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Das

Die Urfttalsperre im Sommer 1911. Das insgesamt 45,5 Mill. cbm fassende Staubecken enthielt im September nach der Monate lang anhaltenden Trockenheit noch 21 Mill. cbm 1). Der Wasserspiegel war um 15 m gesunken, so daß mehrere Inseln aus dem Wasserspiegel herausragten. Die Talsperre hat sich auch in diesem trocknen Jahre gut bewährt. Flußbett unterhalb der Mauer war zwar vollständig trocken, aber die Talsperre war in der Lage, eine Wassermenge von 6 bis 9 cbm/sk abzugeben. Inzwischen dürfte durch den eingetretenen Regen der Inhalt des Beckens wieder beträchtlich aufgefüllt sein, so daß das Herannahen des Winters den Betrieb nicht mehr schädigen kann.

Schornsteine aus Eisenbeton und Ziegelmauerwerk. Nach einer Mitteilung der Zeitschrift »The Iron Age«2) sind die Eisenbetonschornsteine, die man in Amerika gebaut hat, in der Herstellung wesentlich teurer geworden, als Schornsteine aus Ziegelmauerwerk, da das Formen des Betons an Ort und Stelle erhebliche Kosten verursacht. Um diese Kosten zu verringern, baut die Wiederholt Construction Co. neuerdings Schornsteine, deren Wandung nur in der Mitte aus Eisenbeton besteht, während sie außen durch Ziegel-Formsteine und innen durch feuerfeste Steine gebildet wird. Dadurch wird der Beton, der dem Bau hauptsächlich Festigkeit verleiht, innen vor der Erhitzung und außen vor starker Abkühlung bewahrt, während gleichzeitig mehr Möglichkeit gegeben ist, sein Aeußeres wunschgemäß zu gestalten. Die bisher gebauten Wiederholt-Schornsteine sind 17,5 bis 65 m hoch bei 915 bis 4000 mm Dmr.

Das Fernthermometer von Fournier & Cie., Paris, das von Gebrüder Schmidt, Reutlingen, in Deutschland eingeführt wird, beruht nicht, wie die gebräuchlichen Thermometer auf der Messung der Ausdehnung eines wärmeaufnehmenden Körpers oder, wie die meisten Fernthermometer, auf der Messung des an einer Lötstelle geweckten Thermostromes, sondern auf der Messung des Druckes von gesättigten Dämpfen, die in einem der Erwärmung ausgesetzten Behälter erzeugt werden. Dieser Druck wird mit Hülfe einer schwer verdampfenden Flüssigkeit, z. B. Glyzerin, in einer beliebig langen Kupferleitung von 1 mm 1. W. auf eine Bourdonsche Röhre übertragen und von ihr in der bekannten Weise angezeigt. Solange die Dämpfe in dem Meßbehälter gesättigt sind, ist ihr Druck lediglich von der Temperatur seiner Umgebung abhängig. Der Behälter kann demnach beim Einsetzen in einen Ofen oder bei andern Gelegenheiten beliebige Formänderungen erfahren, und ebenso kann die Druckleitung über Räume von verschiedener Temperatur geführt werden, ohne daß die Genauigkeit der Anzeige darunter leidet. In der Regel bildet man den Meßbehälter als biegsame Rohrschlange aus, die an einem Ende verlötet und an dem andern mit der Druckleitung verbunden ist. Die Lötstelle läßt sich dann leicht aus dem Bereich der hohen Temperaturen bringen. Die beschriebene Ausführung des Fernthermometers hat sich insbesondere bei ortfesten und Heißdampfanlagen auf Lokomotiven, bei Munitionskammern auf Kriegschiffen und bei Kühlräumen auf Handelschiffen bewährt. Bei Messung von sehr hohen Temperaturen setzt man nicht das Meßgefäß des Thermometers in den Ofen ein, sondern einen besondern Körper, durch den Wasser andauernd mit einem gewissen Druck fließt, und bringt in der Zu- und der Ablaufleitung die Meßbehälter zweier solcher Fernthermometer an. Aus dem Unterschied der Anzeigen kann man dann auf die Ofentemperatur schließen.

Turbogebläse, Bauart Rateau, für die Hochöfen von Biscaya. Ueber ein bemerkenswertes Hochofen-Turbogebläse berichtet Prof. A. Rateau in der Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und Architektenvereines 3). Das Gebläse arbeitet parallel mit zwei Kolbenmaschinen auf 3 Hochöfen von je 150 bis 200 t täglicher Erzeugung und wird mit dem Abdampf der beiden genannten und einiger anderer Hüttenmaschinen betrieben. Da die Dampfturbine als Zweidruckturbine gebaut ist, kann sie nötigenfalls auch gleichzeitig mit Hochdruckdampf gespeist werden. Der Hochdruckteil hat 2 Räder von 1600 mm, der Niederdruckteil 4 von 1700 mm Dmr. Das Gebläse mit 4 Rädern von 1600 mm Dmr. saugt 18 cbm/sk an und verdichtet sie auf einen Druck von 41 cm Quecksilbersäule bei 1700 Uml./min und einem Kraftbedarf von 1800 PS. Der Druck kann für den Fall von Störungen im Hochofen, wie beim Hängen der Gicht, durch Erhöhen der Umlaufzahl auf 55 cm Quecksilbersäule gebracht werden, wobei die Leistung bis zu 2000 PS steigt. Der Zufluß des

1) nach ETZ vom 28. September 1911.
2) vom 28. September 1911.

