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26. Februar 1921

Die Beuth-Aufgabe 1921.

Das diesjährige Preisausschreiben verlangt den Entwurf von Anlagen zur wirtschaftlichen Verwertung des Eisenbahnschrotts. Etwa 35000 t Schrott sollen neu ausgewalzt oder umgeschmiedet, und ebenso viel soll in Elektrostahlöfen zur Erzeugung von Stahlformguß für Eisenbahnbedarf verwendet werden. Das Walzwerk soll mit elektrischem Strom betrieben werden, zu dessen Erzeugung eine ausreichende Wasserkraft von 20 m Gefäll zur Verfügung steht; jedoch soll 1/3 der nutzbar gemachten Wasserkraft durch eine Dampfreserve ersetzt werden können. Bei allen Anlagen ist möglichst weitgehend an menschlicher Arbeitskraft zu sparen.

Die Lösungen sind bis zum 7. Oktober 1921 einzureichen. Der Staatspreis für die beste Lösung ist ausnahmsweise von 1700 auf 3000 M erhöht worden und dient wie bisher zur Bestreitung einer Studienreise, über die ein Bericht zu liefern ist. Für die übrigen preiswürdigen Lösungen werden BeuthDenkmünzen verliehen. Ausführliche Bedingungen sind von der Geschäftstelle der Deutschen Maschinentechnischen Gesellschaft, Berlin SW., Lindenstr. 99, zu beziehen.

Die 24. Hauptversammlung des Deutschen Beton-Vereines findet am 9. bis 11. März d. J. in Berlin statt. Aus dem Programm des allgemeinen Teiles der Tagung sind folgende Vorträge und Besprechungen technisch-wissenschaftlicher Art zu erwähnen:

W. Petry: Tätigkeit des Röhren- und Betonwerkstein-Ausschusses; Mitwirkung des Vereines im Deutschen Ausschuß für Eisenbeton; Tätigkeit des Ausschusses zur Einführung einer praktischen Tätigkeit für die Studierenden des Bauingenieurwesens. O. Colberg: Unterfangungsarbeiten des Altbaues des General-Direktionsgebäudes der Hamburg-Amerika-Linie. Brammer: Bauten zur Besserung der Kohlenwirtschaft im mitteldeutschen Kohlengebiet.

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Technische Museen in Norwegen und Schweden.

In Kristiania besteht ein Verein zur Errichtung eines norwegischen technischen Museums, der bereits die Sammlung geeigneter Gegenstände begonnen und weitere Vorarbeiten unternommen hat. Der Verein, zu dessen Mitgliedern auch andere Vereine und Firmen gehören, plant. das Museum vorläufig in einem Anbau an die Technische Mittelschule in Kristiania unterzubringen. Vom Staat und von der Stadt wird die Aufbringung einer Summe von 1,1 Mill. Kr zur Verwirklichung des Planes erwartet. Auch in Schweden wird die Errichtung eines technischen Museums erwogen, wozu die Akademie der Ingenieurwissenschaften einen Museumsausschuß eingesetzt hat. (Teknisk Tidskrift 8. Januar 1921)

Persönliches.

Baurat F. Neuhaus, Generaldirektor von A. Borsig, BerlinTegel, ist von der Technischen Hochschule Aachen durch Ernennung zum Dr.-Ing. e. h. ausgezeichnet worden.

Wirtschaftliche Umschau.

Englische Kohle in der Berliner Industrie.

