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7. Mai 1921.

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Letzte Werte: Kohle am 20. April 33,17 sh/ton; Eisen am 20. April 19,00 £/ton; Kupfer am 26. April 73,00 £/ton;
Baumwolle am 21. April 8,02 d/1b; Dollar am 28. April 5,07 sh/$; Mark am 28. April 7,55 sh/100 M.

Der englische Großhandelsindex sinkt weiter, wenn auch in verlangsamtem Schrittmaß; bei den Einzelpreisen ist einstweilen nur bei Eisen der weitere Preisabbau deutlich. Während die Preise für Ausfuhrkohle (Weltmarktpreise«) in den letzten Monaten ganz ungeheuer gefallen sind, hält sich der Preis für den Inlandverbrauch noch auf der bisherigen Höhe. Der Bankdiskont der Bank von England ist am 28. April von 7 auf 6,5 vH herabgesetzt worden.

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Die prozentmäßige Darstellung zeigt den starken Abfall der Eisenpreise besonders deutlich, ebenso tritt augenscheinlich hervor, daß der Preis für Inland kohle noch unverhältnismäßig hoch über dem Stande der übrigen Preise liegt."

Zur deutschen Konjunkturtafel (vergl. S. 479): {

Kupfer am 28. April: 1863 M/100 kg
Baumwolle am 28. April: 19 M/kg

Dollar am 28. April: 65,88 M/$
Aktienziffer am 23. April: 12072

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deutscher Ingenieure.

Altmetall.

Berlin, 17. bis 24. April 1921, tiegelrecht verpackt (Mitteilung der Metall- und Rohstoffgesellschaft m. b. H., Berlin):

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266,50 M/t

36,80 >

144,80 >

33/2 bis 33/8

45/

49/

36/2

42/6

62/9

57/- bis 59/55/- 57/6

Roheisen:

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Eisen.

Deutschland: Neue Preise des Eisenwirtschaftsbundes:

Deutschland:

Erze.

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Aluminium Antimon

2575

Blei

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Kupfer: Elektrolyt

675 638 525 530 21,00 528 4,85 621 1885 1818 73,00 1835 12,75 1820 1535 1525

72,00 1810

4000

635

635

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26,60 669 4,95

707

England1): Roheisen:

Inland

Ausfuhr

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Einführung in die Mechanik deformierbarer Körper. Zum Gebrauch bei Vorträgen sowie zum Selbstunterricht von Dr. Max Planck, Professor der theoretischen Physik an der Universität Berlin. Leipzig 1919, S. Hirzel. V+ 191 S. mit 12 Textabb. Preis geh. 9,50 M, geb. 11,50 M.

Dieses kleine Buch ist, ebenso wie die 1916 erschienene » Einführung in die allgemeine Mechanik, auf die vielfach verwiesen wird, in der ausgesprochenen Absicht geschrieben, den Leser durch ausführliche Darlegung der Grundbeg iffe zum Studium der Spezialwerke zu befähigen, wobei auf die Herausarbeitung der tiefer liegenden Zusammenhänge großer Wert gelegt wird. Einzelausführungen werden nur als Beispiele behandelt. Irgend eine Vollständigkeit ist nicht angestrebt. Von dem mathematischen Rüstzeug wird dabei ausgiebig Gebrauch gemacht. Nachdem in einem ersten Teil die allgemeinen kinematischen und dynamischen Gesetze für die Bewegung eines stetig ausgedehnten Körpers gegeben sind, werden in einem zweiten Teil die unendlich kleinen Deformationen behandelt, wobei die Kristallelastizität und als Beispiel für das elastische Gleichgewicht die Torsion eines Stabes erörtert werden. Als Beispiel für die Schwingungsvorgänge in festen Körpern wird sehr ausführlich die Saitenschwingung unter Eingehen auf die verschiedenen Theoreme über Fouriersche Reihen behandelt. Hieran schließt sich ein Streifzug in die musikalische Akustik und ein Anhang über Resonanz. Ein weiterer Abschnitt ist den Schallschwingungen in Luft gewidmet. Der dritte Teil erörtert unter der Ueberschrift > Endliche Deformationen hauptsächlich die Hydrodynamik der reibungslosen Flüssigkeit mit Einzelausführungen über die wirbelfreie Bewegung und die Wirbelbewegungen. Ein kurzer Abschnitt über reibende Flüssigkeiten beschließt das Buch.