3) vom 6. Oktober 1911.

deutscher Ingenieure.

Hoch- und des Niederdruckdampfes wird durch zwei Ventile geregelt. Diese stehen unter dem Einfluß des Druckreglers am Dampfakkumulator, des einstellbaren Leistungsreglers des Gebläses und eines Fliehkraftreglers, der die Umlaufgeschwindigkeit des Gebläses nach oben begrenzt. Außerdem ist noch eine Sicherheitsvorrichtung (Klappen in den Dampfleitungen) gegen das Durchgehen vorhanden für den Fall, daß der eine oder der andre Teil der Regelung versagen sollte. Schließlich befindet sich auf der Druckluftleitung ein selbsttätiges Entlastungsventil, das sich öffnet, wenn die Leitung vollständig geschlossen ist, und so einen Teil der Luft auszutreten gestattet. Auf diese Weise soll vermieden werden, daß das Gebläse leer läuft und schädliche Erschütterungen im Innern auftreten. Mit Hülfe der angegebenen Regelvorrichtungen stellt sich der Winddruck bei einer Störung im Hochofen selbsttätig ein und vermag sich um 50 vH und sogar um mehr zu vergrößern, um zufällige Widerstände zu überwinden. Den Dampfverbrauch des Gebläses, das seit März 1910 im Betrieb ist, hat man noch nicht festgestellt, da dies infolge der Gemeinsamkeit der Kesselleitung für viele Maschinen unmöglich war. Dagegen soll seit der Inbetriebnahme eine tägliche Kohlenersparnis von 25 bis 30 t festgestellt worden sein. Die Anlagekosten sind infolgedessen in nicht ganz einem Jahre getilgt worden. Auch wird der günstige Einfluß auf die Betriebsführung des Gfens durch die Regelmäßigkeit der Luftzufuhr und die Anpaßfähigkeit hervorgehoben.

2

Eine neuzeitliche Begichtanlage für Kuppelöfen haben vor kurzem Adolf Bleichert & Co. für ein vereinigtes Hochofen- und Stahlwerk ausgeführt. Die Hochöfen liefern im ungünstigsten Falle, d. h. wenn einer außer Betrieb ist, rd. 260 t Roheisen. Da das mit vier Thomas-Birnen ausgerüstete Stahlwerk jedoch gegen 800 t Einsatz verarbeitet, muß die fehlende Menge von 540 t von drei Kuppelöfen in einer zehnstündigen Schicht geliefert werden. Die einzelne Gicht der Oefen besteht aus etwa 12 t Roheisenmasseln, 950 kg Koks und 750 kg Kalkstein. In 10 st sind also außer etwa 560 t Roheisen noch 42 t Koks und 21 t Kalkstein aufzugeben. Die Begichtanlage besteht aus einer Verladebrücke auf der Hüttensohle, einem Schrägaufzug von der Soble zur Gicht und aus einer Förder- und Kippanlage auf der 14 m über der Sohle liegenden Bühne. Die Verladebrücke nimmt die Masseln mit einem Magnet vom Lager oder unmittelbar aus den Eisenbahnwagen und setzt sie auf die Kippwagen für 6,3 t auf der Aufzug-Förderschale ab. Die Koks und der Zuschlag werden mit Handschaufeln in besondere Kippwagen von 7,2 t geschafft. Die Wagen werden dann auf dem schrägen Aufzug elektrisch zur Bühne gehoben, von der Schale herabgeschoben und durch eine elektrische Lokomotive zur Gicht gefahren. Das Kuppeln des Wagens mit der Lokomotive besorgt der Führer von seinem Stand aus; dann schaltet er, sobald der Wagen an der Gicht angelangt ist, den Motor um, worauf dieser die Wagenmulde kippt und sie dann wieder aufrichtet. Darauf bringt die Lokomotive den leeren Wagen zum Aufzug zurück. Sowie ein neuer gefüllter Wagen die Förderschale verlassen hat, wird der leere an seine Stelle geschoben und heruntergelassen usw. Die Anlage ist von Ad. Bleichert & Co. mit Rücksicht auf die ungewöhnlich große Fördermenge in dieser Art gebaut worden. (Technisches Echo vom 18. September 1911)