Am 4. November 1920 wurde zur Erzielung einer günstigeren Ausnutzung der Berliner Elektrizitätswerke bestimmt, daß stromverbrauchende Betriebe nur einen bestimmten Teil ihres Bedarfes während der Tagesstunden entnehmen dürften, den anderen Teil nur während der Nachtstunden; hierdurch wurden Betriebe mit insgesamt rd. 30000 Metallarbeitern und 10000 Transportarbeitern zum Nachtbetrieb gezwungen, der naturgemäß eine Verminderung der Produktionsfähigkeit und gleichzeitig eine erhebliche Steigerung der Betriebskosten bedingt. Durch den Preisrückgang auf dem Weltmarkt ist es möglich geworden, englische Kohle für Berlin auf dem Wasserwege zu einem Gesamtpreis von etwa 430 bis 450 M,t zu beschaffen. Die Kohle ist damit zwar noch wesentlicu teurer als deutsche Kohle, dafür bedeutet die Möglichkeit dieser Beschaffung aber wenigstens gleichzeitig eine Sicherheit der Anlieferung, die bei der oberschlesischen Kohle infolge der monatlichen Wegnahme von 450 000 t durch die Entente und wegen der schwierigen Transportlage nicht immer gewährleistet ist. Die Berliner Industrie hat sich nach mehrwöchigen Verhandlungen bereit erklärt, die aus der Verwendung englischer Kohle sich ergebende Preiserhöhung zu übernehmen; infolgedessen ist durch Bekanntmachung des Reichsanzeigers Nr. 39 vom 16. Februar die Nachtschichtverordnung aufgehoben worden; neben der bestehenbleibenden allgemeinen Kontingentierung treten nur noch einige Sonderbestimmungen für den Stromverbrauch ein.

Wenn auch auf diese Weise die Berliner Industrie durch die Verwendung ausländischer Kohle in die Lage kommt, durch Uebernahme einer gewissen Mehrbelastung ihren Betrieb wieder in geordnete Bahnen zu lenken, so bleibt natürlich der Widersinn bestehen, daß deutsche Kohle weit über den Bedarf des Auslandes hinaus abgegeben werden muß, während auf der anderen Seite wieder englische Kohle eingeführt wird, um den dringendsten Lebensbedarf deutscher Industriebezirke zu decken.

Die Organisation

der französisch-belgisch-luxemburgischen Eisenindustrie. Am 1. Februar sind zwei wichtige Verbände der französischen Eisenindustrie aufgelöst worden, das Roheisenkontor von Longwy und das Ausfuhrkontor für Roheisen der Hochofenwerke des Meurthe-Mosel-Beckens. Bereits im November 1920 war von 56 Werken der französisch-belgisch-luxembur

gischen Schwerindustrie ein Verband gegründet worden, der die gemeinsamen Interessen ihrer Eisenerzeugung zusammenfassen sollte, infolge Uneinigkeit der französischen Werke fiel der Verband jedoch damals wieder auseinander. Nach Mitteilungen aus Luxemburg scheint indessen die Neuaufrichtung eines solchen Verbandes jetzt doch bevorzustehen.

Die Ursache für die Umgestaltungen innerhalb der genannten Eisenindustrie liegt in der Aufnahme Lothringens mit seiner starken Eisenerzeugung in den französischen Wirtschaftskörper und in der gleichzeitigen Loslösung Luxemburgs aus dem deutschen, wobei Luxemburg naturgemäß den Anschluß nach Belgien hin sucht. Bis vor kurzem war der Mittbewerb der neu hinzutretenden Erzeugungsländer in dem französisch-belgischen Absatzgebiet nicht wesentlich störend, weil die herrschende Hochkonjunktur die gesamte Erzeugung ohne Mühe aufnehmen konnte. Bei der in den letzten Monaten eingetretenen Absatzstockung aber wurde der Mitbewerb der unter günstigen Erzeugungsbedingungen arbeitenden und unter deutschem Einfluß zu hoher Leistungsfähigkeit entwickelten lothringischen und luxemburgischen Werke mehr und mehr fühlbar, z. B. erschien luxemburgisches Roleisen zum Preise von 300 Fr/t bei belgischen Abnehmern, so daß die belgischen Hüttenwerke sich erheblich unterboten sahen. Das weitere Hinzutreten verschiedener wichtiger Betriebe des Saargebiets vergrößert die Schwierigkeiten. Es ist daher sehr wohl anzunehmen, daß es mindestens unter den französischen und belgischen Werken wieder zu einer Verbandbildung kommt, und da es nahe liegt, die offenbar gefährlichen Mitbewerber Lothringens und Luxemburgs in solche Verbände einzubeziehen, ist die Gründung einer die sämtlichen vier Eisenerzeugungsgebiete umfassenden Organisation sehr wahrscheinlich.