Die Darstellung des Stoffes zeigt die von den zahlreichen früheren Werken des Verfassers her bekannte Klarheit und Anschaulichkeit. Das Buch mag ganz besonders denjenigen Ingenieuren empfohlen werden, die die Absicht haben, sich mit der modernen mathematischphysikalischen Literatur eingehender zu befassen. Sie werden durch das Buch in die charakteristische Darstellungsart der Universitätsleute in sehr schöner Weise eingeführt. Es mag hier gestattet sein, diesen Unterschied in wenigen Zeilen zu kennzeichnen: Der Ingenieur, der mit den Dingen selbst sich in näherem Zusammenhange fühlt als mit den über die Dinge angestellten abstrakten Betrachtungen, wird bei der Weitergabe seines Wissens an seine Schüler immer geneigt sein, die theoretischen Betrachtungen möglichst oft anzuknüpfen an anschauliche Begriffe. Wenn er die Wahl hat zwischen zwei Arten von Beweisen, so wird er denjenigen, bei dem mehr anschauliche Elemente benutzt werden, dem andern vorziehen, für den mehr gedankliche, d. h. mathematische Entwicklungen erforderlich sind. Der mathematische Physiker dagegen betrachtet mathematische Entwicklungen als Selbstverständlichkeiten, auf die man jederzeit zurückgreifen kann. bei denen man der Mühe enthoben ist, begrifflich nachzudenken, und bei denen außerdem die Sicherheit vorhanden ist, daß kein Irrtum unterlaufen kann. Es ist auch kennzeichnend für die Darlegungen des vorliegenden Buches, daß immer die physikalischen Festsetzungen in möglichst allgemeiner Form in Gleichungen umgesetzt werden, und daß aus diesen Gleichungen alles Uebrige mit eleganter Anwendung der Mathematik hergeleitet wird, während der Lehrgang eines Ingenieurs den Aufbau der Grundtatsachen von einfachen Beispielen aus und die allmähliche Entwicklung der allgemeinen Theoreme aus diesen Einzeltatsachen bevorzugen wird. [374] Prof. Dr. L. Prandtl.

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7. Mai 1921.

Angelegenheiten des Vereines.

Stellung des Vorstandes des Vereines deutscher Ingenieure

zu der Denkschrift des Professors H. Aumund: Die Hochschule für Technik und Wirtschaft. Maßnahmen zur Reform der Technischen Hochschulen.1)

Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 10. April 1921 in Cassel zusammen mit Vertretern der Praxis und der Hochschulen die Denkschrift eingehend beraten. Allgemein kann gesagt werden: Die vorgeschlagene Hochschule für Technik und Wirtschaft verwirklicht in sehr weit gehendem Umfange die Forderung des Deutschen Ausschusses für technisches Schulwesen, welche nach jahrelangen Beratungen der maßgebenden Kreise der technischen Wissenschaften und der Industrie am 7. Dezember 1913 angenommen wurde 2). Insbesondere ist anzuerkennen, daß in erster Linie die weitere Entwicklung und Vertiefung des Fachunterrichts berücksichtigt worden ist. Es ist nur zu wünschen, daß jetzt die Verwirklichung dieser Vorschläge nicht mehr lange auf sich warten lassen wird. Im nachfolgenden werden einige besondere bedeutsame Punkte als Ergebnis der Beratung kurz zusammengefaßt:

1) Die zielbewußte Fortbildung der Technischen Hochschule liegt in der Richtung ihrer Entwicklung von der Gewerbeschule zu der den alten Universitäten gleichwertigen höchsten Bildungsstätte.

