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sich ruckweise und plößlich zu ihrer gegenwärtigen Höhe emporgearbeitet habe, sondern nur durch sorgsames Aneinanderfügen von Stein an Stein zu dem bewunderten Baue allmälig emporgestiegen sei, so sei auch keine irgend bedeutende Erfindung auf einmal gemacht worden, sondern habe durch Aneinanderfügen der verschiedenartigsten Erfindungen ihre actuelle Vollkommenheit erreicht, obgleich viele dieser einzelnen Erfindungen an und für sich als geringfügige anzusehen gewesen sein mögen. Für die Baumwollenspinnerei in ihrer gegenwärtigen Vollkommenheit sind mehr denn 800 bestimmt zu unterscheidende Erfindungen nothwendig gewesen. Einige der besten amerikanischen Mähmaschinen sind durch nicht weniger als zwanzig Patente geschüßt, die besten Nähmaschinen durch 17 Patente, die Säemaschinen, deren Erfindung nicht weiter als bis 1842 zurück datirt, haben bis zur Erreichung ihrer gegenwärtigen Vollkommenheit in Amerika allein 600 Patente hervorgerufen*), und wenn auch manche dieser Erfindungen sich als weniger werthvoll erwiesen haben oder durch werthvollere wieder verdrängt wurden, so liefern diese Thatsachen den Beweis, wie Ideeen immer wieder zu neuen Ideeen anregen, und die Erfindung von heute die Erfindung von morgen erzeugt.

Selbst die scheinbare Geringfügigkeit eines Gegenstandes giebt kein Maß für den Werth seiner Erfindung. Beispiele find vorhanden, wo die Ausführung einer patentirten Verbesserung in der Anfertigung von Hafen und Desen mehr als 10,000 Dollars Nußen abgeworfen hat, welche dem Erfinder wahrlich nicht zu Gute gekommen wären, wenn seine Erfindung nicht so werthvoll gewesen wäre, um ihm einen riesigen Absaß zu sichern. In mehreren ähnlichen Beispielen führt Mr. Holloway den Beweis durch, wie wenig gerechtfertigt es ist, eine Kleinigkeit auch als unbedeutend anzusehen, und er schließt mit dem Worte Sir David Brewster's, daß jedes Patentgesez auf falschen Grundsägen beruht, welches irgend einem Erfinder Hindernisse in den Weg wirft, statt ihn zu ermuthigen, welches auch die Idee sein mag, die er durch seine Erfindung zu verkörpern versucht.

Mit Rücksicht hierauf macht er auch noch einen Verbesserungsvorschlag für das amerikanische Patentgeseß. Er sagt, es ist bisher von dem Patentoffice der Grundsay befolgt worden, für die Anwendung von etwas Bekanntem zu einem neuen Zwecke ein Patent zu versagen**), und doch muß die Verwendung von etwas Bekanntem zu einem neuen Zwecke als eine Erfindung, als eine neue Idee bezeichnet werden, und verdient schwerlich nicht minder den Patentschuß, wie die Idee, bekannte Zwecke durch neue Hülfsmittel zu erreichen.

In Frankreich, welches von der Bewegung auf dem Ge

Möchten doch diese Thatsachen alle Diejenigen sich wohl anmerken, welche immer der Meinung sind, daß die sogenannten Verbefferungspatente die Klippe sind, an welcher jede auf irgendwie gerechten Gruntsätzen aufgebaute Patentgesetzgebung scheitern müßte. Sie lehren uns gerade, daß viele werthvolle und bewunderte Einrichtungen gerade durch eine beträchtliche Summe aufeinanderfolgender patentirter Erfindungen, von denen eine die andere vervollkommnet, zu der nicht wegzuleugnenden Vollkommenheit gediehen sind, während nach Ansicht Jener die Patente ein Hemmniß für die Entwickelung dieser Vollkommenheit hätten sein müssen.

**) Derselbe Grundsatz scheint auch in Preußen mit aller Consequenz befolgt zu werden.

biete der Patentgefeßgebung am wenigsten berührt worden zu sein scheint, gelten für die Patentertheilung den englischen verwandte Normen. Ein Prüfungsverfahren findet nicht Statt, und wird das Patent auf bloße Anmeldung hin ertheilt, wenn die angemeldete Erfindung nicht bereits vorher irgendwo soweit veröffentlicht ist, daß sie danach ausgeführt werden könnte. Dagegen findet die Veröffentlichung der Patentbeschreibung nicht unmittelbar nach Eintritt des Patentschußes, sondern erst bei Erlegung der zweiten Jahresrate der Patenttare theils im Auszuge, theils nach dem Wortlaute Statt. Die zu erlegenden Kosten betragen für das erste Jahr pp. 40 Thlr., für jedes spätere Jahr nur etwa 27 Thlr. (100 Fres.), wobei zu bemerken ist, daß Patente auf 5, 10 oder 15 Jahre ausgestellt werden.