Eisenindustrie in Luxemburg.

Nach Mitteilungen der Kölnischen Zeitung (Nr. 92 vom 1. Februar 1921) stehen in Luxemburg von 27 vorhandenen Hochöfen gegenwärtig 21 im Betrieb, und zwar 5 auf der Abteilung Belval der Gesellschaft Terres rouges (früher Adolf Emil-Hütte), 5 in Differdingen, 4 in Rodingen, & in der Abteilung Düdelingen, 3 in der Abteilung Esch der Vereinigten Hüttenwerke, 1 in Steinfort.

Von den vier vorhandenen Martinöfen steht einer auf dem Dommeldinger Werk in Betrieb. Die drei dortigen elektrischen Stahlöfen liegen still.

deutscher Ingenieure.

Industriezusammenschlüsse. Wieder sind in der deutschen Industrie eine Anzahl von Zusammenschlüssen erfolgt, die in ihrer Bedeutung über die unmittelbar beteiligten Werke hinausgehen.

Die AEG hat eine Verbindung mitden Linke-HofmannWerken (Breslauer A.-G. für Eisenbahnwagen-, Lokomotivund Maschinenbau) beschlossen, in der Art, daß zwischen den beiden Gesellschaften ein Aktienaustausch stattfinden soll. Jede der beiden Gesellschaften soll 30 Mill. M junge Aktien der anderen erwerben; dabei werden die Aktien der AEG und der Linke-Hofmann-Werke im Verhältnis 2 zu 3 bewertet und der Wertunterschied durch die AEG bar bezahlt. Die LinkeHofmann-Werke erhöhen ihr Aktienkapital von 64 auf 120 Mill. M. Hiervon sind 30 Mill. M an die AEG abzugeben, die darüber hinausgehenden 26 Mill. M neuer Aktien werden von einer Bankgruppe unter Führung der Nationalbank für Deutschland übernommen, ebenso 30 Mill. M neu auszugebender fünfprozentiger Teilschuldverschreibungen. Das Kapital der AEG erhöht sich durch die Schaffung von 30 Mill. M neuer Aktien auf insgesamt 580 Mill. M. Die Linke-Hofmann-Werke haben ihren Wirkungskreis im Laufe der letzten Zeit stark ausgedehnt, so z. B. im Herbst vorigen Jahres durch die Uebernahme der Füllnerwerke in Warmbrunn und durch eine ausschlaggebende Beteiligung bei der Aktiengesellschaft Lauchhammer in Riesa. Sie wollten hierdurch ihre Rohund Halbstoffversorgung (Braunkohlen und Stahl) verstärken. Die Werke betreiben neben allgemeinem Maschinenbau den Eisenbahnwagen- und Lokomotivbau; sie besitzen besondere Einrichtungen für den Bau elektrischer Lokomotiven schwerster Art. Hier liegt offenbar ein Hauptberührungspunkt mit den Interessen der AEG.

Die Fried. Krupp A.-G. in Essen hat sich die Gewerkschaft Helene und Amalie in Essen durch einen Betriebsund Interessengemeinschaftsvertrag auf die Dauer von 40 Jahren angegliedert. Die Firma Fried. Krupp_gewährleistet den Gewerken von Helene und Amalie eine Jahresausbeute von 2750 M für den Kux, außerdem bietet sie die Uebernahme sämtlicher Kuxe an, und zwar entweder gegen Zahlung von je 125000 M in bar oder in Aktien und Obligationen der Mannesmannröhrenwerke und der Deutschen Maschinenfabrik in Duisburg. Fin ähnlicher Vertrag zwischen Krupp und der Gewerkschaft Konstantin der Große auf die Dauer von 50 Jahren steht unmittelbar vor dem Abschluß.

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117 040

97 540

Australien

Schweden.