Vorwärmen von Druckluft. Im Anschluß an unsere Mitteilung auf S. 829 d. J. können wir jetzt über einen tragbaren Vorwärmer mit flüssigem Brennstoff berichten, der von der Sterling Equipment Co. in Chicago ausgeführt wird. Das künstliche Abkühlen der Luft während des Verdichtungsvorganges, mit dem außer der Schonung der Maschine hauptsächlich der Vorteil der Raumverringerung der zu fördernden Luftmenge und daher der Arbeitsersparnis verbunden ist, bedeutet einen entsprechenden Energieverlust, den man durch Wiedererwärmen der Luft vor Eintritt in das Werkzeug ausgleichen möchte. In dem bisher in zwei Größen ausgeführten Vorwärmer brennt eine Flamme, deren Brennstoff dem im unteren Teil der Vorrichtung befindlichen Behälter durch die Saugwirkung des durchziehenden Luftstromes entnommen wird. Dadurch wird gleichzeitig eine selbsttätige Regelung insofern erzielt, als bei starkem Luftverbrauch auch mehr Flüssigkeit angesogen und verbrannt wird, so daß nach der ersten Einstellung des Flüssigkeitseinlaßventiles keinerlei Wartung mehr nötig ist. Die Vorrichtung besteht im wesentlichen aus dem im unteren Teil angeordneten Brennstoffbehälter und der darüber befindlichen Verbrennungskammer. Die Druckluft tritt in einen zwischen beiden angeordneten ringförmigen Raum und von hier zum größten Teil durch ein Druckminderventil in die Verbrennungskammer, während ein

21. Oktober 1911.

kleinerer Teil die Saugdüse durchstreicht und die Flüssigkeit mit sich reißt. Die Verbrennungsgase mischen sich unmittelbar mit der Luft, und ihre Wärme wird daher sehr gut ausgenutzt. Die Zündung des Gemisches wird entweder durch einen elektrischen Widerstand oder durch ein Glührohr eingeleitet. Die kleinere Ausführung wiegt nur rd. 18 kg und ist imstande, eine Druckluftmenge entsprechend 2,13 cbm/min Frischluft vorzuwärmen, reicht also für den Betrieb einer Druckluftbohrmaschine von 50 bis 62 mm Dmr. aus; sie ist mit Handgriff zum Tragen eingerichtet. Die größere Form wiegt 68 kg, wärmt 7,1 cbm/min Luft vor und reicht für den Betrieb eines Bohrers von 140 mm Dmr. aus. Die Luft muß durch Metallschläuche abgeleitet werden, da Gummischläuche der Temperatur der Druckluft nicht mehr widerstehen. Der Schlauch ist mit einem Wärmeschutz versehen, um die Strahlungsverluste zu verringern. Die Vorrichtung soll 2,83 cbm/min von 10 auf rd. 175° vorwärmen bei einem Verbrauch von etwa 9,5 ltr Benzin oder Petroleum in 10 st. (Engineering News vom 28. September 1911)

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schiff George V vom Stapel. Das Schiff ist 169 m lang, 27 m breit und hat 24000 t Wasserverdrängung. Die Bewaffnung soll aus zehn 34 cm-Geschützen bestehen.

Torpedobootzerstörer für die Marine der Vereinigten Staaten. Die 8 neuen Torpedobootzerstörer, die unlängst bei verschiedenen amerikanischen Privatwerften in Bau gegeben sind, erhalten sämtlich Turbinenantrieb. Bemerkenswert ist hierbei, daß für die Marschfahrt je eine Kolbenmaschine eingebaut wird. Die Dampfstrecke der Schiffe soll bei 10 Knoten Geschwindigkeit 4000 Seemeilen betragen. Als Höchstgeschwindigkeit sind 29 Knoten vorgeschrieben. Die Kessel werden mit flüssigem Brennstoff geheizt. (Marine-Rundschau Oktober 1911)

Der elektrische Betrieb auf der Eisenbahn St. PöltenMariazell) ist am 7. Oktober mit den ersten durch Wechselstromlokomotiven betriebenen Personenzügen eröffnet worden. Die 91 km lange Strecke hat 0,76 m Spurweite.

1) Vergl. Z. 1908 S. 77.

Patentbericht.

Dem

Kl. 1. Nr. 229291. Windsichtmaschine mit verstellbaren Wänden des Separationsraumes. H. Fürmeyer, Cassel. Sichtraum b wird das Gut durch die Oeffnung e entgegen dem Windstrom zugeführt. Durch Verschieben der Wand a senkrecht zur Windrichtung wird die Größe des Raumes b verändert, ohne daß sich die Querschnittsfolge ändert; dadurch werden Wirbelbildungen vermieden. a ist gegen die feststehende Wand d durch eine Schürze e abgedichtet.

