1. Bremst man eine der Wellen p, q durch die Bremsscheiber oder 8, Fig. 2, so wird durch das Wendegetriebe n o m die Welle a gedreht, diese dreht durch das Gleitstück g die Schraubenspindelf und verschiebt das Gewicht b in einem oder dem andern Sinne. Bei der gegenseitigen Drehung von p und q wird durch Innengewinde in q der

n

m

in p,r durch Stangen u gerade geführte Ring t verschoben. Ein an v drehbar gelagerter Zeiger z zeigt auf der ruhenden Röhre w die eingestellte Umlaufzahl an.

Der

Kl. 60. Nr. 117182. Federregler. F. Strnad, Berlin-Schmargendorf. radial gerade geführte, der Federbelastung a unmittelbar entgegenwirkende Gewichtkörper b ist, um einen gedrängten und mög. lichst einfachen Bau zu erzielen, einseitig angeordnet.

Kl. 81. Nr. 118694. Ladekübel. R. Weging, Stettin. Die rechte Bodenklappe b wird von der linken a gehalten, und diese ist mit der Lenkstange a an dem Arm c1 des um d drehbaren Hebels c, c befestigt. Der Arm c ist um soviel schwerer als c1, dass der Verschluss in die gezeichnete Stellung zurückkehrt. Beim Herablassen stöfst c gegen einen Anschlag und löst den Verschluss, der durch die Last schnell weiter geöffnet wird. Die Feder e, gegen die c schlägt, wird zurückgeworfen und leitet den Schluss wieder ein.

b

Fig. 2.

a

-b

A. von Hessert, Darma f

Kl. 87. Nr. 117788. Drucklufthammer. stadt. Die bei a eintretende Druckluft treibt den Stufenkolben cd, auf die Ringfläche c drückend, zurück und die Abluft aus durchf,h hinaus, bis nach Abschluss von fin b Verdichtung eintritt. Sobald c den Anfang der Nuten e überschritten hat, treibt sie den Kolben zum Schlage nach rechts, sodass es ausgeschlossen ist, dass er auf den hinteren Boden auftrifft.

a

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Kl. 88. Nr. 117465. Turbinenregelung. F. Ruefs, bei Ravensburg (Württ.). Die festen Schaufeln a des Lfaurades r sind auf ihrer Rückseite mit beweglichen, bei d an a oder r gelagerten Schaufeln b ausgestattet, die sich an die Rückwand von a anschliefsen und mit ihren freien Enden c durch ein beliebiges Gestänge g gi... auch während des Ganges eingestellt werden können, den Wasseraustritt mehr oder weniger zu ver

engen.

um

Kommissionsverlag und Expedition: Julius Springer in Berlin N. Buchdruckerei A. W. Schade, Berlin N.

Baienfurt

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Der Aufbau und die planmälsige Herstellung der Drehstrom-Dynamomaschine.

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