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In Schweden sind Versuche zum Brennen von Zement durch elektrischen Strom vorgenommen worden, und zwar bei den der Stora Kopparbergs Aktiebolag gehörigen Anlagen bei Domnarvets Bruk. Da diese Versuche zur Zufriedenheit ausgefallen sind, wird jetzt bei der genannten Grube eine Fabrik für diesen Zweck errichtet. Außerdem sind ähnliche Versuche beim Trollhätta - Kraftwerk vorgenommen worden und ebenfalls zur vollsten Zufriedenheit ausgefallen. Die in Schweden benutzten Zementöfen mit elektrischem Betrieb haben einen zylindrischen Herd und eine oder mehrere Elektroden. Der Herd ist mit einem Graphitmantel ausgekleidet und wird mit flüssiger Hochofen schlacke gefüllt. Um eine günstige Stromverteilung zu erzielen, werden die Elektroden in die flüssige Schlacke eingetaucht. Die Temperatur des Schmelzbades ist zwischen Elektrode und Boden am höchsten und nimmt gegen die Oberfläche des Ofeninhaltes zu ab. Auf die Schlackenoberfläche wird Kalkstein gelegt, der auf dem Schmelzbade schwimmt und allmählich von diesem aufgerommen wird. Dieses Herstellverfahren erscheint besonders wirtschaftlich und erfordert etwa 400 bis 700 kW für 1 t Zement je nach der Art der Schlacke und der Menge des zugesetzten Kalksteines. Der solcher Art erzeugte Zement ist von besonderer Güte. Verwendet man die Schlacke nicht im heißen flüssigen Zustand, sondern läßt sie zuerst im Wasser körnen, so ist der Energieaufwand bei der Verwendung dieser kalten Schlacke zur Zementerzeugung entsprechend höher. Die Schwierigkeit bei der Erzeugung von Elektrozement aus Kalk und Schlacke besteht hauptsächlich darin, daß in Lichtbogenöfen leicht Kalzium

deutscher Ingenieure.

Die Speicher-Pampenanlage des Kraftwerkes Viverone. Speicherbecken für Kraftwerke aus niedriger gelegenen Becken durch Pumpen aufzufüllen, hat natürlich nur da einen Sinn, wo die zum Betriebe der Pumpen erforderliche Energie fast kostenlos zur Verfügung steht wie bei Wasserkraftwerken in den Nachtstunden, und wo eine bedeutende Druckhöhe vorhanden ist, so daß mit kleinen Wassermengen große Leistungen erreicht werden können. Der Wirkungsgrad derartiger Anlagen muß selbstverständlich immer gering bleiben. Rechnet man mit folgenden Einzelwirkungsgraden: Motor 0,93, Pumpe 0,78, Druckleitung 0,97, Turbinenleitung 0,94, Turbine 0,86 und Stromerzeuger 0,94, so ergibt sich ein Gesamtwirkungsgrad von 0,535, der in Wirklichkeit stets noch etwas niedriger ausfallen wird, weil die Pumpe wegen der veränderlichen Förderhöhe nur ausnahmsweise mit dem besten Wirkungsgrad arbeiten kann. Sind aber die örtlichen Verhältnisse günstig, und steht Nacht- und Abfallkraft billig zur Verfügung, so können derartige Anlagen trotzdem die Wirtschaftlichkeit der von ihnen unterstützten Kraftwerke wesentlich verbessern.

Eine bedeutende Anlage dieser Art ist das Werk in Viverone in der italienischen Provinz Novarra, das ausschließlich zum Energieausgleich der zahlreichen Wasserkraftwerke der Società Anonima Elletricità Alta Italia in Turin dient1). Saug- und Druckbehälter sind hier natürliche Sammelbecken. Der als oberes Sammelbecken dienende Bertignano See faßt jetzt 300 000 cbm. Durch einen später zu erstellenden Abschlußdamm kann der Inhalt auf 960 000 m3 gebracht werden. Bei einer Leistung des Werkes von 12000 kW wird die Wassermenge im See um 9,5 m aufgestaut, während der Wasserspiegel des das untere Sammelbecken bildenden Viverone-Sees durch die Wasserentnahme um 0,62 m zurückgeht. Die Förderhöhe der Pumpen und das Gefälle für die Turbinen schwanken deshalb zwischen 139,78 und 149,90 m.

