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Der Nutzen der Abwärmeverwertung kommt besonders klar in den Ergebnissen der Abnahmeversuche an einer 3200 kW-Gasdynamo zum Ausdruck, über die vom Dampfkesselüberwachungsverein der Zechen im Oberbergamtsbezirk Dortmund berichtet worden ist1). Danach werden von der Gesamtwärme des für die Krafterzeugung verfügbaren Koksofengases von 3729 kcal/m3 Heizwert nicht weniger als 51,2 vH für die Krafterzeugung nutzbar gemacht, davon 28,6 vH in der Gasdynamo, der Rest in einem Vorwärmer, einem Dampfkessel und einem Dampfüberhitzer, die mit den Abgasen der Gasmaschine geheizt werden. Nimmt man an, daß der Dampf in einer Turbodynamo des gleichen Kraftwerkes ausgenutzt werden könnte, so käme man zu dem Schluß, daß das Kraftwerk mit einem Wärmeverbrauch von rd. 2775 kcal/kWh auskommen würde, d. h. etwa der Hälfte des Wärmeverbrauchs, der sonst für gute Dampfkraftanlagen Voraussetzung ist.

Neue leichte, nachgiebige Wellenkupplung.

Die von der Allgemeinen Elektricitäts-Gesellschaft, Berlin, hergestellte nachgiebige Wellenkupplung, Abb. 1 und 2, die sich auch für wechselnde Drehrichtungen eignet, kennzeichnet sich dadurch, daß sie die Umfangskraft von dem treibenden äußeren Ring e durch zwei Gruppen von biegsamen Streifen d auf den getriebenen Teil b überträgt. Die Streifen werden mittels schmiedeisener Klemmstücke e und von außen her zugänglicher Schrauben ƒ auf Ansätzen des äußeren und inneren Teiles abwechselnd festgeschraubt, wodurch die Möglichkeit des Wechsels der Drehrichtung gegeben wird. Die Paßflächen der Klemmstücke werden aufgerauht, damit sie möglichst großen Widerstand gegen das Herausgleiten der Streifen

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leisten. Außerdem werden unter die Schrauben ƒ federnde Ringe g gelegt. Wird die Kupplung in Verbindung mit einer Antriebs- oder Bremsscheibe verwendet, so kann der Außenring c unmittelbar an dieser Scheibe angeschraubt werden. Im andern Falle wird ein Nabenteil a beigefügt. Die Vorteile dieser Bauart sind besonders der billige Ersatz etwa schadhaft gewordener Streifen, die z. B. aus Riemenleder bestehen können, ferner die hohe Sicherheit gegen Betriebsunfälle und die leichte Zugänglichkeit im eingebauten Zustand. Die Klemmschrauben lassen sich ohne Aenderung des Einbaues entfernen, worauf die Kupplung sofort gelöst ist. Selbst wenn einer der Streifen reißt, kann keine erhebliche Betriebstörung eintreten, weil sich dann der Streifen als Puffer zwischen die Kupplungshälften legt. [471]

Entwicklung von Sondermaschinen 2).

Jeder Betriebsleiter weiß, daß die normalen Werkzeugmaschinen für Stücke, die wiederholt herzustellen sind, häufig nicht genügen. Es fehlen ihnen die genau passenden Geschwindigkeiten und Vorschübe, anderseits haben sie Teile und Arbeitsmöglichkeiten, die für diesen bestimmten Zweck wertlos sind, die Anschaffung aber verteuern. Entweder baut

1) »Glückauf« Nr. 38 1920.

2) Obering. Jacken bringt in Heft 2 des » Betrieb« vom 25. Oktober 1920 beachtenswerte Ausführungen zu der wichtigen Frage des Einflusses von Reihenherstellung und Arbeitsunterteilung auf die Entwicklung von Sondermaschinen, die auch schon von Litz, Friedrich, Fischer und Rosenstein beleuchtet worden ist.

deutscher Ingenieure.

dann der Verbraucher selbst die erforderlichen Sondermaschinen, oder er bestellt sie bei einer Werkzeugmaschinenfabrik. Der erste Weg ist besonders während des Krieges beschritten worden, er führt aber nicht zum bestmöglichen Erfolg, da er immer nur die Erfahrungen eines einzigen Betriebes, meist nur eines einzigen Betriebsleiters benutzt. Der zweite Weg wäre vorzuziehen, wenn man die Mängel beseitigte, die er heute noch aufweist. Die einzeln bestellte Sondermaschine ist für die Werkzeugmaschinenfabrik nicht lohnend, da der Besteller sich häufig ausbedingt, daß die Maschine nicht für seine Mitbewerber gebaut werden darf, während er selbst oft keine oder ungenügende Nachbestellungen erteilt.