Kl. 5. Nr. 229867. Sicherheitsvorrichtung zur Begrenzung des axialen Spindelweges bei Gesteiabohrmaschinen mit Differentialvorschubgetriebe. Maschinenfabrik Montania A.-G. vorm. Gerlach & Koenig, Nordhausen. Die Spindel a wird vorgeschoben, wenn

sie mittels der hohlen Welle b gedreht wird, während sich die Mutter c im gleichen Sinne, aber langsamer dreht. Beim Stillsetzen der Welle b tritt der Rücklauf von a ein. Bei zu

weitem Vorschube trifft der Anschlag d der Spindel gegen ein Drucklager e, und der Zahndruck in dem die Welle b treibenden Vorgelege f wächst so an, daß ein Gleiten in der Reibkupplung g eintritt. Durch Lösen der Klauenkupplung h zwischen fund b mittels des Handgriffes i wird der Rücklauf eingeleitet. Wird dieser zu weit fortgesetzt, so trifft der Bohrkopf k gegen die Mutter c, die infolge der zwischen den beiden Teilen entstehenden Reibung die Spindel und Welle mitnimmt, wobei in der durch eingeschalteten Reibkupplung 1, die b festzuhalten sucht, Gleiten eintritt.

Kl. 7. Nr. 230224. Vorrichtung zur Herstellung von Rohren aus Hohlblöcken mittels Walzscheiben. Gesellschaft zur Verwertung von Rohrwalz-Patenten m. b. H., Straßburg i. E. Die in entgegengesetzter Richtung gleich schnell getriebenen Walzscheiben a, b tragen ringförmige Wulste c von bogenförmigem Querschnitt, die so versetzt sind, daß jeweils einem auf den kegelförmigen Block d einwirkenden Wulst der einen Scheibe eine Einsenkung der andern gegenüberliegt. Der Block d wird mit dem Dorn e langsam vorgeschoben und durch die Walzenscheiben in Umlauf versetzt. Kegelwinkel von Scheiben und Block sind so bemessen, daß bei der Drehung überall reines Abrollen zwischen Werkzeug und Werkstück eintritt. Die wechselnd wie Hammerfinnen auf d wirkenden Wülste strecken das Material. Unter Einwirkung des Glättwulstes weitet sich das Rohr beim Verlassen der Scheiben, so daß es leicht vom Dorn abgezogen werden kann.

Kl. 21. Nr. 236348. Bogenlampe. Soc. Bisson Berges & Co., Paris. Die Elektroden a für den einen und b und b für den andern Pol hängen so an dem Gestell g, daß a stets etwas höher als b und bi steht und sich gegen b, bi lehnt, so daß der Lichtbogen entsteht, sobald Strom durch die Lampe geht und durch den Elektromagneten 8 und Gestänge rp

a von b, by entfernt wird. Die
Spitzen von b, bi treten durch die
Platte c und regeln durch ihre
Schrägstellung das Nachgleiten.

Kl. 27. Nr. 229856. Strahl-
pumpe. A.-G. Brown, Boveri
& Cie., Baden (Schweiz). Um
bei geringem Kraftbedarf eine
gute Luftverdünnung zu erzielen,
wird während des Betriebes der
Austrittquerschnitt der Düse a
nach beliebigen Gesetzen verän-
dert oder geschlossen und wie-
der geöffnet. Es entsteht ein
Strabl b mit wechselnden Quer-
Zur Veränderung dient beispielsweise
ein mit verstellbarem Hub in der Düse hin-
und herbewegter Dorn c beliebigen Querschnit-
tes.
Oberhalb der Düse ist ein Windkessel d an-

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schnitten.

gebracht.

Kl. 27. Nr. 229280. Schnellaufender Gaskompressor. D. E. Haire, Philadelphia (V. St. A.) Radiale Bohrungen a in den im Gehäuse b außerachsig gelagerten Stäbe c bilden die Zylinder. Zwischen den Bahnen d am Gehäuse geführte Rollen e bewegen die Kolben f um den doppelten Abstand h von Ge- d häuse- und Nabenachse hin und her. Die Saugventile im Kolbenboden werden auch bei schnellstem Gange des Kompressors durch Einwirkung des Kammstückes k auf die Ventilstangen

beim Saughubbeginn sicher geöffnet, durch Feder- und Fliehkraft bei Beginn des Druckhubes sicher geschlossen.

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deutscher Ingenieure.

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Schutzhülle entstehende Raum wird mit Gasen, die keine explosiblen Gemische bilden, gefüllt. Hierzu eignen

sich vom Sauerstoff befreite Luft oder die gereinigten Abgase der Motoren.

Kl. 77. Nr. 236922. Armierter Holzträger. J. Schuette, Danzig-Langfuhr. Die in bekannter Weise furniert hergestellten Holzplatten a, b und Winkel c. in die zur Erhöhung der Festigkeit dünne Metallblechem eingepreßt werden können, werden verleimt und durch Hohlniete h vernietet. Außerdem werden die lang durchlaufenden Platten a in kürzeren Zwischenräumen durch eingesetzte Stegplatten 8 aus Metall starr verbunden.

Kl. 77. Nr. 236960. Flugzeug. T. Protin und C. Contal, St. Cloud, Seine. Die Flügel sind nach vorn und hinten beweglich, und der fächerförmige Schwanz der ausgebreitet werden kann, ist mit den Flügeln so verbunden, daß er sich ausbreitet, wenn die Flügel nach hinten gehen.

