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Relative Genauigkeit hinsichtlich der Jahrzahlen und Angaben sollte doch bei Geschichtslehrbüchern mit mehr Auflagen zu erreichen sein, wenn auch das Wesen der Geschichte nicht auf Einzelheiten beruht. Sollte diesem Mangel an Genauigkeit nicht einigermafsen gesteuert werden können, wenn die Rezensenten in Fachzeitschriften gerade diesem Punkt schonungslose Aufmerksamkeit zuwendeten? Solch allgemeine Gesichtspunkte haben nich bestimmt, eine sonst fleifsige und tüchtige Arbeit eingehender zu untersuchen und ungebührlich viel Raum hiefür in Anspruch zu nehmen.

Störend wirken vor allem mehrfache Differenzen besonders zwischen den Angaben in der angefügten chronologischen Übersicht p. 260 ff. und dem Text des Buches, obgleich ich es sonst nur billigen kann, dafs die Übersicht sehr knapp gehalten ist.

P. 260: 536-555 Krieg gegen die Ostgoten, dagegen p. 37 u. 59: 535-554; p. 261 Sieg bei Vouglé, dagegen p. 26 Anm. nicht bei Vouglé“ u. pp. 35, 42 „bei Voullon“; / p. 50 Anm. 2 „Pipins Erhebung zum Frankenkönig 751, nicht 752“, gleichwohl steht 752 pp. 47, 69, 261 zweimal, 264; / pp. 70, 72 Sachsenkriege Karls des Grofsen 772-804, aber p. 261: 803 (Assmanns Abrifs ed. IX Meyer „das Land wurde ohne förmlichen Frieden zur Unterwerfung gebracht bis 804", also Anm. 1 p. 72 zu tilgen); / p. 74 Avarenkriege 791--96, hingegen p. 261: 790-99, nach Riezler ganz beendet erst 800; p. 87 Konrad I. v. 911, falsch p. 262: 912; p. 104 Aversa deutsches Lehen 1038, wogegen fälschlich p. 111, worauf verwiesen, die Zahl 1027 (cf. H. Leo, Geschichte v. Italien I, 412); p. 125 Ethelwolf † 858, aber p. 127: 857; pp. 130, 131 Constantin bis 959, dagegen Romanus v. 950, wo 959 zu lesen (ob 913? ich finde 911); p. 224 Hussitenkriege bis 1437, richtig p. 264: 1436; p. 225 Baseler Konzil bis 1439, schon von Markh. korrigiert in 1449, wie p. 228 u. 264 steht; p. 238 Eroberung Neapels durch die Spanier 1505 (H. Leo 1504), falsch p. 254: 1512; p. 243 Aufhebung des Templerordens 1313, dagegen p. 140 u. 264: 1312; p. 255 Jagiellonen in Polen s. 1382, richtig p. 265; 1386; / p. 265 zweimal falsch 1339 st. 1399 (p. 250) Haus Anjou, Lancaster, ebenso p. 265 unrichtig 1459 als Beginn des Krieges der roten und weissen Rose, während p. 250 richtig 1455.

Die genealogischen Tafeln, 13 an Zahl man vermifst freilich noch einige, z. B. das Haus Luxemburg, Habsburg etc. weisen verhältnismäfsig wenig Unrichtigkeiten auf. Die Todesjahre von Karls des Grofsen Söhnen, Karl und Pipin, p. 82 sind zu vertauschen (cf. Einhardi annales) auch p. 81 lies Pipin 810; p. 102 König Konrad von Burgund gest. 993 (nicht 933); Odo v. Champagne ist nicht Sohn, sondern Schwiegersohn Konrads, Gemahl von K.s Tochter Bertha; Hermann IV. von Schwaben stammt auch aus 2. Ehe; p. 143 Roger I. von Sicilien gest. 1101 (nicht 1111), Wilhelm I. gest. 1166 (nicht 1183); / p. 145 Todesjahre von Manfred und Enzio sind zu vertauschen; / p. 257 Karl Martell König von Ungarn starb nach Pölitz, österr. Geschichte herausgegeben von Ott. Lorenz (1877) 1295, nach Weber 1296 (Stein 1301); Karl von Calabrien starb nicht 1398, sondern 1328 (H. Leo).

