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Zeufs-Ebel (S. 46) zu altir. Namen von Göttinnen. Also Neh... germanisch?

gar nicht Sicherlich als verfehlt mufs S. 409 die Zusammenstellung von Nehalenna mit Niflheim betrachtet werden, zumal wenn gar zur Unterstützung dieser Ansicht das Hercynia fair herbeigezogen wird. Hercynia, 'Apxovia ist ja verw. mit „cumulus und heifst eben Hau❝n-, Hochwald. Zeufs-Ebel 46. 92. Glück p. 10. S. m. „Anal. vergl. W.-B." p. 309.

Was aber fairguni betrifft, so habe ich es, wohl nicht unrichtig, in einem meiner Artikel (unter pater), auf ved. parģanja zurückgeführt. Parganjas aber ist der Donnergott, Regengott. Grafsmann in seinem W.-B. zum Rig-Veda setzt es dem parćanjas gleich, d. h. der Sättigende, reichlich Gebende. Parganjas freilich könnte „Geberin“ heissen, eine Bedeutung, die nach S. 409 Nehalennia bedeuten soll!

Freising.

Zehetmayr.

Sulpicius Severus als Nachahmer des Vergil.

(Berichtigung.)

Seite 99 Zeile 16 von unten ist statt dem Neuplatoniker Sallustius" zu lesen „dem Philosophen Sallustius d. h. dem Verfasser der Empedoclea“.

Sophokles Antigone nebst den Scholien des Laurentianus. Herausgegeben von Moriz Schmidt. Jena, Gustav Fischer (Mauk.). 1880.

Die Ausgabe trägt die Widmung: Hr. Geh. Kirchenrat Dr. Karl Aug. Hase, dem treuen Schüler Gottfried Hermanns, als philol. Festgabe am 15. Juli 1880 zugeeignet von einem Schüler Böckhs; sie ist auch ihrem Zwecke gemäfs ausgestattet.

Der erste Teil trägt den Titel „Textkritisches“. Hier sind die meisten der Stellen des Stückes, welche Gegenstand kritischer Untersuchungen zu sein pflegen, eingehend behandelt und neue zum Teil überraschende Vorschläge zur Gestaltung des Textes gemacht. Den 39 Seiten dieser Abhandlungen reiht sich auf 3 Seiten die Besprechung von vier Stellen der Trachinierinnen an, welche wohl beim Vortrag als Probe der Methode gedient haben, und auf 7 Seiten eine kurze Rechtfertigung der in den melischen Partien befolgten Kolometrie, welche der gel. Verf. im Programm zum Lektionskatalog der Univ. Jena Okt. 1880 weiter begründet.

Der zweite Teil enthält den Text mit den Varianten, und an Stelle eines Kommentars die Scholien. Wie schon angedeutet, erscheint der Text, wenn auch an zahlreichen Stellen die Änderungen oder Vorschläge Naucks aufgenommen sind, in wesentlich verschiedener Gestalt. Denn nichts bleibt unbeanstandet, was auch nur in einer Beziehung für den Dichter sich nicht zu schicken scheint. Daraus ergeben sich zahlreiche Konjekturen, und, wo die Heilung aufgegeben, viele Kreuze.

Von den aufgenommenen Konjekturen erscheinen mir als richtig i. V. 1 pošvov (was ich selbst in d. Bl. Bd. 12 p. 318 vorschlug); V. 56 f. μόρον und χεροίν vertauscht; V. 124 f. τοῖος ἀμφὶ φῶτ' ἐτάθη ἀντιπάλῳ τοὺς χείρωμα δράκοντι; V. 149 ἄρτι φανεῖσα (womit der Verf. Nauck zuvorkam); V. 157 f. χωρεῖ τίνα δὴ νεοχμὸν νεαραίσι ἑλίσσων; V. 284 φράσω δ' ὅμως σοί, κεί τὸ μηδὲν ἐξερῶ; V. 389 πότ' ἄξαι; V. 504 καὶ τοῦτ' αὐτό; V. 528 ἱμερόεν; V. 674 f. σὺν τροπῇ δορὸς στίχος (μάχας); V. 834 θεῶν γέννημ'; V. 1134 έπετῶν; V. 1161 f. ὅτε ἔσωσεν ἐχθρῶν. Sehr bemerkenswert sind auch folgende: V. 138 stye d' ára v ãò' (doch vermute ich hier τῇδε μὲν — τάδε δέ); V. 351 ἵππον ἄγει ζυγὸν ἀμφιβαλών λόγῳ (wo nur der Gleichklang mit V. 344 bedenklich); V. 551 à oùòè μèv ôît'; V. 586 f. ὅμοιον ὥσπερ οἶδμ ̓ ἁλος, ποντίας ὅταν πλάκας Θρήσσαισιν στόνον βρέμουσιν ,ähnlich wie der Meerschwall, wenn thrakische Winde unterseeisches Düster über die Oberfläche des Meeres verbreiteten, den schwarzen Schlick aus der Tiefe emporwälzt".