Da also die Möglichkeit der Mehrfachfertigung derartiger Sondermaschinen fehlt, haben die Werkzeugmaschinenfabriken vielfach selbst Sondermaschinen ausgebildet, z. B. für den Eisenbahnbau. Auch dieser Weg ist schwierig und mit Enttäuschungen verbunden, da die Erbauer nicht über die Erfahrungen der Werke verfügen, für welche die Sondermaschinen bestimmt sind. Die Folge ist, daß für den gleichen Zweck verschiedene Sondermaschinen gebaut werden, während es doch nur eine einzige vorteilhafteste Bauart geben kaun. Aus den vielen Bauarten sollten daher die zwei besten ausgewählt und miteinander in Wettbewerb gebracht werden; dann wäre wenigstens eine gewisse Stetigkeit in der Entwicklung gegeben und eine Reihenfertigung möglich, wodurch die Maschinen besser und billiger werden könnten. Die beiden stärksten Triebkräfte für die Entstehung von Sondermaschinen, die fortschreitende Teilung der Arbeiten im Betrieb und die Anregungen der Werkzeugmaschinenfabriken, würden nach wie vor zur Auswirkung kommen. Für die wirtschaftliche Entwicklung dieses wichtigen Gebietes ist es aber nötig. Einzelwünsche hinter die der Gesamtheit zurückzustellen. Diesem Zweck könnten Beratungen innerhalb größerer Fertigerkreise über die Forderungen der betreffenden Werke dienen, die vom Ausschuß für wirtschaftliche Fertigung eingeleitet werden sollten. Bm.

Neue Hochleistungswerkzeuge aus Cooperite. Mit einer neuartigen Werkzeuglegierung, die aus dem Laboratorium der Cooper Research Co., Cleveland, O., hervorgegangen ist, werden gegenwärtig in einem Sheffielder Stahlwerk Versuche angestellt. Die Legierung besteht in der Hauptsache aus Nickel mit Zusätzen von Wolfram, Silizium, Molybdän, Aluminium und Zirkon (bis zu 15 vH), wird einfach in einem Ofen mit Oelfeuerung zusammengeschmolzen, in die gewünschte Form gegossen und ohne weitere Vergütung geschliffen. Die Legierung zeichnet sich durch ein seidenähnliches Gefüge aus und soll weder zu Riß- noch zu Blasenbildung neigen. Die vor kurzem vorgeführten Probestücke waren Quadratstäbe von rd. 20 mm Seitenlänge, die mit 4,76 mm Spandicke, 1,587 mm Vorschub auf 1 Umdrehung und 2,2 kg/min Spangewicht bei 37,6 m/min Schnittgeschwindigkeit gearbeitet hatten. Das eine Werkzeug war 546, das andere 879 Sek. im Betrieb gewesen und dabei allerdings etwas abgenutzt, aber noch nicht unbrauchbar geworden, während ein Schnelldrehstahl unter den gleichen Verhältnissen nach 165 Sek. unbrauchbar geworden sein soll. (The Engineer 10. Dezember 1920)

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Zerkleinern von Eisen-, Stahl- und Metallspänen 1).

Es ist bekannt, daß die unveredelten Späne schwer zu befördern sind und große Abbrandverluste ergeben. Ein wertvolles Mittel, diese Uebelstände zu vermeiden, bildet die Brikettierung der Metallspäne unter hohem Druck oder als Späneblockschrott, die eine Ersparnis an Abbrand von mehr als 50 vH ergibt und die Zerreißfestigkeit von Gußstücken um über 40 vH steigert. Unabhängig von diesem Verfahren hat sich die Spänezerkleinerung entwickelt; die zerkleinerten Späne sind im Martin- und im Elektroofen dem kurzen Kernschrott fest ebenbürtig, sie verbilligen die Kosten ihrer Beförderung um 90 vH, ermöglichen, die verschiedenen Metalle getrennt zu stapeln, gut zu reinigen, in geschlossenen Räumen aufzubewahren usw. Man zerkleinert die Späne gleich an der Stelle im Werk, wo sie abfallen. Von den verschiedenen Arbeitsverfahren hierfür soll sich nur das von Henschel & Sohn in Kassel bewährt haben. Dabei werden die Späne innerhalb eines Zuführtrichters mit Hilfe von Kanälen und Streichern fortbewegt und gewaltsam hin- und hergebogen, gequetscht und zerschnitten, indem sie durch die mit Messern sehenen Streicher gegen die Kanalwände gedrückt werden. Für das unmittelbare Einschmelzen und die Herstellung von

