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können; hieran reihen sich mehrere, dahin gehörens de, Urkunden über die Herrschaft Ahaus, welche mit den, in der II. Abtheilung des · Münsterschen Urkundenbuchs schon abgedruckten, Urkunden über diese Herrschaft zu vergleichen sind.

Auch über die Geschichte von Ottenstein hatte man bisher sehr wenige Quellen aufzuweisen; die einzige merkwürdige Urkunde, welche einige Aufklås rung hierüber gab, ist bei Kindlinger III. N. 117. abgedruckt, in dessen Münst. Beitrågen man übris gens wenige Nachrichten über Ottenstein findet.Da eimal die Urkunden über Ottenstein mit jenen über Steinford, wegen ihres historischen Verbandes, zusammengestellet werden müßen, so schien mir hier der schicklichste Ort dafür zu sein. Sie zeigen unter andermden Gang, wie die Solmischen Güz ter, die man nun genauer kennen lernt, unter Everwin, Grafen von Bentheim, an das Haus Steinford gekommen sind.

Der Burgflecken Ottenstein muß schon sehr früh, wie sich aus den Urkunden entnehmen läßt, Stadtrechte erhalten haben; die Urkunde hierůber håtte hier eine Stelle verdient, allein alle mei ne Mühe, dieselbe aufzufinden, war vergeblich. Es läßt sich aber wohl vermuthen, daß die Herrn von Solmisse, als Besizer (Lehnträger) der Burg, den allmählig dabei entstandenen Flecken zum Städtchen werden erhoben haben, so wie die Besiher der Burg Steinford den Burgflecken Stein-›

ford,*) und die Herrn von Lüdinghausen **) dem Burgflecken biefes Namens Stadtrechte ertheilten.

Es, kann unangenehm auffallen, und vielleicht Tadel veranlaßen, daß bei der Urkunde N. CXIV. und den folgenden die Zeitfolge nicht beobachtet ist. Dieser Verstoß gegen die Ordnung dürfte in Folgendem seinen Entschuldigungsgrund finden: Der 26. Bogen dieses Bandes war schon abgezogen, als ich das lange gesuchte Charter-Boek van P. Bondam etc, erhielt; in diesem für die Geschichte des Gelderlandes so wichtigen, manchem vaterländschen Geschichtsforscher aber vielleicht noch zu wenig beż kannten, Werke fand ich die bemerkten Urkunden, welche sich über die Herrschaften Lon und Ahau 3 aussprachen, und als Nachträge den vorhergehens den noch beigefügt zu werden verdienten.

Der VI. Band wird die zweite Abtheilung der Urkunden über die Herrschaft Steinford bis zu dem Vertrage mit dem Stifte Münster v. J. 1716 ent= halten. Der Geschichte dieser Herrschaft schließt sich wohl zunächst jene der Herrschoft Gemen an. Beide Dynastien waren noch die einzigen im Bisthum Münster, welche nach langem Kampfe mit dem Stifte die Landeshoheit endlich durch Vertråge fest begründeten, da alle übrigen långst schon vers

*) Die Urkunde darüber wird im VI. Bde. folgen. **) S. die Urf. N. CLXXXII. in der II. Abth. des Münst. Urk. Buchs. Die Urkunden über die Dy nastie Lüdinghausen habe ich für einen der folgenden Bånde bestimmt.

schwunden, und dem Stifte einverleibt waren. Des fto merkwürdiger wird auch darum die Geschichte. dieser beiden Häuser, die früher schon ein Familienband enger vereint hatte. In dem VII. Bande sollen daher die vorzüglichsten Quellen zur Geschichte Gemens, welche ich in dem Archive dieses Hau ses gesammelt habe, aufgestellt werden, und beide Bånde noch im Laufe dieses Jahrs erscheinen, wenn fich die Arbeiten in der Wittnevenschen Offizin nicht zu sehr anhäufen werden.

So wåren denn über die ehmaligen Dynastien der Münsterschen Dioecese: Lon, Horstmar, Ahaus, Ottenstein, Steinford und Ge= men, theils von Kindlinger und Andern, theils von mir in dem Münst. Urkundenbuche und den darauf folgenden Bånden der Münst. Urkundensammlung die vorzüglichsten Quellen mitgetheilt, und damit ein nicht unbedeutender Theil der Vors arbeit zu einer künftigen Geschichte des Münsterlandes selbst geliefert.

