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deutscher Ingenieure.

Angelegenheiten des Vereines.

Der Vorstand des Vereines deutscher Ingenieure hat die folgende Kundgebung über die

Unteilbarkeit Oberschlesiens

dem Auswärtigen Amt, Abt. Oberschlesien, zugestellt.

Berlin, den 19. Mai 1921.

Die Volksabstimmung in Oberschlesien hat eine unzweifelhafte Mehrheit für das Verbleiben bei Deutschland ergeben.

Oberschlesien ist durch jahrzehntelange harte Arbeit zu einem unteilbaren Ganzen zusammengewachsen. Unter dem Zwange, völlig aufeinander angewiesen zu sein, haben hier zäher deutscher Unternehmungsgeist und gründliches technisches Können ein enges Netz wechselseitiger Beziehungen geschaffen, welche die Voraussetzung für die wirtschaftliche Blüte des Landes bilden. Mit Gewalt in dieses lebende Gebilde eingreifen und Grenzen ziehen wollen zwischen dem, was sich vollständig auf gemeinsames Arbeiten eingestellt hat, heißt Werte zerstören, die für die Gesundung Europas unentbehrlich sind und nur erhalten werden können in der Hand des Landes, dessen technische und wirtschaftliche Geisteskräfte sie geschaffen haben.

Man kann nicht Landesgrenzen legen zwischen Kohlenfelder und ihre Bergwerksbetriebe, zwischen Erzgruben und Hütten, zwischen Kokereien und Hochöfen, zwischen Stahlwerke und Verfeinerungsbetriebe, wenn nicht der den einheitlichen Wirtschaftskörper durchflutende Blutstrom gestört und schwerste Lähmungen und Verkümmerungen entstehen

sollen. Die Adern des öffentlichen Verkehrs können nicht willkürlich zerschnitten werden, ohne dadurch die Grundlagen des gesamten Wirtschaftslebens aufs schwerste zu erschüttern. Die Wasserversorgung, eine der wichtigsten Vorbedingungen aller Zivilisation, stößt in Oberschlesien auf ganz besondere Schwierigkeiten, die nur bewältigt werden können, wenn der innige Zusammenhang der Quellen und Leitungen, die Stadt und Land, Industrie und Hauswirtschaft das erforderliche Betriebs-, Wirtschafts- und Trinkwasser zuführen, erhalten bleibt. Der elektrische Strom wird den größten Betrieben und den kleinsten Arbeiterwohnungen, der das gesamte Gebiet durchkreuzenden Straßenbahn durch ein weitverzweigtes engmaschiges Netz zugeführt, das nicht zerrissen werden kann, wenn nicht unendliche wirtschaftliche Werte vernichtet werden sollen.

Die durch die Abtrennung einzelner Gebietsteile entstehenden Schäden könnten nur durch technische Maßnahmen, die Milliarden erfordern und daher heute nicht durchführbar sind, einigermaßen ausgeglichen werden, abgesehen von den unersetzlichen kulturellen Werten, die mit der Erschütterung der wirtschaftlichen Grundlagen verloren gehen.

Das Weltprogramm heißt Aufbauen und nicht Zerstören. Das Gewissen der Völker rufen die deutschen Ingenieure an, wenn sie auf das unteilbare Verbleiben Oberschlesiens bei Deutschland als wirtschaftliche Notwendigkeit hinweisen. Der Vorstand des Vereines deutscher Ingenieure.

Sitzung des Patentausschusses des Vereines deutscher Ingenieure
am 6. Mai 1921 in Berlin.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde im Hinblick auf die notwendige Mitarbeit der fngenieure an dem Entwurf für das kommende Patentgesetz die Bildung eines ständigen Arbeitsausschusses in Berlin aus höchstens 5, mindestens 3 Mitgliedern beschlossen. Dieser soll die Aufgaben vorbereiten, deren Bearbeitung für den P.-A. in Betracht kommt, und vor allem die Mitarbeit der Bezirksvereine am gewerblichen Rechtsschutz lebendiger zu gestalten suchen. Die Fragen des für die Ingenieure wichtigen gewerblichen Rechtsschutzes finden bisher noch nicht überall das Interesse, das sie verdienen. Zur Hebung dieses Interesses soll beim Vorstand des V. d. I. beantragt werden, weitere Mittel für den P.-A. zu bewilligen.

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Zum ersten Punkt »Einspruchs- und Beschwerdeverfahren« berichteten Hr. Dr. Wirth, Frankfurt, und Hr. Hans Neumann, Köln-Deutz. Von den Bezirksvereinen, die sich zu der Frage geäußert haben, sprechen sich die meisten für die Entscheidung über den Einspruch durch die Anmeldeabteilung und alle für die Schaffung einer dritten Instanz für den Anmelder aus, dessen Anmeldung ohne Auslegung zurückgewiesen ist.

