| Baden (Germany) - 1860 - 624 Seiten
...Stellung der vereinigten evangelischprotestantisch en und der römisch-tatholischen Kirche. §. 7. Die vereinigte evangelisch-protestantische und die...Verkehr mit den kirchlichen Obern ist ungehindert. §. 8Die Kirchenämter werden durch die Kirchen selbst verliehen, unbeschadet der ans öffentlichen... | |
| Ferdinand Walter - 1862 - 628 Seiten
...evangelisch-protestantischen und der römischkatholischen Kirche. §. 7. Die vereinigte evangelisch - protestantische und die römisch-katholische Kirche ordnen und verwalten...Verkehr mit den kirchlichen Obern ist ungehindert. §. 8. Die Kirchenämter werden durch die Kirchen selbst verliehen, unbeschadet der auf öffentlichen... | |
| dr. ernst freiherrn h vering - 1867 - 984 Seiten
...Rechten zu beeinträchtigen. 1) nach der Regierungsvorlage. Art. 4. Die evangelische nnd die katholische Kirche ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten frei...und selbstständig. Der Verkehr mit den kirchlichen Oberen ist ungehindert. Art. 5. Die Kirchenämter werden durch die Kirchen selbst verliehen, unbeschadet... | |
| 1867 - 520 Seiten
...Rechten zu beeinträchtigen. 1) nach der Regierungsvorlage. Art. 4. Die evangelische nnd die katholische Kirche ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten frei...und selbstständig. Der Verkehr mit den kirchlichen Oheren ist ungehindert. Art. 5. Die Kirchenämter werden durch die Kirchen selbst verliehen, unbeschadet... | |
| 1872 - 744 Seiten
...römisch-katholischen Kirche. || §. 7. Die vereinigte evangelisch - protestantische und die römisch - katholische Kirche ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten frei...Verkehr mit den kirchlichen Obern ist ungehindert. |[ §. 8. Die Kirchenämter werden durch die Kirchen selbst verliehen, unbeschadet der auf öffentlichen... | |
| unter mitwirkung - 1873 - 776 Seiten
...1860., die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, im §. 7. : «Die vereinigte evangelisch-protestantische und die...und selbstständig. Der Verkehr mit den kirchlichen Oberen ist ungehindert.» Es ist völlig unverständlich, wie die beinahe wörtlich übereinstimmenden... | |
| 1876 - 810 Seiten
...Stellung der vereinigten evangelisch-protestantischen und dei römisch-katholischen Kirche, ß 7. Tie vereinigte evangelisch-protestantische und die römisch-katholische...ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten frei und selbständig. Ter Verkehr mit den kirchlichen Obern iß ungehindert. 8 8. Tie Kirchennmter werden durch... | |
| Ulrich Stutz - 1909 - 280 Seiten
...KremerAuenrode, I, S. 319 = Staatsarchiv, XXXII, Nr. 4836; Heiner, Gesetze, S. 4 f.; Schneider, S. 337 f.): „Die vereinigte evangelisch-protestantische und...ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten frei und selbständig. Der Verkehr mit den kirchlichen Obern ist ungehindert," und „Die Kirchen sind befugt,... | |
| 1909 - 658 Seiten
...Bestätigung erhalten sollten 8U. Der § l des KG. erhält seine Beleuchtung durch § 7 des Gesetzes: Die vereinigte evangelisch-protestantische und die...ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten frei und selbständig. Hierin liegt die Anerkennung des Vorhandenseins und der Daseinsberechtigung einer kirchlichen... | |
| Karl Bachem - 1927 - 462 Seiten
...Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staat"1. In seinem § 7 sprach es den Grundsatz aus: „Die vereinigte evangelisch-protestantische und...ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten frei und selbständig. Der Verkehr mit den kirchlichen Obern ist ungehindert." § 8 lautete: „Die Kirchenämter... | |
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