Von den mit einem Kreuz bezeichneten Stellen möchte ich mehr als ein Dutzend für richtig halten; für andere scheint mir eine passende Lesart zu finden möglich. So vielleicht 232 (226) τροχοίς; V. 490 τόνδε κηδεῦσαι τάφον; V. 514 σέβεις; V. 548 βίου χάρις; V. 681 νόῳ; V. 1102 δοκεῖς μὲ ὑπείκαdeiv; V. 1108 ayet'; V. 1232 μósaç пpósшdev; und V. 1029 ist Weckl, vouθετοῦντι gewils richtig.

In Bezug auf V. 362 (οὐκ ἔπραξε πα), ν. 594 f. (φθιτῶν

οίκω),

v. 604 (tís sáv), V. 966 ff. 977 ff., V. 1343 ff. bleibe ich noch bei dem, was ich in d. Bl. Bd. 12 p. 318 f., Bd. 9 p. 161, Bd. 14 p. 76, Bd. 8 p. 318 f. vorgeschlagen habe.

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V. 2-5 setzt der Verf. ap' od' ő t ἔοικεν τελεῖν ὁποιονοῦν toyátus, onsp; diese Änderungen scheinen mir zu gewaltsam; vielleicht ist in V. 3 mit önоep geholfen, und bezüglich V. 4 halte ich ebenfalls meine Bd. 12 p. 318 geäufserte Meinung fest. Ebenso ist V. 23 f. sehr stark verändert; ich glaube, dafs der Dichter nur σὺν τῷ δικαίῳ καὶ νόμῳ geschrieben hatte und die Verse durch Interpolation verdorben wurden. In V. 30 möchte ich statt πρὸς χαρὰν ὁρᾶν lieber επίχαριν βοράν. V. 365 liegt totóvt zu weit ab; sollte es nicht einfach copos de geheifsen haben? V. 613 gebe ich zu, dafs der Gedanke ungefähr war: „Wenn sich die Ate an ein Menschenleben heranschleicht, ist Schuld und Strafe (Unheil) die Folge"; aber die Herstellung der Worte: οὐδὲν ἄτας θνατῶν βιότῳ πήματος Extòç prev ist unsicher; eher könnte man, da von der unbesiegbaren Gewalt der Götter die Rede war, vermuten, dafs ein Begriff wie àvtinahov hier stand. Auf weitere Konjekturen einzugehen, ist hier nicht der Platz.

Was die Umstellungen von Versen betrifft, so halte ich für angemessen, dafs V. 313 f. hinter V. 326 gesetzt sind; zweifelhaft ist mir die Sache bei V. 226 (232) und 1013 f., noch mehr bei V. 568 ff., wo eine ganz andere Verteilung vorgenommen ist; V. 737 f. werden in ansprechender Weise mit Vertauschung von und ob umgestellt, doch steht dies nicht im Texte; V. 691 steht hinter V. 688; hier aber möchte ich lieber jenen Vers hinter V. 692 sehen mit der Anderung λóyous toloótovę, wozu sich freilich auch tάe nicht fügt.

Ich schliefse mit dem Wunsche, dafs diese neue Ausgabe, wenn sie auch für die Schule unbrauchbar ist, dazu beitragen möge, ein sicheres Urteil über des Dichters Eigenart zu gewinnen.

Schweinfurt.

Metzger.

M. Tulli Ciceronis epistulae selectae temporum ordine compositae. Für den Schulgebrauch mit Einleitungen und erklärenden Anmerkungen versehen von K. F. Süpfle, 8. Auflage umgearbeitet und verbessert von Dr. E. Böckel. Karlsruhe 1880.

