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wird auf eine ähnliche Einrichtung bei der Auslösung der Preßpumpenkolben aufmerksam gemacht.

Hr. Becker machte einige Mittheilungen über die von der Maschinenfabrik von Wedding auf dem Berlin-Hamburger Bahnhofe aufgestellten

Holzbearbeitungsmaschinen.

Er erwähnte namentlich eine Hobelmaschine, welche bis 24 Zoll (628TMTM) Breite selbst Pappelholz sehr glatt hobelt. Die Maschine hat an einer horizontalen Walze je zwei zusammengehörige Messer, welche ähnlich wie ein Doppelhobel wirken. Eine andere Maschine besteht aus einer geneigt stehenden Welle, mit einer conischen Scheibe versehen, deren Mantel das zu hobelnde Brett in einer horizontalen Linie berührt. Die Scheibe von ca. 3 Fuß (0,94) Durchmesser ist mit 8 Messern besezt und wirkt gewissermaßen gleichzeitig als Druckwalze und Schneidemesser; sie hobelt bis zu 18 3oll (471) breit.

Anschließend daran erwähnte Hr. v. Quißow die in der Streicher'schen Marmorwarenfabrik mittelst einfacher Hobel hergestellten Marmorstäbe von 10 Fuß (3,14) Länge und nur ÷ × ¦ Zoll (32 × 13TMTM) Querschnitt.

Generalversammlung vom 4. December 1865. Vorsigender: Hr. Werner. Protokollführer: Hr. Becker. Anwesend 12 Mitglieder.

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Generalversammlung vom 5. Februar 1866. Vorsigender: Hr. Werner. Protokollführer: Hr. Becker. Anwesend 12 Mitglieder und 4 Gäste.

In der vom Vorstande des Hauptvereines angeregten Discuffton über die Organisation der deutschen Mittelschulen, soweit sie als Vorbildungsanstalten für das tech= nische Studium in Betracht kommen, wurde von Hrn. Pütsch gleich zu Anfang ein Antrag auf Tagesordnung gestellt, weil er die Behandlung dieser Angelegenheit als außerhalb der Competenz des Vereines liegend ansah. Indeß erhielt ein anderer Antrag der HHrn. Opiß und Krüger die Majorität, welcher dahin ging, durch den Vorstand des Hauptvereines eine Veröffentlichung des von Hrn. Dr. Zehme für die Breslauer Hauptverfammlung beabsichtigten Vortrages über den in Rede stehenden Gegenstand zu veranlassen und die Verhandlungen bis zu dieser Zeit zu vertagen.

Auf eine in der anschließenden gewöhnlichen Versammlung von Hrn. Krüger gestellte Frage, ob

Fundirungen für schwere Dampfhämmer

ohne Anwendung von Holz ausgeführt seien, entstand eine lebhafte Debatte über diesen Gegenstand. Der Vorsigende gab an, daß es einer elastischen Unterlage nur dann bedürfe, wenn dieselbe im Verhältnisse zum Gewichte des Hammerkörpers nur klein sei, etwa das 20 fache Gewicht des Lehteren nicht überstiege. Solche unelastischen Unterlagen haben sich bei den großen Hämmern von Krupp ganz gut bewährt, namentlich keine großen Vibrationen des Hammers bemerken lassen.

Die Frage, ob diese Fundirungen ganz ohne elastische Medien hergestellt werden, ob dieselben Fugen enthalten können und ob durch sie den Erschütterungen des Erdbodens wirksam entgegengetreten werden könne, blieb unerledigt; auch fand keine Einigung darüber Statt, wie groß das Verhältniß des Gewichtes von Hammer und Unterlage zu wählen sei. Als Material für unelastische Fundirungen wurde Betonmasse vorgeschlagen, welche sich an einigen Stellen bereits bewährt habe. *)

Sizung vom 19. Februar 1866. Werner. Protokollführer: Hr. Becker. glieder und 4 Gäfte.

Der Vorstzende erwähnte die.

Vorstgender: Hr. Anwesend 12 Mit

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Generalversammlung vom 19. März 1866. Vorsizender: Hr. Werner. Protokollführer: Hr. Becker. Anwesend 13 Mitglieder und 3 Gäste.