In Preußen besteht bekanntlich für alle zu patentirenden Erfindungen eine durch die technische Deputation vorzunehmende Prüfung des Patentobjectes in Bezug auf seine Neuheit und Eigenthümlichkeit; und erst wenn diese als makellos anerkannt sind, wird das Patent ertheilt. Dagegen findet keine Art von Veröffentlichung der patentirten Erfindungen Statt; dieselben werden vielmehr als ein amtliches Geheimniß ohne Willen der Erfinder nicht preisgegeben. Man sieht, hier fehlt ein wesentliches Criterium, welches die neueste Zeit als Bedingung der Patentertheilung aufgestellt hat, nämlich die Erwerbung der Erfindung für die Allgemeinheit gegen den dafür zugesicherten und geschüßten temporären alleinigen Nießbrauch der Erfindung.

Was indeß die Kosten der Patentertheilung betrifft, fo sind dieselben niedriger, als in irgend einem Lande, denn ste beschränken sich außer einigen Portis lediglich auf 13 Thlr. Stempelgebühren, welche nicht einmal durch das Patentgeseß, sondern durch das allgemeine Stempelgefeß für Gesuche und amtliche Ausfertigung vorgeschrieben sind. Bei dieser überaus liberalen Praxis ist es demnach zu verwundern, daß in einem Industriestaate wie Preußen doch verhältnißmäßig so wenig Patente genommen werden *); und ist auch von manchen Seiten um dieses Umstandes willen behauptet worden, daß das Bedürfniß für Patente überhaupt kaum noch gefühlt werde, und diese demnach am zweckmäßigsten ganz aufgehoben würden, so lehrt uns doch das Beispiel Amerika's und Englands, daß die große Zahl der dort ertheilten Patente in ganz innigem Zusammenhange mit der rapiden Entwickelung ihrer industriellen Fortschritte steht.

Mehr oder minder nähern sich nun die Patentgesege in anderen Staaten in ihren Grundzügen den hier aufgeführten, in den vier bedeutendsten Industriestaaten geltenden Normen, so daß ein weiteres Eingehen auf diese Specialgeseße nicht mehr nöthig erscheint; nur scheint es wünschenswerth, diesen die vom Vereine deutscher Ingenieure entworfenen Principien für ein allgemeines deutsches Patentgefeß in den Hauptpunkten vergleichend gegenüberzustellen.

Da springt dann zuerst in die Augen, daß nach diesen Principien das reine Anmeldeverfahren, wie es bisher in England bestand, für die Patentirung genügen soll, mit Wegfall

*) Man nimmt vielleicht nicht mit Unrecht an, daß die Geheimhaltung der patentirten Erfindungen zumeist die Schuld daran trägt; es fehlt damit die Anregung zu neuen Ideen.

jeder Vorprüfung in Bezug auf die Neuheit der angeblichen Erfindung, wofern nicht dieselbe innerhalb einer gewissen Frist durch eingelegte Einsprache in Zweifel gestellt ist. Erwägt man dagegen, daß Amerika troß seiner gewiß dem republikanischen Sinne seiner Bewohner zusagenden liberalen Behandlung der Patentgeseggebung sich dieser Vorprüfung auf Neuheit als einer vortrefflichen Einrichtung rühmt, daß auch in England von officieller Seite der Vorschlag zu einer derartigen Vorprüfung als eine wünschenswerthe Modification des bestehenden Patentgeseßes bezeichnet wird, so wird man sich dem Bedenken nicht verschließen können, ob nicht der Verein deutscher Ingenieure bei einer nochmaligen Durchberathung dieses Punktes zu einer anderen Resolution, als der von ihm aufgestellten gelangen sollte. Schreiber dieser Zeilen, welcher bei den betreffenden Beschlüssen des Vereines thätig mitgewirkt hat, muß selbst gestehen, daß ihm früher Manches aus der Ferne in anderem Lichte erschienen ist, als er es beim Näherbetrachten nach fortgesetter und eingehender Beschäftigung mit dem Gegenstande gefunden hat, und räumt ein, in diesem Punkte selbst einigermaßen zweifelhaft geworden zu sein.

