| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...Postverbindungen dürfen im Ganzen ohne Zustimmung der beteiligten Kantone nicht vermindert werden. 2) Die Tarife werden im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft...gleichen möglichst billigen Grundsätzen bestimmt. 3) Die Unverletzbarkeit des Postgeheimnisses ist gewährleistet. 4) Für Abtretung des Pvstregals leistet... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...Postverbindungen dürfen im Ganzen ohne Zustimmung der betheiligten Cantone nicht vermindert werden. 2) Die Tarife werden im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft...gleichen möglichst billigen Grundsätzen bestimmt. 3) Die Unverletzbarkeit des Postgeheimnisses ist gewährleistet. 4) Für Abtretung des Postregals leistet... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...Postverbindungen dürfen im Ganzen ohne Zustimmung der betheiligten Cantone nicht vermindert werden. 2) Die Tarife werden im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft...gleichen möglichst billigen Grundsätzen bestimmt. 3) Die Unverletzbarkeit des Postgeheimnisses ist gewährleistet. 4) Für Abtretung des Postregals leistet... | |
| 1860 - 734 pages
...Postvcrbindungen dürfen im Ganzen ohne Zustimmung der betheiligten Kantone nicht vermindert werden. 2) Die Tarife werden im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft...gleichen möglichst billigen Grundsätzen bestimmt. 3) Die Unverletzbarkeit des Postgeheimnisses ist gewährleistet. 4) Für Abtretung des Postregals leistet... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 pages
...Postverbindungen dürfen im Ganzen ohne Zustimmung der betheiligten Kantone nicht vermindert werden. 2) Die Tarife werden im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft...gleichen möglichst billigen Grundsätzen bestimmt. 3) Die Unverletzbarkeit des Postgeheimnisses ist gewährleistet. 446 ») Die Kantone erhalten jährlich... | |
| Max Wirth - 1871 - 826 pages
...Verbindungen dürfen im Ganzen ohne Zu„stimmung der betheiligten Kantone nicht vermindert werden. 2. „Die Tarife werden im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft...glei„chen möglichst billigen Grundsätzen bestimmt. 8. „Die Unverletzbarkeit des Postgeheimnisses ist gewährleistet. 4. „Für Abtretung des Postregals... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...„Art. 33. „Das Post- und Telegraphcnwesen im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft ist Vunbessache. „Der Ertrag der Post- und Telegraphenverwaltung fällt in die eidgenössische Kasse. „Die Tarife weiden im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft nach den gleichen möglichst billigen Grundsäzen bestimmt.... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1872 - 724 pages
...treffen. Art. 36. Das Post- und Telegraphenwesen im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft ist Bundessache. Der Ertrag der Post- und Telegraphenverwaltung fällt...der Eidgenossenschaft nach den gleichen, möglichst billige» Grundsähen bestimmt. Die Unuerlehlichkcit des Post- und Telcgraphcngcheimnisscs ist gewähr... | |
| 1872 - 744 pages
...4ö49. Genossenschaft ist Buudessache. Der Ertrag der Post- und Telegraphenverwal5. M4n 1872. tuug fällt in die eidgenössische Kasse. | Die Tarife...gleichen, möglichst billigen Grundsätzen bestimmt. j Die Unverletzlichkeit des Post- und Telegraphengcheimnisses ist gewährleistet. * xArt. 35. — Bei... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...Art. 36. Das Post- und Telegraphenwesen ' im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft ist Bundessache. Der Ertrag der Post- und Telegraphenverwaltung fällt...Eidgenossenschaft nach den gleichen, möglichst billigen Grundsäzen bestimmt. Nr. 5177. Schweiz. 31. Jan. 1874. Nr. 5177. Jezige Bundesverfassung. Schweiz.... | |
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