Nun zu Einzelheiten! Die Lesart barritus p. 9 finde ich nirgends, Tücking, Halm, Schweizer-Sidler „barditus“, codd. baritus; p. 39 Theodolinde ist bayrische" Prinzessin cf. Riezler, Geschichte Baierns I, 73 Anm. ;/ p. 35 nach Theodorichs Ansicht sind die germanischen Stämme berufen, verschiedene selbständige Staaten zu gründen, während p. 41 gesagt wird: Dietrich von Bern hatte eine Einigung der verschiedenen Stämme herzustellen gesucht;" / p. 57 Emmeran nach Riezler ermordet 715 (St. 652); / p. 73 warum Thassilo (Riezler Tass.") zum Tod verurteilt wurde, ist

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nicht ersichtlich (wegen Harisliz vom Jahre 763!); ob Bayern von Karl dem Grofsen in mehrere Grafschaften eingeteilt wurde? p. 81 ob man die Welfen ein altes,bayrisches" Fürstenhaus nennen darf? p. 84 dafs Lothringen nach Lothar I. benannt sei, ist unwahrscheinlich, doch nach Lothar II.; p. 86 Rudolf von Hochburgund ein Enkel Ludwigs d. Fr.? Luitpold 900 Herzog" der Bayern? p. 143 Lothar der Sachse starb im Dorfe Breitenwang (St. in einem bayrischen Städtchen"); / p. 146 Leopold Oktober 1141 (St. 1140); Heinrich, erst bei sehr späten" Schriftstellern Jasomirgott genannt, erhielt Bayern 1143 (also „jetzt“?); / p. 155 Anm. statt manches andern wäre auch hier auf Riezler, Geschichte Baierns I p. 710 sq., zu verweisen, wie überhaupt Riezler benutzt werden mufste; p. 157 das ganze Land ob der Enns bis Passau kam 1156 keineswegs an Österreich, nur der gröfsere Teil, denn Grafschaft Schärding etc., das sog. Innviertel, blieb bayrisch, cf. Riezler I, 663; die Unechtheit des Österr. Privilegium maius ist erwiesen, cf. Schulte, deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte ed. IV, p. 155. Riezler, Pölitz-Lorenz, österr. Geschichte; / p. 205 betr. Thüringen-Meifsen hätte jedenfalls Wegele Berücksichtigung verdient, nachdem Adolf Meifsen und Österland als 1291 erledigte Reichslehen einziehen wollte (Albr. Degener besafs ja Meifsen nicht), cf. allgemeine deutsche Biographie, herausgegeben von der histor. Kommission sub Adolf, Albrecht; p. 206 Göllheim unweit Worms? p. 212,nähere Erbansprüche der Pfälzer auf Niederbayern"? Ludwigs Ansprüche waren nach Riezler nicht schlechter als die der Pfälzer, übrigens ist die Sache keineswegs so klar; undeutlich Holland erhielt Ludwig als Erbe seiner Gemahlin"; Tirol hat Ludwig erworben, es blieb nicht beim blofsen Versuch; dafs es schon zum Kampf kommen sollte zwischen Ludwig und dem erwählten Gegenkönig Karl von Mähren, mufste gesagt werden, ebenso Ludwigs plötzlicher Tod p. 213; p. 214 Karls Thätigkeit für Deutschland beschränkte sich" auf Erlassung der goldenen Bulle, doch zu verächtlich; p. 215 steht noch der von Markh. beanstandete Satz „a u fs er seinen Erbländern Böhmen und Oberlausitz gewann Karl durch Heirat Oberpfalz etc.", richtiger „zu s. Erbländ. g. K. die Lehensherrschaft über Schlesien und durch Kauf vorübergehend einen Teil der Oberpfalz (bis 1373)"; / p. 226 Friedrich III. ist Enkel, nicht Urenkel, des 1386 gefallenen Leopold; das klein Gedruckte zu § 91, 1 ist ganz verworren, die ersten drei Zeilen mindest stehen an ganz falscher Stelle, weil an Ladislaus' Tod 1457 anknüpfend, während darauf an 1437 angeknüpft ist; p. 227 Wladyslaw III., gefallen 1444, Schwestersohn Albrechts II.? Ich finde ihn als Gemahl von Albr.s Witwe, Sohn der Sophie von Kiew; Tirol erst 1496 an Maximilian beim Tode Sigmunds (nicht an Friedrich III.); p. 230 der Satz das Herzogtum Burgund, aus dem eigentlichen Burgund und der Freigrafschaft bestehend" ist in dieser Fassung nicht zu billigen, es widersteitet dem auch p. 231 Bourgogne als französisches Lehen", vielleicht: „Das französische Lehensherzogtum Bourgogne hatte sich um die (deutsche) Franche Comté etc. vergröfsert“ (st. „vermehrt“); Holland, Seeland etc., auch Luxemburg hätten erwähnt werden müssen; p. 233 die schon von Markh. bemängelte Stimmenzahl 500 ist noch zu lesen, ebenso p. 234 der Ausdruck „Tyrannis“ von den italienischen Verhältnissen, ebenso p. 235 die Zahl 1431 bei Genua (lies: 1421-36), ferner bei Cosimo v. Medici 1428-61 (lies: 1429-64), ferner p. 239, 4 st. Heinrich VII. 1. VIII., st. Franz Sforza 1. Max Sf. Doch genug davon!

