Der Fortbestand der Klöster und Capitel, und die Sicherheit ihres Eigenthums, so weit es von den Cantons-Regierungen abhängt, sind gewährleistet; ihr Vermögen ist gleich anderm Privatgut den Steuern und Abgaben unterworfen. Kurze Erdbeschreibung der Schweiz: zum Gebrauche der Jugend - Seite 22 von Koerner - 1817 - 418 Seiten Vollansicht -
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