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schrift zu wohnen, vollständig freie Hand gewinnen, die Fachredacteure, auf welche wir besonders hohen Werth legen, in dem ganzen Gebiete unseres Vereines zu wählen, wo wir gerade die geeignetsten Männer finden, während bei dem bisherigen Verfahren es zwar nicht im Statute ausgedrückt war, aber doch im Sinne des Statutes lag, soviel als möglich die sämmtlichen Mitglieder der sogenannten Redactionscommission am Druckorte zu wählen. Dadurch, daß wir einen Hauptredacteur bestellen, in welchem alle Fäden zusammenlaufen, und welcher allerdings am Druckorte wohnen muß, bekommen wir freien Spielraum, die Fachredacteure zur Vertretung der Hauptfachgebiete dort zu wählen, wo wir sie am besten qualificirt finden.

Das sind die Hauptgründe, welche uns veranlaßt haben, unsere Anträge zu stellen. Ich bemerke noch, daß in dem Beschlusse des Vorstandes Bezug genommen war auf einen Antrag der HHrn. Duske und Werner, daß aber diese Herren jezt ihren Antrag zurückgezogen haben. Es wird nun zunächst zur Ergänzung nothwendig sein, Ihnen einen Kostenanschlag vorzulegen, um mit Bezug auf die Möglichkeit der Durchführung der von uns beantragten Maßregel die finanziellen Verhältnisse unseres Vereines festzustellen.

Kostenanschlag für das nächste Vereinsjahr 1867 mit Bezug auf die vom Vorstande beantragte Aenderung in der Redaction der Zeitschrift.

Um einen Anhaltspunkt für die Beurtheilung der Zulässigkeit der Ausgaben zu gewinnen, welche mit den Anträgen des Vorstandes in Sachen der Redaction verbunden sein würden, ist es nöthig, zunächst das Baarvermögen des Vereines am Schlusse des laufenden Jahres einer Wahrscheinlichkeitsrechnung zu unterwerfen, wobei die Erfahrungen insbesondere der beiden lezten Jahre als Grundlage dienen. Troß des in diesem Jahre bis jest bereits stattgefundenen Zuwachses von ca. 100 neuen Mitgliedern will ich doch, um sicher zu gehen, nur 105 für das ganze Jahr rechnen, davon 75 durch Vermittelung von Specialvereinen, somit eine Gesammtzahl von Mitgliedern = 1350. = 1350. Hiernach ergeben sich folgende summarische Einnahme- und Ausgabeposten: Eintrittsgeld von 105 neuen Mitgliedern à 3 Thlr. 315 Thlr.

Jahresbeitrag von 1350 Mitgliedern

à 5 Thlr.

6750

Buchhändlerischer Absaß der Zeitschrift 1200

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350 Thlr. 900

120

360

75

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Rückzahlung an Specialvereine für 75 neue Mitglieder

dürfnisse und diverse Ausgaben à 0,9 Thlr. pro Mitglied

Außergewöhnliche Drucksachen

Zuschuß zu den Kosten der Hauptver

sammlung außer dem schon pro 1866 verausgabten Betrage

1215

245

300

Reiseentschädigungen incl. der Vorstandsconferenz zu Ende vorigen Jahres

300

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8265 Thlr.

7565

700 Thlr. 2733

giebt das voraussichtliche Baarvermögen ultimo 1867 3433 Thlr. oder wenn zu größerer Sicherheit noch 433 Thlr. mit Rücksicht auf unvorhergesehene Ausgaben und nicht einzutreibende Rückstände abgerechnet werden, in runder Zahl:

3000 Thlr.

Um nun zu ermitteln, eine wie große Summe zu Zwecken der Redaction pro 1868 wahrscheinlich verwendbar ist, will ich, um sicher zu gehen, wieder nur einen Zuwachs von 100 Mit

gliedern, davon 75 durch Vermittelung von Specialvereinen, voraussehen; die Herstellungskosten der Zeitschrift brauchen dann auch nur um 100 Thlr. höher angesezt zu werden, als pro 1866. Weil es ferner nach unserem Antrage nicht nothwendig der Fall zu sein braucht, daß der Director zugleich Fachredacteur ist, so habe ich als Entschädigung für seine Mühwaltung nur 100 Thlr. angesezt, wobei es vorbehalten bleiben kann, dieselbe entsprechend zu erhöhen, falls er gleichzeitig die Function eines Fachredacteurs versteht; als Entschädigung des Geschäftsführers bringe ich endlich 400 Thlr. in Rechnung mit Rücksicht auf die für ihn beantragte Ertravergütung von Thlr. für jedes über 1500 Thlr. abgesezte Eremplar der Zeitschrift. Somit würde sich die Vergleichung der Einnahme und Ausgabe, Leztere zunächst ohne die Redactionskosten, folgender= maßen herausstellen:

Eintrittsgeld von 100 neuen Mitgliedern à 3 Thlr.

Jahresbeitrag von 1450 Mitgliedern à 5 Thlr.