2) Neben der unbedingten Sicherstellung einer hohen wissenschaftliche Anforderungen befriedigenden Ingenieurausbildung wird dieser Ausbau nach Richtung der Wirtschaftswissenschaften zu erfolgen haben, wie dies in letzter Zeit mit Unterstützung aller Parteien auch vom Preußischen Abgeordnetenhaus verlangt wurde. Die Hochschulen sollen Aus bildung ermöglichen auf dem Gesamtgebiet unseres wirtschaftlichen Lebens, in dem die Technik von den übrigen Gebieten des Wirtschaftslebens untrennbar ist. Hierzu ist erforderlich, neben den Technischen Fakultäten eine Wirtschaftswissenschaftliche einzurichten und ihr das Recht zur Doktorpromotion zu geben. Es wird sich empfehlen, vor der Erwerbung des Doktors der Wirtschaftswissenschaften in gleicher Weise, wie das beim Dr.-Ing. geschieht, ein Diplomexamen als Volkswirt vorangehen zu lassen. Die Zulassungsbedingungen zu der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät müssen die gleichen sein wie bei den technischen Abteilungen. Da die für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät notwendigen Lehrgebiete zu einem wesentlichen Teil bei Handelshochschulen vorhanden sind, ist die Angliederung dieser Hochschulen, wo es irgend möglich ist, anzustreben. Sachliche wie finanzielle Gründe sprechen hierfür.

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3) Zum Arbeitsgebiet der ausgebauten Hochschulen für Technik und Wirtschaft gehören auch Bergbau und Hüttenwesen, Land- und Forstwirtschaft, die an einzelnen Technischen Hochschulen bereits in besonderen Abteilungen eine wissenschaftliche Pflegestätte gefunden haben. Wie weit hier weitere Angliederungen von Fachhochschulen oder Ausbau gleichwertiger Fakultäten dieser Gebiete in Frage kommen, muß von Fall zu Fall unter Berücksichtigung des vorhandenen Bedürfnisses geprüft werden. Fachhochschulen mit enger Stoffumgrenzung entsprechen nicht den Forderungen der Gegenwart.

4) Die Ausbildung der Lehrer mathematisch-naturwissenschaftlicher Fachrichtung an höheren Schulen, wie sie seit vielen Jahren von der Münchener und der Dresdener Hochschule mit Erfolg für das gesamte Schulwesen betrieben ist, muß auch an anderen Technischen Hochschulen durchgeführt werden. Der Fakultät der mathematisch-naturwissenschaftlichen Richtung muß ebenfalls das Recht der Doktorpromotion verliehen werden. Bei der Ausbildung der Lehrer sollte von der Möglichkeit, einen Einblick in unser technisches und wirtschaftliches Leben zu geben, so weit wie irgend angängig Gebrauch gemacht werden,

5) Die Durchführung dieser in der naturnotwendigen Entwicklung liegenden Erweiterung des Arbeitsgebietes der Hochschulen braucht und darf keine Einschränkung oder gar Verflachung der fachlichen Ingenieurausbildung zur Folge haben. Im Gegenteil ist eine vertiefte grundlegende technischwissenschaftliche Ausbildung der Ingenieure eine unerläßliche

1) abgedruckt in Z. 1921 S. 137. Die durch den Entwurf des Verfassungsstatuts ergänzte vollständige Druckschrift ist im Verlag des Vereines deutscher Ingenieure erschienen. Preis 5 M.

2) Abhandlungen und Berichte des Deutschen Ausschusses für Technisches Schulwesen Bd. IV und V, 1912 bis 1914, sowie 5. Bericht s. Z. 1914 S. 764 und 811.

Voraussetzung des technischen Fortschrittes. Alle Maßnahmen, welche dieses Ziel näherbringen können, wie die wahlfreie Fortsetzung der Mathematik und Mechanik nach der Vorprüfung, die Vertiefung in einzelne Fachwissenschaften, ohne daß damit eine Ausbildung für bestimmte Sonderfächer angestrebt wird, sind zu fördern. Bei der vollständigen Durchdringung technisch-wissenschaftlicher Probleme werden die technischen Fachvorlesungen bereits Gelegenheit geben, den Studierenden zur wirtschaftlichen Denkweise zu erziehen. Wichtige Dienste in dieser Richtung werden besonders auch die Fächer bieten, die Aufgaben der Fabrikation behandeln. Ein Ausbau dieser Fachgebiete wird die von vielen Seiten heute dringend verlangte bessere Vorbildung der Betriebsingenieure ermöglichen.