Die verdienstvolle Auswahl ciceronischer Briefe für den Schulgebrauch von Süpfle erscheint hier in achter Auflage, besorgt von Böckel. Trotzdem die Verlagshandlung für die Umarbeitung nur kurze Zeit bewilligte, so ist doch auf jeder Seite die bessernde Hand zu merken. Hinsichtlich der Ausscheidung einiger Briefe der früheren Auflagen und der Einsetzung neuer, wie des wichtigen ad Att. I, 16, wird man das Verfahren Böckels nur billigen können. Besonders gewonnen aber hat nach des Ref. Ansicht der Kommentar der Sammlung dadurch, dafs überall bes. in den Briefen, die B. neu eingefügt eine angemessene Berücksichtigung des sermo familiaris, dessen sich Cicero bekanntlich bald mehr, bald minder in den Briefen bedient, an den Tag tritt. Die in dieser Beziehung mafsgebenden Beobachtungen von Lorenz Brix und bes. von Wölfflin sind in sachdienlicher Weise verwertet. Den Aufsatz des Ref. im vorigjährigen Bande dieser Blätter Bemerkungen zum sermo cotidianus in den Briefen Ciceros und an Cicero" S. 274-280 und 317-331 konnte B. nicht mehr benützen. Ich gebe im Folgenden im Anschlufs an die in der Sammlung beobachtete Reihenfolge der Briefe eine Anzahl meist sprachlicher Bemerkungen, die zwar zunächst für die Zwecke einer Schulausgabe berechnet sind, aber zuweilen eine umfassendere wissenschaftliche Behandlung erheischten, so dafs es dem Bearbeiter eines Schulkommentars überlassen werden mufs, das für seinen Zweck Dienliche herauszunehmen.

Ep. 1 (fam. 5, 1, 1) „capite ac fortunis stehende Formel (Rosc. 5. Deiot. 1). Für Rosc. 5 ist, um eine Verwechslung zu vermeiden, Rosc. Am. 5 zu citieren, wie auch sonst geschieht. Als weiterer Beleg für diese juristische Formel (vgl. Paul. s. r. 5, 23, 10) kann angeführt werden fam. 14, 4, 2 (ep. 16) periculum fortunarum et capitis. Die gewöhnliche Stellung ist caput ac (et) fortunae, caput fortunaeque, so achtmal in den Briefen. Die umgekehrte ist selten, z. B. noch Val. Max. 6, 5, 3 ab utriusque fortunis et capite.

Ep. 2 (fam. 5, 2, 6) omnem conatum in meam perniciem parare atque meditari. Die Verbindung dieser beiden Verben ist stehend in der Formel paratus meditatusque venire z. B. Cic. Verr. II § 17, vgl. meine Abhandlung de Ciceronis elocutione p. 24. Verglichen kann werden aus ep. 13 (ad Att. 2, 24, 3) factus institutusque venire, wo B. übersetzt: künstlich einstudiert. ib. § 8 hac accepta tam insigni iniuria, ganz wie p. Caecin. 36 tam insigni accepta iniuria. Die Verbindung des Adjektivs insignis od. insignitus mit iniuria (wir sagen: schreiendes Unrecht) treffen wir schon in der älteren Latinität; bei Plautus gewöhnlich in der Formel tam insignite iniuria, s. d. Stellen in meiner Abhdlg. de Cic. el. p. 37. In den Briefen finden wir die Verbindung noch fam. 4, 13, 2 (ep. 88); auch das Adjektiv acerbus verbindet sich gerne mit iniuria wie in unserm Briefe § 9 in acerbissima iniuria und so öfter in den Reden. ib. § 8 qui curiam caede, urbem incendiis.. liberasset: über die allitterierende Verbindung caedes incendia ist zu vgl. mein oben erwähnter Aufsatz in diesen Blättern S. 331.

Ep. 5 (ad. Att. I, 16, 2) plumbeo gladio iugulatum iri „iugulare öfter von gerichtlicher Verurteilung." Das Verbum iugulare hat einen vulgären Beigeschmack, wie schon Nipperdey aus dem häufigen Gebrauch dieses Wortes beim auct. bell. Hisp. richtig schlofs. Dafür spricht auch sein

Vorkommen in Sprichwörtern, wie an unserer Stelle und Ter. Ad. 958 suo sibi gladio hunc iugulo. Cicero bedient sich desselben in seinen früheren Reden und dann wieder in den philippischen (hier zehnmal), vgl. Thielmann Stilistische Bemerkungen zu den Jugendwerken Ciceros" im vorigjährigen Bande dieser Blätter S. 209.

