Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

sofort wieder umkehren und dem Papst den dringenden Wunsch des Königs überbringen, daß Eugen von seinem Vorhaben abstehe und den Prozeß gegen die beiden Kurfürsten fallen lasse.

Wie treffend man am Wiener Hofe die Verhältnisse beurtheilt, bewies die unmittelbare Wirkung, welche die Kenntniß von Eugens IV. Erlassen bei den Kurfürsten hervorrief. Waren sonst die eifrig verfolgten Sonderinteressen immer ein Hinderniß einmüthiger Kurfürstenpolitik gewesen, so sahen sich durch diesen Schritt alle in gleichem Maße gekränkt und bedroht. In der zweiten Hälfte des März kamen sie, und zwar mit Ausnahme von Sachsen und Brandenburg alle persönlich, in Frankfurt zusammen, um durch engen Anschluß aneinander Stellung zu dem Geschehenen zu nehmen und sich gegen ähnliche Uebergriffe sicher zu stellen 1). Der vierte Kurverein vom 21. März 1446, vervollständigt durch den am 23. April erfolgten Beitritt von Sachsen und Brandenburg, ist der klarste Beweis dafür, welchen Rückschlag die Absetzung der Erzbischöfe von Köln und Trier auf das Verhältniß der Kurfürsten ausübte 2). Gegen jedermanns Eingriffe sicherten sich die Kurfürsten gegenseitig Vertheidigung ihrer Rechte, Würden und Besizungen zu durch einen Vertrag, der noch über ihre Lebzeiten hinaus für ihre Nachfolger bindend sein sollte. Erzbischof Dietrich von Köln versäumte nicht, diesen Augenblick engen Zusammenschlusses im Kurfürstencollegium für seine besonderen Zwecke zu benußen. Auf seine Veranlassung richteten die Kurfürsten von Mainz, Trier, Pfalz und Brandenburg an den Herzog Adolf von Cleve ein Schreiben, in welchem sie demselben mittheilten, Dietrich habe sich erboten, in Sachen seiner Streitigkeiten mit Cleve vor ihnen zu Recht zu stehen; sie ersuchten gleichzeitig den clevischen Herzog, die Feindseligkeiten gegen den Erzbischof nicht weiter fortzusehen, sondern Frieden mit ihm zu schließen 3). Herzog Adolf lehnte, wie zu erwarten stand, diese Vermittlung ab; er unterließ außerdem nicht, die Kurfürsten darauf aufmerksam zu machen, daß sie ihre Hülfe einem vom Papst rechtmäßig abgesezten und gebannten Fürsten zu leihen im Begriff ständen, der kein Recht besiße, sich weiterhin als Erzbischof von Köln zu betrachten.

1) Vgl. Droysen, Preußische Politik 211, 62; Voigt, Enea I, 357; Pückert 1. c. S. 256.

[ocr errors]

2) Hier kommt in erster Linie der allgemeinere Vertrag, die etwas erweiterte Erneuerung des Kurvereins von 1424, in Betracht (Druck bei Müller, Reichstagstheater I, 305; Dumont, Corps diplomatique III, 154). Bon Seiten Kölns waren in Frankfurt anwesend 'min here van Colne, der alte graf von Morse, meister Tilman (von Linz), meister Engelbrecht von Dunen, meister Johan von Lins canczler'; von Seiten Triers 'min here von Trier, Philips von Sirc thumpropst zu Trier, meister Johanne von Franckfort official zu Confluenz, meister Jurge Heimburg, Johan von Elß hofmeister und meister Jacob von Lins canzler' (Dresden, Wittenberger Archiv 4369 fol. 308).

3) Vgl. Nr. 217 d. d. 1446 April 5.