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Es stimmt das, m. H., so ungefähr mit dem überein, was wir zu Ende des vergangenen Jahres in der Vorstandsconferenz in Berlin auf Grund von weniger sicheren Grundlagen, als ste uns gegenwärtig vorliegen, berechnet hatten. Ich muß aber bemerken, daß damals für die Durchführung der von uns bean= tragten Maßregel noch ein anderer Umstand vorgelegen hat, be= treffend ein gewisses Arrangement mit der Hütte", insofern als der von uns zu wählende Hauptredacteur zu gleicher Zeit gewiffe Hülfsleistungen für die „Hütte“ in die Hand nehmen könne in Bezug auf das Zeichnungsunternehmen und die literarischen Unternehmungen der Hütte“ überhaupt. Die Vertreter der Hütte", welche damals in Bezug auf diesen Zweck in einer der Sizungen mit uns tagten, sind dabei von dem Glauben ausgegangen, daß durch die Generalversammlung der „Hütte“ ihre Propofitionen gut geheißen werden würden. Lezteres ist in der Folge nicht geschehen, und ich glaube, daß es recht gut ist, daß das nicht geschehen ist. Bei näherer Erwägung waren wir bereits selbst im Schoße des Vorstandes zu der Meinung gelangt, daß es schließlich auf alle Fälle besser sein würde, uns durchaus auf unsere eigenen Kräfte zu stüßen und nur solche Maßregeln vorzuschlagen, welche wir ohne Hülfe anderer Corporationen ausführen könnten. Gerade weil es uns wünschenswerth sein muß, mit der Hütte, welche zu uns in so naher Beziehung steht, in demselben Verhältnisse fernerhin zu bleiben, müssen wir Alles vermeiden, was sehr leicht zu irgend welchen Differenzen Veranlassung geben könnte. Ein solches Arrangement aber, wie es damals in's Auge gefaßt wurde, hätte doch möglicherweise zu Differenzen Veranlassung geben können. Wäre die „Hütte" darauf eingegangen, und hätte sie nachher gefunden, daß ein anderes Arrangement ihren Bedürfnissen angemessener sei, so hätte sie sich gebunden erachtet dadurch, daß wir unter der Vorausseßung dieses Arrangements eine so durchgreifende Maßregel unsererseits beschlossen.

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Es kommt nun darauf an, nach diesem Anschlage mit den Mitteln, welche uns zur Verfügung stehen, diese Maßregel durchzuführen. Von vornherein sind wir davon ausgegangen, daß wir zur Ausführung dieser Maßregel unser Baarvermögen nicht angreifen dürfen. Die Summe von 3000 Thlr., welche wir voraussichtlich und fast gewiß zu Ende des Jahres besizen werden, muß natürlicherweise durchaus zu außergewöhnlichen Ausgaben disponibel bleiben, nicht aber zu solchen, welche jährlich wiederkehren. Die jährlich wiederkehrenden Ausgaben müssen natürlich auch durch die laufenden Einnahmen gedeckt sein. Wir werden Veranlassung haben, einige solcher außergewöhnlichen Ausgaben Ihnen noch namhaft zu machen, wofür ein Theil dieses angesammelten Bestandes von 3000 Thlr. zu verwenden sein wird. So wird z. B. ein Theil auf die Versuche über Dampfkesselexplosionen zu verwenden sein, wofür bisher nur 300 Thlr. in Anspruch genommen wurden. Wir glauben nun und hoffen, daß mit den Mitteln von ca. 1000 Thlr., welche für die Entschädigung des Hauptredacteurs auf Grund der laufenden Einnahmen disponibel bleiben, unsere Anträge durchgeführt werden können. Allerdings steht diese Summe so auf der äußersten Grenze, daß wir dafür keine Gewißheit haben, und während wir unsere Anträge allerdings aufrecht erhalten, und es auch für wahrscheinlich halten, schon im Laufe des nächsten Jahres mit der Durchführung vorgehen zu können, so möchten wir doch, weil diese Einnahme wahrscheinlich, aber nicht gewiß ist, uns für den Fall, daß dies nicht geschieht, von Ihnen Vollmacht ertheilen lassen, uns provisorisch für das nächste Jahr auf andere Weise zu behelfen, d. h. für das nächste Jahr den Vorschlag nur mit solchen Modificationen in Ausführung zu bringen, wie sie durch die Verhältnisse bedingt werden. Wir würden also z. B. den Hauptredacteur nicht für 5 Jahre wählen, sondern nur für das nächste Jahr. Außerdem möchten wir für den Fall, daß es uns nicht gelingen sollte, einen Hauptredacteur zu gewinnen, welcher seinen Wohnsiz in Berlin nimmt, uns Vollmacht geben lassen, von der Bestimmung des §. 17a abzusehen, welche sagt, daß der Wohnort des Hauptredacteurs am Druckorte der Zeitschrift sein muß. Principiell halten wir, wie gesagt, den Antrag aufrecht, bitten aber für den Fall, daß die Durchführung im nächsten Jahre nicht möglich sein sollte, uns Vollmacht zu ertheilen, den Hauptredacteur für das nächste Jahr provisorisch zu wählen und davon abzusehen, daß der Hauptredacteur am Druckorte der Zeitschrift wohnen muß.

Hr. Becker aus Berlin (Vorsitzender des Berliner Bezirksvereines): „M. H. Es thut mir leid, daß der Berliner Bezirksverein dem Antrage des Vorstandes nicht zustimmen kann. Wir sind der Ansicht, daß es außerordentlich schwer hält, einen Hauptredacteur auf 5 Jahre zu wählen, namentlich für einen Verein, welcher so schwerfällig ist, wie der unsrige. Wenn in der Regel jeder Geschäftsmann sich davon fern hält, sich auf längere Zeit zu binden, so muß es namentlich dem Vereine deutscher Ingenieure durchaus fern stehen, ein solches Engagement einzugehen. Die Motivirung, welche wir unserem Antrage gegeben haben, ist kurz; aber ich glaube, es sind die wesentlichen Punkte darin enthalten, welche wir überhaupt zu betonen haben. Wir in Berlin betrachten die Sache vollständig geschäftsmäßig und sagen einfach, die Besoldung des Hauptredacteurs müsse wenigstens einen Ersag für seine Thätigkeit bieten: es müßte sein Gehalt also 1500 Thlr. etwa betragen. Das würde, wenn wir es mit der Auflage der Zeitschrift vergleichen, pro Eremplar etwa 1 Thlr. ausmachen, und ich frage Sie, ob Sie der Meinung sind, daß wir diese Quote des Vereinsbetrages allein auf das Gehalt des Hauptredacteurs verwenden können.