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Störende Druckfehler p. 144 zweimal von Lothar dem Sachsen 1026 und 1034, p. 145 Friedrich II. † 1150, p. 258 Albrecht II. † 1337, p. 263 vierte Periode von 1373 (lies: 1273), p. 263 Heinrich VI. † 1090,

p. 265 Jagiellonen bis 1472. Orthographische u. a. Versehen: p. 2 Ideeen, p. 7 Völkerstämme, p. 8 Ehebündnifs, p. 40 „aus Mangel aus (1. „an“) innerer Haltbarkeit“, p. 229 Wladislaw, sonst immer Wladysl. etc.

Auf Literaturangaben, besonders Heranziehung der Schulprogramme, ist ziemliche Sorgfalt verwendet, doch sollten die neuern Auflagen citiert sein; p. 3 G. Webers Weltgeschichte fehlt, neben Spruners Schulatlas (10. Aufl. 1880) fehlt der von K. Wolff, p. 5 von Phillips d. Reichsund Rechtsgeschichte erschien 1859 die 4. Auflage, auch hätte ein neueres Kompendium der Reichs- und Rechtsgeschichte angeführt werden sollen, z. B. von Schulte, ed. IV. 1876, bei Benützung eines solchen würde Stein sicherlich an manchen Stellen anderer Ansicht geworden sein. Ein nicht zu unterschätzendes, aber, wie es scheint, wenig bekanntes und benütztes Hilfsmittel ist auch die allgemeine deutsche Biographie, herausgegeben durch die histor. Kommission bei der K. Akad. d. W. in München, 1875 sqq.

Der Stil ist, wie in den meisten Schulbüchern, noch verbesserungsbedürftig, an manchen Stellen scheint mir Kürzung geboten. Unstatthaft ist die Bezugnahme auf den Titel, wie p. 162 von Heinrich VI., p. 213 von Karl IV etc. Sonst erwähne ich: p. 6 germanische Hauptstämme, unter denen die Geschichte keine wesentlich unterscheidenden Merkmale aufweist", p. 7 sie wohnten in vielfach wechselnden Sitzen", p. 20 von den Sachsen, p. 63 epileptische Zufälle", p. 65 „auf göttliche Erlaubnis hatte er eilf Weiber"; p. 107 der ganze Abschnitt b ist schlecht stilisiert; „das Umsichgreifen benachbarter Adelsgeschlechter"; p. 211 „unter der Bedingung, dafs er . . zurückstellen würde"; der von M. beanstandete ungeschickte Satz p. 247 „Obwohl in England vormundschaftliche Regierung eintrat, so machten doch die Engländer in Frankreich Fortschritte" ist noch nicht beseitigt, ebensowenig als p. 250 der unverständliche Satz „da er seinen Einflufs durch die Königin zu verlieren fürchtete" etc. etc.

Es ist Zeit, dafs ich schliefse. Ich füge nur den Wunsch bei, dafs der I. u. III. Band von dem Vorwurfe der Ungenauigkeit weniger getroffen werden mögen. Möge der Verfasser keine Mühe scheuen, das Buch im einzelnen zu vervollkommnen, um so ein allseitig zu empfehlendes Schulbuch zu liefern! - Die Ausstattung des Buches sei besonders hervorgehoben! Straubing. H. Liebl.

