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Turnen im Sommer und Gesang im Winter gemeinschaftlich in zwei Abtheilungen am Mittwoch und Sonnabend Nachmittag.

Die Claffen VII bis V inclusive find für das Lebensalter vom 9. bis 13. oder 10. bis 14. Jahre und die Classen IV bis I inclusive für die Zeit vom 13. bis 17. oder 14. bis 18. Jahre berechnet. Der Cursus sämmtlicher Claffen ist einjährig angenommen, aber dabei berücksichtigt, daß im Durchschnitte fast jeder Schüler in irgend einer der sieben Classen möglicher Weise zwei Jahre verbleibt. Bei einem Eintritte mit dem 9. Jahre und nur einjährigem Besuche jeder Classe erfolgt der Abgang aus I. mit dem 16. Jahre. Die der ganzen Anstalt vorangehende elementare Vorschule für das Lebensalter vom 6. bis 9. Jahre inclusive ist zu 3 Claffen mit je einjährigem Cursus angenommen.

Die Einreihung von Schülern, welche aus anderen Anstalten in die so eingerichtete Gewerbeschule eintreten, kann nach folgenden Gesichtspunkten geschehen:

Confirmirte Schüler der I. Claffe, der Volksschule sind in die IV. Classe, Bewerber mit der Reife für Tertia eines Gymnasiums oder einer Realschule in die III. Claffe und in höheren Claffen dieser Anstalten gebildete Schüler in die II. Claffe der Gewerbeschule einzureihen.

Eine zweite Art der Verbindung beider in Rede stehenden Anstalten ist ihre vollständige Incorporation zu einer sechsclassigen Gewerbeschule. Eine solche würde nicht allein Zweck und Aufgabe der in sie einverleibten Bürgerschule vollständig erfüllen, sondern höhere Unterrichtsziele anstreben, welche den Bürgerschulen in ihrer gegenwärtigen Einrichtung mangeln. Es hat diese Einrichtung vor der zuerst besprochenen den Vorzug, daß ste, außer ihrer Eigenschaft als Vorbereitungsanstalt für das Polytechnicum, im Stande ist, den Bedürfnissen eines großen Theiles der Jugend Rechnung zu tragen, welcher sich den mittleren Gewerben widmet und sogleich nach erfolgter Confirmation die praktische Lehrzeit antritt, was bei der zuerst besprochenen Einrichtung um 1 bis 2 Jahre hinausgerückt wird, weil dort durchschnittlich der Uebergang in die Gewerbeschule erst mit dem 13. oder 14. Lebensjahre stattfindet. Dahingegen läßt diese zweite Einrichtung keine so leichte, zweckmäßige Einreihung aus anderen Anstalten in fie übergehender Schüler zu, insofern diese, wenn sie schon älter als 14 Jahre sind und nicht sofort in die II. Claffe der Anstalt eintreten können, neben nicht confirmirten Knaben Plaz nehmen müssen, was namentlich für ältere Schüler, die schon praktisch gearbeitet haben, empfindlich ist.

Eine für eine derartige Einrichtung mustergültige Anstalt,

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Die leitenden Gesichtspunkte bei Aufstellung dieses Unterrichtsplanes waren folgende:

Die Naturwissenschaften, die Mathematik, die deutsche Sprache und graphischen Fächer müssen in erster Linie Berückfichtigung finden, demnächst die französische und englische Sprache, Geschichte, Geographie, Schreiben und Religion. Von den unteren nach den höheren Abtheilungen hin muß die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden für die neueren Sprachen, für Geschichte und Geographie allmälig abnehmen, für die deutsche Sprache constant bleiben, für die Mathematik, die Naturwissenschaften und die dem Zeichnen gewidmeten Disciplinen stetig wachsen. Es wird genügen, wenn ein Schüler, welcher die Anstalt von seinem 10. Lebensjahre ab besucht, bis zu seinem Uebergange nach der ersten Classe, in der französischen und englischen Sprache so viele Lectionen erhält, wie ein Zögling einer preußischen Realschule I. Ordnung von Sexta bis zu seinem Eintritte in die Prima unter der Vorausseßung eines einjährigen Aufenthaltes in den Classen bis Tertia und eines zweijährigen in der Secunda. Der Unterricht in der Geographie wird in Anbetracht, daß die Schüler der unteren Claffen außerhalb der Lehrstunden viele geographische Karten zu zeichnen haben, im Allgemeinen ein schnelleres Tempo annehmen können, und die Behandlung der Geschichte nicht allein durch häusliche Lectüre geeigneter Bücher der Schülerbibliothek, sondern insbesondere auch durch eine geschickte Handhabung des deutschen Unterrichtes eine reiche Nahrung finden. *)