Dies ist eine der Schwierigkeiten. Die zweite Schwierigkeit liegt in dem fünfjährigen Contracte des Hauptredacteurs mit dem Vereine. Würde der Verein auch möglicherweise eine qualificirte Persönlichkeit finden, so wissen Sie doch alle, wie schwer es ist, wenn man einen Contract in einer geschäftlichen Stellung eingegangen ist, und eines der Mitglieder ihn nicht halten will, ihn dennoch aufrecht zu erhalten. Jeder Privatmann, welcher ein Engagement mit einem anderen eingeht, kann vom Contracte zurücktreten, wenn er bestimmte Forderungen stellt. Wenn ein Principal einen Ingenieur, einen Kaufmann, einen Buchhalter engagirt, so wird, wenn der Kaufmann oder Ingenieur nach einem Jahre erklärt, er wolle austreten, der Principal nicht sagen, du mußt bleiben, weil der Contract dich bindet, sondern er wird sagen, gut, tritt aus, wenn du willst. Der Andere würde sonst erwidern

können, ich will bei dir bleiben, aber steh zu, was du von mir haft. Wenn wir uns nun heute in den Fall sezen, eine Persönlichkeit zu engagiren, welche wir nicht kennen, welche auch der Vorstand nicht genau kennt (es ist das dem Spiele des Zufalles überlassen), so haben wir zwar die Chance, daß wir einen Mann engagiren, welcher dem Zwecke entspricht, ist das aber nicht der Fall (und der Mann kann ja selbst nicht wissen, ob er der Arbeit genügen wird), oder wird er krank, so ist der Verein auf fünf Jahre gebunden; er kann ihn nicht entlassen, denn Jener versteht vielleicht seine Arbeit, liefert das Journal, so daß es pünktlich) und regelmäßig erscheint, aber nicht so, daß es den Inhalt hat, welchen es haben sollte. In früherer Zeit, wo wir die ganze Redaction der Zeitschrift der Redactionscommisston überließen, waren die Verhandlungen der Commission in Berlin, denn die Zeitschrift wurde dort gedruckt, und es war das Natürlichste, daß in einem Mittelpunkte der Intelligenz auch der Druckort der Zeit= schrift sein mußte. Gerade die Verhandlung über die Redactionsverhältnisse war eine persönliche: die Redactionsmitglieder verkehrten mit einander, sie hatten ihre bestimmten Sizungen und erörterten hier, in welcher Weise die Zeitschrift zusammengestellt werden. sollte. Denken Sie sich nun, m. H., daß ein Hauptredacteur ernannt würde, so müßten ihm Functionen übergeben werden, welche ein gewisses dictatorisches Verfahren seinerseits rechtfertigten. Ein Mann aber, welcher nicht seinen Fachgenossen gegenüber Autorität ist, welcher nicht vollständig durchgebildeter Ingenieur ist, welcher nicht vermöge seiner geistigen Fähigkeiten die Autorität bestzt, um zu herrschen, der würde nicht im Stande sein, die Redaction ohne Streitigkeiten den Fachgenossen gegenüber zu führen. Wollten wir ihm aber nichts als die Geschäftsführung überlassen, so würden wir nicht weiter kommen, als wir heute sind: wir würden dieselben Mängel, welche wir heute in der Zeitschrift bemerken, auch ferner haben. Eine Correspondenz mit so vielen Specialredac= teuren, von welchen keiner eine maßgebende Stimme hat, sondern deren Zustimmung von allen Seiten erst einzeln eingeholt werden müßte, ist nicht durchführbar. Das ist der Grund, weshalb wir eine Commission beantragen. Es ist nie verlegend, wenn eine Commission über diesen oder jenen Fall zur Tagesordnung übergeht, wenn sie z. B. erklärt, die Zeitschrift darf nicht so oder so ausgestattet werden; es ist aber stets verlegend, wenn ein einzelner Mensch das thut, wenn ein Fachmann dem anderon gegenüber erklärt: ich kann diesen oder jenen Artikel nicht aufnehmen.

Es ist mir von einzelnen Mitgliedern der Vorwurf gemacht worden, daß wir im Auge gehabt hätten, die ganze Redaction nach Berlin zu verlegen. Das ist nicht unsere Absicht gewesen. Wir betrachten freilich Berlin, welches bis jetzt zufällig der Ort für die Herstellung der Zeitschrift gewesen ist, wo momentan der Drucker, Lithograph und Verleger der Zeitschrift sich befinden, auch als den natürlichsten Ort der Herstellung. Ihnen mag es vielleicht scheinen, als wäre Berlin insofern nicht der Ort dafür, als die Betheiligung der Berliner Ingenieure am Vereine eine schwache sei. Sie ist an sich nicht so schwach: es befinden sich in Berlin über 100 Mitglieder. Der Berliner Bezirksverein freilich ist schwach, aber das steht zur Redaction durchaus nicht in Beziehung. Wir verlangen nicht, daß irgend ein Mitglied des Bc= zirksvereines zum Redactionsmitgliede gewählt würde. Wählen Sie in die Commission, wen Sie zu wählen haben. Wir sind nur der Meinung, es muß eine Commission gewählt werden, welche sich an einem Mittelpunkte deutscher Industrie und Intelligenz befindet, welche durch persönliche Zusammenkünfte dahin wirkt, daß unser Journal nicht dem Zufalle preisgegeben wird, welche durch ihren Beschluß sich jeden Tag ergänzen oder Mitglieder außstoßen kann, welche den geschäftsführenden Redacteur selbstständig ernennt und selbstständig abseßt, wenn er seinen Pflichten nicht gehörig nachkommt. Diese Commission muß das Recht haben, zu sagen, wir wollen die Amtsführung in die Hände eines Anderen legen; aber absolut unmöglich ist es, bei der Schwerfälligkeit unseres Vereines einen geschäftsführenden Redacteur zu ernennen, welcher jedem Beschlusse der Hauptversammlung ferne steht, an welchen wir uns auf 5 Jahre binden, und welchem wir 1500 Thlr. festen Gehalt geben müssen, mit der Chance, den Mann unter allen Umständen zu behalten. Heute sind die Verhältnisse übrigens so, daß sich wohl schwerlich Jemand aus seiner Stellung herausreißen wird, um ein Amt anzunehmen, welches Arbeiten auferlegt, wie die Correcturen, den Verkehr mit dem Drucker u. s. w. Einen Mann, welcher durch Talent und wissenschaftliche

