Cantone dürfen weder Zölle, Weg- noch Brückengelder unter irgend welchem Namen neu einführen. Von der Bundesversammlung können jedoch auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden, um die Errichtung öffentlicher Werke zu unterstützen, welche... Die schweizerische Volkswirtschaft - Page 36de Arwed Emminghaus - 1860 - 4 pagesAffichage du livre entier - À propos de ce livre
| Johann Caspar Bluntschli - 1849 - 582 pages
...Brückengeldern von Seite der Kantone nicht gestattet. Jedoch dürfen ausnahmsweise von der Bundesversammlung auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden, um die Errichtung öffentlicher Werke (z. B. Brücken, Kanäle) zu unterstützen , welche von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...auf eine bestimmte Zeit beschränkt war, nicht verlängert werden. Die Kantone dürfen weder Zolle, Weg- noch Brückengelder unter irgend welchem Namen...Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu Stande kommen... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...Bundesversammlung, wenn er auf eine bestimmte Zeit beschränkt war, nicht verlängert werden. Die Cantone dürfen weder Zölle, Weg- noch Brückengelder unter...Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu Stande kommen... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...Bundesversammlung, wenn er auf eine bestimmte Zeit beschränkt war, nicht verlängert werden. Die Cantone dürfen weder Zölle, Weg- noch Brückengelder unter...Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu Stande kommen... | |
| 1860 - 734 pages
...einfühlen. Von der Bundesversammlung können jedoch auf best mmte Zeit solche Gebühren bewilligt weiden, um die Errichtung öffentlicher Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu Stande kommen... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 pages
...Genehmigung der Bundesversammlung, wenn er auf eine bestimmte Zeit beschrankt war, nicht verlängert werden. Die Kantone dürfen weder Zölle, Weg- noch Brückengelder...Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Jnteresse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu Stande kommen... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...Die Kantone dürfen weder Zölle, Weg- noch Brükengeldcr unter irgend welchem Namen neu einfuhren. Von der Bundesversammlung können jedoch auf bestimmte...bewilligt werden, um die Errichtung öffentlicher Werke zu unterstüzen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Revidirte Bundesverfassung.... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1875 - 584 pages
...Brückengeldern von Seiten der Cantone nicht gestattet. Jedoch dürfen ausnahmsweise von der Bundesversammlung auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden, um die Errichtung öffentlicher Werke (z. B. Brücken, Canäle) zu unterstützen, welche von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind... | |
| Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 pages
...Genehmigung der Bundesversammlung, wenn er auf eine bestimmte Zeit beschränkt war, nicht verlängert werden. Die Kantone dürfen weder Zölle, Weg- noch Brückengelder...Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu Stande kommen... | |
| R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...bestimmte Zeit beschränkt war, nicht verlängert werden. Die Kantone dürfen weder Zölle, Weg-noch Brückengelder unter irgend welchem Namen neu einführen....Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu stande kommen... | |
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