ver

1) R. Philipp, Sondernummer für Abfallwirtschaft des »Betrieb«, Heft 3 vom 10. November 1920.

15. Januar 1921.

Späneblockschrott genügt es, die Späne bis auf 1,8 bis 2 t/m3 zu zerkleinern. Spänestauungen werden durch eine elastisch gekuppelte Schwungmasse vermieden. Die Vorrichtungen werden für 150, 500, 1500 und 5000 kg/h Leistung und 3 bis 15 PS Kraftbedarf gebaut. Bm.

Normung von Kokereien.

Auf Anregung von Dipl.-Ing. O. M. Schadek wurde in der Sitzung des Kokereiausschusses der Berg- und Hüttenindustrie im Juni 1920 über die Frage der Vereinheitlichung im Koksofenbau verhandelt. Schadek schlug vor, die Normung einzuteilen in solche des Steinbaues, der Verankerung und Ausrüstung der Oefen, der Fördermittel für Kohlen, Koksgas und Kondensate, der Löscheinrichtungen, der nassen und trocknen Reinigung, der Benzolfabriken, Teerdestillationen usw. Er legte, zunächst vom Koksofen selbst ausgehend, dar, daß eine Festlegung des Destillationsraumes durch Normung ohne weiteres praktisch möglich sei, und erklärte es für zweckmäßig, daß dieser normale Destillationsraum mit möglichst einheitlichen Steintypen aufgebaut werde, wenn auch die Vereinheitlichung der feuerfesten Steine nicht so weitgehend durchzuführen sei, wie etwa beim Ziegelstein im Baugewerbe. In den anschließenden, den gesamten Kreis der Schadekschen Anregungen umfassenden Erörterungen wurde auf mancherlei Schwierigkeiten der Durchführung einer solchen Normung hingewiesen, jedoch schließlich die Wahl eines Unterausschusses zur Prüfung und weiteren Behandlung der Angelegenheit beschlossen. (Glückauf vom 18. Dezember 1920)

Das Goffin-Verfahren der Leuchtgaserzeugung unterscheidet sich von den üblichen Verfahren dadurch, daß die wagerechten Retorten nicht nur zu einem Teil ihres Innern, sɔndern nahezu vollständig mit Kohlen beschickt werden. Hierdurch soll die Ofenleistung gesteigert und die Ausnutzung der Retorte erhöht, eine Ersparnis an Arbeitslöhnen und die Ausnutzung eines Teiles der Kokswärme bei der Beheizung der Retorte erzielt und schließlich durch Einführung von Dampf in die Retorte selbst die Herstellung von Wassergas besonders zweckmäßig und wirtschaftlich gestaltet werden. Die bessere Ausnutzung der Retorten beruht auf der beobachteten Tatsache, daß bei der Beheizung mehr Wärme von oben als von unten in die Retorten dringt, so daß die Durchsatzzeit der bis oben gefüllten Retorten nicht viel größer ist als die der halb oder schwach geladenen Retorte. Die Retorten werden durch Ausstoßen entleert. Da der Fülltrichter für den Generator der Retorte grundsätzlich auf die Ausstoßseite zu legen ist, so kommt ein Teil der in den glühenden Koks enthaltenen fühlbaren Wärme in den Generator und wird, wie oben bemerkt, zur Heizung mit ausgenutzt. Da heute wagerechte Oefen bis zu 5000 m3 Tagesleistung hergestellt werden, eignet sich das Goffin-Verfahren auch für mittlere und große Werke. (Journal für Gasbeleuchtung und Wasserversorgung vom 25. Dezember 1920)

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Die Entmanganung von Trinkwasser.

