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" Der Bund ist zur Gesetzgebung im Gebiete des Strafrechts befugt. Die Organisation der Gerichte, das gerichtliche Verfahren und die Rechtsprechung verbleiben wie bis anhin den Kantonen. "
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 (mit ... - Page 23
de Switzerland - 1908 - 60 pages
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Verhandlungen, Volumes 18 à 21

Schweizerischer Verein für Straf, Gefängnisswesen und Schutzaufsicht - 1893 - 866 pages
...Rechtsprechung selbst verbleibt den Kantonen, mit Vorbehalt der dem Bundesgericht eingeràumten Kompetenzen. Der Bund ist befugt, den Kantonen zur Errichtung von Straf-, Arbeits- und Besserungsanstalten und fiir Verbesserungen im Strafvollzuge Beitrage zu gewàhren. Er ist auch befugt, skh an Einrichtungen...
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RPS, Volume 11

1898 - 534 pages
...Kraft. II. Demgemäss erhält die Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 folgenden Zusatz: « Art. 64b". « Der Bund ist zur Gesetzgebung- im Gebiete des Strafrechts...gerichtliche Verfahren und die Rechtsprechung verbleiben, wie bisanhin, den Kantonen. « Der Bund ist befugt, den Kantonen zur Errichtung von Straf-, Arbeit«- und...
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Amtliche Sammlung der Bundesgeseze und Verordnungen der ..., Volume 16

Switzerland - 1899 - 1128 pages
...Kraft. II. Demgemäß erhält die Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 folgenden Zusatz: „Art. 64b". „Der Bund ist zur Gesetzgebung im Gebiete des Strafrechts...gerichtliche Verfahren und die Rechtsprechung verbleiben, wie bisanhin, den Kantonen. „Der Bund ist befugt, den Kantonen zur Errichtung von Straf-, Arbeits- und...
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RPS, Volume 12

1899 - 476 pages
...Bundesversammlung als Zusatz zur Bundesverfassung den Art. (¡4bt* folgenden Inhaltes angenommen : „Der ünm! ist zur Gesetzgebung im Gebiete des Strafrechts befugt....gerichtliche Verfahren und die Rechtsprechung verbleiben, wie hisanhin, den Kantonen. „Der Bund ist befugt, den Kantonen zur Errichtung von Straf-, Arbeite- und...
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Die strafgesetzgebung der gegenwart in rechtsvergleichender darstellung: bd ...

International Association of Penal Law - 1899 - 568 pages
...Rechtsprechung selbst verbleibt den Kantonen, mit Vorbehalt der dem Bundesgericht eingeräumten Kompetenzen. - - Der Bund ist befugt , den Kantonen zur Errichtung...und Besserungsanstalten und für Verbesserungen im Straf Vollzüge Beiträge zu gewahren. Er ist auch befugt, sich an Einrichtungen zum Schütze gefährdeter...
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Die Arbeit in den Strafanstalten und der Verdienstanteil der Sträflinge

Lutz - 1899 - 192 pages
...Vereinheitlichung gerade des Strafvollzuges nicht inbegriffen ist. Artikel 64 bis ermächtigt nun den Bund, den Kantonen zur Errichtung von Straf-, Arbeits- und...Besserungsanstalten und für Verbesserungen im Strafvollzuge überhaupt Beiträge zu gewähren. Durch diese Unterstützungen wird es den Kantonen möglich werden,...
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Jahrbuch des Unterrichtswesens in der Schweiz

1899 - 1258 pages
...Mai 1874 folgenden Znsatz : „Art. 64b'». Der Bund ist zur Gesetzgebung im Gebiete des Strafrechtä befugt. „Die Organisation der Gerichte, das gerichtliche Verfahren und die Rechtsprechung verbleiben, wie bisanhin, den Kantonen. „Der Bund ist befugt, den Kautonen zur Errichtung von Straf-, Arbeitsund...
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Jahrbuch der Schweizerischen Gesellschaft für Schulgesundheitspflege

1900 - 320 pages
...Strafgesetzgebungsrechtes an den Bund ein ganzes kriminalpolitisches Programm aufstellt, mit den Worten : „Der Bund ist befugt, den Kantonen zur Errichtung...und Besserungsanstalten und für Verbesserungen im Strafvollzug Beiträge zu gewähren. Er ist auch befugt, sich an Einrichtungen zum Schutze verwahrloster...
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Die Kodifikation des schweizerischen Privat- und Strafrechts

Friedrich Meili - 1901 - 132 pages
...Strafrecht ordnen kann. Art. 64bis BV erhielt folgenden Zusatz : Der Bund ist zur Gesetzgebung im Gebiet des Strafrechts befugt. Die Organisation der Gerichte,...gerichtliche Verfahren und die Rechtsprechung verbleiben wie bisanhin den Kantonen. Der Bund ist befugt, den Kantonen zur Errichtung von Straf-, Arbeits- und Besserungsanstalten...
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Schweizerisches Bundesrecht: Staatsrechtliche und ..., Volume 2

Ludwig Rudolf Salis - 1903 - 844 pages
...die Aufnahme eines Art. W.'in die BV (Strafrecht), AS n. F. XVI 888. Art. 64bis(vom 21. Dez. 1898): Der Bund ist zur Gesetzgebung im Gebiete des Strafrechts...Verfahren und die Rechtsprechung verbleiben , wie bisanhin, den Kantonen. Der Bund ist befugt, den Kantonen zur Errichtung von Straf-, Arbeite- und Besserungsanstalten...
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