Hr. Pütsch hielt einen Vortrag über die auf der Breslauer Hauptversammlung gestellten Fragen, betreffend die Stellung der Civil-Ingenieure **) in Deutschland, welcher mit den Hauptpunkten der darauf folgenden Discussion und den Beschlüffen der Bersammlung bereits Bd. X, S. 257 d. 3. ausführlich mitgetheilt ist. Generalversammlung vom 9. April 1866. Vorsigender: Hr. Werner. Protokollführer: Hr. Scheer. An= wesend 12 Mitglieder und 4 Gäste.

Ein von Hrn. Ziebarth ausgearbeiteter und von der Commission mit geringen Modificationen angenommener und befürworteter Statutenentwurf für einen

Verein deutscher Civil-Ingenieure,

nach welchem sich derselbe als Zweigverein des Vereines deutscher Ingenieure, ähnlich dem Vereine für Eisenhüttenwesen, zu conftituiren habe, wurde von der Versammlung angenommen. Die nöthigen Schritte zur Constituirung sollten auf der Hauptversammlung zu Alerisbad gethan werden.

Entwurf zu dem Statut des Vereines deutscher CivilIngenieure (Zweigvereines des Vereines deutscher Ingenieure.)

I. Zweck des Vereines und Mittel zur Erreichung desselben.

1. Der Verein deutscher Civil-Ingenieure, als Zweigverein des Vereines deutscher Ingenieure, verfolgt neben den allgemeinen Zwecken des Hauptvereines noch den besonderen Zweck, den deutschen Civil-Ingenieuren eine ausgedehntere Wirksamkeit zu verschaffen, als ste bisher besaßen, und ihnen eine würdigere und mehr anerkannte Stellung zu erringen.

2. Dieser Zweck soll erreicht werden durch bestimmte Anforderungen bei der Aufnahme in den Verein, wodurch die einzelnen Mitglieder eine Art solidarischer Verantwortlichkeit für die technische Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Mitgliedes übernehmen, durch Annahme bestimmter Geschäftsprincipien und durch möglichst

*) Speciellere Mitheilungen über dieses Thema wird diese Zeitschrift a. a. Stelle bringen. **) Vergl. auch hierüber Bd. V, S. 137 und Bd. IX, S. 41 und und 726 d. 3. D. Ned. (L.)

weite Verbreitung dieser Principien und der Namen der Mitglieder.

II. Von der Mitgliedschaft.

3. Jedes selbstständige Mitglied des Vereines deutscher Ingenieure kann dem Vereine beitreten, sobald es nachweist, daß es bereits Arbeiten im Sinne des Civil-Ingenieurs ausgeführt hat, und sich bereit erklärt, die vom Vereine aufgestellten Geschäftsnormen für seine Geschäftsführung anzunehmen.

4. Der Nachweis über bereits ausgeführte Arbeiten (§. 3) ist bei dem Vorstande des Vereines zu führen, welcher diese Angaben durch die Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure zur Kenntniß der einzelnen Mitglieder bringt und diese auffordert, etwaige Bedenken oder Einwürfe dagegen in bestimmter Frist dem Vorstande mitzutheilen. Danach entscheidet der Vorstand über die Aufnahme in den Verein, gegen welche Entscheidung jedoch dem Aufnahmesuchenden ein Recurs an die nächste Versammlung des Vereines freisteht.

5. Das Hauptprincip bei der Geschäftsführung der Vereinsmitglieder ist, daß sie für ihre Arbeiten nur von dem Auftraggeber sich bezahlen lassen und von jeder von anderer Seite ihnen gebotenen Vergütigung, welchen Namen sie auch tragen mag, den Auftraggeber in Kenntniß seßen und demselben den Betrag dieser Vergütigung zur Disposition stellen.

6. Der Verein stellt seinen Mitgliedern ein Diplom für ihre Specialität oder Specialitäten aus, und datirt die Mitgliedschaft vom Tage der Ausstellung dieses Diplomes, welches vom gesammten Vorstande vollzogen wird.

7. Die Mitgliedschaft erlischt durch Beschluß des Vorstandes, wenn ein Mitglied seine Pflichten nicht erfüllt hat, oder auf Be= schluß der Versammlung.

III. Aemter des Vereines.

8. Zur Vertretung und Verwaltung des Vereines, sowie zur Leitung der Versammlungen wird ein Vorstand aus den Mitgliedern des Vereines gewählt, bestehend aus einem Vorsigenden und 4 Vorstandsmitgliedern.