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Ueber die Befreiung des Trinkwassers von Mangan, der man in unsern Wasserwerken seit etwa 15 Jahren erhöhte Aufmerksamkeit zugewandt hat, liegen bemerkenswerte, sich über mehrere Jahre erstreckende Erfahrungen der städtischen Wasserwerke in Dresden vor, worüber Reg. Bmstr. a. D. Vollmar im Journal für Gasbeleuchtung und Wasserversorgung 1) berichtet. Die Trübung des Wassers und Bildung einer starken braunen Schicht in den Rohrleitungen, die sich vor Jahren auch in den Dresdener Wasserleitungen zeigten, erwiesen sich als Ueberbleibsel mangan aufspeichernder Bakterien. Das Wasser, in dem die schädlichen Algen lebten, wies im Jahre 1913 einen Mangangehalt von 0,25 bis 0,65 mg/ltr auf. Bei diesen an sich geringen Mengen wurden jährlich etwa 11000 kg Mangan in das Rohrnetz befördert und hier abgelagert. Das manganhaltige Wasser rief außerdem beim Gebrauch in Färbereien, Wäschereien, in Papier fabriken, in der photographischen Industrie usw. empfindliche Störungen hervor. Als Mittel für die Entfernung des Mangans kommt nur das Rieseln über braunsteinhaltige Stoffe in Betracht, wenn man von dem Ozonverfahren der Kosten halber absieht. Das in Dresden angewandte Verfahren beruhte auf der Beobachtung, daß das Wachstum der Algen durch die Höhe des Mangangehalts im Wasser befördert wird, und daß anderseits das Mangan durch das Wachsen der Algen aus dem Wasser ausgeschieden wird. Man legte daher Filter von feinem porösem

1) vom 25. Dezember, 1920.

Kies an, auf dem sich die Algen fest anzusiedeln vermögen. Der von den Algen abgeschiedene Braunstein wirkt dann auf die Entfernung des Mangans. Im Laufe der Zeit wächst infolge der aufgenommenen Manganmengen die Algenkiesmasse und muß von den überschüssigen Algen durch Rückspülung befreit werden. Der Erfolg der Dresdener Anlagen war vollkommen. Während früher Hunderte von Beschwerden täglich eingingen, ist seit Inbetriebnahme der Anlagen im Jahre 1913 jede Klage verstummt. Irgend eine Störung im Betriebe hat sich während dieser sieben Jahre nicht gezeigt.

Grünfuttersilos aus Eisenbeton.

Einem Rundschreiben des Deutschen Betonvereines zufolge hat sich neuerdings in der Schweiz ein Verfahren der Süß-Grünfutterbereitung eingebürgert, das die Möglichkeit bietet, die landwirtschaftlichen Betriebe von den Witterungsverhältnissen und von den Schwierigkeiten der rechtzeitigen Arbeiterbeschaffung unabhängiger zu machen. Nach diesem Verfahren wird das fast noch frisch geschnittene Gras in einem Betonkasten unter Druck und unter Luftabschluß gelagert. Die Kästen erhalten bei 10 bis 15 m2 Grundfläche 6 bis 7 m Höhe, also 80 bis 100 m3 Inhalt und werden in Scheunen eingebant oder mit eigenem Dach versehen. Durch Türen, die während des Lagerns dicht geschlossen gehalten und mit Lehm verstrichen werden, kann man das Futter später nach Bedarf entnehmen. Ein Kasten von 80 bis 100 m3 Inhalt faßt den Bedarf für 10 Stück Großvieh. Die Kasten werden aus vorher angefertigten Betonbohlen auf einer 15 cm dicken Betonplatte zusammengebaut und an den Ecken und Stoßstellen nachher verbunden sowie durch Glattputz luftdicht abgeschlossen. Das Futter wird oben eingebracht, mit Brettern und Balken abgedeckt und dann gepreßt. Dieses Verfahren erfordert nur etwa 1/3 des Lagerraumes, der bei der Heulagerung nötig ist.

Ein Jurist als Leiter städtischer Werke.

