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" Anstände aus dem öffentlichen oder Privatrechte, welche über die Bildung oder Trennung von Religionsgenossenschaften entstehen, können auf dem Wege der Beschwerdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. Die Errichtung... "
Staat und Kirche im Kanton St. Gallen - Page 354
de Hans Fehr - 1800 - 480 pages
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Die Religionsfreiheit und die Massnahmen der Kantone und des Bundes gemäss ...

David Streiff - 1895 - 106 pages
...Endlich enthält die BV in Art. 50, Abs. 4 noch eine Bestimmung über das religiöse Vereinsrecht: „Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes." Das Recht, auf die Bistumsverhältnisse innerhalb der Schweiz einen massgebenden Einfluss auszuüben,...
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Archiv für katholisches Kirchenrecht, Volume 76

1896 - 492 pages
...Wiederherstellung aufgehobener Klöster oder religiöser Orden ist unzulässig« (S. 41). §. 50. Absatz 4: »Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes« (S. 42). Der Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche hat so wenig Anspruch auf die Stellung eines...
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Gesetzbuch für den Kanton Appenzell A. Rh: Amtliche Ausg, Volume 1

Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1898 - 462 pages
...dem Wege der Bcschwcrdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. Art. 51. Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliiertcn Gesellschaften dürfen iu keinem Teile der...
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Die Bundesverfassungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12 ...

R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...dem Wege der Beschwerdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. Art. 51. Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften dürfen in keinem Teile der...
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Kommentar der Schweiz. Bundesverfassung vom 29. Mai 1874

Walther Burckhardt - 1905 - 932 pages
...dem Wege der Beschwerdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. I. Geschichte1). Art. 6 der Helvetischen Verfassung vom 12. April 1798 bestimmte: « Die Gewissensfreiheit...
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Die Trennung von Staat und Kirche

Karl Rothenbücher - 1908 - 506 pages
...den katholischen Klerus ergangene Bestimmung trifft auch die Geistlichen der ändern Konfessionen. Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete' unterliegt der Genehmigung des Bundes (Art. 50 Abs. 4). Diese Bestimmung trifft tatsächlich die nationale sog. christ-katholische Kirche...
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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 (mit ...

Switzerland - 1908 - 70 pages
...dem Wege der Beschwerdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. Art. 51. Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften dürfen in keinem Teile der...
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Das schweizerische Bundesstaatsrecht: systematische Darstellung mit dem Text ...

Ulrich Lampert - 1918 - 270 pages
...dem Wege der Beschwerdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. Art. 51. Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften dürfen in keinem Teile der...
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Schweizerisches Staatskirchenrecht: Hauptlinien des Verhältnisses von Staat ...

Dieter Kraus - 1993 - 528 pages
...Wege der Beschwerdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. (4) Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. Art. 53 (1) Die Feststellung und Beurkundung des Zivilstandes ist Sache der bürgerlichen Behörden....
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