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" Militärunterricht und ebenso die Bewaffnung ist Sache des Bundes. Die Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone; die daherigen Kosten werden jedoch den Kantonen vom Bunde nach einer von ihm aufzustellenden... "
Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der Bundesverfassung von ... - Page 5
1876
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Gesetzbuch für den Kanton Appenzell der äussern Rhoden: 1.-4 ..., Volumes 3 à 4

Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...Bekleidung und Ausrüstung nnd die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone; die daherigen Kosten werden jedoch den Kantonen vom Bunde nach einer...Gründe entgegenstehen, sollen die Truppenkörper ans der Mannschaft desselben Kantons gebildet werden. Die Zusammensetzung dieser Trnppcntörper, die...
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Das nordamerikanische bundesstaatsrecht verglichen mit den ..., Volumes 2 à 3

Johann Jakob Rüttimann - 1872 - 724 pages
...Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone ; die daherigen Kosten werden jedoch den Kantonen vom Bunde nach einer...nicht militärische Gründe entgegenstehen, sollen die Truppentörper aus der Mannschaft desselben Kantons gebildet werden. Die Zusammensetzung dieser Truppenkörper,...
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Das Staatsarchiv: Sammlung der officiellen Actenstücke zur ..., Volumes 26 à 27

Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone; die daherigen Kosten" werden jedoch den Kantonen vom Bunde nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. Jezige Bundesverfassung. Revidirte Bundesverfassung. • Bandesgesezgebung weiter entwikelt werden....
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Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde ...

Georg Friedrich Kolb - 1879 - 560 pages
...Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone ; die daherigen Kosten* werden jedoch den Kantonen vom Bunde nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. Im schweizerischen Heere dürfen (ebenso wie im Civildienste) weder Orden getragen, noch von auswärtigen...
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Handbuch des schweizerischen bundesstaatsrechtes, Volume 2

Johann Jakob Blumer - 1880 - 468 pages
...Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone; die daherigen Kosten iverden jedoch den Kantonen vom Bunde nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. Art. 21. Soweit nicht militärische Gründe entgegenstehen, sollen die Truppenkörper aus der Mannschaft desselben...
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Statistik der Neuzeit. Suppl. zum Handbuch der vergleichenden Statistik der ...

Georg Friedrich Kolb - 1883 - 564 pages
...Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone ; die daherigen Kosten werden jedoch den Kantonen vom Bunde nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. Im schweizerischen Heere dürfen (ebenso wie im Civildienste) weder Orden getragen , noch von auswärtigen...
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Ausgewählte Urkunden zur ausserdeutschen Verfassungsgeschichte ..., Volume 1

Wilhelm Altmann - 1897 - 588 pages
...Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone; die daherigen Kosten werden jedoch den Kantonen vom Bunde nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. 21. Soweit nicht militärische Gründe entgegenstehen, sollen die Truppenkörper aus der Mannschaft...
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Gesetzbuch für den Kanton Appenzell A. Rh: Amtliche Ausg, Volume 1

Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1898 - 462 pages
...werden jedoch den Kantonen vom Blinde nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. Art. 21. Soweit nicht militärische Gründe entgegenstehen, sollen...Mannschaft desselben Kantons gebildet werden. Die Zusammcnsezung dieser Truppcnkörper, die Fürsorge für die Erhaltung ihres Bestandes und die Ernennung...
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Löbell's Jahresberichte über die Veränderwesen und ..., Volume 25,Partie 1

1899 - 604 pages
...Ausführung in den Kantonen geschieht geinäss Bundesgesetz durch die kantonalen Behörden. 6. Soweit nicht militärische Gründe entgegenstehen, sollen...der Mannschaft desselben Kantons gebildet werden. Ihre Zusammensetzung, die Fürsorge für die Erhaltung ihres Bestandes und die Ernennung und Beförderung...
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Die Bundesverfassungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12 ...

R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone; die daherigen Kosten werden jedoch den Kantonen vom Bunde nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. Bundesverfassung 1848. L. 5. Alle Truppenabteilungen im eidgenössischen Dienste führen ausschließlich...
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