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Abb. 7 and 8.

karbid entsteht, das den Zement verschlechtert. Daher werden Widerstandöfen zur Zementerzeugung vorzuziehen sein. In der Schweiz und in Deutschland sind wohl von einzelnen Stellen kleinere Vorversuche mit elektrischen Zementöfen gemacht worden, doch ist noch kein fabrikmäßiger Probebetrieb im Gange.

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Wasserkraftausnutzung in Spanien.

In Spanien waren bis Anfang 1920 im ganzen rd. 620 000 PS an Wasserkräften ausgenutzt und weitere 260 000 PS im Bau. Die verwerteten Großwasserkräfte schwankten im einzelnen zwischen 5000 und 60000 PS. Sie verteilten sich auf 268 Gesellschaften, Verbände und industrielle Unternehmungen. Etwa die Hälfte aller bisher ausgebauten Wasserkräfte findet sich in Katalonien, außerhalb dieser Provinz sind die Wasserkräfte des Duero besonders beachtenswert. Die aus diesem Flusse zu gewinnenden Leistungen werden bei völligem Ausbau allein auf 5 Mill. PS geschätzt. An ihnen nehmen Spanien und Portugal teil, und es sind bereits Verhandlungen zwischen den beiden Regierungen angeknüpft. Amerikanische Finanzleute sollen sich lebhaft für die Ausnutzung interessieren. Es wird namentlich die Einführung elektrischen Bahnbetriebes beabsichtigt, aber auch die Industrie ist bei der Ausnutzung beteiligt. Man rechnet für die nächsten Jahre auf einen Ausbau von wenigstens 1 Mill. PS. (»Die Wasserkraft< 1921 Heft 4)

Sulzersche Hochdruckturbine für 4500 PS, 735 Uml./min.

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Die Anlage ist zunächst für 6000 kW ausgebaut und enthält zwei Maschinengruppen mit je einer Sulzer-Hochdruckkreiselpumpe von 4500 und 1250 PS Höchstleistung und zwei Gruppen von je 2000 PS der Firma A. Riva & Co. in Mailand. Die Maschinengruppen bestehen, wie bei solchen Anlagen üblich, aus Pumpe, Dynamomaschine und Turbine. Beim Pumpenbetrieb arbeitet die Dynamo als Synchronmotor. Beim Inbetriebsetzen für die Pumparbeit wird die Gruppe zunächst durch die Turbine auf die normale Umlaufzahl gebracht, sodann der Motor an das Stromnetz angeschlossen und die Turbine durch Ausrücken der nachgiebigen Bolzenkupplang abgeschaltet. Die zweistufige Kreiselpumpe, Abb. 7 und 8, hat zwei symmetrisch gebaute Stahlgußkreisel mit doppelseitigem Wassereintritt, so daß die Axialdrücke aufgehoben sind. Beiderseits des Außenlagers angebrachte Kämme verhindern zufällige Verschiebungen der Welle. Der Wellenaustritt aus dem Gehäuse wird durch Labyrinthdichtungen unter Druckwasserabschluß gedichtet.

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16. April 1921.

sämtliche Pumpen 38 Stunden arbeiten müssen, sind rd. 360 000 kWh erforderlich. Bei Vollbelastung der Maschinen werden 176000 kWh, bei 3⁄4-Belastung rd. 165 000 kWh und bei halber Belastung rd. 155 000 kWh zurückgewonnen. Der Gesamtwirkungsgrad beträgt demnach 49, 46 und 43 vH.

Ueberraschend hoch erwiesen sich die beim Abstellen der Pumpen in der 1450 mm weiten und bis zum Wasserschloß

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700m langen Rohrleitung auftretenden Druckstei gerungen. Es war für die Ausführung der Leitung vorgesehen, daß die Druckerhöhungen nicht mehr als 15vH des Leitungsdruckes betragen sollten. Die Messung ergab jedoch 36 vH. Durch die in Abb. 9 dargestellte Anordnung wurde die Drucksteigerung beim Abschalten von 4000 PS auf 14 vH vermindert. Wird die Pumpe in Betrieb gesetzt, so ist der Druck bei a größer als bei b. Der Durchlaßschieber d öffnet sich selbsttätig und bleibt während des Betriebes offen. Bei Stromunterbrechung schließt das Ventil e rasch, und ein Teil des Wassers fließt durch das Ventil d ab. Dann ist aber der Druck bei b größer als bei a, und der Schieber d wird langsam geschlossen. Die Schließzeit kann durch einen Hahn genau eingestellt werden. [507] Fr.

Abb. 9

Selbsttätiges Durchlaßventil

Tagung des Vereins für Wasserversorgung und
Abwässerbeseitigung.