Drei Bayerische Traditionsbücher aus dem XII. Jahrhundert. Herausgegeben von H. Petz, Dr. H. Grauert, J. Mayerhofer. München 1880. M. Kellerer. XXX und 208 S. 4o. 12 M

Diese S. M. König Ludwig II. gewidmete Festschrift zum 700 jähr. Jubiläum der Wittelsbacher Thronbesteigung" nimmt unter den zu gleicher Zeit und in gleicher Absicht erschienenen Werken eine hervorragende Stelle ein. Sie enthält unter I S. 1-44 den zuerst in den Mon. Boic. VII. 403503 i. J. 1766 abgedruckten, in politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung höchst wichtigen Cod. Falkensteinensis; unter II S. 45 — 85 den Cod. Traditionum Garzensis, zuerst 1763 in den M. B. I. 11-56 erschienen; unter III S. 87-152 den Cod. Traditionum Augiensium, ebenfalls 1763 M. B. I. 129-214 publiziert. Daran reihen sich S. 153–168 einige verwandte Urkunden, ebenfalls aus dem K. Reichsarchiv, ferner ein Exkurs über porzehent, barschalken und bargilden,; S. 169-208 ein Orts- und Personennamenregister und zum Schlufs eine durch Nachträge bereicherte Geschlechtstafel der Grafen von Neuburg und Falkenstein aus dem Catalogus religiosorum Weyarensium. An der Spitze des Werkes steht eine von

grofser Sachkenntnis zeugende Einleitung, in welcher die Hauptresultate besonders in bezug auf den Cod. Falk. dargelegt werden.

Die Entstehungszeit der cod. I, II, III ist das Jahrhundert, in dem die Wittelsbacher zur herzogl. Würde in Bayern gelangten. II ist im Kloster Gars, III im Kloster Au am Inn geschrieben worden. Zweck derselben war, die erworbenen Rechte und Schenkungen, die nach dem alten Gesetzbuch schriftlich beurkundet werden mussten, durch Anführung der bei den einzelnen Rechtsgeschäften anwesenden Zeugen erweisen zu können. Diese Nachweise sind oft nichts weiter als die Angabe des erworbenen Rechtes oder Besitzes und der betr. Zeugen; bisweilen dehnen sie sich zu Auszügen aus Urkunden aus. Indem nun aber diese gesammelten Nachweise, die Vorstufe der zahlreich vorhandenen Kopialbücher, ein eminent historisches Material enthalten, stehen sie an wissenschaftl. Wert weit über vielen Formelbüchern, bei denen die Überlieferung der äufseren Form der Urkunden so sehr den Hauptzweck bildete, dafs in ihnen die Orts- und Personennamen häufig ausgelassen oder willkürlich geändert wurden.

Während nun II und III einen Einblick in die Entwicklung und den Bestand geistlicher Grundherrschaft seit dem 12. Jahrhundert gestatten (spätere Einträge reichen bis in den Anfang des 14. Jhdts.), erscheint der Cod. Falk. nicht blof's als weltliches Traditionsbuch, sondern auch als weltliches Salbuch. In gewissem Sinne sieht man darin das Testament des Grafen Sipoto von Falkenstein, Neuburg, Hademarsberg und Herranstein, der da eine Umschau hält über die Ausdehnung seines Gebiets und seiner Befugnisse, seines Grundbesitzes und der damit verbundenen Rechte und Einkünfte. Wenn man bedenkt, welch eine Fülle von Macht und Gewalt in den Händen solcher Herren vereinigt war, deren es im 12. Jhdt. noch immer eine ziemliche Menge in Bayern gab, so begreift man leicht, dafs die Konsolidierung der herzoglichen Gewalt schwierig, ja unmöglich gewesen wäre, wenn nicht die noch dazu von oben herab gestützten gräflichen Geschlechter, die ein Recht hatten, den Herzog im kleinen zu spielen, noch im Laufe des 13. Jhdts. fast ganz ausgestorben wären.

Das Verdienst der H.H. besteht nun aber nicht blofs darin, dafs sie geschichtliche Denkmale, deren für das tiefere Studium früherer Zeiten nicht entbehrt werden kann, durch Besorgung neuen Abdrucks auch für solche zugänglich gemacht haben, denen die M. B. nicht immerfort zu gebote stehen; sondern es gebührt ihnen auch Dank dafür, dafs sie bei der Herausgabe nach jenen Grundsätzen verfahren sind, die von den bewährtesten Diplomatikern unserer Zeit empfohlen werden. Nach diesem Systeme wird heutzutage niemand mehr die Behandlung der alten Urkunden billigen, die vor 100 Jahren gebräuchlich war; und wenn man den Unterschied der Reproduktion von einst und jetzt betrachten will, so braucht man, um je ein Beispiel anzuführen, nur S. 37 fol. 31r mit M. B. VII. 490-492, S. 49 nr. 9 mit M. B. I. S. 16 nr. 9, S. 141 nr. 240 mit M. B. I. S. 112 nr. 210 zu vergleichen. Der höhere wissenschaftliche Wert der Neuausgabe springt in die Augen; ja sie kann weiteren Editionen zum Muster dienen.

