Art. 2. Der Bund hat zum Zweck : Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. Allgemeine Staatslehre - Seite 188von Georg Jellinek - 1900 - 726 SeitenVollansicht - Über dieses Buch
| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 Seiten
...Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf, bclden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschaft. Art. 2. Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen... | |
| 1860 - 734 Seiten
...Waadt, Wallis, Neuenburg und Gens bilden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschast. l Art. 2. Der Bund hat zum Zweck : Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 Seiten
...Wandt, Wallis, Neuenburg und Genf, bilden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschaft. Art. 2. Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Rnhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 Seiten
...Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf bilden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschaft. Art. 2. Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ord« nung im Jnnern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen... | |
| Victor Böhmert - 1873 - 920 Seiten
...Wohlfahrt der Eidgenossen«, indem sie in Art. II folgenden Zweck des eidgenössischen Bundes aufstellt: »Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen...Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsam en Wohlfahrt. « Die Zusammenfassung der Schweiz... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 Seiten
...bilden in ihrer Gesammtlieit die schweizerische Eidgenossenschaft. Art. 2. Der Bund liât zum Zwek: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen...Aussen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schuz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. Art.... | |
| 1876 - 278 Seiten
...Wallis, Neuenburg und Genf, bilden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschaft. I. 1 Art. 2. Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen... | |
| Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 Seiten
...sonveränen Kantone (folgen deren Namen) bilden in ihrer Gesammtheit die schweizersche Eidgenossenschaft.« Art. 2. »Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Aussen , Hand*) Immerhin passt es für die jetzige Verfassung nicht mehr, wenn Bluntschli noch in seiner neuen... | |
| Switzerland. Eidgenössisches Departement des Innern - 1878 - 170 Seiten
...Art. 2 der Bundesverfassung bezeichnet als allgemeine Aufgaben der schweizerischen Eidgenossenschaft: «Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen...Handhabung Von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheiten und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt»: ein prächtiges... | |
| Furrer - 1891 - 950 Seiten
...Bevölkerung, für welche in den Tigeln der eidgenössischen Münzwerkstätte kein Metall schmilzt. *) Art. 2: Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Inneren, Schulz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen... | |
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