Aber, wie groß ist noch der Umfang der Vorarbeit, die erst vollendet sein muß, ehe eine Geschich= te unseres Vaterlandes gelingen kann, wenn anders Geschichte, in der wahren Bedeutung des Wor= tes, etwas mehr sein soll, als eine Erzählung von Thatsachen der Zeitfolge nach, aus unsichern Chroniken geschöpft, und in einem gefälligen Styl vorge=. tragen. Wie äußerst wenige Quellen sind z. B. noch öffentlich vorgelegt über andere Dynastien und Herrlichkeiten, wie Stromberg, Lüdinchha usen, Davensberg, Meinhövel u. a., deren

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Geschichte in die des Münsterlandes so tief eingreift? Wie wenige Urkunden sind im Ganzen noch bekannt geworden über die Aemter Meppen, Vechta, und die zu der åltern Geschichte der Grafschaft Tecklenburg, die ebenfalls noch im Dunkeln liegt, gehörenden

burg, Hemter Bevergern und Cloppen=

burg, und namentlich über das so merkwürdige Saderland? Wie viele Quellen vermisset man noch über das Städtewesen, über die frühere' Verfassung des Stifts, über die Gründung ansehnlicher Abteien und Klöster u. a. --- Wie dunkel liegt uns das frühere Archidiakonalwesen noch vor, und wo sind die Quellen, woraus man die anfängliche Eintheilung der Archidiakonate nach den ehmaligen Gauen, und die bald darauf eingetretenen Veränderungen und Veranlaßungen dazu, mit Gewißheit bestimmen kann? Wie wenig ur kundliche Nachrichten haben wir aufzuweisen über bie frühern Verhältnisse der Gauen Frieslands, die sonst zur Münsterschen Dioecese gehörten, und über die spåtere Verstücklung des Archidiakonats Vreden u. f. w.! Hierüber müßen die wichtigften Nachrichten in unsern vaterländischen Archiven noch verborgen liegen, und der Geschichtsforscher muß sich noch mit den wenigen Daten behelfen, welche er in den historischen Werken, besonders der Niederländer, darüber vorfindet.

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Noch immer ist in unserm Münsterlande, so wie in allen Provinzen Westfalens, für das QuelIen-Studium der Geschichte zu wenig gethan; wie weit sind dagegen in diesem Zweige der Lite=

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ratur unsere Nachbarn, diese thåtigen Beförderer wissenschaftlicher Kultur, uns vorgeeilt, die hierin mit größern, weitüberlegenen Staaten stets wetteis ferten! Welche reiche diplomatische Schäße, in prachtvoller Ausstattung, wurden nicht auf diesem wissenschaftlichen Boden gewonnen, wo ange= borne Liebe zum Vaterlande das Talent ins Leben rief, und mit unermüdetem Fleiße vereinte! Ich weise nur hin auf die Quellen-Sammlungen eines Mieris, Schwarzenberg, Bondam, Ra= cer, Kluit; auf die historischen Leistungen des Lehteren, so wie auf die des M. Hettema, van Spaan, Visser, Amersfoordt, æ. und der ålteren: Lindeborn, van Rhyn, Dumbar, Siccama, Papendrecht, He da u. a. --- Und noch immer, selbst bei den mißlichen Verhältnissen, welche die Trennung dieser Provinzen von Braz bant herbeiführte, erhålt sich der eimal angeregte Geist für historische Forschungen. --- Und follte es: uns nicht fast erröthen machen, wenn ein niederländischer Geschicht- und Sprachforscher im Auftrage, wie ich glaube, des Groninger Vereins pro excolendo jure patrio, der gelehrte Montanus Hettema zu Leeuwarden, ehmalige Münstersche Landestheile, namentlich das in mancher Hinsicht so merkwürdige Saderland, bereiset, um über die Sitten, Gebräuche, Gewohnheiten, Sprache, åltere Verfassung u. f. w. Kunde einzuziehen; die Reste der frieseschen Sprache hier zu sammeln, und in den Archiven der Umgegend nach Quellen zu forschen, um über die Geschichte dieses, frieseschen

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