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suchen dürfte. Diese Beispiele mögen eine Vorstellung von der Fülle überflüssiger Arbeit geben, welche die Beschaffenheit des Werkes den Bearbeitern des Registers auferlegte. Aber davon abgesehen litt die Arbeit beträchtlich darunter, daß der an erster Stelle genannte Bearbeiter nach Stettin versezt wurde. Nicht nur, daß ihm dort die unumgänglich nöthige Speciallitteratur schwer zugänglich war, so hinderte die räumliche Trennung auch das Zusammenwirken zu wünschenswerther Einheitlichkeit, ein Nachtheil, der auch durch mehrere von der Munificenz der Herren Stände gewährte Reisen nicht gehoben werden konnte. So mußte troz aller Bemühungen um völlige Uebereinstimmung beiden Bearbeitern wenigstens in Kleinigkeiten eine gewisse Selbständigkeit gelassen werden.

Die Bearbeitung des Zettel-Rohmaterials übernahm für die ersten anderthalb Bände der erste, für die zweiten der zweite Bearbeiter; vor der endgiltigen Redaction des Ganzen, welche während der räumlichen Trennung Beider ausgeführt werden mußte, fielen dem Ersten die Buchstaben A-K, dem Zweiten L-Z 31. Vor Beginn dieser Redaction einigten sich die Bearbeiter über folgende Hauptgrundsäße, welche bei der Benußung des Registers zu beachten sein würden:

1. Die Personen-Namen von Fürsten und Dynasten sind unter deren Territorien zu stellen, also die Markgrafen von Brandenburg unter Brandenburg, die Herzoge von Baiern unter Baiern u. s. f.

2. Die übrigen Personennamen sind, soweit die Familiennamen festzustellen sind, unter diese, sonst unter die einzelnen Namen (Vornamen) zu stellen. Ausgenommen sind

3. Die Namen der Geistlichen, welche unter die Stifter, Klöster und Kirchen zu stellen sind, an denen sie beamtet sind.

4. Bei den Personennamen (Friedrich, Heinrich, Konrad u. s. f.) ist folgende Reihenfolge einzuhalten:

a) Deutsche Kaiser und Könige.

b) Geistliche nach den Würden.

c) Weltliche nach dem Stande.

5. Bei den Hochstiftern ist nachstehende Reihenfolge einzuhalten:

a) Stift im Allgemeinen. Domkapitel.

b) Erzbischöfe bezw. Bischöfe.

c) Pröpste, Prioren, andere Geistliche.

d) Die Stadt mit ihren Dertlichkeiten.

e) Weltliche Beamte.

f) Bürger.

In allen Einzelfragen hatte natürlich die leichtere Auffindbarkeit zu entscheiden, welche überall in erster Linie zu berücksichtigen war und daher zuweilen auch Abweichungen von den angeführten Grundsäßen veranlassen mußte. So war 3. B. eine Persönlichkeit wie Heinrich der Löwe weder unter Baiern noch unter Sachsen, sondern unter seinem Namen an erster Stelle der weltlichen Fürsten anzuführen. In allen Zweifelsfällen werden die zahlreichen Verweise die Benußbarkeit erleichtern. Ganz außerordentliche Schwierigkeiten machte die Identificirung der Ortsnamen. Hier trat die Beschaffenheit des Werkes und die Verschiedenartigkeit der einzelnen Regesten - Bearbeitungen ganz besonders scharf zu Tage. Der eine Bearbeiter hatte versucht, den heutigen Namen der urkundlichen Formen der Ortsnamen zu ermitteln, der andere hatte es unterlassen. Thatsächlich ist denn auch den Bearbeitern des Registers die Identificirung von Orts- und Personennamen in sehr vielen Fällen nicht gelungen, alsdann wurde die urkundliche Namensform in Antiqua gefeßt beibehalten. Einige wegen der örtlichen Trennung der Bearbeiter zu spät entdeckte Irrthümer sind im Nachtrag vereinigt. Daß auch da, wo die oft für einen einzelnen Namen sehr umfangreich angestellten Nachforschungen zu einem Ergebniß geführt haben, Irrthümer im Einzelnen nicht zu vermeiden waren, ist den Bearbeitern niemals zweifelhaft gewesen. Wenn sie die Arbeit troßdem nicht ablehnen zu dürfen glaubten, so geschah das in der Erwägung, daß das Regestenwerk, wie es auch immer beschaffen sein mag, die einzige umfassende Quellensammlung für die Geschichte des Magdeburger Erzstifts ist und voraussichtlich für lange Zeit bleiben wird und daß diese Sammlung für die Forschung erst durch ein umfassendes Register benußbar wird. Sie glaubten daher, sich an die Lösung der Aufgabe auf die Gefahr einzelner Irrthümer hin wagen zu sollen.