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Hr. Kesseler aus Greifswald spricht für den Antrag des Berliner Bezirksvereines: Außer allen den Gründen, welche Hr. Becker so ausführlich erörtert hat, empfiehlt sich der Antrag noch aus einem wichtigen Grunde, und das ist der, daß ein ordentlicher Hausvater nie über seinen lezten Groschen disponiren darf. Es ist gesagt worden, daß wir noch etwa 300 Thlr. zur Ergänzung unseres in Baarvermögen vorhandenen Capitales verwenden können, und daß wir dann einen Bestand von 3000 Thlr. haben würden. Mit diesem Vermögen von 3000 Thlr., welche wir doch keinesweges gesonnen sind, an Unternehmungen zu wenden, deren Zweckmäßigkeit von vielen Seiten angezweifelt wird, sollen wir eine bindende Verpflichtung auf 5 Jahre eingehen. Wir haben in unserem Calcül einen Zuwachs von 100 Mitgliedern jährlich angenommen; es können aber auch Jahre kommen, wo wir keinen Zuwachs haben. Jeder Verein hat sein Wachsthum, seinen Höhepunkt, aber auch sein Zurückgehen, und deshalb widerstreite es den Grundsägen einer vernünftigen Finanzwirthschaft, über ein Capital zu disponiren, welches nur auf einen Wahrscheinlichkeitscalcül gegründet werden kann. Aus diesen Gründen ist Redner für den Antrag des Berliner Bezirksvereines.

Hr. Schiele aus Frankfurt a. M. macht Mittheilungen von Resolutionen des Aachener, westphälischen und Cölner Bezirksvereines, welche sich im Sinne des Antrages des Vorstandes aussprechen.

Die einstimmig beschlossene Resolution des Aachener Bezirksvereines vom 21. Mai 1867 ist nachstehend wiedergegeben:

„In Folge des Berichtes des Hrn. Director Grashof über die am 28. bis 30. December 1866 abgehaltene Conferenz des Vorstandes des Vereines deutscher Ingenieure und der darin ent= haltenen Aufforderung zur Prüfung und Erwägung der Vorschläge des Vorstandes, fühlt sich der Aachener Bezirksverein zu folgender Erklärung veranlaßt:

Aus dem Berichte über die in Berlin abgehaltene Vorstandsconferenz geht hervor, daß der Vorstand des Vereines in anerkennenswerther Weise die bisherigen Mängel in der Redaction unserer Zeitschrift untersucht und aufgedeckt hat, ebenso, daß der= selbe bestrebt gewesen ist, zur Hebung dieser Mängel durch geeig= nete Anträge (resp. Statutenänderungen), welche in der nächsten Hauptversammlung berathen werden sollen, hinzuwirken.

Der Aachener Bezirksverein findet sich mit den Verbesserungsanträgen des Vorstandes vollkommen im Einverständniß, namentlich erkennt er an, daß den Uebelständen, welche, durch die örtliche Zersplitterung der bisherigen Redactionscommission hervorgerufen waren, in wirksamer Weise nur durch die Ernennung eines Hauptredacteurs, welcher seinen Wohnsiz am Druckorte der Zeitschrift hat, begegnet werden kann; ferner, daß zur weiteren Vervollkommnung der Zeitschrift eine Vermehrung der Specialredacteure, den verschiedenen Fachgebieten entsprechend, geboten erscheint.

Ganz besonders theilt der Aachener Bezirksverein die Ansicht des Vorstandes, daß das Ansehen unserer Zeitschrift in erster Reihe, nicht sowohl auf dem Namen des Hauptredacteurs, als vielmehr darauf beruht, daß der ganze Verein als Mitarbeiter hinter ihm steht, und daß der beste Hauptredacteur derjenige ist, welcher es am besten versteht und am rastlosesten durchführt, den §. 29 unseres Statuts, nach welchem jedes Mitglied zur Mitwirkung an der Zeitschrift berufen und verpflichtet ist, zur Wahrheit zu machen.

Der Aachener Bezirksverein erkennt ferner, daß die Wahl eines Hauptredacteurs und die Regelung seines contractlichen Verhältnisses zum Vereine in befriedigender und praktisch durchführbarer Weise allein durch den Vorstand erfolgen können, weshalb er dem in dem Statutenentwurfe darüber vorgesehenen §. 17 a vollständig zustimmt.

Schließlich fühlt sich der Aachener Bezirksverein gedrungen, sein lebhaftes Bedauern darüber auszusprechen, daß Hr. Professor Ludewig, welcher als Mitglied der bisherigen Redactionscommission die Leitung der Redaction unter erschwerenden Umständen mit so großem Eifer und Erfolg jahrelang geführt hat, die Stelle

eines Hauptredacteurs, wie solche jezt für den Verein in Aussicht genommen ist, nicht anzunehmen geneigt ist. Durch die Annahme dieser Stelle von Seiten des Hrn. Ludewig würde, nach der Ansicht des Aachener Bezirksvereines, die wichtige Frage einer einheitlichen Redaction unserer Zeitschrift in einer schnellen und höchst erwünschten Weise gelöst.

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Hr. Hoffmann aus Berlin für den Antrag des Vorstandes: Die Vereinsmitglieder sind nicht in der Lage gewesen, die Gründe für und wider so eingehend zu prüfen, wie der Vorstand; Lezterer habe Alles berücksichtigt, was gegen den Entwurf spreche. Wenn behauptet wird, daß es Schwierigkeiten haben werde, eine geeignete Persönlichkeit zum Chefredacteur ausfindig zu machen, so glaube er, daß der Vorstand sicherlich über die zu dieser Stelle vorgeschlagene Persönlichkeit sich vollständig informiren könne.

Hr. Becker aus Berlin: Die von Hrn. Schiele verlesenen Resolutionen beziehen sich lediglich auf den Antrag des Vorstandes. Der Antrag des Berliner Bezirksvereines hat damals, als jene Resolutionen gefaßt wurden, noch nicht vorgelegen; dieselben können demnach hier keinen Werth haben.