Der Verein für Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung, der 1902 unter Mitwirkung des Vereines deutscher Ingenieure gegründet wurde und aus Stadtgemeinden, Firmen und Körperschaften besteht, hielt am 4 April seine diesjährige Mitgliederversammlung in der Landesanstalt für Wasserhygiene in Berlin Dahlem ab. Nach einigen geschäftlichen Mitteilungen des Vorsitzenden, Landrats Gerstein, sprach Prof. Dr. Schreiber über den gegenwärtigen Stand der hygienischen Beurteilung der Trinkwassertalsperren. Während anfänglich die Hygieniker dazu neigten, das Talsperrenwasser nicht anders als sonstiges Oberflächenwasser zu bewerten, sieht man jetzt das Talsperrenwasser als bereits gereinigtes Oberflächenwasser an, hält jedoch noch eine >Schönung für nötig. Man kann drei Gruppen von Talsperren unterscheiden, solche, deren Einzuggebiet unbesiedelt ist, solche, deren Einzuggebiet besiedelt ist und deren Zuflußbäche sich durch besondere Maßregeln schützen lassen, und schließlich solche, bei denen der Schutz der Zuflüsse nicht möglich ist. Auch bei der ersten Gruppe bedarf das Wasser noch einer Behandlung, insbesondere nach der ersten Füllung der Talsperre. Die Zuflußbäche der zweiten Gruppe lassen sich u. a. wie bei der Anlage für Barmen durch sehr lange, nicht zu nahe oberhalb des Wasserspiegels gezogene Sickergräben vorreinigen. Das Wasser der dritten Talsperrengruppe läßt sich fast stets durch Schnellfilterung und Zusatz von Chlorpräparaten genügend verbessern. Das Wasser der meisten Talsperren ist weich, kohlensäurehaltig und wirkt angreifend auf Bleiröhren. Obgleich in Deutschland noch keinerlei Vergiftungserscheinungen durch Bleivergiftung bei Talsperrentrinkwasser beobachtet sind, warnt die Landesanstalt vor der Verwendung von Hausanschlußröhren aus Blei bei Trinkwasserversorgung aus Talsperren. Sind die im allgemeinen guten gesundheitlichen Eigenschaften des Talsperrenwassers bekannt und praktisch erprobt, so müssen die theoretischen Ursachen hierfür noch durch Forschung weiter geklärt werden. Nachgewiesen ist bisher nur, daß das Zuflußwasser nicht, wie früher angenommen wurde, Monate lang, sondern oft nur wenige Tage in der Talsperre verbleibt.

Die verdienstvolle Tätigkeit des Vereins für Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung und der Landesanstalt für Wasserhygiene bedarf heute mehr denn je ideeller und materieller Unterstützung, damit die Umstellungen der Gegenwart, wie z. B. die wirtschaftliche Verwertung unsrer städtischen und gewerblichen Abwässer bei voller Wahrung der gesundheitlichen Anforderungen durch wissenschaftliche Forschung gefördert werden. Stadtgemeinden, Industrie und Landwirtschaft haben daran reges Interesse und sollten deshalb die für heutige Verhältnisse unzureichenden Mittel des Vereins vermehren helfen.

Dipl.-Ing. Baer.

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Urheber und Gehilfe bei der Ausarbeitung von Erfindungen.

In einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung hat das Reichsgericht dem Urheber einer Erfindung sehr weitgehende Ansprüche gegenüber demjenigen zugesprochen, den der Urheber mit der konstruktiven Ausarbeitung der Erfindung betraut hat. In dem betreffenden Falle hatte der Erfinder, als im Kriege das Bedürfnis nach mechanischen Grabenbaggern auftrat, dem Ingenieur Komitee in Berlin die Beschreibung eines Baggers eingereicht, der für die Baggerarbeit und auch für die Straßenfahrt durch einen Benzolmotor angetrieben wird. Da die Vorführung eines fertigen Baggers gefordert wurde, beauftragte er eine Maschinenfabrik damit, seine Erfindung konstruktiv durchzuarbeiten und auszuführen. In den Einzelheiten der Ausführung ließ er der Maschinenfabrik freie Hand gegenüber den von ihm übergebenen Zeichnungen, vorausgesetzt, daß die oben angegebenen Eigenschaften der Maschine und gewisse Anordnungen, die bereits zum Patent angemeldet waren, ungeändert blieben. Infolge eines zwischen dem Erfinder und der Fabrik geführten längeren Meinungsaustausches wurde schließlich die Maschine als Lastkraftwagen mit Baggervorrichtung ausgeführt, und der Erfinder ließ sich die Verbindung eines Kraftwagens mit einem Grabenbagger durch Gebrauchmuster schützen. Das Reichsgericht hat den Anspruch der Maschinenfabrik, die mit der Begründung, das Gebrauchsmuster sei kein neues Modell und in seinem wesentlichen Inhalt ihren eigenen Beschreibungen und Zeichnungen entnommen, die Löschung des Gebrauchsmusters forderte, abgewiesen. Es erklärt den Vertrag zwischen dem Erfinder und der Fabrik als einen Werkvertrag. Bei der Arbeit, die gegen die vereinbarte Vergütung zu leisten war, war von vornherein mit erheblichen Aenderungen des ursprünglichen Entwurfes zu rechnen. Doch war die treibende Kraft und der geistige Urheber des Planes nur der Erfinder, der auch die ganzen Kosten und Gefahren der Durchführung getragen hat. Daher sei die Tätigkeit der Maschinenfabrik nicht höher als die eines Gehilfen zu bewerten, auch dann, wenn die besondere Verbindung des Kraftwagens mit dem Grabenbagger erst später im Wege des Gedankenaustausches entstanden sei. Gemäß dem Werkvertrag hat der Erfinder gegen die vereinbarte Vergütung auch das Eigentum an der Zeichnung erlangt, wonach der Bagger ausgeführt wurde. Er hatte hiernach das Recht, über die in dieser Zeichnung verkörperten Gedanken frei zu verfügen. (Reichsgericht I 100/20)

Besuch der Bergakademien und Technischea Hochschulen.

In Ergänzung zu der in Z. 1921 S. 304 veröffentlichten Zusammenstellung ist mitzuteilen, daß im Winterhalbjahr 1920/21 bei der Bergakademie Freiberg insgesamt 71 Ausländer eingeschrieben waren, darunter 34 Auslanddeutsche.

Persönliches.

Dr.-Ing. A. Thyssen in Mülheim (Ruhr) ist zum Ehrenmitglied der Aachener Technischen Hochschule ernannt worden. Geh. Reg. Rat Prof. Dr. E. Heyn von der Berliner Technischen Hochschule ist zum Direktor des Kaiser- Wilhelm-Instituts für Metallforschung in Neu-Babelsberg ernannt worden. Zum 1. April wurden von den amtlichen Verpflichtungen entbunden an der Technischen Hochschule Aachen: Dr. A. Claaßen (Anorganische Chemie und Elektrochemie), A. Hirsch (Verkehrswasserbau); an der Technischen Hochschule Berlin: Dr.-Ing. C. Dolezalek (Eisenbahnbau), Dr.-Ing. H. Müller-Breslau (Brückenbau), Dr.-Ing. A. Riedler (Arbeitsmaschinen und Verbrennungsmaschinen); an der Technischen Hochschule Hannover: Dr. phil. Dr.Ing. L. Kiepert (Mathematik).

Dem Geh. Kommerzienrat F. Deutsch, Vorsitzenden des Direktoriums der AEG. in Berlin, ist von der Technischen Hochschule Karlsruhe die Würde eines Dr.-Ing. e. h. verliehen worden.

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deutscher Ingenieure.

März.

Wirtschaftliche Umschau.

ter hinausgeschoben und dem kranken Wirtschaftskörper der Welt auch ferner die Genesung erschwert.

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Kohlenwirtschaft. Auf der Tarung des Reichskohlenrats am 31. März hat der verdienstvolle bisherige Geschäftsführer des Reichskohlenrats, Generaldirektor Köngeter, der jetzt leider aus dem Vorstand des Reichskohlenrates ausscheidet, eine Uebersicht über die deutsche und die Kohlenlage der Welt gegeben. Während die SpaKonferenz im Juni vorigen Jahres noch ganz unter dem Eindruck der europäischen Kohlennot stand und mit ihren Beschlüssen dazu beitragen sollte, dem Koblenmangel der Ententestaaten durch die deutschen Zwangslieferungen abzuhelfen, hat sich gerade unter dem Einfluß dieser deutschen Riesenlieferungen infolge des Rückganges des amerikanischen Kohlenverbrauches und der Steigerung des englischen Kohlenausfuhrbedürfnisses das Verhältnis soweit umgekehrt, daß das gesamte Ausland heute bereits unter einem Kohlenüberfluß zu leiden beginnt. Da man gleichwohl den Aderlaß der deutschen Kohlen wirtschaft noch nicht unterbindet, bleibt für Deutschland der Mangel an geeigneten Kohlen sorten nach wie vor bestehen, obwohl in den letzten Monaten, als die Ueberschichten regelmäßig verfahren wurden, im Ruhrgebiet die Förderung um etwa 14 vH größer gewesen ist, als im vorigen Jahre. An der Ruhr sind 84 vH, in Oberschlesien 78 vH der Förderung vor dem Krieg erreicht. Im Braunkohlenbergbau hat die Steigerung der letzten Monate gegen das Vorjahr sogar rd. 20 vH betragen.