Hansen, Die Soester Fehde.

f

Wenn Adolf in dieser Weise seiner Meinung und Hoffnung, daß die Abseßungsdekrete Eugens IV. thatsächlichen Erfolg gewinnen würden, unverhüllten Ausdruck gab, so verkannte er ähnlich wie der Papst die Schwierigkeit der Situation. Wir sahen bereits oben, daß Adolf am 5. April auch der Stadt Soest mittheilte, die Abseßungsbullen Dietrichs von Moers seien an seinem Hofe eingetroffen; er bezeichnete denn auch von da ab Dietrich nur noch als den 'gewesenen Erzbischof von Köln'1). Publicirt wurde die Abseßung jedoch erst im Spätherbst des Jahres 1446, im October in Utrecht 2), im November in der Grafschaft Mark und in der Stadt Soest3); daß die besonderen Erlasse des Papstes an Fürsten, Kapitel und Städte nicht zur Ueberreichung an die Adressaten gelangten, scheint ihr Verbleiben in der clevischen Kanzlei zu beweisen 4). Ueber die Wirkung der Publikation erfahren wir wenig, aber dieses Wenige deutet sowohl für das Erzbisthum Köln wie für das Erzbisthum Trier darauf hin, daß man sich im Lande um die päpstlichen Dekrete wenig kümmerte 5).

Die durch die päpstliche Provision bestellten neuen Erzbischöfe scheinen keine ernstlichen Maßregeln zur Besizergreifung ihrer Bisthümer versucht zu haben, sondern beide in Burgund geblieben zu sein, gleichsam zur äußern Bethätigung dafür, daß sie ihre Ernennung dem Herzog Philipp von Burgund zu danken hatten. Johann von Cambray, dessen Name in den Trierer Urkunden außer bei Gelegenheit der Abseßung Jacobs von Sirk nie erwähnt wird, gehörte durch Geburt und durch seinen Bischofssit diesem Lande an, und auch der junge Adolf von Cleve scheint es angenehmer gefunden zu haben, am pracht- und glanzvollen Hofe seines Oheims ein behagliches und sorgloses Leben weiter zu genießen, als seinerseits Schritte zu thun, um die ihm übertragene kirchliche Würde, die seinem Charakter zudem wenig entsprach, in Besiß zu nehmen 6). Noch im März des Jahres 1447, als die Aussicht auf Verwirklichung der Mandate Eugens IV. schon

1) Aehnlich machte es Burgund mit dem Erzbischof Jacob von Trier (Nr. 225, 227). 2) Vgl. S. 179 Anm. 1.

[blocks in formation]

5) Für Köln vgl. die Aeußerung des Dortmunder Chronisten Johann Kerkhörde (Städtechroniken XX, 87): ‘In dussen tiden sante de pauwes Eugenius van Nome mandata in dat Merksche lant und malediceerde den Bischop van Collen, Trier ... darumb dat se wenteler weren tuschen dem pauwes und dem concilio Basiliensi; nijmant en helt daervan'. Hinsichtlich Triers führen Brower und Masen, Antiquitates Treverenses S. 283 den Aufstand einiger Herren in der Eifel auf die Absetzung Jacobs von Sirk zurück; doch stand derselbe in näherem Zusammenhang mit dem schon älteren Zwist des Erzbischofs mit einem Theil des Domkapitels (Vgl. Nr. 183; auch Nr. 218, 225, 227, 253).

6) Ueber den Aufenthalt Adolfs von Cleve am burgundischen Hofe vgl. Inventaire des archives du Nord (Lille) I, 148, 428, 441 (gehört in 1441, nicht in 1449), IV, 166, 167.

gänzlich geschwunden, und Hoffnungen in dieser Hinsicht wohl nur noch vom clevischen Herzog gehegt wurden, mußte ein Gesandter seines Vaters dem jungen Erzbischof dessen Tadel über sein unziemliches, mit seiner geistlichen Würde im Widerspruch stehendes Benehmen überbringen 1).

Es blieb also vorläufig alles in der Schwebe: zwar waren neue Erzbischöfe für Köln und Trier ernannt, aber die alten erhielten sich im faktischen Besig und verstanden es, aus den gegen sie gerichteten Schritten des Papstthums unerwartete Vortheile zu ziehen. Doch es ist nöthig, zuvor der Entwickelung der kriegerischen Vorgänge am Niederrhein und in Westfalen unsere Aufmerksamkeit zu widmen.

Fünftes Kapitel.

Verlauf des Kampfes in Westfalen. Parteinahme der rheinisch- westfälischen Fürsten, Herren und Städte. Finanzielle Bedrängniß von Köln und Cleve. Erste Vermitt lungsversuche. Eingreifen Burgunds. Entwicklung der Kirchenfrage bis zu den Fürstenconcordaten. Verhandlungen wegen Wiedereinseßung der Erzbischöfe von Köln

[ocr errors]
[ocr errors]

und Trier.

