Sammlung der Civil- & Civilprozessgesetze des Kantons Bern: mit Beifügung aller Einschlagenden Gesetze und Abänderungen, Volume 2

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Verlag von W. Goepper, 1892
 

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Akten allfälligen amtlichen Amts Amtsbezirke Amtsgerichte Amtsnotar Amtsschreiber Appellations Arrest Artikel Aufsichtsbehörde Ausfertigung Beamten Begehren Behörde Beklagten Beschwerde besondere Bestimmungen Betrag betreffend Betreibung Betreibungsamt Betreibungskreis Beurtheilung Beweis Beweisentscheid Beweisführer Beweismittel bezahlen Bezirks Bundesgesetz Burgergemeinde daherigen Dekret E.G. Art Einreden Einschreibung Einwohnergemeinde Entscheid Erklärung erst Fällen findet Forderung Franken Friedensrichter Frist Gebühren Gegner Gemeinde Gemeinschuldners Gericht Gerichtspräsidenten Gerichtsschreiber Gerichtsschreibereien Gesetz Gesuch Gläubiger Gläubigerversammlung Grossen Rathes Grund Güterverzeichnisse kantonalen Kantons Kassations Kassationshof keit Klage Konkurs Konkursamt Konkursverwaltung Kosten Kreis Ladung liche Liegenschaften März Mitglieder Mittheilung mündlich Nachlassvertrag Notar nöthigen Obergericht Obligationenrechts öffentlichen ordentlichen Partei Parteivorträge Personen Pfändung Präsident Protokoll Prozess Recht Rechtsöffnung Rechtsstreit Rechtsvorschlag Regierungsrath Regierungsstatthalter Richter Sache sämmtliche Säumniss Schuldbetreibung Schuldner sofern soll sowie Staates Streit Streitgenossen Streitigkeiten Streitsachen Streitverkünder Tarif Termin Thatsachen Theil Titel Urkunden Urtheil Verfahren Verhandlung Verlustschein Vermögensstücke Vertrag verurtheilt Verwerthung Vorschriften Wechselprozess Weibel Werth Widerklage Zahlungsbefehls zehn Tagen Zeugen Ziff zulässig Zustellung

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Page 329 - Bundesrat ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 30 - Frist endigt mit Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, an welchem die Frist begonnen hat. Fehlt dieser Tag in dem letzten Monat, so endigt die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
Page 246 - Theil desselben befindet, angehoben werden. Für grundversicherte Forderungen findet die Betreibung nur da statt, wo das verpfändete Grundstück liegt. Wenn die Betreibung sich auf mehrere, in verschiedenen Betreibungskreisen gelegene Grundstücke bezieht, ist dieselbe in demjenigen Kreise zu führen, in welchem der werthvollste Theil der Grundstücke sich befindet. Art. 52. Ist für eine Forderung Arrest gelegt J), so wird die Betreibung da angehoben, wo sich der Arrestgegenstand befindet.
Page 291 - Vortheil zuzuwenden. 215. Forderungen aus Bürgschaften des Gemeinschuldners können im Konkurse geltend gemacht werden, auch wenn sie noch nicht fällig sind. Die Konkursmasse tritt für den von ihr bezahlten Betrag in die Rechte des Gläubigers gegenüber dem Hauptschuldner und den Mitbürgen ein (0. 504). Wenn jedoch auch über den Hauptschuldner oder einen Mitbürgen der Konkurs eröffnet wird, so finden die Artikel 216 und 217 Anwendung. 216. Wenn über mehrere Mitverpflichtete gleichzeitig...
Page 260 - Art. 98. Geld, Banknoten, Inhaberpapiere, Wechsel und andere indossable Papiere, Gold- und Silbersachen und andere Kostbarkeiten werden vom Betreibungsamte in Verwahrung genommen. Andere bewegliche Sachen können einstweilen in den Händen des Schuldners oder eines dritten Besitzers gelassen werden gegen die Verpflichtung, dieselben jederzeit zur Verfügung zu halten. Wenn indessen der Gläubiger es verlangt oder der Betreibungsbeamte es für angemessen erachtet, sind auch diese Sachen in amtliche...
Page 300 - Gläubigerversammlung beschlußfähig, so erstattet ihr das Konkursamt Bericht über die Aufnahme des Inventars und den Bestand der Masse. Die Versammlung entscheidet, ob sie das Konkursamt oder eine oder mehrere von ihr zu wählende Personen als Konkursverwaltung einsetzen wolle. Im einen wie im ändern Falle kann die Versammlung aus ihrer Mitte einen...
Page 314 - Konkursgläubiger. 286. Anfechtbar sind mit Ausnahme gebräuchlicher Gelegenheitsgeschenke alle Schenkungen und unentgeltlichen Verfügungen, welche vom Schuldner innerhalb der letzten sechs Monate vor der Pfändung oder Konkurseröffnung vorgenommen worden sind. Den Schenkungen sind gleichgestellt: 1) Rechtsgeschäfte, bei denen der Schuldner eine Gegenleistung angenommen hat, die zu seiner eigenen Leistung in einem Mißverhältnisse steht.
Page 316 - Nachlassvertrages einzureichen, unter Beilegung einer Bilanz, aus welcher seine Vermögenslage ersichtlich ist, sowie eines Verzeichnisses seiner Geschäftsbücher, wenn er zur Führung von solchen verpflichtet ist (0. 877). Auf das Begehren kann nur dann eingetreten werden, wenn die Mehrheit der Gläubiger dem Entwurfe unterschriftlich zustimmt und zugleich die auf diese Mehrheit entfallende Forderungssumme die Hälfte des Gesammtbetrages der Forderungen übersteigt. Die pfand versicherten und privilegirten...
Page 62 - Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht.
Page 245 - Letzteren zu führen und es sind diesem die Betreibungsurkunden zuzustellen. Ist der gesetzliche Vertreter noch nicht ernannt, so erfolgt die Betreibung am Amtssitze derjenigen Behörde, welcher die Ernennung oder die einstweilige Sorge für die Vermögensverhältnisse des Schuldners obliegt *), und es sind ihr die Betreibungsurkunden zuzustellen.

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