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Tragweite ist Sache der Gerichte, und die Rechtsprechung des Reichsgerichtes befolgt schon lange den Grundsatz, daß der Anmelder nur den Schutz beanspruchen kann, der ihm nach dem Stande der Technik zur Zeit der Anmeldung gebührt. (ETZ 19. Mai 1910)

Berichtigungen.

deutscher Ingenieure.

In Z. 1910 S. 666 r. Sp. Z. 12 v. u. ist zu berichtigen, daß die Lokomotiven nicht mit selbsttätigen Druckbremsen, sondern mit Saugbremsen der Vakuum Brake Co. in London ausgerüstet sind.

Z. 1910 S. 800 r. Sp. Z. 5 v. o. lies: »in vierfacher Ausführung« statt »>in doppelter Ausführung».

Patentbericht.

Kl. 14. Nr. 213937. Dampfturbine. A. Dahme, Magdeburg. Zur Regelung von Dampfturbinen ist in den Strom des Arbeitsmittels

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der Turbine ein von ihr angetriebener ein- oder mehrstufiger Druckerzeuger a (Schleudergebläse oder Schleuderpumpe) eingeschaltet, der im Strome des Arbeitsmittels, z. B. zwischen den Räumen h und m, einen mit der Umlaufzahl des Druckerzeugers wachsenden Druckunterschied hervorruft, welcher benutzt wird, um ein Drosselventil zu stellen. Der Druckerzeuger kann zwei Schaufelkränze f und e haben, von denen der eine von innen nach außen, der andre von außen nach innen durchflossen wird, um den Axialschub zu ermäßigen.

Kl. 14. Nr. 213832. Dampfturbine. C. Hüls meyer, Düsseldorf. Die Schaufeln a bestehen aus federnden Blechen, die mit seitlichen Wulsten b, b in Schlitzen d,d der Speichen so gelagert sind, daß die Wulste sich verschieben können. Dadurch können die Schaufeln a, die in der Ruhestellung gerade Flächen bilden, durch das Triebmittel je nach der Strahlrichtung durchgebogen werden.

Kl, 35. Nr. 213189.

Kl. 35. Nr. 213131. Gichtaufzug. R. de Muyser, St. Petersburg. Das Fördergefäß d läuft mit Rollen f,g in der Doppelführung h, i. Zum Heben von d dient ein endloses Zugseil a, das mit einer Lenkstange e unten an d angreift. Gekippt wird d dadurch, daß die Führbahnen h, i im oberen Teil auseinander laufen, wobei die Rolle g am Ende der Bahn i als Drehpunkt dient, während der Angriffspunkt von e an a auf der Führrolle b den höchsten Punkt der Bahn erreicht. Nach Ueberschreiten dieses Punktes wird d von e zurückgedreht und in den Bahnen h, i niedergeführt. Seilaufhängung für Förder

korb-Zwischengeschirre. O. Eigen, Grüne (Westfalen). Um Längenänderungen bis zu 2 m ausgleichen zu können, ist zwischen Seil und Geschirr ein stabförmiger,

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bare Keile b verstellbar festgeklemmt wird. Die Keile können durch Schraubbolzen c verschoben werden.

Kl. 35. Nr. 212848. Verfahrbarer Kran mit Ausleger. A. Bleichert & Co., Leipzig-Gohlis. Der Ausleger a, der

die Laufkatze trägt, ist zwischen Rollen

グッグ

"," einziehbar gelagert und wird von einem gegen das Krangerüst c seitlich verschwenkbaren Rahmen b getragen. Letzterer stützt sich einerseits mit Rollen e auf eine kreisförmige Schiene s, anderseits ist er an dem Drehzapfen d aufgehängt.

Kl. 46. Nr. 213666. Ausklinkventilsteuerung für Explosionskraftmaschinen. Haniel & Lueg, Düsseldorf-Grafenberg.

Der von

der auslösenden Klinke d beeinflußte Hebel b hat einen Daumen a, während am Ventilhebel c, dessen Drehpunkt durch den Regler verstellt

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Kl. 21. Nr. 218575 und 218576. Polschuhanordnung. Siemens-Schuckert Werke, Berlin. Die Polschuhe s zur Sicherung der abnehmbaren Wicklung w werden in schwalbenschwanzförmige tangential verlaufende Nuten eingeschoben, gegenüber den axial verlaufenden größere Festigkeit gegen Fliehkräfte gewähren. Nach Nr. 218576 besteht der Polschuh aus zwei pilzförmigen eingeschraubten Stücken s und dem nachher eingeschobenen Mittelstück m.

