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Ausgewählte Urkunden

zur Erläuterung

der Verfassungsgeschichte Deutschlands
im Mittelalter.

Zum Handgebrauch für Juristen und Historiker.

Herausgegeben von

Wilh. Altmann und Ernst Bernheim.

Dritte vermehrte und verbesserte Auflage.

Mit Hinzufügung eines chronologisch geordneten Verzeichnisses
der Urkunden am Schlusse.

Berlin.

Weidmannsche Buchhandlung.

1904.

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1905

Vorwort.

Die freundliche Aufnahme unserer zuerst 1891 erschienenen und jetzt zum dritten Male mit vielfachen Verbesserungen aufgelegten Urkundensammlung zeigt, dass das Buch dem praktischen Bedürfnis, aus dem es hervorgegangen ist und dem es dienen will, entspricht. Es soll eine handliche Zusammenstellung der für die allgemeine Verfassungsgeschichte Deutschlands im Mittelalter wichtigsten und bezeichnendsten Urkunden sein und bietet daher, bei der Spärlichkeit organischer Reichsgesetze dieser Zeit, namentlich auch typische Beispiele zur Charakterisierung und Erläuterung der verfassungsgeschichtlichen Institutionen. Die hierdurch bedingte Auswahl muss unvermeidlich einen mehr oder weniger subjektiven Charakter tragen; wir haben dem praktischen Zwecke gemäss die Gebiete und selbst einzelne Urkunden, denen das Interesse der Forschung augenblicklich besonders zugewandt ist, speziell berücksichtigt, ohne jedoch unseren Hauptgesichtspunkt, die allgemeine Verfassungsgeschichte des Reiches, aus den Augen zu verlieren. Eine allseitige Illustration der Territorial- und Städteverfassung zu geben liegt auch jetzt noch ausserhalb unseres Planes, weil das die Sammlung bis zur Unbrauchbarkeit für den vorgezeichneten Zweck anschwellen lassen müsste. Allerdings hat G. von Below in einer Besprechung der ersten Auflage (Mittheilungen des Instituts f. österreichische Geschichtsforschung Bd. 13, 1892, S. 635 f.) eines der grossen Worte, die er in seinen Rezensionen gerne äussert, gelassen ausgesprochen ,,die Raumfrage dürfe natürlich bei keinem Buche das Entscheidende sein", wir meinen aber und jeder Kenner des Buchwesens wird uns darin beistimmen, dass der Umfang und der dadurch bedingte Preis ceteris paribus das Entscheidende für ein Buch ist, das, wie das unsere, nicht der Spezialforschung, sondern dem Unterricht, namentlich dem akademischen Seminarunterricht, und der Orientierung in weiteren Kreisen dienen soll. Die Sammlung ,,Ausgewählte Urkunden zur deutschen Verfassungsgeschichte", welche G. v. Below und F. Keutgen neuerdings herausgeben, wird wegen ihres Umfanges z. B. nicht in den Händen aller Teilnehmer an Seminarübungen sein können: hat doch schon der bisher erschienene Band

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