| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...entschädigt. ». Ständerath. Art. 69. Der Ständerath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone. Ieder Kanton wählt zwei Abgeordnete; in den getheilten...Kantonen jeder Landestheil einen Abgeordneten. Art. 70. Die Mitglieder des Nationalrathes und des Bundesrathes können nicht zugleich Mitglieder des Ständerathes... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...wählt zwei Abgeordnete; in den getheilten Cantonen jeder Landestheil einen Abgeordneten. Art. 70. Die Mitglieder des Nationalrathes und des Bundesrathes...nicht zugleich Mitglieder des Ständerathes sein. Art. 71. Der Ständerath wählt für jede ordentliche oder ausserordentliche Sitzung aus seiner Mitte einen... | |
| Vögelin - 1859 - 458 pages
...L. Ständciath. Art, 69. Der Ständeiath besteht aus vi»undvi»zig Abgeordneten d» Kantone, Ied» Kanton wählt zwei Abgeordnete; in den getheilten...Kantonen jeder Landestheil einen Abgeordneten. Art. 70. Die Mitglieder des Nationalrathes und des Vundesrathes können nicht zugleich Mitglieder des Ständerathes... | |
| Eusèbe Henri A. Gaullieur - 1857 - 686 pages
...Vice-Präsideuten. Die Mitglieder dieses Ruthes erhalten eine Entschädigung aus der eidgenössischen Kasse. Der Stände-Rath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone. Jeder Kanton wählt zwei Deputirte, jeder halte Kanton einen. — Der Stände-Rath wählt aus seiner Mitte, für jede Sitzung,... | |
| 1860 - 734 pages
...Die Mitglieder des Nationalrathes werden aus der Bundeskllfse entschädigt. «. Stand erath. Art. 69. Der Ständerath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone....Kantonen jeder Landestheil einen Abgeordneten. Art. 70. Die Mitglieder des Nationalrathes und des Bundesrathes können nicht zugleich Mitglieder des Ständerathes... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...Die Mitglieder desNationalrathcs werden ans dcrBundcskassc entschädigt. L. Stand er ath. Art. 80. Der Ständerath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone. Jeder Kanton wählt zwei Abgeordnete, in den gctheilten Kantonen jeder Landestheil einen Abgeordneten. Art. 81. Die Mitglieder des Nationalrathes... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 pages
...Die Mitglieder des Nationalrathes werden aus der Vundeskasse entschädigt. L. Ständer»th, Art. 69. Der Ständerath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone....Kantonen jeder Landestheil einen Abgeordneten. Art. 70. Die Mitglieder des Nationalrathes und des Bundesrathes können nicht zugleich Mitglieder des Ständerathes... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...des Nationalrathes werden aus der Vundeskasse entschädigt. L. Itänderath. Alt. 69. D« Ständeiath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone. Jeder Kanton wählt zwei Abgeordnete, in den geseilten Kantonen jeder Landestheil einen Abgeordneten. Alt. 70. Die Mitglied« des Nationaliathes... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1872 - 724 pages
...Die Mitglieder des Nlltionalrathcs werden aus der Vundcskasse entschädigt. L. Ständerath. Art. 80. Der Ständerath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone....Art. 81. Die Mitglieder des Nationalrathes und des Bundesrates können nicht zugleich Mitglieder des Ständerathes sein. Art. 82. Der Ständerath wählt... | |
| Johann Jakob Blumer - 1887 - 672 pages
...Bundesversammlung, den Ständerath, enthält die Bundesverfassung in Art. 80—82 folgende Bestimmungen : Der Ständerath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone....getheilten Kantonen jeder Landestheil einen Abgeordneten. Die Mitglieder des Nationalrathes und des Bundesrathes können nicht zugleich Mitglieder des Ständerathes... | |
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