Zu der heute beinahe selbstverständlichen Erkenntnis, daß sich eine möglichst reibungslose und wirtschaftliche öffentliche Verwaltung nur durchführen läßt, wenn der Fachmann nicht durch Angehörige fremder Berufe bevormundet wird, hat sich die Stadtverwaltung von Frankfurt a. M. noch immer nicht durchgerungen. Für die Leitung der städtischen Betriebe, insbesondere des Gas- und Elektrizitätswerkes, wurde dort kürzlich ein Rechtsanwalt als Stadtrat an Stelle des bisherigen technischen Stadtrats zur Wahl gestellt. Sobald dies öffentlich bekannt geworden war, erhob der Frankfurter Bezirksverein des V. d. I. gegen das Widersinnige und Nachteilige dieses Vorgehens eindringlich Widerspruch. Der Einspruch konnte kurz vor der entscheidenden Sitzung noch telegraphisch von der Geschäftstelle des V. d. I. unterstützt werden. Trotzdem und trotz eines Antrages in der Stadtverordnetensitzung, die Stelle öffentlich für Techniker auszuschreiben, oder den Direktor des Elektrizitätswerkes mit ihr zu betrauen, wurde der Rechtsanwalt gewählt, zweifellos in erster Linie aus parteipolitischen Rücksichten. Der Techniker kann es allerdings nicht verstehen, daß bei Besetzung derartiger technischer Stellen parteipolitische Gründe die sachlichen in den Hintergrund drängen können. Der Einspruch scheint, wie nachträglich bekannt wird, insofern von Erfolg gewesen zu sein, als dem Rechtsanwalt die Verwaltung des Gewerbegerichts, des Mietseinigungsamts u. a. zugewiesen und die Leitung der Werke einem andern Stadtrat übertragen worden ist.

Der Postdampfer >Staatssekretär Solfe. Der in Z. 1920 S. 1088 abgedruckte Rundschaubericht ist einem Aufsatz von Zivilingenieur Rudolf Green, Dresden, in >>Werft und Reederei vom 22. Oktober 1920 entnommen.

Persönliches.

Verstorben. Dr.-Ing. Ernst Körting, Inhaber der Grashof-Denkmünze, Hannover.

Kommerzienrat C. H. Jäger, mehrmals Vorsitzender des Leipziger Bezirksvereines, Leiter des Pumpen- und Gebläse werkes C. H. Jäger & Co. in Leipzig-Plagwitz. Zivilingenieur H. Leithäuser, Seniorchef der Firma H. Leithäuser in Kassel.

Aus der Industrie. Geh. Baurat Dr. v. Rieppel hat am 1. Januar d. Js. seine Stellung als Generaldirektor der Maschinenfabrik Augsburg Nürnberg A.-G. niedergelegt. Veranlassung zu diesem Entschluß dürften die bei der MAN durch die Verbindung mit der Gutehoffnungshütte eingetretenen neuen Verhältnisse sein.

deutscher Ingenieure.

Dezember 1920.

Wirtschaftliche Umschau.

Die Vollständigkeit der Berichterstattung erfordert noch einen kurzen Rückblick auf den letzten Monat, obwohl die Jahreswende bereits zu einer umfassenderen Uebersicht über das ganze verflossene Jahr Veranlassung gegeben hat. Unter den wichtigsten wirtschaftspolitischen Geschehnissen, die dem Dezembermonat das Gepräge gaben, ist neben der deutschen Zahlungseinstellung im Ausgleichverkehr, von der schon berichtet wurde (S. 20), insbesondere der lebhafte Notenwechsel mit der Entente um die Entwaffnung der Einwohnerwehren zu nennen, durch den die Ruhrbergleute die Gefahr einer Besetzung des Ruhrgebietes so nahe gerückt glaubten, daß sie die rasche Entwaffnung der bayerischen Einwohnerwehren forderten und mit Einstellung der Kohlenlieferungen nach Bayern drohten.

Im mitteldeutschen Braunkohlengebiet wurde ein wochenlang andauernder Ausstand erst beendet, nachdem den Arbeitern auf Grund einer Erhöhung des Kohlenpreises unter Zustimmung des Reichswirtschaftsministeriums eine Lohnerhöhung zugestanden worden war. Unter den Eisenbahnbeamten ist nicht allein wegen einer als unzulänglich angesehenen Lohn- und Gehalterhöhung, sondern zugleich und vielleicht noch mehr durch Erneuerung des im Frühjahr bereits herausgegebenen Streikerlasses der Regierung eine starke Gährung entstanden, die bis in den Januar hinein die Gefahr eines Verkehrsstreiks mit seinen verderblichen Folgen für die Gesamtwirtschaft in sich barg.