Daß das Register aber überhaupt hergestellt und veröffentlicht werden konnte, ist ausschließlich der verständnißvollen und freigebigen Unterstüßung der Provinzialstände der Provinz Sachsen zu verdanken, welche dadurch zu ihren vielen Verdiensten um die Förderung der Erforschung der heimischen Geschichte ein neues hinzugefügt haben. Es ist uns ein Bedürfniß, dem ihnen hierfür gebührenden Danke an dieser Stelle den wärmsten Ausdruck zu geben.

Stettin und Magdeburg, im December 1899.

Winter.

Liebe.

A. Bibliographie. Verzeichniß der wiederholt und abgekürzt citirten Quellen und Schriften.

SS. bedeutet: Monumenta Germaniae historica, Abtheilung Scriptores.

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4o. 13 Bde. 2. A. von L. J. de la Barre. 3 Bde. Paris 1723. Acta academiae Theodoro-Palatinae. Mannheim 1761 ff. 4°.

Adalberti Vita Heinrici imperatoris (SS. VI).

Adalboldi Vita Heinrici II. imperatoris (SS. VI).

Adamus Bremensis (SS. VII).

Affo, Istoria della città di Parma. Parma 1792/5. t. 1-4.

Alberti Stadensis Annales (SS. XVI).

Alberti, Urkunden-Sammlung zur Geschichte der Herrschaft Gera. Gera 1881/2. Annales Admuntenses (SS. IX).

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Altahenses maiores (SS. XX).

S. Amandi (SS. I).

Augustani (SS. III).
Bertholdi (SS. VII).
S. Blasii (SS. XVII).

Colonienses maximi (SS. XVII).
Corbeienses (SS. III).

S. Disibodi (SS. XVII).

Einhardi (SS. I).

Erphordenses (SS. VI. u. XVI).

Fuldenses (SS. I).

Halberstadenses (Leibnitz Script. Brunsv. II).

Herbipolenses (SS. XVI).

Hildesheimenses (SS. III).

Lamberti Hersfeldensis (SS. III u. V.)

Laureshamenses (SS. I).

Laurissenses (SS. I).

Magdeburgenses (SS. XVI).

1

Annales Marbacenses (SS. XVII).

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Martini Turonensis (SS. XXII).
Mettenses (SS. I).

Mosellani (SS. XVI).

Ottenburani (SS. V. u. XVII).
Palidenses (SS. XVI.)

Parchenses (SS. XVI).
Pegavienses (SS. XVI).

S. Petri Erfordenses (SS. XVI).
S. Petri Erphesfurdenses (SS. XVI).
Placent. Guelf. (SS. XVIII).
Praemonstratenses fiehe Hugo.
Prudentii Trecensis (SS. I).
Quedlinburgenses (SS. III).

Reinhardsbrunnenses ed. Wegele (Thüring. Geschichtsquellen Bd. I).
Romualdi (SS. XIX).

Rosenveldenses (SS. XVI).

S. Rudberti Salisb. (SS. IX).

- Silesiaci compilati. (SS. XIX).

Spirenses (SS. XVII).
Stadenses (SS. XVI).

Stederburgenses (SS. XVI).
Vincentii Prag. (SS. XVII).
Weissenburgenses (SS. III).

- Xantenses (SS. II).

Annalista Saxo (SS. VI).

Anonymi vita Lamberti (Dreyhaupt Saalkreis I).

Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Bayreuth 1838 ff. Archiv des historischen Vereins für den Untermainkreis. Würzburg 1833 ff. Arndt, Archiv f. Sächs. Gesch. Leipzig 1784/6. 3 Theile, groß 8°.

Arnoldi Lubecensis Chronicon Slavorum (SS. XVI).

Arnoldus de S. Emmerano praef. (SS. VI).

Asseburger Urkundenbuch. 2 Theile; herausgegeben von J. Graf von BocholzAsseburg. Hannover 1876-1887.

Assertio libertatis civitatis Hildesiensis. 1733 fol.

Avemann, Beschreibung der Burggrafen von Kirchberg in Thüringen. Frankfurt

1748. 4o.

Ayrmann, Sylloge anecdotorum. Frankfurt 1746.

B.

Badischer Alterthumsverein, Schriften des -.

Bärwald, Das Baumgartenberger Formelbuch. Wien 1866. (Fontes rerum Austriacarum.)

Balbini, Miscellanea historica regni Bohemiae. 2 Boe. Prag 1679/87. Baluze, Innocentii III epistolae. Paris 1682. (in: Migne, Patrologia. T. 214-17.)

v. Balthasar, Histor.-juristische Abhandlung von den in vor- und hinterpommerschen Städten geltend gewordenen auswärtigen Rechten. 1777. Greifswald. 4o. Baltische Studien, herausgegeb. von der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde. Stettin 1832 ff. 8°.

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