Der praktische Werth dieser Anstalt befundet sich am sichersten in der großen, rasch steigenden Frequenz, in dem lebhaften Interesse der Bürgerschaft für dieselbe und in der Zufriedenheit der höchsten Behörden mit den Einrichtungen

*) Jahresbericht der höheren und niederen Gewerbeschule zu Barmen pro 1865 bis 1866 von Dr. Walter Zehme, Director.

und Leistungen der Anstalt, bevor sie noch die Ausdehnung hatte, welche der Stundenplan nachweist.

Die Schülerzahl, welche im ersten Halbjahre nach Eröffnung der Schule (23. April 1863) 127 betrug, stieg bis zum Schluffe des Schuljahres 1865 bis 1866 auf 166. Die Unzulänglichkeit der in Folge starker Frequenz sich sehr bald afs zu eng erweisenden Schulräume und das inzwischen hervorgetretene Bedürfniß einer wesentlichen Erweiterung der Anstalt in unterrichtlicher Beziehung veranlaßte den Beschluß des Stadtverordneten - Collegiums zu einem Neubaue des Schulhauses. Die Zufriedenheit der höchsten Behörden sprach sich nicht allein in der schon im Eröffnungsjahre erfolgten Verleihung des Rechtes zur Abhaltung von Entlassungsprüfungen, sondern auch in der Bewilligung eines jährlichen Zuschusses von 1500 Thlrn. aus Staatsmitteln zu den Unterhaltungskosten der Schule auf 10 Jahre aus.

Die Combination der Gewerbeschule mit der Bürgerschule hat namentlich für größere, volfreiche Städte, in welchen umfangreiche Bürgerschulen ein unabweisbares Bedürfniß find, große Wichtigkeit, und zwar nicht allein für die männliche Jugend der eigenen Bevölkerung, sondern auch für die Söhne der im weiten Umkreise wohnenden Familien und für erwachsene junge Leute, welche in den zahlreichen technischen Etablissements der großen Städte zur Erlernung des Betriebes chemisch- und mechanisch - technischer Fabricationszweige fich aufhalten, ohne vorher eine geeignete Vorbildung genossen zu haben.

Alle diese Umstände müssen in Rechnung gezogen werden, wenn es sich darum handelt, die Lebensfähigkeit solcher Anstalten im Voraus zu beurtheilen, deren Tendenz durch klar vorliegende Bedürfnisse des Publicums scharf vorgezeichnet ist.

Die Reorganisation der Gewerbeschulen wird nicht lange mehr beanstandet werden können; ste kann und wird sich vollziehen, selbst wenn die Vereinigung der verschiedenen höheren technischen Schulen in Preußen zu einem eigentlichen, vollständigen Poly

technicum, wie voraussichtlich, vorerst kaum zu gewärtigen ist. Sie werden lebensfähig sein auch ohne Verleihung schüßender Privilegien, unter welchen die Qualification für die technischen Berufsfächer des Staatsdienstes nach Absolvirung des zur Hochschule erhobenen Polytechnicums für den angehenden Technifer das gewichtigste sein würde. Sie find unter den jezt bestehenden Mittelschulen diejenigen, welche von ihren Zöglingen durch eigene freie Selbstbestimmung zur Vorbereitung für eine Lebensstellung gewählt werden, deren Erlangung durch Nichts als unausgeseßte Thatkraft garantirt wird. Darin aber eben liegt das Wesen jener bürgerlichen Selbstständigkeit, welche durch Industrie und Gewerbe geschaffen, neben ebenmäßiger Entwickelung der Landwirthschaft und des Handels den sichersten Maßstab für den Nationalwohlstand abgiebt. Es liegt im Interesse des Staates, diese selbstständige Entwickelung zu unterstügen und in ähnlicher Weise zu fördern, wie er es bereits in so ausgedehntem Maße hinsichtlich derjenigen Schulen gethan hat, deren Besuch zum Eintritte in die verschiedenen Branchen des Staatsdienstes berechtigt. Zum Wenigsten wäre es billig und recht, die nach obigen Principien organisirte Gewerbeschule als eine dritte Kategorie von Mittelschulen mit den Gymnasten und der Realschule durch Verleihung des Privilegiums zum einjährigen freiwilligen Militairdienste gleich zu berechtigen. Eine mehrjährige Unterbrechung feiner Ausbildung ist für den Techniker eine ebenso tiefgreifende