In der Gesetzgebung sind einige grundsätzlich wichtige Gesetze noch. unmittelbar vor den Reichstagsferien zur Annahme gekommen, so die Verordnung über die Stillegung von Betrieben und die Erhöhung der Beiträge zu der InvalidenVersicherung1), bei anderen, wie dem Gesetz über die Betriebsbilanzen (s. unten), ist ein vorläufiger Zustand gesetzlich festgelegt worden, in einer der wichtigsten Fragen endlich, der Sozialisierung des Kohlenbergbaues, blieb es bei der Vertröstung auf eine beschleunigte Fertigstellung des Gesetzentwurfes durch das Reichswirtschaftsministerium, die nunmehr für den Januar erwartet wird.

Die Kapitalaufnahme der Industrie im Dezember hat nach der Statistik des Bankhauses Stenger, Hoffmann & Co., Berlin, mit einer Gesamtbeanspruchung des Geldmarktes in Höhe von mehr als 2 Milliarden M eine unerhörte Höhe erreicht. Die Einzelziffern des letzten Vierteljahres waren 2):

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Der Aufbau der Bezirkswirtschaftsräte in Bayern. Eine Tagung der Delegiertenkonferenz des Bayerischen Handelskammertages am 15. November in München beschäftigte sich in erster Linie mit dem Aufbau der Bezirkswirtschaftsräte gemäß Artikel 165 der Reichsverfassung. Die am 10. September von der letzten Delegiertenkonferenz gebildete Kommission zur Durchberatung aller zum Aufbau der Bezirkswirtschaftsräte gehörenden Fragen hat einen neuen Entwurf der Regierung für die Bildung der Bezirkswirtschaftsräte vom 25. Oktober beraten. Die von der Regierung aufgestellten Leitsätze wurden von der Delegiertenkonferenz einer sachgemäßen Kritik unterzogen und fanden ihre grundsätzliche Billigung. Für das rechtsrheinische Bayern wird danach nur ein Bezirkswirtschaftsrat gebildet. Die Pfalz soll darin Sitz und Stimme in solchen Angelegenheiten haben, die das gesamtbayerische Wirtschaftsleben berühren; hierdurch soll ihr aber die Möglichkeit nicht benommen werden, sich auch demjenigen Bezirkswirtschaftsrat einzugliedern, mit dem sie sich wirtschaftsgeographisch verbunden erachtet.

Die Handelskammern gelten künftighin, wie schon bisher, als die amtlichen Unternehmervertretungen für Handel und Gewerbe, Industrie und Bergbau; für das Handwerk sollen die Handwerkskammern die gleiche Aufgabe erfüllen. Getrennt von den Unternehmervertretungen werden Vertretungen der Arbeitnehmer für jeden Regierungsbezirk geschaffen. Das Wahlrecht zu den Handelskammern ist in folgender Weise zu gestalten:

a) Für Industrie und Handel sind gesonderte Gruppen zu bilden.

b) In der Gruppe Industrie sind drei Untergruppen für Klein-, Mittel- und Großindustrie vorzusehen. Maßgebend für die Zuteilung zu einer Untergruppe soll die Jahreslohnsumme sein.

c) Für den Handel sind mindestens zwei Untergrupper, nämlich Großhandel und Kleinhandel, zu bilden. Damit bleibt die Möglichkeit weiterer Untergruppen vorbehalten.

d) Den freien Verbänden, sowohl den wirtschaftspolitischen wie den sozialpolitischen (Arbeitgeber-)Verbänden, ist eine ihrer Bedeutung entsprechende Anzahl von Sitzen in den Handelskammern einzuräumen. Als Arbeitgebervertreter gelten, entsprechend der Wahlfähigkeit der Gewerkschaftbeamten, auch die Geschäftsführer der Unternehmerverbände. Als abordnungsberechtigte Verbände können nur die führenden Spitzenverbände oder ihre Bezirksorganisationen in Frage kommen.

e) Die Wahlordnung der Handelskammern ist im Benehmen mit den genannten Verbänden und den Aufsichtsbehörden zu erlassen.

Der Bezirkswirtschaftsrat ist aufzubauen auf den Sondervertretungen der Unternehmer (Handelskammern, Handwerkskammern, Bauernkammern) und auf den Sondervertretung en der Arbeitnehmer (Krei-arbeiterräten). Die Unternehmervertreter des Bezirkswirtschaftsrats sind zu einem Bezirksunternehmerrat, die Arbeitervertreter eines Bezirkswirtschaftsrats zu einem Bezirksarbeiterrat zusammenzufassen.