6) Die Durchführung dieser Maßnahmen bedingt eine entsprechende Entlastung in anderer Beziehung. Die Aufnahmefähigkeit der Studierenden muß bei Aufstellung der Lehrpläne mehr als bisher berücksichtigt werden. Es ist nicht zu erwarten, daß an der Hochschule vollkommene fertige Ingenieure für die verschiedenen Sonderfachrichtungen ausgebildet werden. Dagegen müssen die Grundlagen vertieft und so gestaltet werden, daß sie später den Ingenieuren eine erfolgreiche Betätigung auf möglichst weiten Gebieten ermöglichen. Demgemäß ist der vorgeschlagenen Zusammenlegung der Abteilungen bei einer entsprechenden gegenseitigen Verbindung der neuen Fakultäten zuzusteuern.

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Eine Zersplitterung in zu viele Sondergebiete ist zu vermeiden. Keine Schule kann fertige Männer ausbilden. Wir brauchen gesunde, arbeitsfreudige Ingenieure, die, in den Grundlagen ihres Faches ausgebildet, sich die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten zu erwerben haben. Wichtiger als die gedächtnismäßige Aneignung zu vielartiger Einzelkenntnisse ist die durch eigene geistige Arbeit erlangte Beherrschung der wissenschaftlichen Grundlagen des Faches.

Eine Ausdehnung der Gesamtausbildungszeit muß unbedingt vermieden werden, damit die Ingenieure genügend jung in die Praxis kommen, um dort durch geeignetes Einarbeiten ihre Ausbildung fortsetzen zu können.

7) Die großen Aufgaben der Technik und Wirtschaft für die gesamte Volksgemeinschaft erfordern, so wichtig berufliches Wissen und Können ist, Männer mit hervorragenden Charaktereigenschaften. Die Hochschulen haben deshalb gerade in neuerer Zeit besonders bedeutsame Erziehungsaufgaben zu erfüllen. Es sollte deshalb im Verfassungsstatut unter Zweckbestimmung der Hinweis aufgenommen werden, daß die Hochschule die Aufgabe hat, die Studierenden zu selbständig denkenden, pflichtbewußten Menschen heranzubilden.

8) Die praktische Ausbildung ist für den Ingenieurberuf unerläßlich. Die Vertreter der Technik und Industrie werden, vereint mit den Professoren, wie das bereits durch den Deutschen Ausschuß eingeleitet wurde, eifrig bestrebt sein müssen, diesen wichtigen Zweig der Ingenieurausbildung zu vertiefen und die Ausbildung fruchtbringender zu gestalten.

9) Die Durchführung der Vorschläge, durch Schaffung einer Außenabteilung die Hochschule mehr als bisher auch in den Dienst der wissenschaftlichen Fortbildung der Ingenieure zu stellen, wird, wenn engstes Zusammenarbeiten mit den maßgebenden wissenschaftlichen Fachvereinen sichergestellt ist, auch die notwendigen Beziehungen der Hochschule zu den Kreisen der Praxis wesentlich fördern. Der Schaffung einer besonderen Außenabteilung wird daher zugestimmt. Dagegen ist die Abhaltung von Kursen für Betriebsarbeiterräte als nicht zu den Aufgaben der Hochschule gehörig, abzulehnen.

10) Auf die Einzelheiten des Verfassungsentwurfes einzugehen, kann hier nicht in Frage kommen. Es soll nur kurz angedeutet werden, daß die darin enthaltenen Bestimmungen, nach denen die Hochschule als juristische Person des öffentlichen Rechts anerkannt und auch in dieser Beziehung den Universitäten gleichgestellt wird, ferner die Bestimmung, daß die Verleihung der Doktorwürde ehrenhalber von wissenschaftlichen Leistungen abhängig gemacht wird, und endlich die Maßnahmen, die darauf hinauslaufen, durch einen zwangläufigen Erfahrungsaustausch unter den einzelnen Hochschulen die Zugänglichkeit für Verbesserungen dauernd sicherzustellen, als zweckmäßig angesehen werden können.