Belgien

England

Oesterreich

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6 925 900 902 900 Es sind also insgesamt über 100 Mill. Arbeitstage durch Ausstände von etwa 9 Mill. Arbeitern verloren gegangen. Besonders zu beachten ist, daß zwar die Zahl der Ausständigen in Deutschland am größten ist, daß aber die im Verhältnis zur Arbeiterzahl viel größere Zahl verlorener Arbeitstage fast im gesamten Ausland auf eine weit größere Hartnäckigkeit in der Verfolgung der Ausstandziele schließen läßt. Die neuen Wirtschaftsabkommen mit Deutsch-Oesterreich, der Tschechoslowakei und Ungarn.

Am 22. Dezember 1920 hat der Reichstag neue Wirtschaftsabkommen mit Deutsch-Oesterreich, der Tschechoslowakei und Ungarn verabschiedet, die mit ihrer Veröffentlichung im ReichsGesetzblatt Nr. 242 vom 31. Dezember 1920 in Kraft getreten sind'). Die Abkommen gehen von den Grundsätzen der Meistbegünstigung und der Handelsfreiheit aus. Die zur Ueberwindung der Folgen des Weltkrieges erforderlichen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sollen zwar vorläufig bestehen bleiben, jedoch will jeder Staat grundsätzlich bestrebt sein, seiner Wirtschaftslage entsprechend auf Abbau dieser Bestimmungen hinzuwirken.

1) Einem Wirtschaftsabkommen mit Jugoslavien, das bereits vollständig fertiggestellt war, hat der jugoslavische Ministerrat in letzter Stunde die Zustimmung versagt.

In dem Abkommen mit der Tschechoslowakei ist noch besonders vorgesehen, daß beide vertragschließenden Staaten schnellstens Freilisten der Waren aufstellen, deren Ein- und Ausfuhr grundsätzlich keiner Einschränkung unterliegen soll. Diesem Abkommen ist ferner eine Liste der Gegenstände beigefügt, auf deren Einfuhr aus Deutschland von der Tschechoslowakei und umgekehrt besonderer Wert gelegt wird und deren Ausfuhr nach Deckung des Inlandbedarfs grundsätzlich bewilligt werden soll; ferner eine Liste der Waren, für deren Einfuhr Deutschland der Tschechoslowakei und die Tschechoslowakei Deutschland Erleichterungen zusichern. Die genannten Listen können nach Bedarf in beiderseitigem Einvernehmen Aenderungen erfahren.

Mit dem deutsch-tschechoslowakischen Wirtschaftsabkommen ist gleichzeitig ein Abkommen über die Anwendung des § 297 des Friedensvertrages von Versailles (Frage der Zurückbehaltung und Liquidation deutscher Güter, Rechte und Interessen) sowie ein Staatszugehörigkeitsvertrag zwischen den beiden Staaten abgeschlossen worden.

Eine eingehende Darstellung der drei Wirtschaftsabkommen bringt das Märzheft der »Technik und Wirtschaft«. F. W.

Außenhandelstelle für den Maschinenbau. Infolge der Errichtung der Außenhandelstelle für den Maschinenbau hat die Preisstelle für den Maschinenbau vom 1. Januar 1921 an die Einzelbearbeitung und Drucklegung der Preis- und Lieferbedingungen (Mindestbedingungen) für die Ausfuhr der einzelnen Erzeugnisse des Maschinenbaues der Außenhandelstelle für den Maschinenbau übergeben. Diese wird künftighin auch den an der Ausfuhr von Maschinen beteiligten Firmen über die Handhabung der Mindestbedingungen und der Ausfuhrüberwachung Auskunft geben, so wie dies bislang von der Preisstelle erfolgte.

Finanzierung des Neckarkanals.

Zur Aufbringung der Baukosten für den Neckarkanal soll nach Zeitungsmeldungen eine Aktiengesellschaft gegründet werden, von deren 500 Mill. M Grundkapital das Reich die Hälfte übernehmen soll. Ferner sollen Schuldverschreibungen bis zur Höhe von 1500 Mill. M ausgegeben werden unter Bürgschaft des Reiches für die Zinsen.