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Zuschriften an die Redaktion.

(Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.)

Flüssige Brennstoffe für Kraftbetrieb.

Geehrte Redaktion!

Bei der Erörterung der Vorträge der Herren Professoren Oebbeke und Nägel sagte Hr. Oberingenieur Kutzbach wörtlich: »Sie finden in Baku kaum einen Dieselmotor« (vergl. Z. 1911 S. 1352). Dies kann ich nicht unwidersprochen lassen und möchte demgegenüber feststellen, daß in Baku 50 ortfeste Dieselmotoren mit 5080 PS. und 18 Schiffs-Dieselmaschinen mit 10440 PS. Gesamtleistung im Betriebe sind. Hochachtungsvoll

St. Petersburg, den 29. August 1911. Hans Flasche.

Geehrte Redaktion!

In Rußland dürften 150000 PS in ortfesten Dieselmotoren vorhanden sein. Davon sind in dem Industriegebiete,von

Baku nach Angabe des Hrn. Flasche bezw. dessen Vertreters nur 5080 PS in Motoren von durchschnittlich 100 PS aufgestellt. Wie weit sich dieses Gebiet erstreckt, weiß ich nicht, jedenfalls bezog sich meine auf Mitteilungen eines Ingenieurs beruhende Angabe, daß man in Baku kaum einen Dieselmotor finde, nur auf das engere Oelquellengebiet. Es muß doch auffallend erscheinen, daß eine Petroleumindustriegegend mit ihrem billigen Oele höchstens 5000 PS in Dieselmotoren besitzt (auch in den amerikanischen Oelquellengebieten sind nur wenige Dieselmotoren), während z. B. die Stadt Berlin, in welcher das Oel aus Galizien unter hoher Zollbelastung bezogen wird, etwa 12000 PS in Dieselmotoren aufweist. Die Erklärung liegt eben in den Verhältnissen, welche ich in Breslau kurz angedeutet habe.

Hochachtungsvoll

Nürnberg, den 6. September 1911.

Angelegenheiten des Vereines.

Von den Mitteilungen über Forschungsarbeiten, die der Verein deutscher Ingenieure herausgibt, ist das 106. Heft erschienen; es enthält:

Zacharias: Untersuchungen an zylindrischen Schrau-
benfedern mit kreisförmigem Querschnitt.
Voißel: Resonanzerscheinungen in der Saugleitung von
Kompressoren und Gasmotoren.

Der Preis des Heftes beträgt 1 M; für das Ausland wird ein Portozuschlag von 20 Pfg erhoben. Bestellungen, denen der Betrag beizufügen ist, nehmen der Kommissionsverlag von Julius Springer, Berlin W. 9, Link-Straße 23/24, und alle Buchhandlungen entgegen.

Lehrer, Studierende und Schüler der Technischen Hochund Mittelschulen können das Heft für 50 Pfg beziehen, wenn sie Bestellung und Bezahlung an die Geschäftstelle des Vereines deutscher Ingenieure, Berlin NW. 7, Charlotten-Str. 43, richten.

Lieferung gegen Rechnung, Nachnahme usw. findet nicht statt. Vorausbestellungen auf längere Zeit können in der Weise geschehen, daß ein Betrag für mehrere Hefte einge

Selbstverlag des Vines.

Kutzbach.

sandt wird, bis zu dessen Erschöpfung die Hefte in der Reihenfolge ihres Erscheinens geliefert werden.

Eine Zusammenstellung des Inhaltes der Hefte

1 bis 100 zugleich mit einem Namen- und Sachverzeichnis wird auf Wunsch kostenlos abgegeben. Die Redaktion.

Internationale Industrie- und Gewerbe-
ausstellung in Turin 1911.

Den Mitgliedern unseres Vereines, welche die Ausstellung besuchen, hat der Generalkommissar der Deutschen Abteilung, Hr. Geh. Reg.-Rat Prof. Busley, in bereitwilliger Weise ein Zimmer im Deutschen Generalkommissariat, Corso Massimo d'Azeglio 74, unweit vom rechten Eingange zur Ausstellung, zur Verfügung gestellt. Dort können Briefe geschrieben und in Empfang genommen werden.

Der Oberingenieur der Deutschen Abteilung, Hr. Stolte, hat sich bereit erklärt, unseren die Ausstellung besuchenden Mitgliedern technische Auskünfte zu erteilen. Sein Geschäftszimmer befindet sich ebenfalls Corso Massimo d'Azeglio 74. Geschäftstelle des

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Vereines deutscher Ingenieure.

Buchdruckerei A. W. Schade in Berlin N.

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(Vorgetragen im Berliner und im Mannheimer Bezirksvereine deutscher Ingenieure }

Die Anfänge der Unfallverhütung gehen bis zum Jahr 1867 zurück, in dem der erste Dampfkesselrevisionsverein in Baden gegründet wurde. Eine weitere wesentliche Ausdehnung des Arbeiterschutzgesetzes brachte die Gewerbe ordnung für den Norddeutschen Bund, die am 15. Juni 1869 Gesetz wurde und, nach Gründung des Deutschen Reiches, auch für die andern Bundesstaaten Geltung erhielt. Die Gewerbeordnung legte den Arbeitgebern die Verpflichtung auf, Einrichtungen zu treffen, durch die Leben und Gesundheit der in den Betrieben beschäftigten Arbeiter tunlichst gegen Unfälle geschützt wurden. Daran schloß sich dann im Jahr 1871 das Haftpflichtgesetz. Dieses erkannte theoretisch (d. h. sofern ein Verschulden nachweisbar war) die Entschädigungspflicht des Unternehmers gegenüber den durch Betriebsunfälle in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten Arbeitern gesetzlich an.

Auf diese gesetzlichen Maßnahmen folgte der Ausbau der Gewerbeordnung und die obligatorische Einführung der staatlichen Gewerbeaufsicht, der »Gewerbeinspektion«, im Jahr 1878; sie galt für alle deutschen Bundesstaaten. Das Werk wurde aber erst durch die Unfallversicherungs-Gesetzgebung der Jahre 1884 bis 1887 gekrönt, die eine Entschädigungsberechtigung der durch Betriebsunfälle geschädigten Arbeiter und die Tragung der Kosten durch den Betriebsunternehmer festsetzte. Diese weittragenden Bestimmungen folgten ans der berühmten kaiserlichen Botschaft) vom

1) Sonderabdrücke dieses Aufsatzes werden abgegeben. Der Preis wird mit der Veröffentlichung des Schlusses bekannt gemacht werden.

2) Die Botschaft lautet: Schon im Februar dieses Jahres habe Ich meine Ueberzeugung aussprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich auf dem Wege der Unterdrückung, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es für unsere kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe aufs neue ans Herz zu legen, und würden mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hülfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen.« Im einzelnen ward angekündigt: die Unfallversicherung, eine entsprechende Vorlage über Errichtung von Krankenkassen; endlich ein Gesetz über Versicherung gegen Alter und Gebrechlichkeit.

17. November 1881, welche einen Markstein in der deutschen Geschichte bedeutet Diese Botschaft ist etwas Neuartiges in der Arbeiterschutz-Gesetzgebung, sie bedeutet den Bruch mit der manchesterlichen ') Auffassung, die den Staat nur als Hiter der gesellschaftlichen Ordnung, insbesondere als Beschützer des gesellschaftlichen Eigentums ansah, ihn also gewissermaßen zum bloßen Polizeibüttel herunterdrückte. Mit diesem Gesetze war zum erstenmal in der Staatsgeschichte eine positive Wirksamkeit des Staates zur Verbesserung sozialer Gebrechen in die Wege geleitet. An diesem großen sozialen Reformwerke hat Bismarck das entscheidende Verdienst. Er hat zuerst seinen kaiserlichen Herrn, dann den Bundesrat und den Reichstag für den »Sprung ins Dunkle«, wie ihn ein großer Teil der damaligen Parlamentarier nannte, gewonnen. Die ganze Energie dieses einzigartigen Mannes war dazu notwendig, gepaart mit einem erstaunlichen Grade von Weitsicht und Besonnenheit, mit der er den harten Tatsachen des wirtschaftlichen Lebens gegenüber Maß hielt und nur das wirklich Erreichbare sich zum Ziele setzte. Bismarck erfuhr den schärfsten Widerstand seitens der Parlamente und der Industric, die eine Belästigung fürchtete und die nicht glaubte, die Lasten tragen zu können, die aus diesem Gesetze gefolgert werden könnten. Aber Bismarck wich keinem Widerstande, weder dem der Parlamente noch dem der Industrie, und er setzte in rund einem Jahrzehnte, von 1881 bis 1890, sein Programm vollständig durch. Am 15. Juni 1883 wurde das Krankenversicherungsgesetz erlassen. Am 6. Juli 1884 folgte die Unfallversicherungs-Gesetzgebung. Wenige Tage darauf, am 14. Juli 1884, wurde das Reichsversicherungsamt als Aufsichtsbehörde ins Leben gerufen, welches für alle Arbeiter der Industrie, des Verladungs- und Transportwesens, des Baugewerbes und der Schiffahrt die behördliche Spitze in der gesamten Arbeiterversicherung darstellt. Das Gesetz trat am 1. Oktober 1885 in Kraft, und dieser Tag ist der Geburtstag der Berufsgenossenschaften. Damit war gebrochen mit der freien Liebestätigkeit und der stets zu spät einsetzenden Armenpflege, die doch immer erst

1) In Manchester, dem Hauptsitze der englischen Baumwoll- und Maschinen-Industrie, gründete Richard Cobden 1838 den Verein gegen die Korngesetze, der die Durchführung des Freihandels und überhaupt die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Einzelmenschen erstrebte.

dann eintrat, wenn der Mann schon niedergebrochen war. Das Gesetz schuf den Versicherungs zwang. Daraufhin bildeten sich die Berufsgenossenschaften als Träger der auf Gegenseitigkeit begründeten Unfallversicherung, sofern nicht für Staats-, Provinzial- und Kommunalbehörden sogenannte Ausführungsbehörden errichtet sind. Sie sind Vereinigungen der Unternehmer der versicherten Betriebe und sind mit ausgedehnter Selbstverwaltung, mit eigener Regelung der Gefahrentarife der Unfallverhütung, mit Ueberwachungs- und Strafbefugnis gegen die eigenen Mitglieder ausgerüstet. Etwas für die damalige Zeit Unerhörtes! Man setzte sich den Aufsichtsbeamten selbst, bezahlte ihn aus eigenen Mitteln und ließ sich von ihm strafen

ein Gedanke, der auch heute noch etwas Wunderbares enthält, wunderbar insofern, als seine Durchführung in den 25 Jahren so mustergültig glatt und so meisterlich gut erfolgt ist. Bismarck prägte das Wort: die Organisation sei frei, aber in der Leistung bestehe ein Zwang. Bei der Ausführung halfen ihm vorzügliche Mitarbeiter. Männer wie Bödiker, der erste Präsident des Reichsversicherungsamtes, von Boetticher, Bosse und von Woedtke haben ihre Arbeitskraft und Klugheit für die Schaffung dieses einzigartigen Werkes mit bestem Erfolg eingesetzt. Am 1. Oktober 1885 wurden 57 gewerbliche Berufsgenossenschaften gebildet. Dazu kamen später noch 9 weitere, so daß wir heute im ganzen 66 haben.

Zu den 66 gewerblichen Berufsgenossenschaften traten kurz darauf noch 48 land- und forstwirtschaftliche hinzu; endlich müssen noch die 209 Reichs- und staatlichen Ausführungsbehörden für die Staatsbetriebe und die 335 provinzialen und kommunalen Ausführungsbehörden genannt werden, die alle zur Durchführung der Unfallversicherung tätig sind.

Die Arbeiterversicherung im allgemeinen hat der Industrie und den Arbeitern Lasten auferlegt, die in den Jahren 1885 bis 1909 die Summe von 8414,5 Mill. M erreicht haben. Davon kommen auf die Krankenversicherung 4225,3 Mill. M, auf die Unfallversicherung 2121,8 Mill. M und auf die Invaliditätsversicherung 2067,4 Mill. M. Für Entschädigungen das ist der springende Punkt wurden 7,65 Milliarden M von dieser Summe verwandt. Davon entfallen auf die

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Die Verwaltungstätigkeit verschlang im ganzen 763,3 Mill. M; während die Verwaltung im Jahr 1895 noch 4900 000 M 14,2 vH der Entschädigungen ausmachte, beträgt sie im Jahre 1908 rd. 10 760000 M 9,72 VH; sicherlich ein mäßiger Satz. Von dieser großen Entschädigungssumme haben die Arbeiter nur rund ein starkes Drittel aufgebracht.

Weitgreifend und vielgestaltig waren die bisherigen Leistungen der Unfall- und Invalidenversicherung. An Renten für Versicherte und Hinterbliebene wurden bis Ende 1909 1624,6 Mill. M gezahlt. Von den 64 Mill. Menschen des Deutschen Reiches sind heute 24,1 Mill. gegen Unfall und 15,4 Mill. gegen Invalidität versichert. Bei Hinzunahme der Krankenversicherung haben bis Ende 1909 rd. 94 Mill. Erkrankte, Unfallverletzte und Erwerbsunfähige sowie deren Angehörige die oben erwähnten 7,7 Milliarden Entschädigung erhalten. Im Jahre 1910 wurden täglich für die drei Versicherungszweige 1,9 Mill. M aufgewendet, während die angesammelten Vermögensbestände 2,2 Milliarden M ausmachen. Auf das, was uns hier hauptsächlich interessiert, auf die Unfallverhütung, kamen für das Jahr 1910 allein über 150 Mill. M. Die Festsetzung der Entschädigung durch Unfälle ist in wohlwollender Weise gehandhabt worden, so daß in den Jahren 1908 und 1909 nur je 5 vH Einsprüche der Versicherten an das Reichsversicherungsamt gelangt sind. Die Gesamtzahl der ehrenamtlich tätigen Personen betrug im Jahre 1908 rd. 40000 für die Unfallversicherung allein, die Gesamtzahl der bezahlten Beamten rd. 4300, also etwa 11 VH (das sind die technischen Aufsichtsbeamten, die Geschäftsführer, Bureau- und Kassenbeamten usw.).

Mit besonderm Stolze dürfen Berufsgenossenschaften und Landesversicherungsanstalten auf ihre vorbeugende Tätig

deutscher Ingenieure.

keit in der Unfallverhütung und Heilbehandlung zurückschauen. Nicht in der Entschädigung für bereits eingetretene Schadenfälle, sondern in deren Verhütung oder doch in der möglichsten Beschränkung ihrer Folgen haben die Versicherungsträger ihre höchste Aufgabe erkennen gelernt. Sie haben mustergültige Krankenhäuser errichtet und, soweit diese nicht ausreichten, Privatanstalten benutzt, in denen den Arbeitern eine Heilbehandlung kostenlos zuteil geworden ist, die den Anforderungen der neuesten Errungenschaften der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung entspricht.

Wirklich Großes aber leisten die Berufsgenossenschaften in der Unfallverhütungstechnik, deren Grundlage in den vielseitigen von den einzelnen Genossenschaften erlassenen Vorschriften festgelegt ist, und die die Versicherungsträger auf Grund ihrer gesetzlichen Befugnisse in sämtlichen Betrieben mit allem Nachdrucke durchgeführt haben.

Diese Vorschriften kennzeichnen sich als Sonderzusammenstellungen der Erfahrungen des betreffenden Arbeitsgebietes einer jeden Genossenschaft; sie sind und sollten Fach vorschriften sein. Der Ausgangspunkt war eben der, daß nur der Fachmann an Maschinen und mechanischen Einrichtungen die richtige unfallverhütende Vorschrift schaffen kann, weil er allein den Arbeitsprozeß und seine Maßnahmen gründlich kennt. Es ist etwas andres, ob man eine Textilmaschine oder Lederspaltmaschine schützt, oder Schutzvorrichtungen für Arbeiter trifft, die in chemischen Beruf, im Bergwerk, in der Schiffahrt oder in der Lagerei und Speicherei tätig sind. So ist es verständlich, daß diese Interessentengruppen zunächst für sich mit einzelnen Unfallverhütungsmaßregeln in ihren Berufszweigen hervorge treten sind.

Sehr bald hat sich aber herausgestellt, daß es wünschenswert und notwendig war, an bestimmten Gefahrenstellen, die allen Betrieben gemeinsam sind, wie an Kraftmaschinen, Triebwerken, Kesseln, Aufzügen, Hebezeugen, die Erfahrungen der einzelnen Berufsgenossenschaften gegeneinander auszutauschen.

So entstanden die Normal-Unfallverhütungsvorschriften, die im Jahr 1896 zum erstenmal erschienen sind und zurzeit einer durchgreifenden Umarbeitung unterliegen. Die Berufsgenossenschaften haben weitere positive Arbeit geleistet, indem sie mitarbeiteten an der Untersuchung besonders wichtiger Fragen, wie Schutzvorrichtungen an Pressen, Stanzen, Scheren, Dampf-Sicherheitsventile, Schutzbrillen, Verhütung der Feuersgefahr, erste Hülfeleistungen bei Unfällen, Montieren von Eisenkonstruktionen, Fangvorrichtungen an Webstühlen usw. Preisausschreiben wurden erlassen und Die wichtigste Aufgabe zum Teil gute Ergebnisse erzielt. aber war, die erlassenen Vorschriften praktisch durchzusetzen, und in der Erkenntnis, daß hierzu eine persönliche Ueberwachung notwendig war, hat das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juni 1884 den Berufsgenossenschaften die Befugnis erteilt, durch Beauftragte die Befolgung der erlassenen Vorschriften zu überwachen. Das Nachtragsgesetz vom 20. Juni 1900 wandelte dann die Befugnis der Ueberwachung in eine Verpflichtung zur Ueberwachung um und änderte ferner den Namen »Beauftragte« in den kennzeichnenden Namen »technischer Aufsichtsbeamter<<; damit soll deutlich zum Ausdruck gebracht werden, daß zur Ausübung der Ueberwachung ein technisch gebildeter Mann nötig sei.

Am 1. Juli 1910 waren 339 technische Aufsichtsbeamte für ganz Deutschland vorhanden. Sie führten im Jahre 1909 im ganzen etwa 280000 Revisionen aus. Die Revision eines Betriebes erfolgt dabei durchschnittlich alle 2 bis 3 Jahre einmal. Die Zahl der im Jahre 1909 katastrierten Betriebe betrug 696824. Eine Belästigung der Industrie ist bei dieser großen Zahl nicht eingetreten; es stört nicht, wenn der Beamte alle zwei Jahre einmal durch den Betrieb geht. Die parallelgehende Ueberwachung durch die staatlichen Beamten. durch die Gewerbeinspektoren), erfolgt ja in noch längeren

1) Durch die Gewerbeordnung in ihrer früheren Fassung vom 1. Juni 1891 ist für das Deutsche Reich obligatorisch eine staatlich organisierte Gewerbeinspektion eingeführt worden, die vorher schon in verschiedenen Bundesstaaten bestanden hat. Durch die Unfallversiche

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