Kl. 21. Nr. 218633. Elektrode. Graviuselektrode m. b. H., Nürnberg. Die negative Elektrode erhält eine mit Kalk, Metalloxyden oder andern schwer verbrennlichen Stoffen ausgekleidete Höhlung, durch die Sauerstoff zugeführt wird. Viertakt-Verbren

Kl. 46. Nr. 213135. nungskraftmaschine. Fried. Krupp A.-G. Germania werft, Kiel-Gaarden. Außer dem Ventil d, durch das der Brennstoff zugeführt wird, sitzen auf dem Deckel a des Arbeitszylinders noch zwei Ventile c und e, die durch Rohrleitungen m und n mit der Außenluft verbunden sind. Die Ventile c, d, e werden von der Steuerwelle f durch Nocken g, h, i gesteuert. Beim Vorwärtsgange der Maschine dient c als Saugventil, e als Auspuff. Beim Rückwärtsgange tauschen diese beiden Ventile ihre Aufgabe. Das Brennstoffventil d braucht nicht umgesteuert zu wer

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den, da es stets dann am weitesten geöffnet ist, wenn der Arbeitskolben b in der Tod

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punktlage des Kompressionshubes steht.

Kl. 47. Nr. 21342. Abbringen von Riemscheiben usw, von Wellen. Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg, A.-G., Nürnberg. Eine an der Innenfläche der Nabe a befindliche Aussparung b wird durch eine Bohrung d mit Flüssigkeit gefüllt, die von außen unter so hohen Druck gesetzt wird, daß a von der Welle abgedrückt wird.

28. Mai 1910,

Zuschriften an die Redaktion.

(Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.)

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Geehrte Redaktion!

Die vorstehende Berichtigung des Hrn. Staatsrats Prof. Grübler erkenne ich gern und mit Dank als zutreffend an. Im Text selbst ist die allein mögliche Gliederzahl n = 6; auch für Fig. 17 richtig angegeben. Die Figur 17 ist im übrigen nur nebenbei der Vollständigkeit halber beigefügt, ohne daß eine Greiferkonstruktion darauf zurückgeführt wäre. Wegen dieser nebensächlichen Verwendung der Figur 17 konnte der in ihr enthaltene Fehler der willkürlichen Beweglichkeit leicht unbemerkt bleiben. Man hat sich demgemäß in Fig. 17 eines der äußeren binären Glieder auf die Größe 0 zusammengeschrumpft zu denken. Hochachtungsvoll Hagen i. W., 17. Mai 1910. R. Richter.

Angelegenheiten des Vereines.

Gebühren für Zeugen und

Der Verein hat die nachstehende Eingabe an den Reichskanzler Hrn. Dr. von Bethmann Hollweg gerichtet:

Berlin, den 30. April 1910.

Eurer Exzellenz haben wir in unsern Eingaben vom 4. Oktober 19041) und vom 26. Februar 19082) vorgetragen, daß eine Aenderung der Reichsgebührenordnung vom 30. Juni 1878 ein dringendes Bedürfnis ist, da sie in allen Kreisen, namentlich in denen der Architekten und Ingenieure, zu lebhaften Beschwerden Anlaß gibt und gerade die hervorragendsten Fachmänner davon abhält, sich dem Gericht als Sachverständige zur Verfügung zu stellen, wodurch die Rechtspflege Schaden erleidet.

Mit Genugtuung haben wir es daher begrüßt, daß auch die Reichsregierung die Notwendigkeit einer Aenderung anerkannt und den Entwurf einer Neuregelung der Sachverständigengebühren ausgearbeitet hat. Mit Bedauern aber vernahmen wir inzwischen, daß Se. Exzellenz der Herr Staatssekretär des Reichsjustizamtes in der Sitzung am 20. Januar d. Js. die Erklärung abgab, der Herr Reichskanzler halte zurzeit die Einbringung einer solchen Vorlage für untunlich, da Reich und Bundesstaaten zu äußerster Sparsamkeit gezwungen seien.

Angesichts des Umstandes, daß die Gebühren der Sachverständigen in den weitaus überwiegenden Fällen nicht der Staatskasse, sondern den Parteien auferlegt werden und somit die finanzielle Mehrbelastung des Reiches und der Bundesstaaten nur gering sein kann, während anderseits die Regierung im Interesse der Rechtspflege eine Neuordnung 1) Vergl. Z. 1904 S. 1165.

2) Vergl. Z. 1908 S. 561.