Kohlensteuer für den Ziegeleibetrieb eines Bergwerks.

Nach § 5 Abs. 1 des Kohlensteuergesetzes unterliegen die zur Aufrechterhaltung des Bergwerksbetriebes sowie der Aufbereitungsanlagen erforderlichen Kohlen nicht der Versteuerung. Ein Bergwerksunternehmer besitzt nun eine Ziegelei, in der aus seinem Grundstück gewonnener Ton zu Ziegelsteinen verarbeitet wird, die ausschließlich zum Ausbau seiner Gruben Verwendung finden. Wegen der für diesen Ziegeleibetrieb verwendeten Kohlen war der Unternehmer zur Kohlensteuer herangezogen worden. Sein Verlangen, ihn in dieser Beziehung von der Steuer freizustellen, wurde abgewiesen.

Ziegeleien so heißt es in den Gründen stellen keine Aufbereitungsanlagen eines Kohlenbergwerks dar. Aufbereitungsanstalten dienen der Weiterverarbeitung der gewonnenen Kohlen. Das ist bei Ziegeleien unstreitig nicht der Fall. Die Erzeugnisse der hier in Rede stehenden Ziegelei werden vielmehr von dem Unternehmer dazu benutzt, erst die Gewinnung von Kohlen zu ermöglichen. Der § 5 Abs. 1 könnte also nur angewendet werden, wenn der Betrieb derartiger Hilfsanstalten als Betrieb des Bergwerks selbst angesehen werden könnte. Das trifft aber nicht zu. Gewiß erfordert der Betrieb des Bergwerks Ziegelsteine oder andere Baumaterialien, z. B. Grubenholz, um die Stollen und Schächte, die den Zugang zu den Kohlenlagern bilden, sicherzustellen. Es ist aber für den Betrieb des Bergwerks nicht wesentlich, daß der Bergwerksunternehmer derartige Baumaterialien selbst gewinnt. Er kann sie auch von anderen Unternehmern beziehen. Zweck der Vorschrift des § 5 des Kohlensteuergesetzes ist, die unmittelbar der Förderung von Kohlen und der Gewinnung weiterer Produkte daraus dienenden Kohlen derselben Grube steuerlich zu begünstigen. Das trifft im vorliegenden Falle nicht zu, da der Unternehmer ja nicht behindert ist, die von ihm gewonnenen Ziegelsteine anders als zum Ausbau seiner Grube zu verwenden, insbesondere sie an Dritte abzusetzen. A. R. (Landesfinanzamt Düsseldorf, IIa 266,20)

Fabrikdiebstähle.

Die ungeheure Zunahme von Fabrikdiebstählen seit der Revolution hat den Reichsverband der deutschen Industrie zu einer Umfrage unter seinen Mitgliedern über den Umfang und die Bekämpfung solcher Diebstähle veranlaßt. Ganz allgemein

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26. Februar 1921.

wird eine sehr starke Schädigung der Betriebe durch Diebstähle festgestellt; bei der Firma Fried. Krupp z. B. sind allein im Jahre 1920 wegen Diebstahls an Werkeigentum 256 Personen bestraft worden, und zwar mit insgesamt 7 Jahren Zuchthaus, 42 Jahren Gefängnis, 12 Jahren Ehrverlust, 2600 M Geldstrafe und 8 Verweisen. Entgegen der Auffassung des Reichswirtschaftsministeriums, das in Uebereinstimmung mit dem Justizministerium die bestehenden Gesetzbestimmungen zur Bekämpfung der Fabrikdiebstähle für ausreichend erachtet, fordert daher die Industrie angesichts dieser zahlreichen und schweren Vergehen eine Ausdehnung der bestehenden Gesetze mit Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse der Industrie. Namentlich wird eine Verschärfung der Strafen für Diebstähle von Arbeitnehmern in den Betrieben, in denen sie beschäftigt sind, gefordert.