Der Krieg in Westfalen hatte nun schon fast zwei Jahre nach Art der mittelalterlichen Fehden gewährt und besonders die Gegend um Soest durch häufige Verwüstungen heimgesucht, ohne daß jedoch die eine oder die andere Partei einen bedeutenden Erfolg davon getragen hätte. Wirklich ernsthaften Kämpfen ging man geflissentlich aus dem Wege; man begnügte sich, auf feindlichem Boden zu sengen und zu rauben, und wählte dazu mit Vorliebe die Jahreszeit aus, wo die Saaten auf den Feldern zur Reife gelangten; der Winter sette den Ueberfällen im allgemeinen ein Ziel. Somit bieten die kriegerischen Ereignisse der Jahre 1444, 1445 und 1446 wenig Bemerkenswerthes. Sowohl die kölnischen Truppen als auch die vereinigten Mannschaften von Cleve und Soest erreichten einige Vortheile, unter welchen die bedeutendsten von leßterer Seite die Eroberung der Heidemühle bei Hamm und die Eroberung und Einäscherung von Deuß im Mai 1445 waren, während der Erzbischof im Juli 1445 und im Juli 1446 mit großen Truppenmassen längere Zeit vor Lippstadt und Soest lag und

1) Nr. 259. Nach allem, was wir sonst über den jungen Adolf erfahren, war er, ebenso wie sein älterer Bruder Johann, eine kriegerische Natur. Ende 1441 und Anfang 1442 nahm er an dem Feldzug Philipps von Burgund gegen Luxemburg theil, im I. 1454 zeichnete er sich als Schwanenritter in einem glänzenden Turnier am Hofe des burgundischen Herzogs besonders aus (Barante, Histoire des ducs de Bourgogne ed. Gachard II, 38, 119 ff.).

f*

alle Feldfrüchte vernichtete). Der Plan Dietrichs von Moers, durch heimliche Schreiben an die Gilden in Soest Zwietracht zwischen dem Rath und der Gemeinde zu erzeugen, mißlang 2) dagegen ebenso, wie sein etwas später, im März 1446, ins Werk gesetzter Anschlag, die Stadt durch hinterlistige Brandstiftung zu vernichten 3). Doch wußte er die beiden Herrschaften Fredeburg und Bilstein, auf welche seit längerer Zeit sowohl Köln als Cleve Ansprüche erhoben, in diesen Jahren zum Anschluß an das Erzstift zu veranlassen: im October 1444 huldigte ihm Fredeburg, und ein Jahr später capitulirte zum großen Verdruß Johanns von Cleve auch Bilstein 4).

Daß die eigentlich kriegerischen Unternehmungen einen so geringen Umfang behielten, war in erster Linie eine Folge der Haltung, welche die westfälischen Stadtgemeinden während des Kampfes beobachteten. Denn da die am Kampf theilnehmenden Adligen mit ihren Knechten jedenfalls zum weitaus größten Theil nicht ohne Weiteres auf Grund lehnsrechtlicher Verpflichtungen Kriegsdienste leisteten, sondern nur in Folge außerordentlichen Geldaufwandes der streitenden Fürsten die Theilnahme am Kampfe zusagten, und außerdem die eigentlichen Söldner noch erhebliche Kosten verursachten, so waren weder Köln noch Cleve im Stande, längere Zeit hindurch große Massen Kriegsvolkes in kampfbereitem Zustand zu erhalten 5). Für eine den Plänen Dietrichs von Köln entgegengesette Haltung der westfälischen Städte hatte Soest vor dem Ausbruch des Kampfes in geschickter Weise Vorkehrungen zu treffen gesucht. Im Jahre 1443 nämlich, als der offene Bruch der Stadt mit dem Erzbischof in naher Aussicht stand und immer deutlicher wurde, daß es sich bei Dietrichs Vorgehen um Einschränkung städtischer Selbstregierung im allgemeinen handelte, daß das Gelingen seiner Pläne in Bezug auf Soest auch für die übrigen westfälischen Communen verhängnißvoll werden mußte, hatte Soest die Anregung zur Erneuerung der im 13. Jahrhundert von den Städten Münster, Dortmund, Lippstadt, Osnabrück und Soest gegen fürstliche Vergewaltigung auf ewige Zeit geschlossenen ®), aber inzwischen erkalteten Bündnisse gegeben. Am 9. Juni 1443 forderte Soest die übrigen Städte zu einer Erklärung darüber auf, ob sie zu erneutem Abschluß eines Schuß- und Truzbündnisses geneigt seien 7). Es ergiebt sich aus diesem Schreiben, daß bereits vorher über

1) Bartholomäus S. 302 ff., Städtechroniken XX, 73 ff.
2) Bartholomäus S. 346. Vgl. auch Nr. 185, 187.
3) ebb. S. 357.
4) Nr. 119, 174, 175.