9. Der Vorstgende hat den Verein nach Innen und Außen zu vertreten; er hat die Verbindung mit dem Hauptvereine herzustellen und namentlich am Schluffe jedes Jahres den Bericht über die Verhältnisse und Wirksamkeit des Vereines an den Vorstand des Hauptvereines zu übersenden.

10. Der Vorsigende hat in dringenden Fällen das Recht, in Uebereinstimmung mit dem Vorstande außerordentliche Versammlungen anzuordnen.

11. Der Vorsigende übernimmt in allen Versammlungen die Leitung derselben und hat das Recht nach eigener Ueberzeugung das Wort zu geben und zu nehmen. Der Vorstand beräth unter seinem Vorsige.

12. An den Vorsigenden sind alle Anträge einzureichen, welche in den Versammlungen zur Discussion kommen sollen. 13. Der Vorstand hat die Aufbewahrung des Vereinsinventares zu übernehmen.

14. Ein Mitglied des Vorstandes hat die Caffe zu verwalten, und dürfen Ausgaben von diesem nur mit Genehmigung des Vorsitzenden gemacht werden. Ein anderes Vorstandsmitglied hat in den Versammlungen Protokoll zu führen; die übrigen dienen als Stellvertreter.

15. Der Vorstand hat alljährlich die Caffe und sonstigen Inventarien zu revidiren und der Generalversammlung, welche mit der Hauptversammlung des Hauptvereines zusammenfällt, das Resultat zur Decharge vorzulegen. Der Vorstand ist verpflichtet, bei Uebernahme der Inventarien sich von deren Richtigkeit zu überzeugen, und haftet alsdann dafür.

16. Der Vorstand hat über die Meldung neuer Mitglieder (§. 3) in der Zeitschrift Bericht zu erstatten und entscheidet über die Aufnahme derselben.

17. Der Vorstand wird in der Generalversammlung durch absolute Stimmenmehrheit neu erwählt und tritt seine Functionen am 1. Januar an. Nicht wieder wählbar für das nächste Jahr find der Vorstzende und zwei event. durch das Loos zu beftimmende Vorstandsmitglieder.

18. Wird bei der ersten Abstimmung keine absolute Mehrheit erzielt, so kommt die doppelte Anzahl der noch zu wählenden Mitglieder zur engeren Wahl, und zwar diejenigen, welche bei der ersten Abstimmung die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.

IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder.

19. Jedes Mitglied unterwirft sich den Anordnungen der Statuten und den ferneren Beschlüffen der Generalversammlungen. 20. Jedes Mitglied zahlt jährlich — Thlr. in die Caffe des Vereines und ist zur Zahlung dieser Beiträge so lange verpflichtet, bis es seinen Austritt dem Vorsitzenden schriftlich anzeigt.

21. Säumige Mitglieder werden vom Vorstzenden an die Erfüllung ihrer Pflicht erinnert; sollte der Erinnerung keine Folge geleistet werden, so hat der Vorstand das Recht, den Betreffenden von der Mitgliedschaft auszuschließen.

22. Jedem Mitgliede steht es frei, zu den Verhandlungen Gäste einzuführen, die jedoch, sowie fremde Mitglieder des Hauptvereines, vom Vorsigenden der Versammlung vorzustellen sind.

V. Von den Versammlungen.

23. Es findet jährlich eine Versammlung Statt, welche dem Ort und der Zeit nach mit der Hauptversammlung des Hauptvereines zusammenfällt.

24. Wenn jedoch ein Viertel sämmtlicher Mitglieder darauf anträgt, muß der Antrag eines Mitgliedes vom Vorsizenden binnen 3 Wochen vor eine Versammlung gebracht werden. Außerdem werden Versammlungen nach §. 10 berufen.

25. Mit Motiven begleitete Anträge müssen dem Vorftzenden. bis 6 Wochen vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden, welcher ste dann sofort zur Kenntniß der Mitglieder zu bringen hat. Jedoch können ausnahmsweise Anträge auch dann berücksichtigt werden, wenn es möglich ist, die Mitglieder noch vor der Versammlung hiervon in Kenntniß zu sehen; außerdem muß deren Dringlichkeit von der Majorität der Versammlung anerkannt werden. Ausgeschlossen hiervon find Anträge auf Abänderung der Statuten.

