Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau: ¬Der deutsche Bauernkrieg ; [1] : Jahr 1524. N.F., [1]Herder, 1863 - 184 Seiten |
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Seite 7
... Hilff zu thun . Als Ihr aber in solchem Schreiben begert zu wissen : so verr angezeigte Empörung auf berürtem Tag uit gestillt nnd sich die Handlung noch beschwerlicher zutragen , also daß einer merern Hilff Not sey und Ihr von unsern ...
... Hilff zu thun . Als Ihr aber in solchem Schreiben begert zu wissen : so verr angezeigte Empörung auf berürtem Tag uit gestillt nnd sich die Handlung noch beschwerlicher zutragen , also daß einer merern Hilff Not sey und Ihr von unsern ...
Seite 8
... Hilff und Rat mitteilen und sie fainswegs verlaßen . Geben in unser Statt Wien am 3ten Tag des Monats Augufti Anno im 24 . Wir VIII . Derselbe an Denselben . ( 3. Auguft 1524. ) ir haben aber ein Schreiben von Euch , des Datum stet den ...
... Hilff und Rat mitteilen und sie fainswegs verlaßen . Geben in unser Statt Wien am 3ten Tag des Monats Augufti Anno im 24 . Wir VIII . Derselbe an Denselben . ( 3. Auguft 1524. ) ir haben aber ein Schreiben von Euch , des Datum stet den ...
Seite 11
... Hilff und Bystand beladen sollen ; achten demselben sig und werd Statt geschehen . Wolten sich aber je E. G. Unterthanen der Billicheit nit sättigen lassen , und E. G. also wider Recht begewaltigen , deßhalben E. G. Gegenwer furnemen ...
... Hilff und Bystand beladen sollen ; achten demselben sig und werd Statt geschehen . Wolten sich aber je E. G. Unterthanen der Billicheit nit sättigen lassen , und E. G. also wider Recht begewaltigen , deßhalben E. G. Gegenwer furnemen ...
Seite 12
... Hilff und vor Rate gerürter unser Oberkeit und anderer Erbar- keit helffen wollen abtriben und straffen , und die Erbarkeit handt- haben . Das wolten E. G. wir in der Jle nit verhalten , dann Dero Gutwilligkeit in allweg zu erzeigen ...
... Hilff und vor Rate gerürter unser Oberkeit und anderer Erbar- keit helffen wollen abtriben und straffen , und die Erbarkeit handt- haben . Das wolten E. G. wir in der Jle nit verhalten , dann Dero Gutwilligkeit in allweg zu erzeigen ...
Seite 16
... Hilff und Widerstand gegen uns , umb das unser geworben , einen Hobtmann gewählt , demselben und er ihnen Gehorsame wider uns ( über und wider , daß fie uns gelobt und geschworn gewesen und noch sind , ohn Auskündung ihrs Eids ) ...
... Hilff und Widerstand gegen uns , umb das unser geworben , einen Hobtmann gewählt , demselben und er ihnen Gehorsame wider uns ( über und wider , daß fie uns gelobt und geschworn gewesen und noch sind , ohn Auskündung ihrs Eids ) ...
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alſo Anlaß annemen Anno 24 Antwurt Artickel Ausschuß Beger begert bemelten berichten beschehen bliben Bondorf Buren daruff darumb darzu Datum December deß deßhalb Deutscher Bauernkrieg dieweil diser Empörung Ensisheim ettlich Euwer Ewer Freiburg Fründen früntlich Fürnemen Fürstl fürstlichen Durchleucht geben gehorsam gemeiner gethan Gnaden gnädigen Herren Graf Sigmunden Grafen von Lupfen gütlich halb halten handlen Handlung Hanns hapt Herrn Herrschaft Hilff Hüfingen Kenzingen Knecht komen Land Landvogt laſſen Lauchringen lich lieben Lupfen Lüt möchten mögen muß Nachpuren Nacht nit verhalten Notturft ouch Purn Regierung Regiment Roß Sachen sampt Schafhausen Schloß Schreiben Schwarzwald ſein September 1524 seyn ſich ſie solchs sollen sollichs Stadt Statthalter Stetten Stockach Straff Stülingen Stund syen Tag Septembris thun üch Uffrur ungehorsamen unſer unserm unsers gnädigsten Unterthanen vernemen verordnet verrer versehen Vertrag Villingen Vogt Wald Waldshut wellen wider wiewol willig wiſſen wollen wolten yezo zwen