Vorsitzender: Die von Hrn. Schiele verlesenen Schreiben enthalten nur einfache` Mittheilungen, aber keine Stimmabgaben. Hr. Becker aus Berlin: Er habe nur sagen wollen, daß dieselben hier nicht maßgebend sein können.

Hr. Dittmar aus Eschweiler äußert sich im Sinne des Vorfizenden gegen Hrn. Becker.

Hr. Euler aus Kaiserslautern erklärt sich für den Antrag des Vorstandes: Er begrüße jeden Antrag mit Freuden, welcher darauf abzielt, die Geschäftsführung zu vereinfachen, und dies wird durch den Vorstandsantrag erfüllt. Wenn bemerkt wurde, daß der Verein möglicherweise die Mehrausgaben für die Dauer nicht bestreiten könne, so führt Redner dagegen an, daß es Aufgabe des Vereines ist, die Zeitschrift mit allen Mitteln zu heben; andere Unternehmungen müssen dagegen zurückstehen. Der Vorstand ist sicherlich im Stande, die geeignetste Persönlichkeit für die Redaction zu finden; jedenfalls wird der Vorstand nicht eher einen fünfjährigen Contract eingehen, als bis er den geeigneten Mann gefunden hat. Zeigt derselbe sich trotzdem unbrauchbar, so kann man, wie dies in allen Verträgen geschieht, sich dagegen schüßen. Redner wünscht, daß es dem Hauptredacteur überlassen bleiben solle, sich einen besoldeten Gehülfen zu halten, und daß dies nicht ausdrücklich in den Statuten hervorgehoben werden braucht, und äußert sich schließlich gegen den Antrag, daß die Bestätigung des Redacteurs der Hauptversammlung unterbreitet werden solle. Die Abfassung des Vertrages muß ganz in der Hand des Vorstandes bleiben.

Hr. Perels aus Berlin für den Antrag des Berliner Bezirksvereines: Der Zustand, wie er jezt in den Redactionsverhältnissen eristirt, kann nicht aufrecht erhalten bleiben; eine Aenderung ist nothwendig. Es fragt sich nur, in welcher Weise die= selbe vorgenommen werden soll. Der Vorstand schlägt eine radicale Aenderung vor; der Berliner Bezirksverein will den alten Zustand wieder hergestellt wissen, welcher 4 Jahre hindurch sich als praktisch bewährt hat. Redner bekämpft hierauf eingehend die Motive, welche die HHrn. Hoffmann und Euler gegen den Antrag des Berliner Bezirksvereines angeführt haben, und macht schließlich noch darauf aufmerksam, daß wenn einmal, dem §. 11 entsprechend, ein Hauptredacteur ernannt werden sollte, dieser wenigstens verpflichtet sein müsse, außer dieser Stellung keine anderweitigen besoldeten Aemter anzunehmen.

Hr. Dittmar aus Eschweiler hält es ebenfalls für nothwendig, daß in Bezug auf diesen legten Punkt eine Sicherung getroffen werden muß, glaubt aber, daß dies dadurch erreicht werden kann, daß, entsprechend dem zweiten Theile des §. 17a, der Vorstand das contractliche Verhältniß des Hauptredacteurs dem Vereine gegenüber zu regeln habe.

Hr. Euler aus Kaiserslautern replicirt gegen Hrn. Perels und gegen Hrn. Becker, welcher Lchterer hervorgehoben hatte, daß der Sit der Zeitschrift in Berlin sein muß: Wir haben keinen Ber= liner Ingenieurverein, sondern einen deutschen Ingenieurverein.

Hr. Kesseler aus Greifswald: Wir sollen nach Hrn. Hoff= mann nur das gehörige Vertrauen zu dem Vorstande haben. Im Vorstande war aber nur eine Majorität von 4 Stimmen gegen 3 für den heute vorgebrachten Antrag. Redner habe zu den 3 Vorstandsmitgliedern der Minorität dasselbe Vertrauen, wie Hr. Hoffmann zu den 4 Mitgliedern der Majorität. Gegen Hrn. Euler sich wendend, hält der Redner die Ansicht aufrecht, daß der Sig

der Zeitschrift jedenfalls in Berlin sein muß, weil Berlin allein die erforderlichen Hülfsmittel gewähre.

Hr. Kankelwig aus Chemniß für den Antrag des Vorstan= des: Der Vorstand kann sich durch den Contract, welchen er mit dem Redacteur schließt, dahin sichern, daß er sich für den Fall, daß der Redacteur den Anforderungen nicht entspricht, ein Mitredactionsrecht vorbehält; derselbe wird in solchem Falle die Mängel des Redacteurs auszufüllen haben. Der Verein leidet alsdann nicht darunter; nur der Vorstand hat sich eine Arbeit aufgebürdet, wofür ein Anderer den Entgeld bekommt.

Redner befürwortet hierauf den Vorschlag des Hrn. Euler, nach welchem der Redacteur sich seinen Gehülfen selbst wählen soll. Wenn der Redacteur die Verantwortung trägt, so muß er sich auch seinen Beamten anstellen können. Ebenso empfiehlt es sich, daß der Vorstand den Redacteur allein wählt, da die Versammlung nicht in der Lage ist, die Eigenschaften des Mannes genau zu erkennen.

Hr. Dittmar aus Eschweiler und Hr. Dr. List aus Hagen äußern sich gegen Hrn. Becker in dem Sinne, daß die Bezirksvereine, welche hier Resolutionen eingesendet haben, vollständig über die Anträge des Vorstandes, für welche sie sich eben aussprechen, informirt waren; ähnlich Hr. Püßer aus Aachen: Die zur Stimmabgabe für Abwesende seitens derselben Bevollmächtigten haben diese Vollmachten in dem, auch im Statut liegenden, Sinne ausgestellt, daß die damit Betrauten berechtigt sind, nach ihrem, aus der Discusston selbst resultirenden, Urtheil im Namen der Abwesenden zu stimmen.

