Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland, Volume 76

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Guido Görres, George Phillips, Joseph Edmund Jörg, Franz Binder, Georg von Jochner
In Commission der literarisch-artistischen Anstalt., 1875
 

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Page 945 - Was wir in einem halben Jahre mit den Waffen errungen haben, das mögen wir ein halbes Jahrhundert mit den Waffen schützen, damit es uns nicht wieder entrissen wird. Darüber dürfen wir uns keiner Täuschung hingeben: wir haben seit unseren glücklichen Kriegen an Achtung überall, an Liebe nirgends gewonnen . . . Ich hoffe, wir werden eine Reihe von Jahren nicht nur Frieden halten, sondern auch Frieden gebieten.
Page 292 - Die öffentlichen Schulen sollen von den Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit besucht werden können.
Page 841 - Unterricht zu erteilen und Unterrichtsanstalten zu gründen und zu leiten, steht Jedem frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technische Befähigung den betreffenden Staatsbehörden nachgewiesen hat.
Page 36 - Sitte gewährleistet, und gönnt, unbeirrt durch Abneigung oder Zuneigung, jeder Nation die Wege zur Einheit, jedem Staate die beste Form seiner Gestaltung nach eigener Weise zu finden. Die Tage der Einmischung in das innere Leben anderer Völker werden, so hoffen wir, unter keinem Vorwande und in keiner Form wiederkehren.
Page 503 - Personen; e) das öffentliche Interesse in Bezug auf die Aufnahme und Beherbergung von Fremden...
Page 504 - Die Wohnung ist unverletzlich. Das Eindringen in dieselbe und Haussuchungen, sowie die Beschlagnahme von Briefen und Papieren, sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen gestattet.
Page 505 - Freiheitsberaubung ist nicht vorhanden, wenn eine Person vorläufig ergriffen und festgenommen wird, welche, bei Ausführung einer strafbaren Handlung oder gleich nach derselben betroffen oder verfolgt, die Flucht ergreift oder der »Flucht dringend verdächtig...
Page 504 - Art. 5. Die persönliche Freiheit ist gewährleistet. Die Bedingungen und Formen, unter welchen eine Beschränkung derselben, insbesondere eine Verhaftung zulässig ist, werden durch das Gesetz bestimmt.
Page 841 - Alle öffentlichen und Privat-Unterrichts- und ErziehungsAnstalten stehen unter der Aufsicht vom Staate ernannter Behörden. Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte und Pflichten der Staatsdiener.
Page 509 - Rechtsstaat ist nach iimen gekehrt, er wendet sich an die stillen Tugenden der Menschen, ruft alle sittlichen Energien wach und unterdrückt jede überwuchernde, ausartende Kraft. Der Muth des Kriegers in der Schlacht gilt ihm nicht weniger und nicht mehr als der bürgerliche Muth daheim, als die Ausdauer des mühsamen...

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