Die Zwangsmaßregeln der Entente. Der Abbruch der Londoner Verhandlungen über die »Wiedergutm ichung< am 7. März und die Durchführung der Zwangsmaßnahmea der Entente, die mit der Besetzung Düsseldorfs und Duisburgs am 8. März begannen und in dem britischen »Eintreibungsgesetz sowie in der Einrichtung der Zollgrenze im Rheingebiet ihren Fortgang nahmen, haben ihren lähmenden Einfluß auf das gesamte deutsche Wirtschaftsleben und namentlich auf die deutsche Ausfuhrindustrie ausgeübt. Bedeutet die Besetzung der Hauptumschlagstelle des rheinisch-westfälischen Kohlen- und Industriegebietes eine ungemein fühlbare Erschwerung des Verkehrs und die Errichtung einer Zollgrenze in dem dichtbevölkerten, verkehrsreichen Gebiet eine so schwierige Maßnahme, daß die Entente selbst für die Durchführung "bisher keine geeignete Form gefunden hat, so hat die Einführung der Abgabe von 50 vH des Wertes aller von Deutschland nach England eingeführten Waren der deutschen Ausfuhrindustrie jetzt bereits erheblichen Schaden zugefügt, da zunächst schon zahlreiche Aufträge zurückgezogen worden sind, neue Aufträge dagegen naturgemäß nur äußerst schwer zum Abschluß gelangen können. Die britische Regierung hat sich damit einverstanden erklärt, daß die Abgabe auf solche deutschen Waren, die vor dem 8. März 1921 gekauft und vor dem 15. April 1921 eingeführt werden, nicht erhoben wird. Im übrigen hat der englische Käufer bei der Einfuhr aller deutschen Waren, die unmittelbar aus Deutschland nach England gesandt werden, oder die auch nur teilweise in Deutschland hergestellt oder verarbeitet sind, wenn bei ihnen weniger als 25 vH des Wertes auf die Verarbeitung oder Herstellung in andern Ländern entfallen, eine vom britischen Schatzamt von Zeit zu Zeit festzusetzende, 50 vH des Wertes der Waren nicht übersteigende Abgabe zu zahlen1). Die Einführung der gleichen oder ähnlicher Maßnahmen ist in Frankreich wahrscheinlich, in den anderen Ländern zunächst recht fraglich; wie weit die Entente damit ihr Ziel erreichen wird, ist davon abhängig, was sie als ihr Ziel betrachtet: eine tiefgreifende Schädigung der deutschen Wirtschaft ist offenbar, die Meinung, aus dem brachgelegten deutschen Ausfuhrhandel nennenswerte Entschädigungssummen eintreiben zu können, ist sinnlos.

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Die

Oberschlesien. Mit Recht hatte die deutsche Regierung in London zur Grundlage aller deutschen Entschädigungsversprechen gemacht, daß Oberschlesien bei Deutschland bleibe. Abstimmung am 20. März hat das erwartete, einwandfreie Bekenntnis der überwiegenden Mehrheit der oberschlesischen Bevölkerung zum Deutschen Reich gebracht. Wenn die Entente ihre Entscheidung über den Verbleib des Landes immer noch weiter hinausschiebt, so liegt das nur im Sinn ihrer bisherigen, zermürbenden Verzögerungspolik; die Möglichkeit aber, daß Deutschland greifbare neue Vorschläge für seine Entschädigungsleistungen macht, wird durch die weitere Ungewißheit über das Schicksal eines seiner wichtigsten Industriegebiete wei

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1) Der Wortlaut des Gesetzes ist in Nr. 13 der Mitteilungen aus dem Reichswirtschaftsministerium abgedruckt.

