hunderts zu Grunde legte und aus demselben neben den Fehlern der Abschreiber auch die schlechte Orthographie der Zeit herübernahm. Ausserdem konnte die Zusammenstellung durch zahlreiche dort nicht aufgenommene oder inzwischen aufgefundene Documente ergänzt werden. Die Reihe der Acten ist freilich auch so noch nichts weniger als vollständig. In der Winternacht des 16. Januars 1534 wurde das Universitätshaus ein Raub der Flammen und blieb Ruine bis 1549. Privilegien der Universität und andere Documente, denen man hohe Bedeutung beilegte, Matrikeln, Statutenbücher und ähnliches wurden wie es scheint vollständig gerettet, aber die losen Acten, Protokolle des Senats, Concepte der Berichte an die Regierung und sonstige Correspondenz sind verloren. Nun hätten sich wenigstens die Reinschriften jener Berichte sowie die Concepte von Regierungserlassen in den Stuttgarter Archiven und Registraturen finden können. Alle Nachsuchungen des Herausgebers sind jedoch vergeblich geblieben. Nirgends hat sich eine zusammenhängende Masse von Acten über die Universität aus jener Zeit vorgefunden, sondern nur vereinzelte Findlinge. Man hat daher an mögliche Zerstörungen während des dreissigjährigen Kriegs gedacht. Aber diese Vermuthung trifft hier nicht zu. Denn schon der Kanzler Martin Aichmann, welcher in den Jahren 1593 bis 1599 für die von Herzog Friederich beabsichtigte und 1601 wirklich ausgeführte Organisation der Universität seine bekannten Relationen ausarbeitete, hat aus der Zeit vor 1534 nicht wesentlich mehr gehabt, als wir heute haben. Ja es ist ihm einiges unbekannt geblieben, was inzwischen sich gefunden hat. Aber Aichmann klagt, die Acten seien so zerstreut gewesen, dass er sie bei der Registratur zu Hof, im geheimen und Oberrath wie nicht weniger auf der Visitation und bei dem Consistorio erheben und habe zusammentragen müssen. Und weil sie durch diese Zerstreuung nicht, wie es die Nothdurft erfordert hätte, aufeinander registriert worden, seien sie auch dermassen von einander kommen, dass sie noch nicht vollkommen zusammengebracht werden mögen. Es ist also nicht für unmöglich zu halten, dass aus einem vergessenen Winkel doch noch Dinge zum Vorschein kommen, welche die grossen Lücken unserer Universitätsgeschichte vom Beginne bis zu ihrer Reformation einigermassen ausfüllen könnten. Insbesondere ist zu bedauern, dass von der bei Gründung der Universität geführten Correspondenz kein Buchstabe in unsere Hände gekommen ist. Bei dieser Armuth der Zeugnisse aus den Anfängen dürfte der Abdruck der Matrikel um so willkommener sein, die allein noch von den Personen der Lehrer und der Lernenden redet, und welche als eine Quelle vieles wissenswerthen der Herausgeber gerne mit einem eigent lichen Commentar begleitet hätte, wären ihm dazu so viele Jahre gegönnt gewesen, als er Monate zu verwenden hatte. Tübingen im Juli 1877. R. INHALT.' 4. Päbstliche Bulle betreffend die Errichtung einer Universität in Tübingen mit dem Publicationsinstrument vom 13 November *5. Instrumentum translationis praepositurae Sindelfingensis in Tu- 7. Freiheitsbrief des Grafen für seine Universität vom 9 Oct. 1477. 8. Erste Statuten der Universität von dem päpstlichen Bevollmäch- tigten Abt Heinrich zu Blaubeuren vom 9 October 1477 . . 39 *9. Graf Eberhard befreit die Hofstatt von Stift und Burs 26 Mai 1479 *10. Bulla, in qua Sixtus IV Eberhardo Seniori indulget, quod De- 67 11. Erste Ordnung Graf Eberhards vom 23 April 1481. 12. Kaiser Friedrichs III Bestätigungsbrief vom 20 Februar 1484 13. Schenkungsbrief Graf Eberhards vom 17 Januar 1486 *14. Die Universität kauft von den Augustinern ein Lectorium für 76 78 1 Die in der Eisenlohrschen Sammlung nicht enthaltenen Stücke sind mit einem * *18. Erlass Eberhards II betr. das üppige Leben der Studenten vom *19. Bestätigung der Privilegien durch Herzog Ulrich (mit geordne- tem Regiment) vom 15 September 1498 *20. Neue Redaction der Statuten der Universität um 1500 *21. Concessio delationis vniuersalis Sacramenti quintis feriis *22. Conductio Petri Bruni 24 August 1503 1. Verwendung der Juristen beim Hofgericht usw. 2. Freilassung des Donnerstags für die Juristen. 3. Lebenslängliche Anstellung der Lehrer, etwa 1510 *25. Satzungen über das Borgen an Studenten 1516 26. Ordinatio de viduis orphanis et pupillis, qui sunt a personis *28. Bestätigung der Privilegien durch Karl V vom 1 März 1521 * 29. Kaiser Karl V stiftet zehen Stipendien für Magister 14 Jan. 1522. 30. Bekanntmachung der Universität unentgeltlichen Unterricht *34. Die Universität beschwert sich zwei Doctoren zu einem Rechts- 39. Herzog Ulrichs zweite Ordnung vom 3 November 1536 *40. Artickel der Vniuersitet fürhalten, dern furter gelebt werden 42. H. Ulrichs Ordnung der Artisten Facultät vom 20 Juli 1544 * 43. Begleitschreiben zu vorstehender Ordnung 23 Sept. 1544 44. Declaration der Ordnung der Artisten vom 25 Februar 1545 243 *45. Vertrag zwischen Universität und Stadt über Weinschank, Güter |