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Ein anderer in dieser Beziehung zu bezeichnender Punkt ist die Frage nach den sogenannten Patenttaren. Der Verein hat sich mit der eventuellen Höhe derselben gar nicht befaßt; aber der im Abschnitte VIII gebrauchte Ausdruck Besteuerung der Patente" läßt schließen, daß er eventuell daraus eine Einnahmequelle für den Staat zu machen, gut heißen würde. Auch in diesem Punkte scheint die damit ausgesprochene Ansicht einer Correction fähig zu sein, wenn man den von Holloway ausgesprochenen Grundsag, die Patente nicht zu finanziellen Erfolgen für den Staat auszubeuten, und die Brewster'sche Maxime, jeden Erfinder zu ermuthigen, ihm aber keine Hindernisse in den Weg zu legen, als richtig aner

kennt. Ob nun aber das erwünschte und ersehnte Patentgeseß, wenn sonst die vom Vereine adoptirten Principien als der Kern desselben dereinst angenommen würden, sich demselben pure oder mit den als möglich hingestellten Modificationen auschließt: der Erfolg würde factisch nicht erheblich verschieden sein. Unsere Erfahrungen würden uns bald lehren, ob die in anderen Ländern gewonnenen Erfahrungen auch für uns durchaus gültig sind, oder ob andere Verhältnisse auch andere formelle Einrichtungen erheischen oder zulassen. Die vollkommenste Form würde sich doch erst nach und nach mit Zuhülfenahme unserer eigenen Erfahrungen ergeben. Fest und unwandelbar muß nur der Grundsag stehen: das Recht des Erfinders in gerechter Weise zu wahren!

Zum Schluffe möge hier noch die Bemerkung Play finden, daß auch der im Frühjahre 1867 zu Brieg zusammentretende schlesische Gewerbetag *) die Berathung und Beschlußfassung über eine Petition an das demnächst zusammentretende norddeutsche Parlament um Emanirung eines (wenn nicht für ganz Deutschland, doch wenigstens zuerst für den norddeutschen Bund) allgemein gültigen Patentgeseßes" auf seine Tagesordnung gesezt hat. Die Behandlung des Gegenstandes in dieser Versammlung wird namentlich dazu beitragen, das Interesse dafür auch in Kreisen lebhafter anzuregen, welche leider bisher und zu ihrem eigenen Nachtheile sich zu wenig darum bekümmert haben. Zur sicheren Erreichung des vorgesteckten Endzieles ist aber das Wachhalten der öffentlichen Meinung über diese noch offene Frage eines der besten Anregungsmittel zu ihrer endlichen Erledigung.

Breslau, im October 1866.

C. Kayser.

*) Vereinstag der verbündeten schlesischen Gewerbevereine.

Ein Beitrag zur Frage:

„Ueber die Organisation der deutschen Mittelschulen als Vorbereitungsanstalten der polytechnischen Schulen.“ *

Die Frage über die geeignetsten Vorbildungsanstalten für polytechnische Schulen ist ebenso eine Principien-, wie eine Bedürfnißfrage. Principienfrage ist sie hinsichtlich der dem Zwecke solcher Anstalten entsprechenden specifischen Organisation, und Bedürfnißfrage ist sie für Diejenigen, welche sich einem technischen Berufe widmen wollen. Bisher waren und sind die Provinzial-Gewerbeschulen diejenigen Anstalten, welche ausschließlich den Zweck verfolgen, für die gewerbliche Laufbahn vorzubereiten.

Nachstehende Erhebungen mögen das Material liefern zur Begründung eines sicheren Urtheiles über das Wesen dieser Anstalten, sowie über die Möglichkeit und Nothwendigkeit der Umgestaltung ihres Unterrichtsplanes, entsprechend den Principien der Organisation der polytechnischen Schulen. Die folgenden Mittheilungen sind größtentheils der Chronik der Provinzial-Gewerbeschule zu Halberstadt entnommen, einer der ältesten der Gewerbeschulen des preußischen Staates, welche

am 1. October d. J. 25 Jahre besteht, und aus welcher manch' anerkannt tüchtiger Technifer hervorgegangen ist.

*) Diese Frage wurde hervorgerufen durch die von dem Vereine deutscher Ingenieure in seinen Hauptversammlungen zu Heidelberg und Breslau gepflogenen Berathungen über die Organisation polytechnischer Schulen“; siehe darüber die Broschüren :

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1. Principien der Organisation polytechnischer Schulen. Vortrag, gehalten in der Hauptversammlung des Vereines deutscher Ingenieure zu Heidelberg, von Dr. F. Grashof. Berlin, 1865. Commissionsverlag von Rudolph.Gaertner. Amelang'sche Sortiments-Buchhandlung. (Separatabdruck aus der Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, Bd. VIII, Heft 11 und 12.)

2. Bericht über die in Eisenach stattgefundenen Sitzungen der Commission des Vereines deutscher Ingenieure zur Ausarbeitung eines Gutachtens über die Organisation polytechnischer Schulen. Berlin, 1865. Selbstverlag des Vereines. (Siehe Bd. VIII der Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, S. 591 und 630.)

3. Siehe ferner Bd. IX, S. 703 und 721 derselben Zeitschrift.

Nachweis

der Vorbildung der während 25 Jahren in der Gewerbeschule zu Halberstadt ausgebildeten Zöglinge.