Zur Sache bemerkt Hr. Horn aus Rothenburg, daß der Vorstand in seinem Antrage gerade das Princip zur Geltung gebracht habe, welches in neuerer Zeit die Welt erobert hat, die Theilung der Arbeit. Die Wirksamkeit einer Commisston mag in mancher Beziehung sehr segensreich sein, darin stimme er mit seinem Freunde Becker überein. Wenn es aber auch durchaus nothwendig sein muß, daß die verschiedenen Zweige der Technik ihre Vertreter in der Redaction haben, so muß doch als vereinigender Mittelpunkt ein Chefredacteur vor= handen sein; demnach kann sich Redner nur der Fassung des §. 17 a anschließen. Die Geldfrage sei vollständig gesichert; der Bericht des Hrn. Director Grashof habe ein .vollkommen klares Licht über die Möglichkeit einer ausreichenden Besoldung des Chefredacteurs gegeben, und sei damit die Hauptschwierigkeit überwunden.

Hr. Gärtner aus Buckau erklärt sich entschieden für die Anträge des Vorstandes. Nach eingehender Motivirung derselben im Sinne der vorangegangenen Redner und der Denkschrift des Vorstandes führt Redner aus, daß man, wenn man die Sache pecuniär für bedenklich hält, damit auch die Lebensfähigkeit des Vereines überhaupt bezweifeln müsse. Derselbe habe seinen Culminationspunkt durchaus noch nicht erreicht: wir werden die 1500 Thlr., welche wir dem Chefredacteur bieten wollen, bald noch steigern können.

Hr. Dr. Grashof aus Carlsruhe macht zunächst darauf aufmerksam, daß der Kostenpunkt nicht den Ausschlag geben könne zwischen dem einen Vorschlage und dem anderen: Es handelt sich darum, soll eine gewisse Arbeit auf diese oder jene Weise ge= leistet werden. Soll die Arbeit gut gemacht werden, so werden wir immer daffelbe an Mitteln aufwenden müssen. Bleiben wir nun nach dem Antrage des Berliner Bezirksvereines bei der Redactionscommission stehen, so wird die Herstellung der Zeitschrift immer nur durch Aufopferung einzelner Mitglieder erfolgen können. Der Vorstand ist indeß der Meinung gewesen, daß, nachdem der Verein in die Lage gekommen ist, die Leistungen entsprechend honoriren zu können, dies nun auch geschehen müsse, und der entsprechende Zeitpunkt nicht versäumt werden dürfe. Ist nun der Verein der Meinung, daß er, ebenso wie früher, auf die Aufopferung des geschäftsführenden Redacteurs seine Rechnung bauen will, oder will er die Arbeit des Redacteurs entsprechend honoriren, oder endlich will der Verein den §. 29 des Statutes, um dessen Durchführung es sich handelt, fallen lassen? Redner legt ein wesentliches Gewicht darauf, daß gerade diese Thätigkeit, diese zeitraubende Arbeit des geschäfteführenden Redacteurs sich so außerordentlich gesteigert hat, und daß dieselbe nicht nur nicht zurückgehen, sondern immer noch in die Höhe getrieben werden soll.

Was im Uebrigen die Bedenken betrifft, welche hier vorgetragen worden sind, so hat Hr. Kesseler gemeint, wir hätten die Absicht, einen Theil des aufgesammelten Baarvermögens für

die Redactionsführung aufzuwenden; er (Redner) glaube aber ausdrücklich gesagt zu haben, davon könne keine Rede sein: Es ist richtig, daß diejenige Summe, welche auf Grund der regelmäßigen Einnahmen des nächsten Jahres verwendet werden kann, so gering ist, daß wir nicht glauben können, einen Redacteur dafür zu be= kommen, welcher seine ganze Thätigkeit für den Verein aufwendet. Wenn wir versuchen müssen, für 1000 Thlr. einen Hauptredacteur zu gewinnen, so muß es diesem gestattet sein, auf irgend eine Weise seine Stellung nebenbei zu verbessern. Was aber die Sicherheit betrifft, daß der zu wählende Hauptredacteur eine dem Honorare entsprechende Arbeit leistet, so glaube er, daß man da doch etwas zu mißtrauisch ist: Jedenfalls wird der Vorstand doch bei der Wahl der Person so verfahren, daß derselbe die moralische Gewißheit hat, daß der Mann unseren Erwartungen entsprechen wird. Der Verein kann sich da unmöglich in jeder Beziehung vollständig sicher stellen; in einem gewissen Grade muß da Vertrauen obwalten, und wenn wir die Absicht haben, den Hauptredacteur so viel wie möglich entsprechend zu honoriren, so soll doch auch in einem gewissen Grade seine Function ein Ehrenamt sein und bleiben. Ein gewisses Vertrauen muß ihm immer geschenkt bleiben, denn wir können den Mann nicht vollständig controliren, ob er der Honorirung entsprechend thätig ist. Es ist ferner auf die Schwierigkeit hingewiesen, daß der Hauptredacteur, welcher vielleicht ein junger Mann ist, seine Autorität anderen, vielleicht älteren Männern von Namen und den Fachredacteuren gegenüber zur Geltung bringen könnte. Es kann hier aber von Ueber- oder Unterordnung nicht die Rede sein. Es handelt sich hier um ein Zusammenarbeiten, um eine Zerlegung der Arbeit, um eine Coordinirung, und wir denken uns das Verhältniß so, daß der Hauptredacteur alle Fragen, welche ein bestimmtes Fach angehen, dem betreffenden Fachredacteur zur Entscheidung zuweise. Es muß allerdings in gewiffem Grade dem Hauptredacteur, welcher alle Fäden in der Hand hat und welcher beurtheilen kann, was in Bezug auf alle übrigen Fächer augenblicklich für die Zeitschrift vorliegt, freistehen, zu begutachten, wie er es in Betreff der unverzüglichen Aufnahme eines Artikels halten will, oder, wenn unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstehen, seine abweichende Meinung dem Fachredacteur gegenüber energisch zu vertreten und aufrecht zu erhalten. Was also die Schnellig-= keit der Aufnahme eines Artikels betrifft, so muß das Urtheil des Chefredacteurs durchschlagend sein; was aber den Inhalt eines Artikels betrifft, so muß da der Hauptredacteur fich fügen; der Hauptredacteur kann zwar seine Bedenken äußern, er hat aber keine dictatorische Gewalt. Der Fachredacteur ist dafür von der Versammlung gewählt und ist verantwortlich. Wir haben aber auch vorgesehen, daß der Director mit die Function haben solle, die Vertheilung aller Obliegenheiten zwischen dem geschäftsführenden Redacteur und den Fachredacteuren zu regeln. Dagegen ist dann Nichts zu sagen, daß diese Art der Regelung der Hauptversammlung vorgelegt wird.

