| 1857 - 730 pages
...Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben, aufKosten der Eidgenossenschaft ü ffenlliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu...auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die näheren Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgeselzgebung... | |
| 1857 - 810 pages
...der Eidgenossenschaft ö ffentliche Werke zuerrichten oderdieErric h tungderselbenzuunterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropr ia tion geltend zumachen. Die näheren Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgeselzgebung... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1849 - 582 pages
...bestimmt, daß der Bund das Recht habe, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines großen Theils derselben auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche...errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen, und zu diesem Behuf auch die Erpropriation anzuwenden (Art. 21) und mittelbar dadurch allerdings wenigstens... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...Truppenabtheilungen im eidgenössischen Dienste führen ausschließlich die eidgenössische Fahne. Art. 2l. Dem Bunde steht das Recht zu , im Interesse der Eidgenossenschaft...machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgesetzgebung vorbehalten. Die Bundesversammlung kann die Errichtung öffentlicher Werke untersagen,... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...Fahne. Art. 21. Dem Bunde steht das Recht zu, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft...auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bnndesgeselzgebung... | |
| Vögelin - 1859 - 458 pages
...eines großen Theilcs derselben, auf Kosten der Eidsgenossenschaft öffentliche Werke zu errichten odei die Errichtung derselben zu unterstützen, — Zu...auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleibe» der Vundesgesetzgebung... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...Fahne. Art. 21. Dem Bunde steht das Recht zu, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft...auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgeselzgebung... | |
| 1860 - 734 pages
...Eidgenossenschast oder eines großen Theils derselben, aus Kosten der Eidgenossenschast össentliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch besugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...eines großen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichte» oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu...auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgesetzgebung... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...Truppenabtheilungen im eidgenössischen Dienste führen ausschließlich die eidgenössische Fahne. Art. 21. Dem Bunde steht das Recht zu, im Interesse der Eidgenossenschaft...Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstüzen. Zu diesem Zwete ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation... | |
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