Störung, wie für jedes andere Studium; außerdem muß die Befugniß zum einjährigen freiwilligen Militairdienste als ein volksthümliches Privilegium erachtet werden, das jedem Gebildeten zugänglich sein muß.

In Wirklichkeit tragen auch die Anforderungen der Departements-Prüfungscommisstonen dieser Auffassung Rechnung, und es ist deshalb in den oben entwickelten Principien einer Reorganisation der Gewerbeschulen Bedacht darauf genommen, die Schüler derselben mit denjenigen Kenntnissen auszurüsten, welche, einer Versagung jenes Privilegiums an die Anstalten ungeachtet, zur Erlangung dieser Befugniß befähigen.

Der im Vorstehenden gemachte Versuch, die Vorbildung für polytechnische Schulen auf Grund vorliegender Thatsachen und Erfahrungen als Bedürfnißfrage zu erörtern, macht nicht den Anspruch einer maßgebenden Vorlage, wohl aber liegt ihm die Absicht zu Grunde, dem bereits Bestehenden die Anerkennung zu wahren, welche ihm gebührt, und ein Scherflein zur Klärung einer Idee beizutragen, welche sowohl für den Mann der Praxis, wie auch für den Pädagogen von Wichtigkeit ist.

Halberstadt, im September 1866.

Dr. Breidenstein,

Lehrer der Naturwissenschaften an der Königlichen Provinzial-Gewerbeschule zu Halberstadt und Mitglied des Vereines deutscher Ingenieure.

Die Kettenschifffahrt auf der Elbe.

(Hierzu Tafel V, VI und Figur 1 bis 3, Tafel VII.)
(Schluß von Seite 205.)

Beschreibung des Kettendampfschiffes.

Der Kettendampfer ist mit Benugung der in Paris mit ähnlichen Fahrzeugen gemachten Erfahrungen construirt und den hiesigen Verhältnissen angepaßt.

Zeichnungen und Beschreibung eines der Compagnie du touage de la haute Seine gehörigen Kettendampfers befinden sich in der „Publication industr." von Armengaud. Für die Elbe schien es nothwendig, das Schiff mit möglichst geringem Tiefgange herzustellen, damit auch bei ganz schlechtem Wasserstande zum Mindesten leere Fahrzeuge geschleppt werden fönnten. Es war demnach geboten, dem Schiffe große Dimenfionen zu geben, Maschine und Kessel dagegen sehr leicht herzustellen. Die in „Publication industr.“ beschriebene Maschine sowohl, als die von Cail & Co. für die Basse Seine erbauten Maschinen sind in jeder Beziehung complicirt und schwer, auch nicht hinreichend solide, da die einzelnen Theile fast ohne Verbindung in den verhältnißmäßig leichten Schiffskörpern stehen. Die Anordnung der Trommelachsen macht außerdem eine dritte Unterstügung dieser Achsen außerhalb der Trommel nothwendig, welche durch die größere Länge der Trommelachsen des Elbe-Kettendampfers entbehrlich wurde, und ist die Maschine namentlich mit Rücksicht auf Vermeidung eines dritten Lagers construirt.

Die Schiffe der Seine sind sämmtlich mit doppelten Vorgelegen der Trommelwellen versehen, welche je nach Be=

dürfniß bei den Thal- und Bergfahrten aus- und eingerückt werden können, dem Schiffe bei der Thalfahrt also den seiner Kraft entsprechenden rascheren Gang, ohne Vergrößerung der Geschwindigkeit der Maschine, sichern.

Bei dem vorliegenden Schiffe, dessen Trommelwellen wie 49: 89 vorgelegt und der Bergfahrt angepaßt sind, glaubte man das zweite, die Trommelwellen rascher bewegende, Vorgelege einstweilen entbehren zu können, da das Schiff vor der Hand nur die 2 deutsche Meilen (5,6 Kilomtr.) lange Strecke zwischen Neustadt-Magdeburg und Buckau befährt, und die Operation des Ausrückens der Vorgelege für eine so kurze Fahrt nicht lohnend genug erschien.