Eine Anzahl von Sitzen im Bezirkswirtschaftsrat ist durch die Staatsregierung zu besetzen.

Dr. L.

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15. Januar 1921.

Umsetzung in die Wirklichkeit gerade in der gegenwärtigen Zeit schwerster wirtschaftlicher Erschütterungen den völligen Untergang des deutschen Wirtschaftslebens zur Folge haben muß. Er begrüßt es, daß in dem zuständigen Ausschuß des Reichswirtschaftsrats eine Verständigung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über neue Betriebsformen gesucht wird.<

Goldwährung. Der Weltpostverein und der Völkerbund haben kürzlich als Rechnungseinheit den »Goldfrank< angenommen. Der Inhalt dieses Begriffes liegt, obwohl bekannt ist, daß der Goldgehalt der Goldmünzen der lateinischen Münzunion von 1865 mit 0,29032 g/Fr festgelegt wurde, heute infolge der Tatsache, daß Goldmünzen in keinem Lande mehr in Umlauf sind, ebenso wenig klar wie der bei uns häufig gebrauchte Begriff »Goldmark. Bei Gelegenheit der Feststellung der Beiträge der Einzelstaaten zu den Kosten der Völkerbundtagung ist kürzlich durch die Geschäftstelle des Völkerbundes der Begriff eindeutig festgelegt worden. Diese Kosten werden in Goldfrank abgerechnet. Die Umrechnung in die Währung der einzelnen Länder geschieht zunächst in Dollar, indem die Summe durch 5,1826 geteilt wird, eine Ziffer, die »die Parität des Dollars in Frank vor dem Kriege und zugleich den gegenwärtigen Wert eines Dollars in Goldfrank darstellt. Die so erhaltene Summe in Dollar wird in die Währung der einzelnen Länder nach dem augenblicklichen Banksatz umgerechnet

Eine preußische Landesauftragstelle mit der Aufgabe, die Interessen der preußischen Gewerbetreibenden an behördlichen Aufträgen, zum Beispiel für den Wiederaufbau in Belgien und Nordfrankreich, für Reichspost, Reichseisenbahnen, Reichswehr, für den Wiederaufbau der Handelsflotte usw., zu wahren und im Sinne einer gerechten, der jeweiligen Lage des Arbeitsmarktes angepaßten Verteilung der Aufträge zu wirken, ist in Berlin (NW 7, Universitätstraße 3b) unter Zustimmung des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe durch Zusammenwirken zwischen dem Reichsverband der deutschen Industrie, dem Landesausschuß der preußischen Handelskammern und dem deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag gegründet worden.

Der Siegerländer Eisensteinverein ist zum 1. Juli 1921 von mehreren sehr bedeutenden Syndikatsmitgliedern gekündigt worden. Regelung des Außenhandels mit Metallen. Ueber die Ausfuhr von Metallen hat der Metallwirtschaftsbund in seiner Sitzung vom 17. Dezember folgende für Januar und Februar 1921 gültigen Beschlüsse gefaßt:

Zink- und Aluminiumlegierungen sowie Aluminium abfälle: 50 vH der am 15. Dezember bei den Firmen vorhandenen Bestände dürfen unter den am 8. Juli 1920 festgesetzten Bedingungen) ausgeführt werden.

1) s. Z. 1920 S. 610.

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Hartzink: Die Ausfuhr von 50 vH der jeweiligen Erzeugung wird mit Rückwirkung vom 1. Dezember 1920 freigegeben, wenn die Hartzinkhersteller den Bedarf in Deutschland zu gleichen Preisen decken. Die Einfuhr von Hartzink wird bis auf weiteres zugelassen, wenn vom Ausland erheblich billigere Angebote vorliegen.

Umgeschmolzenes Zink: 33% vH der am 15. Dezember bei Erzeugern und Händlern vorhandenen Mengen dürfen ausgeführt werden, wenn nachgewiesen wird, daß diese Mengen bei der im November vorgenommenen Bestanderhebung nicht verschwiegen worden sind.

Weichblei aus Altmaterial: 50 vH der Erzeugung werden zur Ausfuhr freigegeben.

Kupfervitriol: Die Ausfuhr wird bis auf weiteres ver

boten.