26. Sämmtliche Abstimmungen geschehen durch absolute Majorität der Mitstimmenden; ausgeschlossen sind hiervon jedoch Anträge auf Auflösung des Vereines, welche nur durch eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder zum Beschlusse erhoben werden kann.

27. Bei Wahlen kommen Stimmzettel in Anwendung; Abstimmungen geschehen durch Handaufheben. Tritt Stimmengleichheit ein, so entscheidet bei Abstimmungen die Stimme des Vorfihenden, bei Wahlen das Loos.

VI. Allgemeine Bestimmungen.

28. Das Inventarium des Vereines ist unveräußerlich und kann über dasselbe nur in Uebereinstimmung mit dem Vorstande des Hauptvereines verfügt werden. In streitigen Fällen entscheidet die Hauptversammlung des Hauptvereines.

29. Die Bestimmungen der Statuten, sowie deren Abänderungen treten in Kraft, nachdem sie vom Vorstande des Hauptvereines genehmigt find. R. 3.

Cölner Bezirksverein. (Fortseßung von Band X, Seite 225.) Versammlung vom 8.. Januar 1866. - Vorsitzender: Hr. Dr. Grüneberg. Protokollführer: Hr. Kurß.

Hr. Kurz hielt einen Vortrag

über Trockenapparate für Wolle.

Nach der älteren Methode wurden in einem durch Dampf gut geheizten Raume die nassen Wollen auf Hürden ausgebreitet. Die warme Luft sättigte sich mit den Wasserdämpfen, und durch den Ersag von neuer Luft, welche, durch Thüren und Fenster eindringend, bei der Erwärmung neue Partieen Wasser aufnahm, bewerkstelligte sich langsam die Trocknung. Die Vorrichtung er= forderte große Räumlichkeiten, und sowohl in Folge dessen, als auch weil nicht alle Luft sich hinreichend mit Wasserdämpfen sättigen konnte, hauptsächlich aber der geringen Ventilation wegen erfolgte das Trocknen nur sehr langsam. Die großen Abkühlungs= flächen der Wände veranlaßten außerdem einen bedeutenden Wärmeverluft.

Man ging zunächst nun dazu über, eine bessere Ventilation herzustellen. Die Wolle wird in Hürden gebracht, welche in einen Kasten gestellt werden, durch den ein Ventilator Luft saugt. Diese Luft streicht durch die Hürden, deren Boden aus Drahtgewebe ge= bildet sind, und sättigt sich auf diesem Wege mit dem Wasser aus der Wolle. Die frische Luft passtrt, ehe ste in den Kasten tritt, durch einen aufrechtstehenden Kessel mit Röhren, ähnlich den Loco= motivkesseln, in welchen entweder der verlorene oder auch frischer Dampf eintritt, und erwärmt sich auf 40 bis 50°, so daß ste eine große Menge Dampf aufnehmen kann.

Die Hürden in dem Kasten bewegen sich durch einen Mechanismus von oben nach unten, entgegengesezt dem Luftstrome. Sie kommen unten trocken an und werden oben durch frisch gefüllte erseßt.

Nach einer anderen Methode wird die warme Luft nicht durch die Wolle gesogen, sondern über dieselbe geführt. Es liegen dann 4 bis 5 Abtheilungen mit Tüchern ohne Ende übereinander, jedes Tuch über zwei Walzen laufend und sich langsam in der dem Luftstrome entgegengeseßten Richtung bewegend. Das erste Tuch liefert seinen Inhalt auf das zweite Tuch, welches ihn mit derselben Geschwindigkeit auf das dritte führt u. s. f. Dabei wendet sich durch das Fallen von einem Tuche auf das andere die Wolle, so daß stets neue Partieen der darüber streichenden Luft ausgesetzt sind, und dieselbe trocken aus dem Apparate fommt.

Beide Apparate müssen möglichst gleichmäßig beschickt werden, um guten Effect zu haben. Die Heizflächen zur Erwärmung der Luft müssen hinreichend groß sein. Im Sommer indessen braucht man sich derselben auch oft nicht einmal zu bedienen, muß aber dann das Luftquantum, welches zugeführt wird, entsprechend vermehren. Directe Heizung und Erwärmung der Luft an Oefen 2c. werden im Allgemeinen nicht angewendet.

An leştere Bemerkung anschließend beschrieb der Vorstzende die · Vorrichtung zum Trocknen der künstlich präparirten Gemüse, welche derselbe in Dünkirchen in der berühmten Fabrik des Hrn. Chollet in Augenschein nahm.