Die äufsere Ausstattung des Werkes ist prächtig; es fehlen auch die Federzeichnungen nicht, um derentwillen der Cod. Falk. bekannt ist. Wenn gleich diese Kunstübungen mit wenigen Ausnahmen keinen ästhetischen, sondern nur einen kulturhistorischen Wert haben und somit nicht als Proben der beginnenden Glanzzeit der altbayerischen Miniaturmalerei betrachtet werden können, so tragen sie doch zur Vervollständigung des Bildes einer Handschrift bei, deren diplomatisch genauen Abdruck Waitz wie Riezler, der jetzige bayerische Geschichtschreiber xat' èŝoxy, für ein Bedürfnis erklärt haben.

Würzburg.

Rottmanner.

Festgaben zum Wittelsbacher Jubiläum. Wissenschaftliche Abhandlungen zur bayer. Landes- und Spezialgeschichte. Bd. I. H. 1. Donauwärth 1880. 1 M 50

:

Die Verlagsbuchhandlung des kath. Erziehungsvereins (L. Auer) heabsichtigt die ihr zur Verfügung gestellten geschichtlichen Arbeiten, die sich ihres Inhalts und Umfangs wegen nicht zur Verwendung im „Ehrenpreis" (Festschrift zum Wittelsbacher Jubiläum) eignen, in einer Sammlung, die unter obigem Titel in zwanglosen Heften erscheint, herauszugeben. Bei dem grofsen Interesse, das Kenner sowohl als Dilettanten für die Erforschung der vaterländischen Geschichte hegen, glauben wir der Redaktion gerne, dafs ihr bereits ein sehr reiches und sorgfältig bearbeitetes" Material vorliegt wir wünschten das nämliche schon von dem ersten Hefte sagen zu können. Denn Die gesch. Beziehungen zwischen Bayern und Longobarden" von Prechtl lassen an Methode wie an Form manches zu wünchen übrig auch die Untersuchung „Über die Sage von der hl. Gertrudis in Franken von Kraus erweist sich als kein besonderes Verdienst, insofern darin nur gegen Stammingers Franconia Sancta Front gemacht wird, welche ohnedies keine Prätension auf eine strenge historische Basis erhebt. Von mehr Wert erscheint Plafs' genealogische Studie über,,Kuno von Horeburg" und die von dem nämlichen Verfasser herührende, vorderhand bis „Hauzenberg" gediehene Zusammenstellung des oberpfälzischen Adels nach Rang, Zeit und Wohnsitz.

Im übrigen halten wir das ganze Unternehmen bei strengerer Sichtung des Materials für zweckmäfsig, trotzdem schon die zahlreichen historischen Vereine zur Aufhellung dunkler Partien nach Möglichkeit beizutragen bestrebt sind.

W.

R.

Deutsches Land und Volk. Vaterländische Bilder aus Natur, Geschichte, Industrie und Volksleben des deutschen Reiches. 2. gänzlich umgestaltete Auflage unter Redaktion von Dr. G. A. von Klöden und F. von Köppen. Verlag von Otto Spamer.1)

Dieses im ganzen auf 12 Bände berechnete Werk will unserem Volke und insbesondere unserer Jugend lebensvolle Bilder aus allen deutschen Gauen vorführen und dadurch eine genauere Kenntnis des grofsen gemeinsamen Vaterlandes und des Charakters des deutschen Volkes, wie er sich in Geschichte, in Kunst und Wissenschaft, im Volksleben zeigt, vermitteln. Vom K. bayr. Kultusministerium wurde es als besonders zur Anschaffung für Schulbibliotheken geeignet empfohlen. (Ministerialbl. 1878 S. 135.) Jeder Band ist einzeln käuflich. Dem reichen Inhalte entspricht die glänzende Ausstattung; zahlreiche Illustrationen und Karten dienen zur Belebung der Schilderungen. Bis jetzt liegen vor:

1. Band. Bilder aus den deutschen Alpen, dem Alpenvorlande und aus Oberbayern. Unter Mitwirkung von Dr. H. v. Barth und A. Regnet bearbeitet nebst einer Einleitung: Die Ent

1) Bd. 1 u. 2 wurden in diesen Blättern schon von Dr. C. Mehlis im XIV. Bd. S. 360 und im XV. Bd. S. 185 angezeigt; bei der Wichtigkeit solcher Werke für die Schule ist es wohl gerechtfertigt, wenn hier noch einmal alle bisher erschienenen Bände besprochen werden,

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