Hr. Kankelwiß aus Chemniz: Wenn der Antrag bes Vorstandes angenommen wird, so wird dadurch noch kein Unterschied gegen die frühere Geschäftsführung bedingt. Es handelt sich hier nur um die Bezahlung und Regelung der Ge= schäfte. Die Worte Die Worte „Hauptredacteur“ und Specialredacteur “ sind besser nicht zu wählen, sondern das Wort „Redactionscommission" beizubehalten. Redner hält es für unpraktisch, mit dem Redacteur ein Engagement auf 5 Jahre einzugehen: unter Umständen, namentlich wenn sich die geeignete Persönlichkeit dazu findet, kann es vortheilhaft sein, in anderen Fällen aber auch nachtheilig, z. B. wenn die Persönlichkeit, auf welche reflectirt wird, erklärt, ste wolle es erst ein Jahr lang versuchen; da wäre man alsdann durch den Paragraphen gebunden. Die Bestimmung über die Dauer des Vertrages ist am besten ganz zu streichen; es muß in der Hand des Vorstandes liegen, je nach den Umständen und der Person zu entscheiden, was für die Intereffen des Vereines am besten ist. Ebenso empfiehlt es sich, die Vereinbarung mit dem Redacteur ganz dem Vorstande zu überlassen; es kann dem Vereine doch nicht einfallen, wenn der Vorstand ein bestimmtes, contractliches Verhältniß geschlossen hat, hinterher Nein zu sagen; er muß Ia sagen, und wenn dies der Fall ist, so ist die Bes stimmung überflüsftg, ja der Würde des Vereines nicht ganz an= gemessen. Redner stellt hierauf folgendes Amendement zu dem Antrage des Vorstandes:

„Die Redaction der Zeitschrift besorgt eine Redactions commission, welche vom Vorstande

erwählt wird. Das contractliche Verhältniß dieser Commission dem Vereine gegenüber regelt der Vorstand.'

Schließlich macht Redner noch auf einige Wünsche aufmerksam, welche er in Betreff der Zeitschrift habe; namentlich bringt er es zur Sprache, daß nicht nur die Redacteure, sondern auch die Mitarbeiter der Zeitschrift honorirt würden: man seße ein bestimmtes, vorläufig geringes Honorar fest und steigere dieses in dem Maße, als die Caffe es gestattet.

Ein auf Schluß der Debatte gestellter Antrag wird an= genommen.

Hr. Becker aus Berlin als Antragsteller: Den Berliner Bezirksverein treffe hier kein Vorwurf; vielmehr beweise derselbe nur dadurch sein Interesse an der Sache, wenn er seine abweichende Ansicht zur Sprache bringe. Der Hauptgrund, weshalb dieser Verein als Gegner des Vorstandsantrages aufgetreten ist, sei die vorgeschlagene Bindung des Vereines durch einen Contract mit dem Hauptredacteur.

Nach einigen factischen Bemerkungen der HHrn. Gärtner aus Buckau und Keffeler aus Greifswald, welcher Lesterer noch einmal das Honoriren der Artikel anregt, nimmt das Wort

Hr. Dr. Grash of aus Carlsruhe als Berichterstatter: Nur noch auf wenige Punkte wolle er zum Schluffe aufmerksam machen. Unter den Bemerkungen des Hrn. Kankelwig befinden sich einige, mit denen er sich persönlich wohl einverstanden erklären kann, und glaube er, daß dies auch der Vorstand könne; es betrifft dies die Streichung zweier Punkte. Der erste betrifft die Wahl des Hauptredacteurs auf 5 Jahre, und der zweite die Forderung, daß die Wahl der Bestätigung der nächsten Hauptversammlung unterliegen solle.

Bei der Bestimmung, daß die Wahl auf 5 Jahre erfolgen foll, lag dem Vorstande hauptsächlich der Wunsch vor, die Stetig= keit der Redactionsführung möglichst sicher zu stellen. Ich bin allerdings der Meinung, daß zum größten Theile diese Stetigkeit dadurch erreicht wird, daß wir den Hauptredacteur für seine Mühwaltung entsprechend honoriren. Dadurch haben wir die Sicherheit, daß er uns bleibt, während die Sicherheit des Hauptrebac= teurs uns gegenüber durch die Abkürzung der Frist geschmälert wird. Wir müssen annehmen, daß, wenn der Mann den Anforderungen entspricht, welche wir bei einem einjährigen Contracte an ihn stellen, die Wahl nach Ablauf dieser Zeit wieder ebenso auf ihn fallen wird, wie bei einem 5jährigen Contracte. Der Passus könnte also wohl fallen.

Anderntheils hat der Vorstand kein Interesse daran, darauf zu bestehen, daß die Bestätigung der Wahl durch die nächste Hauptversammlung stattfindet; im Gegentheil, denn wenn die Bestätigung der getroffenen Wahl von der Versammlung versagt würde, so würde in Folge dessen der Vorstand sein Amt niederlegen müssen. Wenn also diese Bestimmung fällt, so würde der Vorstand Nichts dagegen haben können.

