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" Art. 14. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit zugrunde gelegt. "
Religions-bekenntniss und schule: eine geschichtliche darstellung und kritik - Seite 47
von Jürgen Bona Meyer - 1863 - 307 Seiten
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Der preußische Staat: Eine übersichtl. Darst. seiner Bildungsgeschichte ...

Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 Seiten
...keine Corporationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze erlangen. Art. 14: Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit, zu Grunde gelegt....
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Encyklopädie des gesamten Erziehungs- und Unterrichtswesens. bearb. von ...

Karl Adolf Schmid - 1867 - 980 Seiten
...gesetzliche Bestimmungen: Art. 14. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung im Zusammenhang stehen,...gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt. Art. 15. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, sowie jede andere Religionsgesellschaft,...
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Das höhere Schulwesen in Preussen: Historisch-statistische ..., Band 2

Ludwig Adolf Wiese - 1869 - 842 Seiten
...christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung in Zusammenhang stehen, unbeschadet der in Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt. Seitdem haben auf mehreren preufsischen Landtagen Verhandlungen über eine Ausdehnung der Anstellungsfähigkeit...
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Geschichte des Preussischen Volksschulwesens

Friedrich Eduard Keller - 1873 - 536 Seiten
...keine Korporationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze erlangen." „Art. 14. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit zum Grunde gelegt*)."...
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Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2

Hermann Johann Friedrich Schulze - 1881 - 1138 Seiten
...Stellung nicht beeinträchtigt werden sollen«; in diesem Sinne verfügt Art. 14 derselben Verfassung: »Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der Religionsfreiheit zu Grunde gelegt.« Diesen Pflichten des Staates...
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Die Grenzboten

1887 - 652 Seiten
...Zweckes der Schulanswltcn beizutragen. Sodann heißt es in der Verfassnngsurkundc von 1850, Art. 14: Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung in Zusammenhang stehen, unbeschadet der Religionsfreiheit zu Grunde gelegt. Art. 22: Unterricht zu...
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Die Stellung des Staates zur Kirche in bezug auf den Religionsunterricht in ...

Elmer Ellsworth Brown - 1890 - 64 Seiten
...keine Korporationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze erlangen. Art. 14. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen...Religionsübung im Zusammenhang stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit zum Grunde gelegt. Art. 15. Die evangelische und die...
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Quellen zur geschichte des papsttums und des römischen katholizismus

Carl Mirbt - 1911 - 548 Seiten
...keine Korporationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze erlangen. — 14. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit, zu Grunde gelegt....
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Staat und katholische kirche in den deutschen bundesstaaten ...: Nach ...

Joseph Freisen - 1906 - 438 Seiten
...vom 17. August 1852 (RES 141 ff.) '). Nr. 13. Die kirchenrechtlichen Bestimmungen derselben. § 39. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen...Religionsübung im Zusammenhang stehen, unbeschadet der in § 40 gewährleisteten Religionsfreiheit zu Grunde gelegt. § 40. Die Staatsangehörigen haben volle...
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Die rechtliche Stellung der evangelischen Kirche Deutschlands in ihrer ...

Karl Eugen Riecker - 1907 - 510 Seiten
...Christentum gebrochen haben. So bestimmt die Preußische Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 Art. 14: „Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. l2 gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt."...
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