Anstände aus dem öffentlichen oder Privatrechte, welche über die Bildung oder Trennung von Religionsgenossenschaften entstehen, können auf dem Wege der Beschwerdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. Die Errichtung... Staat und Kirche im Kanton St. Gallen - Page 354de Hans Fehr - 1800 - 480 pagesAffichage du livre entier - À propos de ce livre
| David Streiff - 1895 - 106 pages
...Endlich enthält die BV in Art. 50, Abs. 4 noch eine Bestimmung über das religiöse Vereinsrecht: „Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes." Das Recht, auf die Bistumsverhältnisse innerhalb der Schweiz einen massgebenden Einfluss auszuüben,... | |
| 1896 - 492 pages
...Wiederherstellung aufgehobener Klöster oder religiöser Orden ist unzulässig« (S. 41). §. 50. Absatz 4: »Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes« (S. 42). Der Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche hat so wenig Anspruch auf die Stellung eines... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1898 - 462 pages
...dem Wege der Bcschwcrdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. Art. 51. Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliiertcn Gesellschaften dürfen iu keinem Teile der... | |
| R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...dem Wege der Beschwerdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. Art. 51. Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften dürfen in keinem Teile der... | |
| Walther Burckhardt - 1905 - 932 pages
...dem Wege der Beschwerdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. I. Geschichte1). Art. 6 der Helvetischen Verfassung vom 12. April 1798 bestimmte: « Die Gewissensfreiheit... | |
| Karl Rothenbücher - 1908 - 506 pages
...den katholischen Klerus ergangene Bestimmung trifft auch die Geistlichen der ändern Konfessionen. Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete' unterliegt der Genehmigung des Bundes (Art. 50 Abs. 4). Diese Bestimmung trifft tatsächlich die nationale sog. christ-katholische Kirche... | |
| Switzerland - 1908 - 70 pages
...dem Wege der Beschwerdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. Art. 51. Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften dürfen in keinem Teile der... | |
| Ulrich Lampert - 1918 - 270 pages
...dem Wege der Beschwerdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. Art. 51. Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften dürfen in keinem Teile der... | |
| Dieter Kraus - 1993 - 528 pages
...Wege der Beschwerdeführung der Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden unterstellt werden. (4) Die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes. Art. 53 (1) Die Feststellung und Beurkundung des Zivilstandes ist Sache der bürgerlichen Behörden.... | |
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