11) Die einzelnen Abschnitte im Entwicklungsgang der heutigen Technischen Hochschulen, die kaum ein Jahrhundert umfassen, sind durch die Aenderung der Bezeichnungen Gewerbeschule, Gewerbeinstitut, Polytechnikum, Technische Hochschule gekennzeichnet. Mit dem als unbedingt notwendig seit langem geforderten Ausbau wird der letzte Schritt auf dem Weg von der Fachhochschule zur weiteste Arbeitsgebiete umfassenden höchsten Bildungsstätte getan. Folgerichtig sollte dies auch in der Namengebung »Universität für Technik und Wirtschaft zum Ausdruck kommen. Hierdurch würde Arbeitsweise, Ziel und Zweckbestimmung dieser Bildungsstätte, ihre enge Zugehörigkeit zu den alten Universitäten und ihre Stellung gegenüber den Fachhochschulen und Akademien weitesten Kreisen am sinnfälligsten vermittelt werden.

12) Der Erfolg aller Maßnahmen hängt letzten Endes von den Männern ab, die als Lehrer für die Universität für Technik und Wirtschaft zu gewinnen sind. Es ist nicht zu verkennen, daß ausreichende Besoldung mitbestimmend sein wird für den Entschluß, zukunftreiche, oft hoch bezahlte Stellungen in der Praxis mit einer Professur zu vertauschen. Daher muß in richtiger Bewertung der ausschlaggebenden

deutscher Ingenieure.

Bedeutung erster Kräfte für die Erziehung des Nachwuchses eine freiere, den Verhältnissen im Einzelfall Rechnung tragende Gestaltung der Besoldungsmöglichkeit geschaffen werden. Wenn auch die Notwendigkeit, mit dem praktischen Leben in Beziehung zu bleiben, anerkannt wird, so muß doch vermieden werden, daß diese Tätigkeit zur Erhöhung der Einkünfte einen Umfang annimmt, der den Hauptberuf zu schädigen geeignet ist.

Dankbar anerkennend, was idealgesinnte, für ihren Beruf begeisterte Lehrer der Technischen Hochschulen für die Entwicklung deutscher Technik und Industrie seither geleistet haben, wünschen wir, daß gerade in dieser schwersten Zeit des Vaterlandes sich hervorragende Männer des praktischen Lebens und der Wissenschaft finden mögen, die, getragen vom deutschen Idealismus, die Universität für Technik und Wirtschaft zu einem der wichtigsten Werkzeuge für den Wiederaufbau unseres Vaterlandes machen werden.

Berlin, 26. April 1921.

Der Vorstand des Vereines deutscher Ingenieure. Dr.-Ing. e. h. K. Reinhardt, Vorsitzender.

Geschäftsbericht für die 61ste Hauptversammlung 1921.

(Fortsetzung von S. 486)

Aufnahmebedingungen, Ingenieurtitel, Ingenieurkammern. Neue Leitsätze für die Beurteilung der Aufnahmefähigkeit wurden, den Beschlüssen des Ausschusses für Berufsfragen folgend, durch die Hauptversammlung 1920 festgelegt. Die Aufstellung eines Verzeichnisses derjenigen technischen Mittelschulen, die hinsichtlich der Aufnahmefähigkeit den staatlichen höheren Maschinenbauschulen gleichzustellen sind, unterliegt zurzeit noch der Beratung des Ausschusses für Berufsfragen. Ein Gesetzentwurf über Ingenieurkammern wird von den Bezirksvereinen beraten. Die Frage eines Schutzes der Bezeichnung »Ingenieur« muß späteren Ueberlegungen vorbehalten bleiben.