Internationale Handelsstatistik. Eine Uebereinkunft über die Errichtung einer internationalen Handelsstatistik ist bereits am 31. Dezember 1913 getroffen worden. Außer der von jedem Lande veröffentlichten Handelsstatistik soll eine besondere, auf einem gemeinsamen Warenverzeichnis beruhende Statistik aufgestellt werden, die in einer beschränkten Anzahl von Klassen die ein- und ausgeführten Waren nach Wert und Gewicht enthält. Die Statistik wird geführt von einem Internationalen Bureau für Handelsstatistik, dessen Satzung ebenso wie der Wortlaut des Abkommens und das gemeinsame Warenverzeichnis im Reichsanzeiger Nr. 290 vom 21. Dezember 1920 veröffentlicht ist. Die Veröffentlichung der Statistik erfolgt in einem »Bulletin du Bureau international de Statistique Commerciale«. Bis zum 1. Juli 1914 hatten die Uebereinkunft ratifiziert: Belgien, Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Guatemala, Japan, Mexiko, Norwegen, die Niederlande, Rußland, Schweden, die Schweiz, Siam, Spanien und Uraguay. Portugal hat das Uebereinkommen am 16. Mai 1915, Frankreich am 17. April 1920 ratifiziert, die Ratifizierung durch 12 weitere Staaten, die an dem Abkommen beteiligt sind, steht noch aus.

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Internationale Automobil-Ausstellung in Basel 1921. Die von den führenden schweizerischen Fachverbänden veranstaltete Ausstellung, die in der Zeit vom 28. Mai bis 3. Juni 1921 in den 20000 m2 Bodenfläche bietenden Hallen der Schweizer Mustermesse stattfinden soll, dürfte auch für die deutsche Industrie Bedeutung haben, da sie dieser Gelegenheit bieten wird, ihre Fortschritte zum erstenmal in größerem Maßstab auf neutralem Boden zu zeigen. Die Ausstellung ist nur für Fabriken mit ihren eigenen Erzeugnissen und für anerkannte Händler zugänglich. Nähere Auskünfte sind beim Bureau, Basel, Gerbergasse 30, zu erlangen..

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Die Anträge des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats auf Erhöhung um 19,50 M/t, des niedersächsischen Steinkohlensyndikats um 16,40 M/t, des rheinischen Braunkohlensyndikats um 2 M/t für Rohbraunkohle, des mitteldeutschen Kernreviers um 12,50 M/t und des ostelbischen Braunkohlengebiets um 12,50 M/t für Briketts sowie 5 M/t für Rohbraunkohle wurden vom Großen Ausschuß des Reichskohlenrates und vom Reichsk ohlen verband angenommen, vom Reichswirtschaftsministerium dagegen abgelehnt. Angenommen wurden die Preiserhöhungsanträge für das sächsische Steinkohlenrevier um 13 M/t, für bayerische Pechkohle um 19,80 M/t, für rheinische Braunkohlenbriketts um 18 M/t, für Frankfurter Braunkohlenbriketts um 18 M/t und für Frankfurter Rohbraunkohle um 9 M/t. Alle Preise verstehen sich einschließlich Kohlen- und Umsatzsteuer, die sich auf 221⁄2 vH der angegebenen Beträge stellt. Oberschlesische Kohle: Vom 1. Januar 1921 ab hat die Oberschlesische Kohlenkonvention mit Genehmigung der Interalliierten Kommission in Oppeln die Kohlenpreise um rd. 24,50 M/t einschl. Steuer erhöht. Frankreich: Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten hat den Zuschlag für Kohlen aus den Pas de Calais Gruben von 80 vH auf 30 vH (im Juli 1920 160 vH), gültig bis 1. April 1921, den Verkaufpreis für deutsche Kohlen von 180 Fr/t auf 150 Fr/t, den für eingeführte Hausbrandkoble (frei Eisenbahnwagen im Einfuhrhafen) auf 150 Fr/t herabgesetzt.

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90/- bis 92/6 Swansea, Anthracite best large 115/- › 120/—

Flüssige Brennstoffe: Deutschland: Die Zwangsbewirtschaftung von Benzin ist aufgehoben worden, für Leichtöle aus Steinkohlendestillation, Benzole usw. bleibt sie bis auf weiteres bestehen (Reichsanzeiger Nr. 295 vom 28. Dez. 1920). England: Die Steuer von 6 d/gall. für Benzin, die im September 1915 eingeführt war, ist aufgehoben, der Preis um 7 d/gall. herabgesetzt worden; in London kostete am 31. Dezember 1920:

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