Die vorher in verschlossenen eisernen Cylindern gedämpften und in Streifen gehobelten Gemüse werden auf Trockenhorden in Trockenkammern ebenfalls einem Strome warmer Luft ausgeseßt.

Die Trockenkammern, etwa 6 Fuß (1TM,88) hoch und 5 Fuß (1a,31) im Gevierte Grundfläche, aus Holz construirt und mit Zink ausgeschlagen, befinden sich je 10 in einer Långsfronte im Parterreraume des Fabrikgebäudes. Sie sind oberhalb der Decke durch einen hölzernen, ebenfalls mit Zink ausgeschlagenen Canal verbunden, welcher zu einem Exhaustor führt. Die warme Luft tritt am Boden der Kammern ein und wird unterhalb derselben im Souterrain erzeugt.

Hier befindet sich, jeder Kammer entsprechend, in einem geschloffenen Gewölbe ein eiserner Ofen, dessen Rauchröhre sich vor ihrem Eintritte in die Esse mehrfach auf und ab zieht und es so ermöglicht, den Warmluftraum in kürzester Zeit zu erwärmen. Die Heizöffnung des Ofens befindet sich außerhalb; der Raum selbst aber hat oberhalb des Ofens eine große Luftzuführungsöffnung, welche durch Schieber zu reguliren ist. Leßterer wird mehr oder weniger geöffnet, je nachdem die in den Trockenkammern gewünschte Luft wärmer oder kälter sein soll; sie wird durch den Erhaustor angesøgen.

Der Erhaustor wirkt so mächtig, daß die Thüren der Trockenkammern allein durch den Luftdruck geschlossen werden und während der Function desselben nur mit Schwierigkeit zu öffnen sind.

Die Trocknung der gedämpften Gemüse nimmt nicht mehr als 6 Stunden in Anspruch; nachdem dieselben den Trockenschrank verlassen haben, werden fle, um wieder ein wenig Feuchtigkeit anzuziehen, in den Keller gethan und darauf mittelst hydraulischer Pressen in viereckige Kuchen geformt, welche, in Papier verpackt, nunmehr Handelsware bilden.

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Nach Erledigung von Vereinsangelegenheiten, betreffend die Ausfüllung der Seitens des Hauptvereines eingesendeten Betriebsrapporte für Dampfmaschinen und der gewünschten Beitrittserklä= rungen zur Einführung des Metermaßes machte Hr. Rosenkranz Mittheilungen über einen von Prof. Dr. Hartig construirten Apparat zur Prüfung des Ungleichförmigkeitsgrades der Motoren, welcher Vortrag bereits S. 69 d. Bd. dieser Zeitschrift mitge= theilt wurde.

Hr. Gruson legte der Versammlung darauf eine große vom Ingenieur Weißenborn aus Stuttgart in Amerika zusammengestellte Sammlung vieler daselbst ausgeführten Locomotiv-, Schiffsund stationären Dampfmaschinen, worunter mehrere Corlißconstructionen bemerkenswerth, vor, welche die Versammlung mit regem Interesse besichtigte. —

Vom Vorsitzenden wurde alsdann eine .neue von Windhausen und Huch in Braunschweig construirte atmosphärische Maschine nach einer in großem Maßstabe ausgeführten Zeichnung erläutert und besprochen. Danach ist die erste von Windhausen in's Leben gerufene Maschine verbessert und dahin modificirt, daß dieselbe, wo überhaupt überschüssige Wärme verloren geht, diese in Betriebskraft umseßt. Der Vortragende sprach die Ansicht aus, daß diese Maschine, wenn auch keiner großen Leistung, so doch jezt lebensfähig sei. Die Maschine ist in England patentirt und durch den Engineer in Zeichnung und Beschreibung veröffentlicht.

Abhandlungen.

Notizen über den Mont-Cenis - Tunnel.

Von E. Landsberg.

(Vorgetragen in der Versammlung des Aachener Bezirksvereines vom 1. December 1866.)

Referent hatte in der Mitte November 1866 Gelegenheit, den sogenannten Mont-Cenis-Tunnel zu besuchen, und bildet das Folgende einen Bericht über das dort Gesehene.