Gewerblicher Rechtsschutz. Dem heftigen Streit der Meinungen über die Patentverlängerung wurde durch die Erhebung des Antrages Grünewald und Gen. zum Gesetz in der Nationalversammlung am 21. April 1920 ein Ende gemacht. Von diesem Zeitpunkt an konnte der Verein sein Augenmerk mehr auf die Probleme richten, die im Zusammenhang mit der durch den Friedensschluß notwendig gewordenen Aenderung der Patentgesetzgebung stehen. Um auf dem Kongreß des Deutschen Vereines zum Schutz des gewerblichen Eigentums, der vom 21. bis 23. Oktober in Berlin stattfand, die Stellungnahme des Vereines deutscher Ingenieure zur Geltung bringen zu können, wurden im September vom Patentausschuß die wichtigsten Fragen in zwei Sitzungen durch beraten. Der Patentausschuß sprach sich für Schaffung eines technischen Ausschusses beim Reichsjustizministerium, für vorläufige Beibehaltung der Einzelprüfer, für Zuziehung von technischen Richtern bei Entscheidungen in Patent- und Gebrauchsmuster-Streitsachen aus, ließ aber die Frage der Zentralisierung der Rechtssprechung beim Reichspatentamt offen. Die Fragen der Abschaffung der Präklusivfrist und der Einrede des Bekanntseins eines angegriffenen Gegenstandes im Verletzungsstreit wurden den Bezirksvereinen zur Stellungnahme unterbreitet, die Frage des Schutzes technischer Zeichnungen als noch nicht genügend geklärt zurückgestellt.

Entsprechend einem Beschluß des Patentausschusses wurde mit den Patentausschüssen der übrigen technischwissenschaftlichen Vereine engere Fühlung genommen, die in der gegenseitigen Beteiligung der Obmänner an den Beratungen ihren Ausdruck findet. Das Zusammenarbeiten der verschiedenen Ausschüsse soll zu einer Arbeitsgemeinschaft unter Wahrung der Selbständigkeit der einzelnen Organisationen ausgebaut werden.

Ingenieure und technische Behörden. Wiederholt hat uns die Frage beschäftigt, wie, ohne der Stellung der technischen Beamtenschaft zu schaden, einer Vermehrung der technischen Behörden und einer Vergrößerung des Aufgabengebietes derselben zugunsten der Betätigung der im freien Erwerbsleben stehenden Fachgenossen entgegenzutreten sei.

In einem Sonderfalle, dem der staatlichen Prüfungsstelle für statische Berechnungen in Preußen, haben wir das Ministerium von unserem Standpunkt nicht zu überzeugen vermocht. Die Arbeiten auf diesem Gebiete von größeren Gesichtspunkten aus sind noch im Flusse.

Normen für Leistungsversuche an Wasserkraftanlagen. Diese Normen, herausgegeben in Gemeinschaft mit dem Deutschen Wasserwirtschafts- und Wasserkraftverband, sind im März in erster Auflage erschienen.

Sachverständigenwesen. Auch im vergangenen Jahre war die Nachfrage nach Sachverständigen seitens der Behörden, Gerichte und Privatleute rege. Der Ausbau des Sachverständigennachweises wird dauernd im Auge behalten. Angabe von Anschriften solcher Mitglieder, die sich als Sachverständige betätigen wollen, ist stets erwünscht.

Gebührenordnung der Architekten und Ingenieure. Viele Anfragen aus unserm Mitgliederkreis lassen erkennen, daß die im vorigen Jahre herausgegebenen Gebührenordnungen der Architekten und Ingenieure auch in ihrer neuen Fassung noch einige Unklarheiten enthalten, deren Beseitigung erwünscht wäre. Die Sätze für die nach der Zeit zu berechnenden Arbeiten und für die Aufwandentschädigung bei Reisen entsprachen infolge der fortschreitenden Teuerung schon bei dem Erscheinen der Gebührenordnungen nicht mehr den Zeitverhältnissen. Die dem AGO (Ausschuß »Gebührenordnung der Architekten und Ingenieure <) angeschlossenen Verbände haben daher beschlossen, ab 1. Januar 1921 einen Teuerungszuschlag zur Anwendung zu bringen, welcher gegen den vom Juli v. J. noch erhöht worden ist. Die Versuche des AGO, die Gebührenordnungen durch die Justizministerien und durch die Gerichte für den üblichen Preis im Sinne des § 4 der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige maßgebend zu machen, hatten nicht In den meisten Antworten wird den gewünschten Erfolg. betont, daß die Entscheidung hierüber den Gerichten überlassen werden müsse.

Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige. Die Sätze der durch Gesetz geregelten Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige haben seit dem 1. Juni 1920 trotz der fortschreitenden Teuerung keine Erhöhung erfahren. In Ingenieurkreisen besteht daher eine große Abneigung, als Sachverständiger bei Gericht tätig zu sein.

Schiedsgerichtswesen. Der innerhalb des Deutschen Verbandes technisch - wissenschaftlicher Vereine gebildete Deutsche Ausschuß für das Schiedsgerichtswesen beabsichtigt, eine Liste von Schiedsrichtern aufzustellen, und hat zu diesem Zweck den Verein deutscher Ingenieure gebeten, Personen vorzuschlagen, die vermöge ihrer Kenntnisse und Erfahrungen für das Amt eines Schiedsrichters berufen er

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7. Mai 1921.

scheinen und die sich verpflichten, ein derartiges Amt nach den Grundsätzen der vom Ausschuß ausgearbeiteten Schiedsgerichtsordnung und Gebührenordnung durchzuführen. Entsprechende Listen werden gegenwärtig von den Bezirksvereinen zusammengestellt.

Auskunfterteilung. Die Auskunfterteilung hat im vergangenen Jahr eine wesentliche Steigerung erfahren. Von den über tausend eingegangenen Anfragen bezog sich der größte Teil (75 vH) auf Bezugsquellen für die verschiedensten Erzeugnisse und Einrichtungen der mechanischen Industrie und ihre Grenzgebiete; auch aus dem Auslande war die Zahl der Anfragen beträchtlich. Die Anfragen konnten besonders durch Benutzung des Adressenmaterials unseres Bezugsquellenverzeichnisses nahezu restlos erledigt werden. Wo uns die Beantwortung der Anfragen nicht möglich war, haben wir diese an andere dafür in Betracht kommende Stellen weiter geleitet. Vielfach wurden auch Literaturnachweise verlangt. Mit Hilfe der Karteien unserer Bücherei und der Technischen Zeitschriftenschau konnten diese Anfragen unmittelbar erledigt werden.

*

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Pressedienst. Die Verbindungen, die während der letzten Jahre mit der Tagespresse geschaffen worden sind, wurden im Berichtjahre aufrechterhalten und zum Teil erweitert. Die guten Beziehungen kamen besonders während der letzten Hauptversammlung zum Ausdruck, über deren Verlauf die Presse in weitestem Umfang an Hand unserer Mitteilungen berichtet hat. Der Pressedienst unterstützte nach wie vor die Bestrebungen einiger großer Blätter, technisches Wissen in gemeinverständlichen Aufsätzen und Artikeln in der Oeffentlichkeit zu verbreiten.

Bezirksvereine. In den Bezirksvereinen entwickelte sich ein reges Leben, was sich vor allem durch die starke Beteiligung der Mitglieder an den Versammlungen und an den Arbeiten der für die Behandlung besonderer Fragen eingesetzten Ausschüsse bemerkbar machte. Das wertvolle beigebrachte Material ist weiter verarbeitet und in den Zeitschriften und anderen Druckschriften veröffentlicht worden.

Besondere Aufmerksamkeit wurde dem Vortragswesen geschenkt. Mindestens einmal im Monat fanden bis auf wenige Ausnahmen in allen Bezirksvereinen an den Versammlungsabenden Vorträge statt. Dem Inhalt und der Anzahl nach entfallen sie auf folgende Fachgebiete:

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1

Großer Beliebtheit und regen Besuches erfreuten sich die in vielen Bezirksvereinen angesetzten Erörterungsabende, an welchen ein vorher bekanntgegebenes Thema nach allen Seiten hin beleuchtet und die Erfahrungen ausgetauscht wurden.