In der Besprechung wurde als ein bei Verhandlungen im Patentamt häufig beachteter Mißstand hervorgehoben, daß die Abteilung, wenn die Parteien zur Verhandlung erscheinen, schon eine Vorbesprechung abgehalten und sich eine bestimmte Meinung über den Fall gebildet hat; sie stelle dann den Parteien anheim, sich auf einzelne Punkte zu beschränken. Bei solcher Behandlung der Sache werde es den Parteien schwer, die einmal gebildete Ansicht der Abteilung in der mündlichen Verhandlung noch zu beeinflussen, zumal die Parteien nicht die Gründe sehen könnten, auf denen die bei der Vorbesprechung gebildete Ansicht beruhe. Gegen die Wegnahme der Entscheidung über den Einspruch vom Einzelprüfer wurde angeführt: Sie würde dem Einzelprüfer das Bewußtsein der Verantwortlichkeit bei der Prüfung nehmen. Jetzt müsse er sehr sorgfältig prüfen, um-Einsprüchen möglichst vorzubeugen; nehme man ihm die Entscheidung über den Einspruch, so verliere er auch die unmittelbare Fühlung mit der Praxis und die Gelegenheit, sich von ihr belehren zu lassen. Demgegenüber herrschte aber die Ansicht vor, daß die Anmeldeabteilung als Kollegium geeigneter sei, eine unbeeinflußte neue Prüfung auszuführen, zumal wenn der Prüfer mit beratender Stimme teilnehme. Die Beschwerde abteilung Beschwerdeabteilung soll vor allem die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wahren, insbesondere bei der Würdigung der Erfindungshöhe. Es wurde auch der Wunsch geäußert, das Patentamt möge bei den Verhandlungen mit den Parteien sich über seine Auf

fassung von der Sache äußern und so den Parteien Gelegenheit geben, zu ergänzen und aufzuklären. Ferner wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, zur Entlastung des Verfahrens von untergeordneten Fragen Teil- und Zwischenurteile einzuführen.

Zur Abstimmung wurden folgende Fragen vorgelegt: 1) Soll im Einspruchsverfahren der Einzelprüfer als erste Instanz entscheiden? verneint mit 8: 2 Stimmen.

2) Soll bei der Entscheidung im Kollegium der Einzelprüfer beschließende Stimme haben? verneint mit 9:1.

3) Soll über der bestehenden Beschwerdeinstanz eine weitere Instanz geschaffen werden? bejaht mit 6:3.

4) Soll nur der Anmelder diese neue Instanz anrufen dürfen und genügen für den Einsprecher 2 Instánzen? einstimmig bejaht.

Es wurde darauf vorgeschlagen:

5) Die dritte Instanz soll Revisionsinstanz sein; einstimmig angenommen.

Ferner wurde der etwas abweichende Vorschlag gemacht:

6) Die dritte Instanz soll unter Anlehnung an den Gedanken einer bloßen Revisionsinstanz frei darin sein, wieweit sie über Tatfragen entscheiden will angenommen mit 6:4.

Der weitere Vorschlag:

7) Für Zwischenentscheidungen kann die dritte Instanz unter
Ueberspringung der zweiten unmittelbar angerufen werden
wurde angenommen mit 9: 1,
dagegen der Vorschlag:

Widerrechtliche Entnahme soll weder im Einspruch- noch
im Nichtigkeitsverfahren geltend gemacht werden (sondern
vor Gericht) mit 6:5 Stimmen abgelehnt.

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Zum zweiten Punkt der Tagesordnung »Grundsätze bei der Erteilung von Patenten« berichteten die vorgenannten Herren Hans Neumann und Dr. Wirth: Es hat sich nur eine kleine Anzahl von Bezirksvereinen geäußert, teils in dem Sinne, daß zuviel Patente erteilt werden, teils dies verneinend. Es wurden folgende Anträge gestellt:

1) Der Ausschuß stellt fest, daß die bisherige Rundfrage bei den Bezirksvereinen kein klares Bild gibt, und beschließt eine neue Rundfrage bei den Bezirksvereinen mit der Bitte, die nachstehenden Fragen solchen Ausschüssen vorzulegen, in denen die als Konstrukteure oder Fertigungsingenieure tätigen Kreise vorwiegend vertreten sind angenommen mit 6:5.

28. Mai 1921.

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angenommen

Der

3) Wenn die Frage bejaht wird, können dann Mittel und Wege vorgeschlagen werden, um die Handhabung des Patentamtes mit der Auffassung der schaffenden Ingenieurkreise in Einklang zu bringen? angenommen mit 7:4. Zum dritten Punkt der Tagesordnung »Neuregelung der Patentgebühren« berichteten Hr. Patentanwalt G. Neumann, Berlin und Hr. Obering. Dr. Offenbacher, Nürnberg. erstere trat ein für eine Verlängerung der Patentdauer auf 20 Jahre von der Veröffentlichung an und für die Einführung einer wahlweisen Abgabe von 5 vH des aus dem Patent erzielten Reingewinnes, mindestens 30 M jährlich, neben den bisher geltenden, jedes Jahr steigenden festen Gebühren, so daß also der Patentinhaber wählen könne, ob er nach der einen oder andern Art zahlen wolle. Dr. Offenbacher dagegen schlug vor, es bei festen Jahresgebühren zu belassen, und wies darauf hin, daß die noch geltenden Gebührensätze bei der allgemeinen Entwertung des Geldes eine erhebliche Herabsetzung der Gebühren bedeuteten.

