Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau: ¬Der deutsche Bauernkrieg ; [1] : Jahr 1524. N.F., [1]Herder, 1863 - 184 Seiten |
Im Buch
Ergebnisse 1-5 von 37
Seite vi
... halb . Wenn Einer bei ihnen , mit einer Ungenoßsamen ( nicht dem Kloster Leibeigenen ) verehlicht , sterbe ; so nehme der Herr zu St. Bla fien im Voraus den Fall ( das Besthaupt ) und theile hierauf die fah- rende Habe in drei Theile ...
... halb . Wenn Einer bei ihnen , mit einer Ungenoßsamen ( nicht dem Kloster Leibeigenen ) verehlicht , sterbe ; so nehme der Herr zu St. Bla fien im Voraus den Fall ( das Besthaupt ) und theile hierauf die fah- rende Habe in drei Theile ...
Seite vii
... halb . Bei Jrrungen und Spännen besege der Herr zwar das Wochengericht mit Landsleuten ( Gottes . hausleuten ) , ziehe aber jedes ihm mißfällige Urtheil vor das Kammer- zericht , welches zur einen Hälfte aus seinen Vögten und Dienern ...
... halb . Bei Jrrungen und Spännen besege der Herr zwar das Wochengericht mit Landsleuten ( Gottes . hausleuten ) , ziehe aber jedes ihm mißfällige Urtheil vor das Kammer- zericht , welches zur einen Hälfte aus seinen Vögten und Dienern ...
Seite x
... halb auch die zu Tengen versammelten Adelichen , sammt den zwei Räthen des Erzherzogs , Ulrich von Habsberg und Hanns Jakob von Landau , den Antrag der Bauern zurück , ihre Angelegenheit durch zwölfeinheimische Schiedsrichter mit einem ...
... halb auch die zu Tengen versammelten Adelichen , sammt den zwei Räthen des Erzherzogs , Ulrich von Habsberg und Hanns Jakob von Landau , den Antrag der Bauern zurück , ihre Angelegenheit durch zwölfeinheimische Schiedsrichter mit einem ...
Seite 1
... halb , so man hiehar oder uf den Span verordnen wird , daß derselb geschickt sige ; und sonderlich vergeffen unser vorigen Kuntschaften nit , die Ihr by Handen haben , dann es sind nit me so alt Leut in Leben , als die vormals davon ...
... halb , so man hiehar oder uf den Span verordnen wird , daß derselb geschickt sige ; und sonderlich vergeffen unser vorigen Kuntschaften nit , die Ihr by Handen haben , dann es sind nit me so alt Leut in Leben , als die vormals davon ...
Seite 9
... halb ( zu Kenzingen ) halten wir dafür , daß dieselben zum wenigsten zu strafen seien , als die ihr Ehre und Eid übersehen ; dann sie haben ihren Eid unordentlich ufgesagt , sind mit gewerter Hand usgezogen , und hätten sie vil Unruh ...
... halb ( zu Kenzingen ) halten wir dafür , daß dieselben zum wenigsten zu strafen seien , als die ihr Ehre und Eid übersehen ; dann sie haben ihren Eid unordentlich ufgesagt , sind mit gewerter Hand usgezogen , und hätten sie vil Unruh ...
Andere Ausgaben - Alle anzeigen
Häufige Begriffe und Wortgruppen
alſo Anlaß annemen Anno 24 Antwurt Artickel Ausschuß Beger begert bemelten berichten beschehen bliben Bondorf Buren daruff darumb darzu Datum December deß deßhalb Deutscher Bauernkrieg dieweil diser Empörung Ensisheim ettlich Euwer Ewer Freiburg Fründen früntlich Fürnemen Fürstl fürstlichen Durchleucht geben gehorsam gemeiner gethan Gnaden gnädigen Herren Graf Sigmunden Grafen von Lupfen gütlich halb halten handlen Handlung Hanns hapt Herrn Herrschaft Hilff Hüfingen Kenzingen Knecht komen Land Landvogt laſſen Lauchringen lich lieben Lupfen Lüt möchten mögen muß Nachpuren Nacht nit verhalten Notturft ouch Purn Regierung Regiment Roß Sachen sampt Schafhausen Schloß Schreiben Schwarzwald ſein September 1524 seyn ſich ſie solchs sollen sollichs Stadt Statthalter Stetten Stockach Straff Stülingen Stund syen Tag Septembris thun üch Uffrur ungehorsamen unſer unserm unsers gnädigsten Unterthanen vernemen verordnet verrer versehen Vertrag Villingen Vogt Wald Waldshut wellen wider wiewol willig wiſſen wollen wolten yezo zwen