Zum Teil selbständig, zum Teil in Verbindung mit anderen Vereinen wurden von den Bezirksvereinen Vortragskurse über Mathematik, Physik, Chemie, Mechanik, Technologie, Maschinen- und Schiffsmaschinenbau, Schiff- und Flugzeugbau, Elektrotechnik, Bauwesen, Wirtschaftswesen, Wärmetechnik, Psychotechnik veranstaltet.

Der Gauverband Rheinland-Westfalen hielt am 13. November seine zweite Tagung ab, in der insbesondere die Bergische Industrie behandelt wurde. Im Rahmen dieser Tagung konnte der Bergische Bezirksverein sein 50jähriges Stiftungsfest durch eine Feier begehen, an der Vertreter des Gesamtvereins, der benachbarten Bezirksvereine, der Städte Elberfeld und Barmen und der Industrie teilnahmen. Die herausgegebene Festschrift »50 Jahre Bergischer Bezirksverein deutscher Ingenieure 1870 bis 1920« enthält die in diesen Jahren im Bezirksverein gehaltenen Vorträge, die Vereinsgeschichte und Einzeldarstellungen aus dem gewerblichen Leben des bergischen Landes.

Neu entstanden ist die Gruppe Mecklenburg innerhalb des Hamburger Bezirksvereines.

Unser Oesterreichischer Verband konnte ein großes Anwachsen seiner Mitgliederzahl verzeichnen. Auch unser Argentinischer und unser Chinesischer Verband haben sich in reger Arbeit bemüht, das deutsche Ansehen im Auslande wieder zu heben.

Mitteilungsblatt. Das Mitteilungsblatt wurde im abgelaufenen Jahre weiter ausgebaut. Es hat sich als Vermittler von Nachrichten zwischen der Geschäftstelle und den Vorsitzenden der Bezirksvereine bewährt und zu einer weitgehenden Einschränkung der B.-V.-Rundschreiben geführt.

Andere Verbände.

Aus den Arbeiten des V. d. I. hat sich im Laufe der Zeit eine Reihe selbständiger Körperschaften entwickelt, die nunmehr unter eigener Verwaltung stehen. Der V. d. I. nimmt zu ihnen grundsätzlich keine andere Stellung ein als die übrigen interessierten wissenschaftlichen Verbände. Wenn bei einigen bislang noch die Verbindung mit dem V. d. I. enger ist als mit andern Vereinen, so erklärt sich das aus der geschichtlichen Entwicklung. Aus diesem Umstande darf indessen nicht geschlossen werden, daß der V. d. I. Umfang und Durchführung dieser Arbeiten zu verantworten hätte. Die Verantwortung muß vielmehr in vollem Umfange den zuständigen Organen jener Körperschaften überlassen bleiben.

Deutscher Verband technisch-wissenschaftlicher Vereine. Der Mitgliederstand des Deutschen Verbandes technisch-wissenschaftlicher Vereine hat sich in dem Berichtjahr nicht verändert. Der Deutsche Verband besteht nach wie vor aus 20 technisch wissenschaftlichen Vereinen und Verbänden.

Ueber die Arbeiten des Deutschen Ausschusses für das Schiedsgerichtswesen, die durch den Deutschen Verband in die Wege geleitet und durchgeführt sind, ist bereits oben berichtet worden.

Der Reichs wirtschaftsminister hat dem Verband einen Betrag von M 50 000 bewilligt, der für die im folgenden besprochenen Arbeiten Verwendung finden soll.

Die Bemühungen des Vorstandes, für die Laboratorien der Hochschulen und der öffentlichen Untersuchungsanstalten Platin für wissenschaftliche Zwecke zu beschaffen, sind erfolgreich gewesen. An der Gründung der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft hat der Verband leitend mitgewirkt. Dem Anschluß der Handelshochschule Berlin an die Technische Hochschule Berlin wurde durch eine Eingabe an den Landtag vorgearbeitet. Gegen den Entwurf zu einem Reichsarbeitsnachweis-Gesetz wurde im Interesse der technischwissenschaftlichen Berufstände Stellung genommen. Durch Vorstellung bei der Reichspostverwaltung wurde erreicht, daß der Postversand technisch-wissenschaftlicher Zeitschriften in die Länder mit hochwertiger Valuta gesperrt werden kann.

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