Gegen die übrigen Bemerkungen des Hrn. Kankelwig sei Redner entschieden: Zunächst hat Hr. Kankelwig gemeint, daß die Fachredacteure die Referate liefern sollten, und daß also die Entschädigung, welche wir den Fachredacteuren bieten wollen, ein Honorar für die Referate sei, daß es aber consequenter Weise besser sei, wenn wir überhaupt Honorar bezahlten. Das ist aber unsere Auffassung nicht, sondern die Referate sollen, wie es auch gegenwärtig der Fall ist, durch einzelne Vereinsmitglieder geliefert werden. Die Fachredacteure sollen sich nur in hervorragender Weise an den Referaten betheiligen und dann den Hauptredacteur in der Weise unterstüßen, daß sie solche Referenten herbeischaffen, welche ohne Honorar das Referat übernehmen und ihn auf das aufmerksam machen, was mit Rücksicht auf das Fach eben wünschenswerth sei in die Zeitschrift aufzunehmen. Es ist also nur eine theilweise Entschädigung des Fachredacteurs, welche wir im Auge haben. Specielle Referate erwarten wir doch von mehr als von 6 Mitgliedern, die erwarten wir von Hunderten, und diese zu entschädigen, das war nicht unsere Absicht.

Es wird hierauf zur Abstimmung geschritten. Außer dem Antrage des Vorstandes und des Berliner Bezirksvereines liegt das Amendement des Hrn. Kankelwig und ein gleiches von Hrn. Euler vor. Lezteres will in dem §. 17a die Worte: Seine Wahl unterliegt der Bestätigung der nächsten Hauptversammlung"

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fortgelassen wiffen.

Es entspinnt sich zunächst eine Discussion darüber, ob das

Kankelwig'sche Amendement als ein neuer Antrag anzusehen ist, wofür namentlich der Vorstzende, dagegen die HHrn. Kankelwig, Perels, Keffeler. Die lettere Ansicht wird schließlich acceptirt.

Nach einigen Bemerkungen, welche die Fragestellung betreffen, kommt zunächst der Seite 849 ad 2) aufgeführte Antrag des Berliner Bezirksvereines zur Abstimmung. Derselbe wird mit bedeutender Majorität (27 Stimmen dafür) abgelehnt.

Hierauf schreitet die Versammlung zur Abstimmung über den ersten Passus des oben Seite 858 erwähnten Kankelwig'schen Amendements, welches ebenfalls abgelehnt wird.

Hr. Kankelwiß zieht die zweite Hälfte seines Amendements zurück, welche von Hrn. Kesseler wieder aufgenommen wird.

Es folgt nunmehr die Abstimmung über den Antrag des Vorstandes, zugleich mit den beiden Amendements der HHrn. Euler und Kankelwiz (Kesseler).

Dieser Antrag wird in nachstehender Form

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Die Redaction der Zeitschrift besorgt ein Hauptredacteur, welchem eine Anzahl Specialund Fachredacteure zu Hülfe gegeben wird. Der Hauptredacteur, dessen Wohnort am Druckorte der Zeitschrift sein muß, wird von dem Vorstande erwählt. Das contractliche Verhältniß des Hauptredacteurs dem Vereine ge= Die Specialgenüber regelt der Vorstand.

redacteure werden auf Vorschlag des Vorstan= des alljährlich neu gewählt resp. bestätigt. unter lebhaftem Beifall beinahe einstimmig angenommen.

Nach einigen Bemerkungen des Hrn. Ludewig aus Zürich -in welchen derselbe, bei seiner der eben behandelten Angelegen= heit so nahe stehenden Vereinsstellung, seine dennoch nicht erfolgte Betheiligung an den Debatten dadurch motivirt, daß er dem Vorstande auf Aufforderung seine bezüglichen Ansichten und Erfahrungen bereits früher ausführlich mitgetheilt habe tritt eine Pause von einer Stunde ein.

Nach Wiederaufnahme der Sizung macht der Vorstzende Mittheilung von einem soeben eingegangenen Antrage des Hrn. Kesseler, den Namen des Vereines von „Verein deutscher Ingenieure“ in „Deutscher Ingenieurverein“ umzuändern.

Hr. Kesseler aus Greifswald motivirt den Antrag dahin, daß der Verein jezt in ganz Deutschland anerkannt sei, daß der selbe wissenschaftliche Erfolge errungen habe, und daß es eine falsche Bescheidenheit sei, den neuen Namen nicht zu acceptiren.

Die Dringlichkeit des Antrages wird von der Versammlung nicht anerkannt, und derselbe bis zur nächsten Hauptversammlung vertagt.

Der folgende Gegenstand der Tagesordnung umfaßt die Anträge des Vorstandes, betreffend die

Abänderung der Statuten. Der Berichterstatter Hr. Dittmar aus Eschweiler motivirt die Anträge in folgender Weise:

M. H. Nachdem wir uns über die wesentlichsten Punkte der Statuten, wie sie vorgelegen haben, nach ernster, eingehender Discussion in so freundschaftlicher und befriedigender Weise geeinigt haben, ist über die anderweitige Aenderung der Statuten wenig noch zu sagen. Die Amendements des Vorstandes, deren Summe in dem Statutenentwurf niedergelegt ist, zerfallen, abges sehen von den Redactionsänderungen, in zwei Gruppen. Die eine Gruppe umfaßt eine Reihe von Paragraphen, in denen nicht nur keine wesentlichen Aenderungen vorkommen, sondern die bei jeder anderen Gelegenheit, wo überhaupt an den Statuten gerüttelt werden würde, hätten verändert werden müssen, weil sie nicht mehr mit den factischen Verhältnissen im Einklange waren. Es sind dies Aenderungen, welche schon durch den bisherigen Gebrauch sanctionirt worden sind; es sind dies beispielsweise die §§. 61 bis 63 und der Zusazparagraph 37 a.

Die andere Gruppe schließt wirklich neue Punkte in sich. Sehen Sie aber ab von den Paragraphen, welche die Umgestaltung der Redaction betreffen, so kann man sagen, daß alle diese Paragraphen einen rein geschäftlichen Charakter tragen. Es sind keine Tendenzparagraphen, welche irgendwie die Principien des Vereines tangiren, sondern solche, welche entweder eine Erleichterung

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