=

Ep. 6 (ad Att. I, 17, 2) non dubitabam quin te ille. . in istis locis uspiam ( irgendwo beliebig, sonstwo) visurus esset. Cicero gebraucht usquam 29, uspiam zwölfmal (in den Briefen noch ad Att. 12, 16 ep. 101) und zwar usquam nur in negativen oder solchen mit negativem Sinne, uspiam nur in affirmativen Sätzen, daher ist auch nuspiam keine lateinische Wortform und nusquam der Gegensatz von uspiam, z. B. de leg. I, 42 sive est illa scripta uspiam sive nusquam; vgl. über den Gebrauch dieser Partikeln bei Cicero die treffliche Erörterung von Hoppe „Zu den Fragmenten und der Sprache Ciceros“ 1875 p. 9. ib. § 4 facile haec, quemadmodum spero, mitigabuntur: der Gebrauch von quemadmodum oder quomodo statt ut in solchen Zwischensätzen ist selten, vgl. Qu. fr. II, 12, 3 (ep. 30) quemadm. scribis, fam. 3, 9, 4 (ep. 53) quemadm. ostendis, Rosc. Am. § 87 quemadm. tute confiteris.

Ep. 8 (ad Att. 2, 18, 1) Fufium clamoribus et conviciis et sibilis consectantur: clamor und convicium werden gerne verbunden, so schon Plaut. Bacch. 4, 8, 33 clamorem neu convicium, Cic. Verr. 1, 158; 4, 141; 5, 28; fragm. B. IX, 1, vgl. auch Qu. fr. 2, 3, 2 (ep. 23) non modo ut adclamatione, sed ut convicio . . impediretur.

Ep. 16 (fam. 14, 4, 3) opinor, sic agam: ich denke, so will ich's machen. Die Formel sic agam gehört dem Umgangstone an und findet sich auch in den Reden, so Verr. 1, 133 sic agamus, ib. 4, 137 sic agam. Die Komiker sagen in gröfserer Mannigfaltigkeit sic agam z. B. Ter. Ad. 786 und sic egero Pl. Capt. 495, sic dabo Ter. Phorm. 1027, sic dedero Pl. Asin. 439 und sic datur Turpil. 69 R; vgl. über diese Formeln Langen Beiträge zur Kritik und Erklärung des Plautus 1880 p. 216 ff.

Ep. 23 (Qu. fr. 2, 3, 2) ut neque mente nec lingua neque ore consisteret von einem, der gänzlich die Fassung verliert. Ähnlich sind die Phrasen mit competere, wie Sallust in einem Fragment der Historien bei Non. 276, 19 neque animo neque auribus aut lingua competere, cf. Tac. ann. 3, 46, hist. 3, 73.

Ep. 24 (fam. 5, 12, 1) epistula enim non erubescit: wir citieren gewöhnlich ohne uns auf ein klassisches Zeugnis berufen zu können littera non erubescit. Die schöne Parallele aus der historia Apollonii regis Tyri p. 24, 12 R. per ceram mandavi, quae ruborem non habet scheint noch von keinem lnterpreten beigezogen worden zu sein. ib. § 3 liest B. eum bene et naviter oportet esse impudentem mit Berufung auf Liv. 43, 7,3 bene ac naviter destinarent; Orelli hat an unserer Stelle et getilgt und dürfte damit das Richtige getroffen haben, denn die Steigerung eines Adjektivs durch zwei Adverbia hat durchaus nichts Auffallendes, vgl. p. Quinct. § 12 pecuaria res.. sane bene culta, Asin. Poll. in ep. fam. 10, 32, 1 plane bene peculiatus, Tuscul. 2 § 44 bene plane magnus; ja wir haben auch für die Verbindung bene naviter impudens ganz gehörig unverschämt) eine Parallele in einem Fragment des Sisenna p. 297, 6 Peter bene naviter is.

Ep. 25 (ad Att. 4, 6, 1) nos malo solacio. . consolamur, vgl. Lael. § 10 me ipse consolor.. illo solacio, s. meine Abhdlg. de figuris etymologicis linguae Latinae in den act. Erlang. vol. II p. 31. Hier könnte man vielleicht in einer Sammelnote die in den Briefen vorkommenden etymologischen Figuren zusammenstellen, so occidione occidere fam. 15, 4, 7 (ep. 51),

praesens in praesentem ad Att. 11, 12, 1 (ep. 76), amavi amorem tuum fam. 9, 16, 1 (ep. 81), rex regum fam. 9, 14, 2.