Gegenwärtig kommen besonders folgende Bestimmungen in Betracht: Die Bestimmungen des Strafgesetzbuches über Diebstähle, Unterschlagungen, Begünstigungen und Hehlerei; die Vorschriften des § 35 der Gewerbeordnung, wonach der Handel mit Altmetall untersagt werden kann, sofern Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in bezug auf seinen Gewerbebetrieb dartun; die gemäß § 38 Abs. 4 der Gewerbeordnung von den Landeszentralbehörden erlassenen Vorschriften über Buchführung und die polizeiliche Ueberwachung des Geschäftsbetriebes der Metalltrödler; die Verordnung über Zeitungsanzeigen vom 16. Dezember 1915 (Reichsgesetzbl. S. 827), die für Kauf- und

Verkaufsangebote von Gegenständen des täglichen Bedarfs in periodischen Druckschriften die Angabe des Namens und der Wohnung des Anbietenden vorschreibt.

Da bei dem größten Teil der Fabrikdiebstähle Metalle entwendet werden und die Anregung dazu häufig geradezu von Altmetallhändlern ausgeht, hat der Reichsverband der deutschen Industrie in einer Eingabe an das Reichswirtschaftsministerium vor allem cine schärfere Ueberwachung der Altmetallhändler gefordert, wobei insbesondere die Aenderung der Gewerbeordnung in dem Sinne angeregt wird, daß neben dem Ankauf von Gold- und Silberbruch auch der Ankauf der übrigen Metalle im Umherziehen verboten wird.

Als Mittel der Selbsthilfe wird besonders empfohlen, in Betrieben, in denen Fabrikdicbstähle in größerem Umfange vorkommen, jeden eines Diebstahles überführten Arbeitnehmer sofort und unweigerlich zu entlassen. Diese Aussicht wirkt bedeutend abschreckender als andere Strafen; die Betriebsräte pflegen in solchen Fällen gegen die Entlassung keinen Einspruch zu erheben. Bei der erforderlichen genauen Ucberwachung der Betriebe sind in verschiedenen Fällen gute Erfahrungen gemacht worden mit ehemaligen Offizieren, ebenso mit einer über das ganze Reich verbreiteten privaten Organisation, die die Ueberwachung von Betrieben zur Verhütung von Diebstählen und Einbrüchen übernimmt. Der Reichsverband der deutschen Industrie vermittelt die Verbindung mit dem Reichsarbeitsnachweis der Offiziere und mit der genannten Organisation.

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deutscher Ingenieure.

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Gold . {

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1770 M/t 1995 > 2440

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3090 M/t 3525 » 2550 •

M/kg 33500 s/oz.

38680

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Rohblöcke

Knüppel

Stabeisen

Grobbleche Feinbleche unter 1 mm schwere Schienen Aufschlag für Siemens-Martin-Eisen 50 M/t. Schrott: Im Reichsanzeiger Nr. 33 vom 9. Februar 1921 veröffentlicht der Reichswirtschaftsminister eine Verordnung über die Festsetzung von Höchstpreisen für Schrott, nachdem im Laufe der letzten Monate wiederholt mit einer Einführung von Schrotthöchstpreisen gedroht worden ist. Zunächst sind zahlenmäßige Höchstpreise noch nicht angegeben, sondern lediglich das Verhältnis zum Kernschrottpreis, falls ein solcher festgesetzt wird. Eine Preisfestsetzung für Kernschrott soll erst im Falle des Bedürfnisses erfolgen nach Anhörung des Stahlschrottausschusses und des Ausschusses für Gußbruch und Gußspäne des Eisenwirtschaftsbundes.

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Holz.

M/t

2700

2400

2100

1800

1500

1200

900

600

300

0

1.Aug. 1.0kt.

1919

Schrottpreise

in Deutschland
Stahlkernschrott

................ Stahlgufsschr. ofenfertig

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sperrig Schmiedeeisen-Kernschr

1.Jan. 1.Apr. 1.Juli 1.0kt. 1920

Entsprechend der im vorigen Heft (S. 210) wiedergegebenen Preisübersicht für Gußbruch bringen wir heute eine Uebersicht der Preisentwicklung für Stahl-, Schmiedeisen- und Stahlgußschrott, ebenfalls nach der vom Auswärtigen Amt herausgegebenen Sammelmappe »Deutschland und die weltwirtschaftliche Lage« (IX Nr. 238/II). Ausfuhrpreise für Stabeisen nach Holland Ende Januar: 115 bis 130 Gld/t.

