| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...angenommen worden sind und revidirt werden können, wenn die absolute Mehrheit der Bürger es verlangt. Art. 7. Besondere Bündnisse und Verträge politischen...sind untersagt. Dagegen steht ihnen das Recht zu, Verkommniffe über Gegenstände der Gesetzgebung, des Gerichtswesens und der Verwaltung unter sich... | |
| 1860 - 734 pages
...können , wenn die absolute Mehrheit der Bürger es verlangt. Alt. 7. Besondere Bündnisse und Beiträge politischen Inhalts zwischen den Kantonen sind untersagt. Dagegen steht ihnen das Recht zu, Vertommnisse über Gegenstände der Gesetzgebung, des Gerichtswesens und der Verwaltung unter sich... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 486 pages
...angenommen worden sind und revidirt werden können, wenn die absolute Mehrheit der Bürger es verlangt. Art. 7. Besondere Bündnisse und Verträge politischen...Gesetzgebung, des Gerichtswesens und der Verwaltung unter sich abzuschließen; jedoch haben sie dieselben der Vundesbehörde zur Einsicht vorzulegen, welche, wenn... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 pages
...absolute Mehrheit der Bürger es verlangt. Art. 7. Besondere Bündnisse und Verträge politischen Jnhalts zwischen den Kantonen sind untersagt. Dagegen steht...Gesetzgebung, des Gerichtswesens und der Verwaltung unter sich abzuschließen; jedoch haben sie dieselben der Bundesbehörde zur Einsicht vorzulegen, welche, wenn... | |
| Keller - 1870 - 518 pages
...Verträge politischen InHalles zwischen den Kantonen (wie s. Z. der Sondelbund) sind unter« sagt. Dagegen steht ihnen das Recht zu, Verkommnisse über...Gesetzgebung, des Gerichtswesens und der Verwaltung mit Gutheißung des Bundes unter sich abzuschließen und zu deren Vollzug nöthigenfalls die Mitwirkung... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...angenommen worden sind und revidirt werden können, wenn die absolute Mehrheit der Bürger es verlangt. Art. 7. Besondere Bündnisse und Verträge politischen...sind untersagt. Dagegen steht ihnen das Recht zu, Vertommnisse über Gegenstände der Gesezgebung, des Gerichtswesens und der Verwaltung unter sich abzuschließen... | |
| 1874 - 810 pages
...angenommen worden sind und revidirt werden können, wenn die absolute Mehrheit der Bürger es verlangt. Art. 7. Besondere Bündnisse und Verträge politischen...das Recht zu, Verkommnisse über Gegenstände der Gesezgebung, des Gerichtswesens und Revidirte Bundesverfassung. Art 4. Unverändert. Nr. W 77. Schweiz.... | |
| 1876 - 278 pages
...angenommen worden sind und revidirt werden können, wenn die absolute Mehrheit der Bürger es verlangt. Art. 7. Besondere Bündnisse und Verträge politischen...Gesetzgebung, des Gerichtswesens und der Verwaltung unter sich abzuschließen ; jedoch haben sie dieselben der Bundesbehörde zur Einsicht vorzulegen , welche , wenn... | |
| Karl Gareis, Gareis, Zorn - 1877 - 696 pages
...Kantonen unter sich , sei es mit dem Auslande sind folgende Sätze der Bundesverfassung massgebend : „Art. 7. Besondere Bündnisse und Verträge politischen...Inhalts zwischen den Kantonen sind untersagt. Dagegen stellt ihnen das Recht zu, Verkommnisse über Gegenstände der Gesetzgebung, des Gerichtewesens und... | |
| Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 pages
...räumt daher, ebenfalls übereinstimmend mit dem Entwurfe von 1833, den Kantonen die Befugniss ein, »Verkommnisse über Gegenstände der Gesetzgebung,...Gerichtswesens und der Verwaltung unter sich abzuschliessen.« Dabei versteht es sich freilich , dass der Bund sich eine Controle darüber vorl)ehaltcn muss , dass... | |
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