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Erläuterungen zu den Zeichnungen des Kettendampfers

Tafel V, VI und Fig. 1 bis 3, Taf. VII.

Tafel V stellt in Fig. 1 einen Längendurchschnitt, in Fig. 2 einen Grundriß und in Fig. 3 und 4 zwei Querschnitte des Schiffes dar, Leztere in vergrößertem Maßstabe. Das Schiff hat eine Länge von 170 Fuß (51m,3) bei einer größten Breite von 22 Fuß engl. (6,7) und geht vollständig ausgerüstet 17 Zoll engl. (177mm) tief. Es ist mit Ausnahme des Deckes ganz aus Eisen erbaut und hat vor und hinter der Maschine je eine wasserdichte Wand. Die Disposition des Kessels und der Maschine sind aus den Zeichnungen ersichtlich.

Das Schiff ist mit zwei Steuerrudern versehen, welche von der Mitte aus gemeinschaftlich gesteuert werden. An jedem Ende des Schiffes ist ein beweglicher Arm, in Fig. 5 und 6 in größerem Maßstabe dargestellt, angebracht, welcher, mit verschiedenen Rollen versehen, die aus dem Flusse emporsteigende und am anderen Ende herabsinkende Kette unterstüßt. Dieser Arm kann sich, je nach der Lage der Kette, in einer horizontalen Ebene um circa 90o drehen, und wird hierdurch die Steuerfähigkeit des Schiffes in gewiffen Grenzen, unabhängig von der Lage der Kette, gesichert; d. h. man kann durch diese Einrichtung die Lage der Kette im Flusse mittelst der Steuerkraft des Schiffes verändern.

Der bewegliche Arm dreht sich um den Punkt a; er ist durch 2 Rollen b, b auf einer freisförmigen Bahn unterstüßt. Die Rolle c (Fig. 5 und 6) nimmt die Kette auf; die aufrechten Rollen d, d find der größeren Sicherheit wegen angebracht. Die Rollen e, e werden, je nachdem sich der Arm (Rollenträger) dreht, abwechselnd in Anspruch genommen und vermitteln den Lauf der Kette, welche, durch Rollen unters stügt, die hölzerne Rinne ff (Fig. 1 und 2) passirt, mehrmals die Treibrollen gg umschlingt und in umgekehrter Richtung wieder nach dem Flusse gelangt.

Taf. VI stellt in drei Ansichten die Maschine dar, und zwar Fig. 1 einen Längenschnitt, Fig. 2 einen Querschnitt und Fig. 3 einen Theil des Grundrisses derselben. Sie hat 2 im rechten Winkel schrägliegende Cylinder von 13 Zoll (355mm) Durchmesser und 27 Zoll (656mm) Hub, welche mittelst ihrer Pleuelstangen die gemeinschaftliche Kurbelachse treiben. An dem Querkopf eines Cylinders ist ein Hebel angeschlossen, welcher die gemeinschaftliche „aufrechtstehende Luftpumpe und eine Speisepumpe betreibt. Die Steuerking geschieht mittelst zweier Coulissen, welche durch zwei Excentriks bewegt werden. Expansion erfolgt, ohne besondere Schieber, durch diese Couliffen, wie bei Locomotiven üblich.

Zwei durch gemeinschaftliches Excentrik betriebene Leckpumpen sind an der Maschine angebracht. Als Reserve dient eine Dampfspeisepumpe, welche an der Schiffswand befestigt ist. Die Anordnung der Vorgelege nebst Kettentrommeln ist aus der Zeichnung ersichtlich.

Die Construction der Kettentrommeln ersteht man aus Fig. 4 und 5; sie bestehen aus gußeisernen Scheiben, welche mit Stahlreifen armirt und zwischen jedem Kettenlauf mit schmiedeeisernen Rändern versehen sind. Fig. 1, 2 und 3, Taf. VI, stellen den Kessel dar, welcher bei circa 900 Quas dratfuß (84 Qdrtmtr.) Heizfläche zu 4 Atmosphären Ueberdruck concessionirt und so eingerichtet ist, daß er möglichst wenig über Deck ragt. Die Construction desselben ist aus der Zeichnung hinlänglich ersichtlich.

