| 1857 - 730 pages
...Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben, aufKosten der Eidgenossenschaft ü ffenlliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu...das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die näheren Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgeselzgebung vorbehalten." Die Bundesversammlung... | |
| 1857 - 810 pages
...der Eidgenossenschaft ö ffentliche Werke zuerrichten oderdieErric h tungderselbenzuunterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropr ia tion geltend zumachen. Die näheren Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgeselzgebung... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1849 - 582 pages
...bestimmt, daß der Bund das Recht habe, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines großen Theils derselben auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen, und zu diesem Behuf auch die Erpropriation anzuwenden (Art. 21) und mittelbar dadurch allerdings wenigstens... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...Art. 2l. Dem Bunde steht das Recht zu , im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines großen Theiles derselben auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Eruropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgesetzgebung... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...Art. 21. Dem Bunde steht das Recht zu, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bnndesgeselzgebung vorbehalten. Die Bundesversammlung kann die Errichtung öffentlicher Werke untersagen,... | |
| Vögelin - 1859 - 458 pages
...eines großen Theilcs derselben, auf Kosten der Eidsgenossenschaft öffentliche Werke zu errichten odei die Errichtung derselben zu unterstützen, — Zu...geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleibe» der Vundesgesetzgebung vorbehalten. — Di« Nunlesversammlung kann die Errichtung öffentlicher... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...Art. 21. Dem Bunde steht das Recht zu, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgeselzgebung vorbehalten. Die Bundesversammlung kann die Errichtung öffentlicher Werke untersagen,... | |
| 1860 - 734 pages
...Eidgenossenschast oder eines großen Theils derselben, aus Kosten der Eidgenossenschast össentliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch besugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...eines großen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichte» oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu...hierüber bleiben der Bundesgesetzgebung vorbehalten. Tic Bundesversammlung kann die (Errichtung öffentlicher Werte untersagen, welche die militärischen... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 486 pages
...Art 21. Dem Bunde steht das Recht zn, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines großen Theilcs derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Eipropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgesetzgebung... | |
| |