5) Näheres s. unten S. 91*, 92*.

6) Wilmans, Westfälisches Urkundenbuch III, 553. Vgl. Zurbonsen, Die Westfälischen Städtebündnisse von 1253—1298 (Diss. Münster 1881) S. 3 ff.

7) Concepte zweier Schreiben (ohne Adresse) im Soester Stadtarchiv XX 7 fol. 106.

[ocr errors]

diese Frage zwischen den Städten verhandelt worden war, und zwar auf einer Tagfahrt zu Büderich der Herzog von Cleve war also jedenfalls in den Plan eingeweiht. Auch Erzbischof Dietrich, vor dem die Verhandlungen geheim gehalten werden sollten, erhielt schon bald Kenntniß von der Absicht der Städte und suchte ihre Verwirklichung sofort zu hintertreiben. Im August forderte er von der Stadt Osnabrück nähere Auskunft und ermahnte sie zugleich, den Abschluß des Bundes zu hindern1). Aber Dietrichs Bemühungen waren vergeblich; wahrscheinlich noch in den leßten Monaten des Jahres 1443 kam die Vereinigung auf einer Städteversammlung in Hamm zu Stande 2). Die genannten Städte, Münster, Dortmund, Lippstadt, Osnabrück und Soest, zu welchen noch Paderborn hinzutrat, verbanden sich von Neuem zu gegenseitigem Schuß ihrer Rechte und Freiheiten und trafen außerdem besondere Bestimmungen, in welcher Weise etwa entstehende Irrungen untereinander auf gütlichem und rechtlichem Wege beigelegt werden sollten 3).

Zwar zeigte sich, als nun im folgenden Jahre der Kampf wirklich ausbrach, daß nicht alle Glieder des Bundes ihren Versprechungen treu zu bleiben gesonnen waren. Vor allem war es für Soest mißlich, daß die Nachbarstadt Dortmund sofort abfiel. Die Dortmunder Bürger mochten sich erinnern, daß ihnen selbst in dem ähnlichen Kampfe, welcher ihre Stadt in den Jahren 1388 und 1389 durch eine lange und drückende Belagerung heimgesucht hatte, keinerlei thätige Hülfe seitens des westfälischen Städtebundes geleistet worden war, und daß sie damals auch von Soest bis in die Friedensverhandlungen hinein im Stiche gelassen worden waren 4). Außerdem aber stand Dortmund mit dem Erzbischof Dietrich, welcher die Stadt in den ersten Dezennien des 15. Jahrhunderts mehrfach gegen Uebergriffe des Herzogs von Cleve geschützt hatte, seit dem 23. November 1424 in einem auf Lebenszeit des Erzbischofs gegen Herzog Adolf geschlossenen Bündniß 5), um dessen fernere Aufrechterhaltung Dietrich von Moers die Stadt sogleich nach dem Ausbruch der Soester Fehde, am 3. Juli 1444, ersuchte 6). Die Verlesung dieses Schreibens führte in Dortmund zu längeren

1) C. Stüve, Gesch. des Hochstists Osnabrück I, 360.

2) Gedruckt bei Wigand, Archiv für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens IV, 51 mit der unverbürgten und jedenfalls irrigen Jahreszahl 1442. Zu diesem Jahre erwähnt den Bund auch Bartholomäus S. 287, der im ersten Theil seiner Chronik hinsichtlich der Datirungen auch sonst unzuverlässig ist.

3) Daß der Bund wirklich zum Abschlußz kam, wird durch Nr. 180 außer allem Zweifel gesetzt.

4) An den Friedensverhandlungen hatte Soest theilgenommen (Städtechroniken XX, 281 ff.).

5) Fahne, Dortmunder U. B II, 220 (206); Dortmunder Stadtarchiv 1842b.
6) Nr. 110.

« ZurückWeiter »