1) Preise vom 9. Februar, £/s für die englische Tonne zu 1016 kg,

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26. Februar 1921.

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Karte der deutschen Schiffahrtstraßen und ihrer Anschlüsse im Auslande. Nach amtlichen Unterlagen bearbeitet im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 2. Aufl. Berlin 1920, Geaverlag, Berliner lithographisches Institut. Preis unaufgezogen 54 M, aufgezogen als Landkarte mit Stäben 160 M.

Die Karte der deutschen Schiffahrtstraßen ist in zweiter Auflage erschienen; sie hat wesentliche Aenderungen und eine Vergrößerung des Umfanges erfahren. Die Höhe der Karte ist die gleiche wie früher, ihre Längenerstreckung nach Osten hin aber vergrößert worden, so daß Polen bis Kowel auf der Karte erscheint. Die Art der Schiffbarkeit der Flüsse und Kanäle ist auch für das Ausland gekennzeichnet worden. Die Nebenkarten sind an Zahl gleich geblieben, aber ihre Abmessungen zum Teil vergrößert, zum Teil sind sie in anderm Maßstabe dargestellt. Die Aenderungen können als zweckmäßig anerkannt werden. Hinzugetreten ist eine kleinere Hauptkarte im Maßstab 1:3000 000, die die Donau von Preßburg bis Sulina (Ungarn und Rumänien) zeigt.

Die Eintragung der vorläufigen Grenzen in so breitem rotem Bande kann man verschieden beurteilen. Die gewählte Form wird jedem Deutschen mit feinerem Empfinden (und um solche handelt es sich bei den Benutzern im allgemeinen) immer wieder den Frieden von Versailles vor Augen führen und ihm ein Ausporn in nationaler Beziehung sein müssen. Endgültige politische Grenzen sollten vorläufig in solche Karten jedenfalls nicht eingetragen werden.

Hingewiesen werden möge auf eine kleine Unzweckmäßigkeit in der Begrenzung einer Nebenkarte. Es hätte die Weichsel östlich von Krakau entweder durch die Nebenkarte (Weichseldelta) durchpunktiert werden müssen, oder es hätte die Nebenkarte etwas abgeschrägt werden müssen, was ohne Schaden für sie möglich gewesen wäre.

Eine besonders schlagende Erläuterung zum Thema unserer Verkehrsnot im Gebiet der Binnenschiffahrt bildet die Karte der deutschen Schiffahrtstraßen. Da die schiffbaren Wasserstraßen im Westen und Osten so stark hervorgehoben sind wie sonst auf keiner Landkarte, so fällt die Ungeheuerlichkeit des Fehlens einer Wasserverbindung zwischen Weser und Elbe so schlagend ins Auge, daß diese Karte das beste Agitationsmittel für die Vollendung des Mittellandkanals ist. Sieht man dann ferner deutlich in der Karte, wie ungemein stark das Netz der märkischen Wasserstraßen ausgebaut ist, und wie ihm ein ähnliches Netz im Westen gegenüber steht, dann wird man es immer weniger begreifen können, daß die maßgebende behördliche Stelle statt einer Verbindung vom Westen nach dem Netz der märkischen Wasserstraßen in Gestalt der Mittellinie eine Verbindung vom Westen nach der Oberelbe und Leipzig in Gestalt der Südlinie schaffen wollte.

Das Beiheft ist wie früher ausgestattet worden, ist aber darüber hinaus durch einen »Reederei-, Handels- und Speditionsführer für die an Schiffahrtstraßen liegenden Plätze sowie die bedeutendsten Eisenbahnknotenpunkte erweitert worden. Besonders diese Ergänzung wird das Werk für viele kaufmännische Unternehmungen noch brauchbarer machen. Die Karte, die längst vergriffen war, wird in Schiffahrt- und Handelskreisen mit Freuden begrüßt werden.