Die Einfuhr von Auslandkohle, über die Senator Wiesinger, Hamburg, im Reichskohlenrat sprach, ist vor allem dadurch gerechtfertigt, daß wir heute infolge der Verwendung unzuträglicher Kohlensorten aus deutschen Gruben Millionen und aber Millionen buchstäblich in Rauch aufgehen lassen müssen, während durch Verwendung geeigneterer Auslandkohlensorten beträchtliche Ersparnisse gemacht werden können, selbst wenn die Kohlen an sich teurer bezahlt werden müssen. Auch die Notwendigkeit, ausländischen Handelsschiffen Bunkerkohle zur Verfügung zu stellen, zwingt zur Kohleneinfuhr, da sonst der Verkehr sich den holländischen Hafenplätzen zuwenden würde. Wenn daher auch eine völlige Freigabe der Kohleneinfuhr noch nicht möglich ist (u. a., wie der Reichskohlenkommissar, Geheimrat Stutz ausführte, um Kapitalverschiebungen durch übermäßige Gewinne bei der Kohleneinfuhr zu verhindern), so werden doch Erleichterungen als wünschenswert allseitig anerkannt.

Die Kohlenpreise haben in der gleichen Tagung des Reichskohlenrates nun schließlich doch die Erhöhung erfahren, die die Kohlensyndikate seit Monaten immer wieder gegen den Widerstand der Regierung vergeblich gefordert hatten. In der zugestandenen Erhöhung der Kohlenpreise um 23 M/t ist ein Anteil von 5 M/t zur Verbilligung von Lebensmitteln für die Bergarbeiter enthalten; da außerdem bereits 2 M/t für den gleichen Zweck zur Verfügung stehen, werden jetzt also zur Verbesserung der Lebenshaltung der Bergarbeiter 7 M/t aufgebracht. Freilich scheint es, als wenn zunächst ein Teil dieser Mittel dazu verwandt werden soll, um den Fehlbetrag von mehreren hundert Millionen Mark zu decken, der dadurch entstanden ist,

16. April 1921.

daß die Entente seit dem 1. Februar die zur Lebensmittelverbilligung bestimmte Prämie von 5 Goldmark für die Tonne nicht mehr zahlt. In welcher Weise endlich der Anteil von 15 M/t, der im Februar 1920 den Zechen zur Bestreitung der erbönten Lohnaufwendungen i folge des Ueberschichtenabkommens bewilligt wurde, verrechnet wird, nachdem das Ueberschichtenabkommen außer Kraft getreten ist, bedarf noch der

Klärung.

Die Erhöhung der Kohlenpreise in Verbindung mit der sehr beträchtlichen Steigerung der Eisenbahnfrachtsätze, die zum 1. April eingetreten ist, wird natürlich auch auf andren Gebieten Preissteigerungen hervorrufen, namentlich dort, wo die bisher bestehenden Preise unmittelbar von dem Gleichbleiben der Kohlen- und Frachtkosten abhängig gemacht sind, z. B. beim Zement; bei andren Waren, z. B. Eisen, wo eine Herabsetzung der amtlichen Preise immerhin wahrscheinlich war, wird die Kohlenpreiserhöhung die Beibehaltung der hohen Preise begünstigen. Auch für die Lebensmittelversorgung, wo in der letzten Zeit eine merkliche Erleichterung der Preislage eingetreten war, bilden die genannten beiden Einflüsse natürlich einen starken Anreiz zu neuen Preissteigerungen.

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47,5 vH

4,7

2.5

16,2

12,9

6,1

3,3 »

6,8

rd. 100,0 vH.

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Die Herstellkosten für die Tonne Zeitungspapier verteilen sich im Durchschnitt von vier schwedischen Fabriken im September und Oktober 1920 wie folgt:

Schliffmasse Sulfitzellstoff

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verschiedene Stoffe
Brennstoffe
Kraft.

Unterhaltung und Instandsetzung
Löhne

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Verwaltung, Versicherungen, Steuer Abschreibungen auf Gebäude (3 vH) Abschreibungen auf Maschinen (10 vH) Verzinsung fremden Kapitals (8 vH) . Verzinsung eigenen Kapitals (8 vH)

Süddeutscher Markt":

unsortierte, sägefallende Bretter

Preise.

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Halbzeug und Walzeisen:

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700 bis 725 »

frei Bahwagen Oberrhein

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England): Roheisen:

Inland

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Ausfuhr 9/21/2

7/15

8

8/10:

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Vereinigte Staaten (New Yorker Börse, 7. April:

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') Preise vom 30. März, £ und sh für die englische Tonne zu 1016 kg.

deutscher Ingenieure.

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