Der Tunnel führt nicht durch den Mont-Cenis. Der Mont-Cenis bildet in diesem Theile der Alpen den niedrigstmöglichen Uebergang (ca. 2000TM über dem Meeresspiegel),

während man bei der Anlage des Tunnels auf den kürzestmöglichen Uebergang angewiesen war. Die Eisenbahn, von Chambéry kommend, wird bei Modane von der Mont-CenisStraße rechts sich abzweigen und dieselbe erst wieder in der Nähe von Susa erreichen.

Der Tunnel, den man nach dem Namen des Berges,

Alpentunnel.

Monatliche Angaben über die von beiden Endpunkten des Tunnels aus in den Jahren 1865 und 1866 aufgefahrenen Längen.

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*) Gegen Mitte Juni 1865 kam man auf der Seite von Fourneaux zu dem Quarzite und man ist seitdem darin geblieben.

Alpentunnel.

Verzeichniß der von beiden Endpunkten des Tunnels aus am 31. December 1866 aufgefahrenen Längen.

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Totallänge des Tunnels
Vollendete Strecke

Es bleiben noch aufzufahren.

durch welchen er getrieben wird, Tunnel des Mont-Frėjus nennen könnte, wird eine Länge von 12,220m haben; er wird in ganz gerader Richtung geführt, und es ist wohl klar, daß die Bestimmung der Linie, sowie auch die Nivellirung über die Alpen, keine kleine Arbeit gewesen ist. Die Herren, welche solche ausgeführt und die jezt auch mit der Anlage des Tunnels betraut find, haben in Folge mehrfacher Controle die absoluteste Ueberzeugung von der Richtigkeit ihrer Resultate.

Die Sohle des Tunnels steigt auf der französischen, also auf der nördlichen Seite um 22mm,2 pro Meter, auf der italienischen oder südlichen Seite nur um 1mm pro Meter. Die beiden Steigungen sollen sich in der Mitte des Tunnels begegnen; wofern die Arbeit einerseits schneller vorangeht, als auf der anderen, wird man daher, von der Seite aus, welche zuerst zur Mitte gelangt, gezwungen sein, da man doch mit Warten keine Zeit wird verlieren wollen, in einfallender Richtung zu arbeiten und dann ohne Zweifel Wasserlösungsmaschinen anzubringen. Die italienische Seite ist jezt um 1400m der französischen voran und wird wohl, nach der Natur der jezt anstehenden Gebirge zu schließen, ihr um 2000TM vorankommen. Dann hat man 1000 Länge nach dem Einfallen des französischen Theiles zu arbeiten und dabei eine Tiefe von 22m trocken zu halten.

Der fertige Theil des Tunnels hat 6TM Höhe, und da, wo das Gewölbe ansegt (auf einen Theil der Länge ein voller Halbkreis, im anderen Theile aus mehreren Bogen zusammengeseßt), beträgt seine Breite 8TM, welche nach unten zu 7TM,60

sich verjüngt. Auf beiden Seiten befindet sich ein Fußweg, etwas erhöht, von 0,70 Breite. Zwei Schienenstränge, von je 1,50 Weite, getrennt durch 2TM Abstand, lassen zwischen den äußersten Schienen und den Fußwegen eine Breite von je 0m,60.

In dem Raume von 2 zwischen den Geleisen befindet sich ein Wasserabflußcanal, dessen Dimensionen mehrmals geändert wurden. Jezt giebt man ihm 1" Höhe und 1,50 Breite. Die Decke des Canales ist ungefähr auf gleicher Sohle mit den Schienen, der ganze Canal also unter der Tunnelsohle.

Der Tunnel wird ausgemauert; die mittlere Dicke der Mauerung beträgt 0,80. In der Sohle ist selten Ausmauerung erforderlich.

Die Anfangspunkte des Tunnels liegen: der auf französischer Seite 1203" und der auf italienischer Seite 1335TM über dem Meeresspiegel. Der höchste Punkt des Berges, unter welchem der Tunnel wegführt, liegt 2949TM über dem Meeresspiegel; er befindet sich sehr annähernd gerade über der Mitte des Tunnels. In Folge der Steigung des Tunnels wird die Höhendifferenz zwischen diesem höchsten Punkte und dem senkrecht darunter liegenden Tunnelpunkte 1611m betragen.

An ein Schachtabteufen, um den Tunnel auf gewöhnliche Art durch Betreiben von Ort und Gegenort auszuführen, war nicht zu denken; die Schächte hätten wenigstens 1000m Tiefe erhalten müssen.

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