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Die wissenschaftlichen Grundlagen der Elektrotechnik. Von Prof. Dr. G. Benischke. 4. Aufl. Berlin, Julius Springer, 655 S. mit 592 Abb.

Ein Lehrbuch über ein seit langem im wesentlichen abgeschlossenes Gebiet läuft leicht Gefahr, langweilig zu werden, da etwas Gewordenes selten so anzieht wie etwas Werdendes, in der Entwicklung Begriffenes. Diese Gefahr hat der Verfasser dadurch meisterhaft vermieden, daß er das ganze Gebiet so schildert, wie es von ihm selbst erlebt wurde. Er bezieht sich meist auf von ihm selbst angestellte Experimente und weist auch in so zahlreichen Zitaten auf eigene Veröffentlichungen hin, daß man fast den Eindruck erhält, als habe er selbst erst überall die Verhältnisse geklärt. Dadurch wird die Darstellung außerordentlich lebendig, was noch durch allerlei scharfe Anmerkungen über Streitfragen zwischen dem Verfasser und andern Gelehrten verstärkt wird.

Der Verfasser gehört zu den Menschen, die von außen nicht gern etwas annehmen, sondern alles erst sich selbst erarbeiten müssen. Daher weicht er, soweit dies begründet möglich ist, geradezu mit einer gewissen Vorliebe von der allgemein üblichen Darstellungsweise und den Bezeichnungen ab. So wird z. B. die magnetische wie die elektrische Feldstärke mit demselben Buchstaben bezeichnet und in beiden Fällen ihre Einheit »Gauß« genannt. Während man allgemein unter Stromresonanz die Erscheinung versteht, daß in einem aus Induktivität und parallel geschalteter Kapazität gebildeten Kreise der Strom im Resonanzfall wesentlich stärker wird als in der Zuleitung, wird hier darunter ein besonderer Punkt bei der normalen Spannungsresonanz verstanden. Wenn diese Abweichungen auch meist ausdrücklich als solche hervorgehoben werden, so bringt ein solches Verfahren doch leicht Verwirrung mit sich. Ganz allein dastehen dürfte der Verfasser z. B. auch mit seiner energisch aufrecht erhaltenen Behauptung, daß es keine in sich geschlossenen elektrischen Kraftlinien geben könne, und daß der dielektrische Verschiebungsstrom kein Magnetfeld erzeuge. Bildet dies doch gerade die Grundlage der ganzen Maxwellschen Theorie, und wird doch allgemein der experimentelle Nachweis hiervon als das große Verdienst von Hertz gepriesen! Nach Benischke gibt es keine sich selbständig ausbreitenden elektromagnetischen Wellen, und die drahtlose Telegraphie erklärt er in § 210 einfach als magnetische Induktion. Dieser Paragraph ist überhaupt recht erneuerungsbedürftig.

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Das Buch ist hiernach nicht für den Forscher oder gar den historischen Kritiker geeignet, wohl aber für den praktischen Ingenieur, dem es mehr auf anschauliche Begriffe und Vorstellungen ankommt, mit denen er die ihm entgegentretenden Erscheinungen beherrschen kann, als auf Exaktheit nnd Folgerichtigkeit der Theorien, die meist nur durch schwierige, besonders dazu angestellte Versuche und einen größeren Aufwand an mathematischen Ableitungen bewiesen werden können. Diese letzteren sind hier nach Möglichkeit vermieden, die Gesetze und Begriffe werden mehr gefühlsmäßig abgeleitet, schwierige Fälle durch Ausrechnen von Beispielen erläutert. Die Darstellung ist anschaulich und klar, knüpft überall an experimentelle Tatsachen an und wird durch eine große Zahl schematischer Figuren und guter Abbildungen unterstützt. Für die letzteren sind teilweise eigene Druckseiten mit besserem Papier eingeschoben. Die reich gegliederte Einteilung ist geschickt und übersichtlich aufgebaut. Für den Praktiker

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