Ehe, Mutterrecht, Vaterrecht, in kulturgeschichtlicher entwickelung und in ihrer Bedeutung für die GegenwartJ.C. Hinrichs, 1906 - 16 Seiten |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 6 - Wort vernimm: Nicht ist die Mutter ihres Kindes Zeugerin, Sie hegt und trägt das auferweckte Leben nur; Es zeugt der Vater, aber sie bewahrt das Pfand, Dem Freund die Freundin, wenn ein Gott es nicht verletzt.
Seite 7 - Vorschriften nichts anderes ergibt, kraft der elterlichen Gewalt das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen; die Sorge für die Person und das Vermögen umfaßt die Vertretung des Kindes.
Seite 9 - Unternehmen ihre 20 bis 30 Mille braucht, sondern sie gibt sich demjenigen, dessen Herz und Sinne den ihrigen entgegenjauchzen, — vielleicht unterm glitzernden Sternenzelt, vielleicht im holden Waldesversteck, durch das spielende Sonnenlichter huschen. Und ihr Kind, das in Licht und Luft und Liebe empfangene, das hält sie jauchzend und lachend dem Herrgott entgegen, nicht als fündige, gefallene Mutter, fondern in der strahlenden Schöpferwonne ihres jungen, gesegneten Leibes.
Seite 11 - Mann unzufrieden, so zwingt ihn, bei frei eingerichteten Eheverhältnissen, nichts im Hause wohnen zu bleiben.
Seite 4 - Mann ist der Herr des Kindes wie der Eigentümer der Kuh Eigentümer des Kalbes wird".