Es wurden folgende Leitsätze zur Beschlußfassung vorgeschlagen:

1) Die Patentgebühren sind so einzusetzen, daß das Patentamt sich selbst erhält. Wesentliche Gewinne sollen dem Reich aus dem Patentamt nicht zufließen; einstimmig angenommen.

2) Um die Leistungsfähigkeit der Beamten des Patentamtes zu sichern, ist eine entsprechende Bezahlung der Mitglieder herbeizuführen; die dazu nötigen Mittel sind durch entsprechende Erhöhung der Patentgebühren aufzubringen; angenommen mit 7:1.

3) Bei der Abstufung der Jahresgebühren ist den Bedürfnissen der unbemittelten Anmelder und dem Umstande Rechnung zu tragen, daß die meisten Patente in den ersten Jahren ihres Bestehens keine Erträge abwerfen, sondern nur Kosten verursachen. Deshalb sind die Gebühren der ersten Jahre möglichst niedrig zu halten. Der Ausgleich ist durch stärkere Belastung der mittleren und insbesondere der letzten Jahre zu beschaffen; einstimmig angenommen. Diese Entschließung soll dem Vorstande des Vereines deutscher Ingenieure unterbreitet werden, mit der Bitte, sie unverzüglich an das Reichsjustizministerium weiterzuleiten; einstimmig angenommen.

Die Frage einer Verlängerung der Schutzdauer wurde dem neu zu bildenden ständigen Arbeitsausschuß zur weiteren Vorbereitung überwiesen.

Haushaltplan für das Jahr 1922.

Der Vorsitzende des Ausschusses. Dipl.-Ing. A. Berger, Rechtsanwalt.

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Habe

Grundstück Sommerstraße 4a Gebäude Sommerstraße 4 a

Vermögensrechnung am 31. Dezember 1920.

M

deutscher Ingenieure..

Schuld

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Hypothek auf Grundstück und Haus Sommerstraße 4a

234 630 751 700 000

eingetragen an II. Stelle

1 050 107 71

Abschreibung aus dem Jahre 1914

Kassenbestand

Kontokorrent-Schuldner:

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8839

892 183 17 3 151 724 63

32 000 09

3 300 000

641 61 70

80 850 218 72305

7 783 50 14 570

15914

382 200

1 383 75 200

164 538 31

10 251 20

2

eingetragen an I. Stelle

Kontokorrent Gläubiger:

Guthaben der Pensionskasse Guthaben der C. Bach-Stiftung für technisch- wissenschaftl. Versuche Guthaben der Rotter-Stiftung Guthaben der Käuffer-Stiftung Guthaben der E. Körting-Stiftung Verschiedene Gläubiger.

Im voraus für 1921 und folgende Jahre vereinnahmte Beträge .

Rücklage für wissenscha'tliche Sonderarbeiten

Rücklage für literarische Arbeiten zur Verfügung des Vorstandes.

a) Entnahme aus der Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben, die im Jahre 1919 zur Deckung einesTeiles des Betriebsverlustes verwendet wurde und im Jahre 1920 aus besonderen Zuwendungen wieder auflebte. b) Entnahme aus der Rücklage für Beamtenunterstützung

c) Zuführung aus dem Gewinn des Jahres 1920.

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9 751 970 62

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Haben

M

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120 905

Zinsen von Wertpapieren un1 Barguthaben

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9 000

Kursgewinn von Wertpapieren

375

7 751 775

16 875 685

16 875 | 68

382 200

26 189 40

Vermögensrechnung am 31. Dezember 1920.

M

M

Forderungen von Versuchsleitern
Stiftungsvermögen

am 31. Dezember 1918 438 450,— M Verlust in den Jahren

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3 228 10 411 617 50

1917 bis 1919 Gewinn des Jahres 1920 Reinvermögen am 31. Dezember 1920

43 587,275 »

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Geprüft, rechnerisch richtig und mit den Ergebnissen der Bücher übereinstimmend befunden.
Berlin, 12. Mai 1921.

,,Revision" Treuhand-Aktien Gesellschaft.

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Aus dem Inhalt: Das 1000 PS-Verkehrsflugzeug der Zeppelinwerke in Staaken Die Herstellung von Kalksandsteinen Der Bau der Brücke über die Héré-Déré-Schlucht im Zuge der Bagdadbahn (Schluß) Merkwürdige Brucherscheinungen bei Eisenstäben Die Edertalsperre Schiebetore für Schleusen und Docks Englische Konjunkturtafeln. (Vollständiges Inhaltsverzeichnis am Anfang des Textielles.)

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Notizen über die Mitgliedschaft des V. d. l., Bezugs- und Anzeigenpreise dieser Zeitschrift siehe Anzeigensefte 4%

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