Untersuchungen über Draht- und Blechlehren.

Ein fernerer Beitrag zur Erörterung der Zweckmäßigkeitsfrage über die obligatorische Einführung einer allgemein gültigen Normallehre für Draht, Blech und andere verwandte Artikel.

Von Richard Peters.
(Hierzu Blatt 2 bis 4.)

II. Feststellung der Stärken in Millimeter für die Nummern der verschiedenen Lehren. (Fortsetzung von Seite 135.)

3. Die Dillinger Blechlehre. Auch für die Dillinger*) Blechlehre existirt eine feste Norm, durch welche die Stärken der einzelnen Nummern in

*) Der Name dieser zuweilen irrthümlich als „Dillenburger“ aufgeführten Lehre stammt von dem größten und ältesten deutschen Blechwalzwerke Dillingen bei Saarbrücken, von wo aus sie über den größten Theil von Süd- und Westdeutschland sich verbreitete.

Zahlen bestimmt werden, und zwar war für dieselbe ursprünglich das Gewicht des altfranzösischen Quadratfußes in altpreuBischen Pfunden und die Dicke in französischen Linien ausgedrückt, wie dies aus nachstehender Tab. III hervorgeht.

Der Anfangspunkt der Scala, 5mm,64, ist für Messungen von Blech passend gewählt, während für den Gebrauch in Drahtziehereien noch stärkere Nummern nicht fehlen dürften. Die dünnste Nummer ist 24 mit.0mm,282 Stärke; doch wird dieser Grad der Feinheit bei Knopfblechen (fers noirs) überschritten, und wären daher für diese Zwecke stellenweise noch feinere Nummern hinzuzufügen.

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Die Abstufung ist im Allgemeinen, dem Karmarsch’schen Geseze entsprechend, in den dicken Nummern weniger stark, als in den dünnen; sie ist im Wesentlichen rationell, wenn auch die Verdünnungsfactoren meist etwas zu groß, also die Abnahme zu langsam ist. Dagegen ist dieselbe in den leßten Nummern, von Nr. 20 an, zu rasch, indem dort Verdünnungsfactoren von 0,800, 0,750, sogar 0,667 vorkommen, welche die Lehre für die Zwecke der Drahtziehereien völlig untauglich machen würden. Auch in der Praxis des Blechhandels hat es sich herausgestellt, daß die betreffenden Abstufungen zu rapide find, und half man sich deshalb durch Einschaltung von halben und viertel Nummern, und namentlich zwischen Nr. 22, 23 und 24.

Der durchschnittliche Verdünnungsfactor aller Nummern beträgt 0,8804; das Maximum desselben ist 0,987, das Minimum 0,667.

Charakteristisch für die Dillinger Lehre ist, daß die Stärken der Nummern innerhalb gewiffer Zwischenräume stets um eine constante Größe differiren, nämlich

zwischen Nr. 1 und 3 um je ¦ Linie franz.

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=0mm,564,

0mm,232,

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=0mm,188, 0mm,141,

so daß die Projection der Lehre Blatt 2 (zu Seite 143), Blatt 3 (zu Seite 143) und Blatt 4 (zu Seite 241) - aus 2 kürzeren und 2 längeren geraden Linien sich zusammenseßt; aus dieser Projection ist, im Vergleiche zu den Curven anderer Lehren, der für die dünneren Sorten der Dillinger Lehre gerügte Fehler zu erkennen in der zu wenig geneigten Richtung des legten Stückes der betreffenden Linie.

Die Dillinger Lehre ist mit ihren Originalzahlen kaum noch im Gebrauche, weil die betreffenden Maße und Gewichte nicht mehr üblich sind. Bei den in neuerer Zeit vorgenom menen Reductionen hat man einerseits den rheinländischen Quadratfuß an Stelle des französischen, sowie das Zollpfund an Stelle des altpreußischen geseßt; jedoch sind dabei so viel Irrthümer und Rechenfehler entstanden, daß ein Vergleich der Dillinger Lehre, welche die reducirten Zahlen fast richtig enthält, mit denen der Siegener und Nassauer, rheinischen und westphälischen Sturzblechwalzwerke fehr viel Abweichungen ergiebt. Namentlich walzt man im Siegen'schen die dünneren Sorten viel stärker, als es der Originallehre entspricht, indem

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