Sachverständige bei Gericht.

der betreffenden Verhältnisse baldigst herbeiführen sollte, richten wir an Eure Exzellenz die Bitte, den Entwurf der Gebührenordnung baldigst dem Deutschen Reichstage vorzulegen.

Die Gesichtspunkte, die unsres Erachtens bei der Regelung der Sachverständigengebühren Beachtung finden sollten, gestatten wir uns in nachstehendem wiederholt zum Vortrag zu bringen.

Wir bitten:

1) in § 3 der Reichsgebührenordnung vom 30. Juni 1878 die dem Ingenieur für seine Tätigkeit als Sachverständiger zu gewährende Stundengebühr auf 5 M zu erhöhen, entsprechend der Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure;

2) die Arbeiten des Ingenieurs von höherer Ausbildung und Sachkenntnis nicht nach Stunden zu berechnen, sondern sie in der Regel als schwierige nach § 4 der Gebührenordnung anzuerkennen;

3) in § 3 Abs. 2 die Beschränkung zu beseitigen, wonach für einen Tag höchstens 10 Stunden in Anrechnung gebracht werden dürfen;

4) den Ingenieuren dieselben Sätze für Tagegelder und Reisekosten zuzubilligen wie den Rechtsanwälten, oder sie in dieser Beziehung mit den Beamten der vierten Rangklasse gemäß § 14 der Reichsgebührenordnung gleichzustellen.

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Ausbildung von Ingenieuren für den höheren Verwaltungsdienst.

Der Verein hat die nachstehende Eingabe an den Minister des Innern Hrn. Dr. von Moltke, Vorsitzenden der Königl. Immediat-Kommission für die Reform der inneren Verwaltung, Berlin, den 2. Mai 1910.

gerichtet:

Der von Sr. Majestät dem Könige eingesetzten ImmediatKommission zur Vorberatung einer Verwaltungsreform haben wir in unsrer Eingabe vom 9. August 1909 3) vorzutragen uns gestattet, daß es im Interesse der Allgemeinheit liegt, wenn unsre Verwaltungsbeamten für technisch-wirtschaftliche Fragen ein tieferes Verständnis besitzen, und daß es wünschenswert ist, die Vorbildung des Nachwuchses an höheren Verwaltungsbeamten nach dieser Richtung hin zu erweitern. Wir haben zugleich darauf hingewiesen, daß die technischen Hochschulen wohl geeignet sind, zur Vorbildung der zukünftigen Verwaltungsbeamten mit herangezogen zu werden, und daran die Bitte geknüpft, daß auch diese gesetzlich als Bildungsstätten für die Beamten der allgemeinen Verwaltung anerkannt werden. Im nachfolgenden gestatten wir uns, die Gesichtspunkte noch näher zu entwickeln, unter denen unsrer Ansicht nach die erstrebte Reform durchgeführt werden kann:

3) Vergl. Z. 1909 S. 1391.

An den leitenden Stellen unsrer Staats-, Kommunalund Selbstverwaltungen sollen Männer stehen, die dem Wirtschaftsleben unsres Volkes volles Verständnis entgegenbringen. Um die Auslese an solchen Männern ergiebiger zu machen, müssen die Akademiker aller Berufsklassen zu diesen Stellen zugelassen werden.

Die Stellen der Verwaltung, für deren Besetzung heute die juristische Vorbildung Bedingung oder Regel ist, sind auch solchen Anwärtern zugänglich zu machen, die ihre Ausbildung auf technischen Hochschulen genossen und dort eine vertiefte technisch-wirtschaftliche Schulung erhalten haben. Dementsprechend sind Absolventen technischer Hochschulen, die sich rechts-, staats- und wirtschaftswissenschaftlichen Studien gewidmet haben und die erforderlichen Kenntnisse durch Ablegung einer staatlich geregelten Prüfung nachweisen, zur praktischen Ausbildung in der allgemeinen Verwaltung und zu einer den Erfordernissen der heutigen Zeit angepaßten zweiten Staatsprüfung für Solche Verden höheren Verwaltungsdienst zuzulassen. waltungsbeamte müssen auf jede weitere Betätigung als technische Fachleute verzichten und sich nur der allgemeinen Verwaltung als solcher widmen.

Damit die Ingenieure und Architekten ihren beruflichen Wirkungskreis erweitern und sich mehr als bisher im öffentlichen Leben betätigen können, muß allen Studierenden der technischen Hochschulen ohne Verlängerung ihre Studienzeit und ohne Beeinträchtigung ihrer fachlichen Ausbildung die Möglichkeit gegeben werden, die Grundlagen der Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaften zu erwerben. