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desgenossen nur indirekt in den Krieg verwickelt, konnten also in dieser Weise immer noch als Träger der Vermittlung auftreten; sie hatten keine eigenen Klagen aufzustellen, und sie waren befriedigt wenn ihre Schwäbischen Eidgenossen befriedigt waren. Sie sind auch nicht aufgetreten als völlig neutrale Vermittler, sondern als die Beauftragten des Schwäbischen Bundes, also für ihre Partei', wie Herzog Friderich zu Landshut für die andere 5 Partei, so daß die Vertreter beider Parteien den gemeinsamen Schiedsmann aufstellen, und dieser ist ein Dritter, nämlich Pfalzgraf Ruprecht I, welchem sie dieses Amt in den zwei Anlassbriefen übertragen. - Bemerkenswerth ist dabei, daß in diesen beiden Anlassbriefen und in dem Spruchbrief des Pfalzgrafen die zwei Städtebünde als solche genannt, also anerkannt werden, gerade wie in der Heidelberger Stallung von 13843 und in der Mer- 10 gentheimer von 1387'. Es geht dieß zwar unter den Augen des königlichen Raths vor sich, aber eine Anerkennung des Bunds von Seiten des Königs ist darin noch nicht eingeschlossen, da dieser nicht selbst den Spruchbrief erlässt und eben nur seinen Rath geschickt hatte. Jene Anerkennung zu erlangen war aber auch damals wider versucht worden, und zwar von Nürnberg in dem Schreiben an Wenzel vom 25 Jan. 1388. Da nemlich dieser in seinem 15 vorausgehenden Brief an die Nürnberger die Absicht ausgesprochen hatte den Streit zwischen den Städten und den Bairischen Herzogen zum gütlichen Austrag zu bringen, antwortet ihm die genannte Stadt, er möge sich künftig in dieser Sache nicht an sie wenden, sondern an die gemeinen Städte, d. h. an den Bund; damit aber würde der König ja eben den Bund als solchen anerkannt haben, und gerade um dieß zu vermeiden hatte er sich ohne Zweifel in dem 20 genannten Schreiben nicht an den Bund sondern an das einzelne Nürnberg als eines der mächtigsten Glieder desselben gewendet.

B. Der Spruchbrief Pfalzgraf Ruprecht's I ist noch in zwei Originalen vorhanden, eines für jede der beiden Parteien, und mehr sind ohne Zweifel auch nicht ausgefertigt worden. Das den Städten übergebene befindet sich in Stuttgart, wohin es von Ulm 25 aus kam; das andere, welches die Herzoge von Baiern erhielten, liegt im Münchener geh. Hausarchiv. Jenes, als für die Städte bestimmt, enthält den Anlassbrief der Herzoge als Einschaltung in sich; dieses, das den letzteren zukommen sollte, schließt den Anlassbrief der Städte ein; und aus diesen beiden Insertionen sind denn auch die beiden Anlassbriefe bei uns abgedruckt, während für den Druck des Spruchbriefs selbst die beiden Originale zu Grund so gelegt werden konnten, in denen nur die eine in den Varianten mitgetheilte Stelle abweicht, durch welche die Einschaltung der Anlassbriefe eingeleitet wird. — Ulman Stromer berichtet diese Neumarkter Abmachung ziemlich unvollständig, indem er nur die allgemeine Beilegung so wie die Ledigmachung der Gefangenen und die Aufhebung der noch unbezahlten Schatzungen anführt. Wenn er dabei sagt, Ruprecht habe ausgesprochen, daz gut, 35 daz man zu Otting den kawflewten genumen het, daz solten di herren von Payern auf frist bezalen und daz versichern, so ist diese Oettinger Sache in dem Spruchbrief selbst nicht ausdrücklich zu finden. Doch wurde sie ohne Zweifel zu den vor dem Krieg vorgekommenen Gewaltthätigkeiten" gerechnet, von denen in art. 5 der Urkunde im allgemeinen die Rede ist, indem die Widerheimgebung der von den Herzogen genommenen Habe ausge- 40 sprochen wird, mit Aussicht auf endgiltige Entscheidung über Entschädigung auch für die nicht mehr beizuschaffenden unter den geraubten Gütern, so aber daß letztere Entscheidung

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auf eine künftige Versammlung aufgeschoben wird. Es zeigte sich dann im April zu Heidelberg, daß nichts mehr beizuschaffen sei', und den Städten wird eine Pausch-Summe von 8000 fl. zugesprochen, welche in der Frist bis 23 Apr. 1389 von Pf. Ruprecht I, Bisch. Lamprecht von Bamberg und Bf. Friderich V von Nürnberg bezahlt werden soll, denn diese 5 haben die Entschädigung der Städte auf sich genommen, da seit dem Neumarkter Spruch von den Bairischen Herzogen keine Sicherheit dafür zu erlangen gewesen war, was alles im Heidelberger Spruchbriefe vom 23 April 1388 steht3. Von dem letzteren hat also Ulman Stromer eine Erinnerung in der angeführten Stelle, aber eine in verschiedener Beziehung unrichtige, wie sich von selbst ergibt, und er hat sie zudem in ungehöriger Weise mit dem Neumarkter 10 Spruch vermengt. Genug, daß man in Betreff des letzteren die Quelle seiner falschen Angabe deutlich zu erkennen vermag. Und daß er das, was er, wenn auch verdreht, aus der Heidelberger Urkunde wusste, nun in die Neumarkter hineinbringt, ist deshalb um so begreiflicher, weil er von der späteren besondern Versammlung zu Speier-Heidelberg im April gar nichts weiß. Wenn er dann sagt, die Städte hätten sich auf die Neumarkter Abma15 chung verlassen, weil die Herren von Baiern sich schriftlich zu derselben verpflichtet hätten, so ist damit nicht etwa eine nachfolgende besondere Verpflichtungsurkunde gemeint von der wir nichts wissen, sondern ganz einfach der Bairische Anlassbrief”, in welchem eben versprochen wird sich an die zu erwartende Entscheidung des Spruchbriefs zu halten. —— In der Deutschen Weltchronik St. Chr. 3, 292, 24 ff., die den Ulman Stromer zu benutzen pflegt, 20 sind dagegen die beiden Sprüche von Neumarkt und Heidelberg getrennt; was vom Inhalt des letzteren gesagt wird, stimmt mit der Urkunde; aber die Angabe über den Inhalt des erstern ist nicht ganz genau nach art. 5 gearbeitet, und lässt die beiden Punkte von Ledigmachung der Gefangenen und Aufhebung der noch unbezahlten Schatzungen weg, welche Stromer richtig hatte; jedenfalls hat sie hier neben Stromer noch anderes benutzt, und an ihn 25 erinnert mit Bestimmtheit eigentlich nur die Erwähnung der Oettinger Sache, die doch auch in etwas anderer Weise auftritt. Die Augsburger Chronik von 1368 bis 1406 (1447) in St. Chr. 4, 82, 17 weiß von den Neumarkter Abmachungen nur sehr im groben wenn sie berichtet do chomen brieff von Nürenberg von herren und von steten, wie der krieg verricht war schad gen schad, prand gen prand, tod gen dod.

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Nur ein Theil der Streitpunkte wurde auf unsrer Zusammenkunft von Pf. Ruprecht zur Entscheidung gebracht, der Rest aber verschoben auf eine neue Versammlung, welche nach Heidelberg auf 12 April 1388 angesetzt ward'.

C. Unter den städtischen Kosten enthält das Nürnberger Rechnungsbuch am meisten Ausbeute für die in Rede stehende Zusammenkunft selbst, während die Frankfurter Stadt35 rechnung Nachricht gibt auch über einen frühern Versuch der Rheinischen Städte auf Vermittlung zwischen Baiern und den Schwäbischen Städten, ein Versuch der jedoch zu keinem Ziele führte und in die Zeit von Ende Januars bis Anfang Februars fallen mußß1o. Die Namen der beiden Frankfurter Abgeordneten kennen wir übrigens nicht bloß aus dieser Auf

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oben, wo unter der daselbst erwähnten Verschreibung der Städte ebenfalls der Anlassbrief, unsere nr. 2, zu ver. stehen ist.

Ulman Stromer St. Chr. 1, 40, 14 sagt und ward getaidingt daz herczog Rupprecht der alt di taiding aus solt sprechen mit wissen; über dieses Verfahren mit wissen vgl. die Einleitung zu dem Rotenburg- Mergentheimer Tag vom Januar 1388 unter lit. E. Fährt er dann fort und daz alle sach slecht solt sein, so ist das eben principiell zu verstehen wie nr. 3 art. 1 von der Widerherstellung des Friedens im allgemeinen; einzelne Punkte, deren Entscheidung verschoben wird, s. nr. 3 art. 4b. 5. 5o. 'Das Datum festgesetzt in nr. 8 art. 4o und art. 5.

nr. 5 art. 2.

10 1 Vgl. Gemeiner Regensb. Chr. 2, 243 Zeile 6 und 7 von

zeichnung1, sondern auch aus dem Eingang des städtischen Anlassbriefes', in welchem auch die übrigen Rheinischen Städteboten genannt werden; mehr als die 8 dort Angeführten sind schwerlich vom Rhein dabei gewesen, im allgemeinen und ohne Namen sind sie auch in der ersten Anm. zu nr. 3 erwähnt. Von den Namen der 4 Boten des Schwäbischen Städtebunds (und mehr waren es nicht3), ist uns der des Nördlinger Bürgers Kudorffer aufbewahrt*. 5 Man weiß ferner aus nr. 6, daß es die Absicht der Schwäbischen Bundesversammlung war, zu dem folgenden Speier-Heidelberger Tag die gleichen 4 Boten abzuordnen die auch auf dem Nürnberg-Neumarkter Tag gewesen waren, weil sie jetzt einmal von daher diese Geschäfte besser kannten als andere. Dies wurde ohne Zweifel auch ausgeführt. Nun wäre es leicht zu sagen wer zu Nürnberg im Merz war, wenn man wüsste wer im April zu Speier gewesen ist. 10 Die Namen der letzteren Personen aber kennt man eben auch nicht, man weiß bloß die Städte denen sie angehörten, und auch da nur 3 von den 4, nämlich Ulm, Rotweil und das bereits genannte Nördlingen, das Kudorffer schickte. Wer die vierte Stadt war, die einen Boten nach Speier im April und also auch vorher im Merz nach Nürnberg gestellt hat, ist nicht ersichtlich. Nürnberg nicht, da zu Speier der specielle Nürnberger Gesandte Jobs Tetzel unterschie- 15 den wird von den 4 Gesammtbundesboten; damit stimmt, daß diese Vier nach Nürnberg, wie der Ausdruck lautet, gesandt wurden”, da man nicht gut annehmen kann, daß ein Nürnberger nach Nürnberg geschickt wurde, Nürnberg hatte ja, da die Städteboten dort zusammenkamen, ohnedieß Gelegenheit sich bei den Verhandlungen geltend zu machen, und es mag dieß durch Niclas Muffel, der mit dem Regensburger Schultheißen nach Tauß gieng, oder durch Jobs 20 Tetzel, der später zum Speier-Heidelberger Tag als speciell Nürnbergischer Gesandter kam”, oder durch andre geschehen sein. Man könnte nun bei der unbekannten vierten Stadt an Regensburg denken, dessen Schultheiß von Nürnberg aus nach dem Neumarkter Spruch nach Tauß geht 10, also doch wol auch bei der Nürnberg-Neumarkter Verhandlung gewesen ist; allein da auch später zu Heidelberg ein Regensburger auftritt, der nicht unter den Vier ist, so hat er 25 wol auch in Nürnberg nicht dazu gehört“; auch könnte man, falls es Regensburg war, noch schwanken zwischen dem Schultheißen und dem Eniklein, der wol damals auch in Nürnberg war 12, für den Schultheißen würde sprechen, daß er bei der Sendung nach Tauß zum König gleich darauf betheiligt wird. Die Nürnberger Stadtrechnung nennt außer dem königlichen Rath, von dem oben schon die Rede war, auch noch den Deutschordensmeister Sifrid 30 von Veningen in art. 2, und den Kurmainzischen Schreiber ebenda. Die Anwesenheit des Herzog Friderich von Landshut geht aus dem Bairischen Anlassbrief mit Sicherheit hervor, er ist aus Neumarkt datirt. Zu Neumarkt war auch Pf. Ruprecht I laut nr. 3, und er spricht dabei noch von Fürsten und Herren die mit ihm dort waren, sowie von andern seiner Freunde und Getreuen.

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5 nr. 11 art. 4 mit der Anm.; aus dem art. 6 ist klar, daß diese 3 zu den 4 gehörten.

6 nr. 11 art. 6; auch beschweren sich die Nürnberger in nr. 12 art. 4 über das Verfahren der 4 Bundesboten, unter denen ihr eigner Gesandter nicht war, vgl. auch art. 6 daselbst. Die Unbilligkeit, unter die Vier keinen Nürnberger zu nehmen, was wol wegen Nürnberg's Friedensliebe geschah, s. Vischer in den Forschungen 3, 22 wo die als Ursache vermuthet wird.

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13 Die Fahrt geschieht von gemainer stet wegen, und sie ist, ebensowol wie die bewaffnete Begleitung des könig- 45 lichen Raths bis Amberg, Bundessache, und wird daher von Nürnberg die Auslage nur theilweis getragen, dieß liegt in den Worten uber daz man dem punt zugeschriben hat, d. h. die Kosten Nürnberg's daran sind 135 lb. 13 sh. hl. nach Abzug dessen was davon dem Bund auf- 50 gerechnet ward, nr. 4 art. 3.

Es könnte auffallen, daß den Rheinischen Städteboten, trotz ihrer Anwesenheit zu Nürnberg und Neumarkt im Merz, doch erst am 12 April in Speier von den 4 Schwäbischen Gesammtbundesboten noch berichtet werden mußte wie sie zu Nürnberg von dem Tag geschieden wären, d. h. was die Schlussabmachung daselbst gewesen sei. Man hat deshalb 5 anzunehmen, daß jene vor Ende der Verhandlungen wider abgereist sind, das wäre also zwischen dem 13 Merz, wo sie den Anlassbrief ausstellen, und dem 15 Merz, von dem der Spruch datiert ist.

Jakob Wencker theilt in der disquis. de ussburgeris 1, 142-144 das Bruchstück eines Vertrags mit, dem er die Ueberschrift gibt auß der vereinigung der stådt deß Reinischen 10 und Schwäbischen bunds mit den fürsten und herren überkommen zu Würtzburg anno 1388 auf ostern. Das wäre also auf 29 Merz 1388, somit sehr in der Nähe des NürnbergNeumarkter Tages. Man müßte einen Wirzburger Tag annehmen zwischen diesem und dem im April folgenden von Speier-Heidelberg. Allein die ganze Ueberschrift bei Wencker und sonach auch die Datierung jenes Bruchstücks ist sicher nur die eigene Vermuthung dieses 15 Forschers, die Ueberschrift hier rührt so gut nur von ihm her wie die der beiden Stücke vorher und nachher. Auf was er nun seine Vermuthung stützte, kann ich nicht entdecken. W. Vischer2 wusste denn auch nichts mit dieser Notiz anzufangen. Es gieng mir lang ebenso, bis ich fand, daß jenes Wencker'sche Bruchstück nichts anders ist als ein Theil des Ehinger Bündnisses vom 9 April 13823. Durch diese Wahrnehmung ist die ganze Sache erledigt. 20 Es war eine Folge des Irrthums Wencker's, daß er l. c. 140 in eine dort mitgetheilte Stelle Königshofen's die Worte einfügt item zu Würtzburg', womit zwischen einen der Rotenburg-Mergentheimer Friedenstage und den Egerer Reichstag noch ein Wirzburger Tag eingeschoben wird, offenbar derjenige, von welchem er im genannten Bruchstück etwas mitzutheilen glaubt, und den er hier übrigens nicht einmal seiner eigenen Chronologie nach richtig 25 inseriert, da die Rotenburg-Mergentheimer Tage wie der Egerer in's Jahr 1389 fallen. Von jener Wirzburger Vereinigung zwischen Fürsten und Städten vom 29 Merz 1388 wird die Geschichtschreibung jedenfalls Umgang nehmen müssen.

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1 nr. 11 art. 1.

*Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 98 nt. 1.

3 So weit man aus dem Abdruck des letzteren bei Datt de pace 48-49 sehen kann; nur gibt Dall die für die Städte bestimmte Urkunde des Gf. Eberhard von Wirtemberg und seiner Genossen, während Wencker's Vorlage die Urkunde der Städte selbst war.

*Daß die Einschaltung dieser 3 Worte allein die Sache Wencker's sei, hat er übrigens selbst durch die abweichenden Lettern im Drucke genügend angezeigt. Die Schilter'sche Ausgabe des Königshofen p. 359 hat sie nicht, ebensowenig die Hegel'sche in St. Chr. 9, 853, 10.

Merz 18

A. Anlassbriefe beider feindlichen Parteien.

1388 1. Herzog Friderich zu Landshut überträgt, zugleich im Namen seiner Brüder Stephans II zu Ingolstadt und Johanns zu München und für Gf. Ulrich von Wirtemberg und alle andern Helfer und Diener, dem Pf. Ruprecht I die Entscheidung in dem Streit mit dem Schwäbischen Städtebund (fürstlicher Anlassbrief). 1388 Merz 13 Neumarkt1.

