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Der Begriff des Gesezes

im materiellen und formellen Sinne.

Berlin und Leipzig.
Verlag von J. Guttentag
(D. Collin.)

1886.

Der

Begriff des Geseßes

im

materiellen und formellen Sinne.

Von

Dr. jur. Ernst Seligmann.

,,Les lois sont la permanence des choses."

Thiers, De la propriété, I, chap. 2.

Berlin und Leipzig.
Verlag von J. Guttentag
(D. Collin.)

1886.

DEC 6 1911

Wenn auch die Theorie vom materiellen und formellen

Geseze im Allgemeinen anerkannt ist, so bestehen doch über verschiedene Punkte derselben lebhafte Controversen. Die vorliegende Untersuchung wird daher nothwendiger Weise die Ansichten der Schriftsteller, welche die Frage berührt haben, einer eingehenden Prüfung unterziehen müssen. Es wird zu untersuchen sein, inwiefern die Aussprüche hervorragender Gelehrter in das Ganze des Systems passen; es wird ge= boten sein, bald Einzelheiten des Gemäldes weiter auszuführen, bald eine Färbung zu dämpfen oder aber stärker aufzutragen. Es läßt sich dabei naturgemäß nicht vermeiden, gegen Ansichten, die nicht annehmbar erscheinen, Kritik zu üben; für ein solches Beginnen ist es freilich eine Grundbedingung, die Grenzen der Sachlichkeit streng einzuhalten. Die Literatur einer wissenschaftlichen Frage ist nichts Anders als eine große Debatte, die sich längere Zeit hinziehen kann, und in der Jeder, welcher das Wort ergreift, verpflichtet ist, die bereits vorgetragenen wichtigeren Ansichten zu prüfen, und entweder zu billigen oder aber, unter Angabe der Gründe, auch dann zu verwerfen, wenn jene sogar von gewichtiger Seite aufgestellt oder verfochten worden sind. Ich spreche die Hoffnung aus, daß ich die Grenzen der Sachlichkeit, welche durch den

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