Ausnahmsweise bleibt den Kantonen die Befugnis, Verträge über Gegenstände der Staatswirtschaft, des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei mit dem Auslande abzuschließen; jedoch dürfen dieselben nichts dem Bunde oder den Rechten anderer Kantone Zuwiderlaufendes... Staat und Kirche im Kanton St. Gallen - Page 232de Hans Fehr - 1800 - 480 pagesAffichage du livre entier - À propos de ce livre
| Wilhelm Altmann - 1897 - 588 pages
...namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen. 9. Ausnahmsweise bleibt den Kantonen die Befugnis, Verträge über Gegenstände der Staatswirtschaft,...des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei mit dem Auslande abzuschliessen; jedoch dürfen dieselben nichts dem Bunde oder den Rechten anderer Kantone... | |
| R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...anzusprechen. Art. 8. Bundesverfassung 1848. Bundesverfassung 1874. Art. 9. Ausnahmsweise bleibt den Kantonen die Befugnis, Verträge über Gegenstände der Staatswirtschaft,...des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei mit dem Auslande abzuschließen; jedoch dürfen dieselben nichts dem Bunde oder den Rechten anderer Kantone... | |
| Martin Grunau - 1904 - 72 pages
...Zustimmung zu verfügen. Ein derartiges Recht ist in Art. 9 statuiert: „Ausnahmsweise bleibt den Kantonen die Befugnis, Verträge über Gegenstände der Staatswirtschaft,...des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei mit dem Auslande abzuschliessen; jedoch dürfen dieselben nichts dem Bunde oder den Rechten anderer Kantone... | |
| Walther Burckhardt - 1905 - 932 pages
...namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen. Art. 9. Ausnahmsweise bleibt den Kantonen die Befugnis, Verträge über Gegenstände der Staatswirtschaft,...des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei mit dem Auslande abzuschliessen; jedoch dürfen dieselben nichts dem Bunde oder den Rechten anderer Kantone... | |
| Friedrich Meili - 1906 - 624 pages
...in unmittelbaren Verkehr treten. Der hier zitierte Art. 9 lautet: Ausnahmsweise bleibt den Kantonen die Befugnis, Verträge über Gegenstände der Staatswirtschaft,...des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei mit dem Auslande abzuschliessen ; jedoch dürfen dieselben nichts dem Bunde oder den Rechten anderer Kantone... | |
| Switzerland - 1908 - 70 pages
...namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen. Art. 9. Ausnahmsweise bleibt den Kantonen die Befugnis, Verträge über Gegenstände der Staatswirtschaft,...des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei mit dem Auslande abzuschließen; jedoch dürfen dieselben nichts dem Bunde oder den Rechten anderer Kantone... | |
| Ulrich Lampert - 1918 - 270 pages
...namentlich Zollund Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen. Art. 9. Ausnahmsweise bleibt den Kantonen die Befugnis, Verträge über Gegenstände der Staatswirtschaft,...des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei mit dem Auslande abzuschliessen; jedoch dürfen dieselben nichts dem Bunde oder den Rechten anderer Kantone... | |
| Bardo Fassbender - 2007 - 532 pages
...namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen. Art. 9. Ausnabmsweise bleibt den Kantonen die Befugnis, Verträge über Gegenstände der Staatswirtschaft,...des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei mit dem Auslande abzuschließen; jedoch dürfen dieselben nichts dem Bunde oder den Rechten anderer Kantone... | |
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