Aus Stuttg. St. A. Reichsst. insgem. Bündel 13, eingeschaltet in das Orig. des Ausspruchs vom 15 Merz.
Coll. Ulm St. Bibl. Ulmensia 5577 fol. 10a, ebenso eingeschaltet, cop. coaev.

Steht auch ebenso eingeschaltet Frankf. St. A. Stättebündniß der St. in Schw. Fr. und am Rhein nr. 49
cop. coaev.

Moderne Abschrift Stuttg. St. A. Schmid'sche Samml. fasc. I nr. 77 (cit. lad. N N).

Regest bei Vischer nr. 298, der das Stuttg. Orig. des Ausspruchs vom 15 Merz vor sich hatte.

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Wir Friderich von gots gnaden pfalczgrave bij Rin und herczog in Beyern bekennen uns offinbar mit disem briefe fur uns und die hochgebornen fursten Stephan und Johans pfalczgraven bij Ryn und herczogen in Beyern unser lieben bruder: daz wir alle sachen, darumb sich der krieg zuschen uns und den obgenanten unsern brudern off eyn site und 15 den gemeinen steten, die den bont halten in Swaben in Francken und in Beyern, off die ander site erhaben hat, und waz darynne gescheen und verlauffen ist, an den hochgeborn fursten Ruprecht den eltern pfalczgraven bij Rin des heiligen Romschen richs obirsten trochseßen und herczogen in Beyern unsern lieben vettern genczlich gestalt haben und stellen mit craft diz briefs, an ym zu verliben, also, wie derselbe unser vetter 20 uns und unser obgenanten bruder umb alle obgenanten sachen und ir iglich besonder uzwisen und entscheiden wirt fruntlich mit der mynne odir mit dem rechten, daz sollen und wollen wir und dieselben unser bruder, fur die wir daz auch versprechen, fur uns und fur unsern swager grave Ulrich von Wirtenberg und fur alle ander unser helffer diener und die unsern unverbrochenlich veste und stete halten an alle geverde und arge- 25 liste. des zu orkund han wir unser klein secret ingesigel an disen brieff gehencket, wann wir unsers gewonlichen ingesigels zu disen ziten nit bij uns hatten; und als balde daz zu uns kommet, so wollen wir desselben glichen einen andern solichen brieff mit demselben unserm gewonlichen ingesigel versigeln und den dem vorgenanten unserm vettern herczog Ruprechten dem eltern antwerten an geverde. geben zum Nuwenmarkt 30 off den fritag nach sant Gregorien tag des heiligen babstes nach Cristi geburt druczehenMerz 13 hondert jar und in dem echtundachtzigistem jar.

1388

Merk 13

1358 2. Acht gen. Boten der Rheinischen Bundesstädte als Bevollmächtigte des Schwäbischen Städtebunds übertragen dem Pf. Ruprecht I die Entscheidung in dem Streite zwischen letztgen. Bunde und den Herzogen Stephan Friderich und Johann von Baiern (städtischer Anlass- 35 brief). 1388 Merz 13 Neumarkt.

Aus München Geh. Haus-Archiv, eingeschaltet in das Orig. des Ausspruchs vom 15 Merz.

Steht auch Frankf. St. A. Stättebündniß der St. in Schw. Fr. und am Rh. nr. 50 fol. 42a cop. coaev., sowie als Einschaltung in dem Ausspruch vom 15 Merz der selbst eingeschaltet ist in den Heidelb. Ausspruch vom 23 Apr. im Münch. R. A. Salzb. Erzstift VIII / fasc. 6 or. mb. c. 3 sig. pend. Gedruckt in Quellen und Erörterungen 6, 535-537 aus unsrer Vorlage, bei Janssen Frankf. R. Korresp. 1, 27 f. nr. 78 wol aus gen. Quelle des Frankf. St.-Archivs. Die betheiligten Städtebolen, mit Regest, nannte schon Feßmaier p. 48 des Textes, doch ohne die Urkunde selbst mitzutheilen.

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Wir die nachgeschriben Heinrich zům Jungen und Peter Wynsperg von Mentze, Johan Dyrolff und Ceyßolff von Wormeße, Bertholt Reynbod und Hensel Fritze der elter 45

In der Oberpfalz, zwischen Nürnberg und Regensburg.

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