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Aus obiger Tabelle geht hervor, aus welchen verschiedenen Unterrichtsanstalten sich die Halberstädter Gewerbeschule während ihres fünfundzwanzigjährigen Bestehens rekrutirt hat. Der für sie in dieser Beziehung geführte Nachweis auf die übrigen Gewerbeschulen im Staate ausgedehnt, würde ein sehr schäßenswerthes statistisches Material für die Bedürfnißfrage

der technischen Mittelschulen liefern. Mit Hülfe durch den Druck veröffentlichter Schulberichte und durch die gütigen Mittheilungen der Directoren anderer Gewerbeschulen war es möglich, noch nachstehende Zusammenstellungen über die Res frutirung folgender Gewerbeschulen zu machen:

Provinzial-Gewerbeschule zu Görlig.

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das Gymnasium

die Realschule

Vorbereite durch

1852 1853 1854 1855 1856 1857 1858 1859 1860 1861 1862

tie Elementarschule

Brivatunterricht

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2

4

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9 13 11

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9 10

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5

9 8

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16 15 14 21

16

18

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Aus dem Berichte über die Königl. Provinzial-Gewerbeschule zu Görlig von ihrer Gründung im April 1852 bis October 1862 von Ad. Wernicke, ordentlicher Gewerbeschullehrer 2c.

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*) Einer der beiden Primaner war Abiturient der Realschule. Aus den vorstehenden Erhebungen ergeben sich folgende Thatsachen:

Die Provinzial-Gewerbeschulen recrutiren sich nicht allein aus den verschiedenartigsten Unterrichtsanstalten, sondern sogar aus den verschiedenen Classen derselben gleichzeitig.

Dem Uebertritte in die Gewerbeschule nach dem bereits vorausgegangenen theilweisen oder vollständigen Besuche anderer Unterrichtsanstalten können sehr verschiedene Motive zu Grunde liegen: Theils veranlaffen die Unkenntniß und Unentschiedenheit der Eltern hinsichtlich des von ihrem Sohne zu erwählenden Berufes und der dazu geeigneten Vorbildung die Unterbrechung der eingeschlagenen Bildungsrichtung, wenn endlich die Verhältnisse zur Wahl eines bestimmten Berufes drängen; theils ist ein Wechsel der Berufswahl in Folge gereifter Selbstbestimmung und veränderter Lebensanschauung des jungen Mannes die Ursache; theils aber auch können Störungen mancherlei Art in dem bereits eingeschlagenen Bildungsgange für einen bestimmt vorgezeichneten Beruf den Uebertritt in die gewerbliche Laufbahn veranlassen. Naturgemäß erscheint die Erstrebung einer technischen Vorbildung vor dem Eintritte in die gewerbliche Laufbahn, nachdem die allgemeine wissenschaftliche und sittliche Bildung einen befriedigenden Abschluß gefunden haben.

Die Gewerbeschulen sind die geeignetsten Bildungsanstalten für Diejenigen, welche nach Aneignung einer ausreichenden allgemeinen Bildung eine dem gewählten technischen

Berufe entsprechende Vorbildung suchen; sie öffnen sich aber auch Denjenigen, welche, durch Verhältnisse aus anderen Berufsbahnen gedrängt, in der gewerblichen Praxis ihr Lebensziel verfolgen. Dadurch entsprechen die Gewerbeschulen einem täglich wiederkehrenden Volks- und Familienbedürfnisse, und wenn sie dessen ungeachtet beim Publicum bisher nicht die Anerkennung gefunden haben, welche ihnen gebührt, so verschuldet das theils die Unkenntniß über Zweck und Werth dieser Anstalten, theils erklärt es sich durch den Mangel fast aller das Interesse des Publicums gewinnender Privilegien.

Bei der Recrutirung der Gewerbeschulen aus den verschiedenartigsten Anstalten und den verschiedenen Claffen gleichartiger Schulen beginnen jugendliche Kräfte der ungleichartigsten Vorbildung und geistigen, wie körperlichen Reife dieselben Studien und streben dieselben Bildungsziele an.

Hierin liegt einerseits ein ebenso großer pädagogischer Mißgriff, durch die Vertheilung des ganzen Unterrichtsstoffes auf zwei Jahrescurse veranlaßt, wie andererseits dadurch der Unterricht sehr erschwert und ein gleichmäßiger Erfolg in Frage gestellt wird. Dr. Zehme, Director der höheren und niederen Gewerbeschule zu Barmen sagt in dem Jahresberichte dieser Anstalt für das Schuljahr 1865 bis 1866:

„Der Unterricht auf den Provinzial-Gewerbeschulen ist insofern besonders schwierig, als er sich mit höchst verschiedenartig vorgebildeten Zöglingen zu befassen hat. Es kam nicht selten vor, daß von strebsamen Schülern ein und derselben

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