Ep. 27 (fam. 7, 1, 1) per eos dies matutina tempora lectiunculis consumpseris: vgl. hiezu Wölfflin Über die Latinität des Afrikaners Cassius Felix" (Sitzungsber. der bayr. Akademie 1880) p. 395. „Die Bezeichnung des Morgens war bei den Römern eine mangelhafte, weil mane gewöhnlich als Ablativ, in Verbindung mit Adjektiven und Fürwörtern auch als Nominativ und Accusativ fungieren musste. Nicht nur für den Plural griff Cicero ep. 7, 1, 1 zu matutina tempora, Celsus 33, 15 zu matutinis temporibus . sondern auch die Casus des Singular wurden gerne umschrieben, wie bei Celsus 33, 21 matutino tempore war franz. matin, ital. mattino im Lateinischen längst vorbereitet".

So

Ep. 43 (fam. 2, 6, 5) wird zu ni scirem angeführt ni vererer fam. 6, 6, 4, ni veritus essem fam. 4, 1, 1. In der Verbindung mit dem Verbum vereor, bes. dem Conjunktiv Imperf. ni vererer ist das ni geradezu formelhaft, wie Hellmuth gezeigt in den act. Erlang. vol. I p. 159, wo aus den Reden citiert wird Verr. 4, 55; Pis. 71; Phil. 13, 13 (ni vereretur), doch findet sich auch nisi vererer z. B. fam. 4, 3, 2 (ep. 96).

Ep. 51 (fam. 15, 4, 7) equitatum. . occidione occisum: Diese Formel ist die einzige von den ablativischen etymologischen Figuren der klassischen Prosa, in denen sich die von Haus aus der etymologischen Figur innenwohnende Kraft der Steigerung aus sich selbst heraus, ohne Zusatz eines steigernden Adjektivs wie summa oder omni erhalten hat; occidione occidere heifst gänzlich vernichten, wie curriculo currere bei den Komikern schnell laufen und voce vocare bei Vergil laut rufen, vgl. hierüber m. Abhdlg. de fig. etym. p. 26. Cicero hat diese Figur noch Phil. 14, 36, nach ihm oft Livius (neunmal). Fast bis zur Unkenntlichkeit abgeschwächt ist der reine ablativus etymologicus in der bei Cicero und Cäsar beliebten Formel omnibus precibus petere (orare) = inständig bitten, deren kraftvoller Vorfahre ein precibus precari gewesen sein mufs. Der erste Schritt zur Abschwächung geschah durch die permutatio d. h. durch die Vertauschung des stammverwandten Wortes mit dem sinnverwandten in der Formel: precibus orare auct. bell. Afric. 91, 3. Die Hinzufügung von omnibus, multis, infimis endlich verwischte fast jede Spur der Abstammung von einem einstigen precibus precari. Wir haben hier ein deutliches Beispiel einer Art der sprachlichen Degeneration, die von Jahrhundert zu Jahrhundert mehr und mehr den kraftvollen Bau der lateinischen Sprache zerrüttet die so urwüchsigen Formen und Strukturen verlieren allmählich die Kraft, sich allein aufrecht zu halten, sie müssen durch Zusätze gestützt d. h. verständlich gemacht werden. Aus diesem Prozefs gingen die romanischen Sprachen hervor: ihre Bildung der Casus mittelst der Präpositionen, ihre Bildung der Komparationsgrade mittelst der Umschreibung ist es nicht dieselbe sprachgeschichtliche Erscheinung der Verschlechterung und Entwertung eines einst kraftvollen Sprachgutes, wie wir sie oben bei der Formel omnibus precibus petere kennen gelernt haben? Doch zurück zur Formel selbst sie findet sich ep. ad Attic. 9, 11 A, 3 (ep. 68) und läfst sich mit der ebenfalls in den Briefen vorkommenden omni festinatione properare fam. 12, 25, 3 zusammenstellen, vgl. m. fig. etym. p. 28.

Ep. 59 (fam. 16, 1, 1) neque nunc muto ich bereue es nicht: über diese den Komikern geläufige Phrase vgl. meinen Aufsatz in diesen Bl. S. 328; ebenso über die mehr vulgäre Formel quod in buccam venerit ep. 62 (ad Attic. 7, 10), für welche Cicero in feinerem Tone quidquid in mentem venit sagt ebenda S. 318.

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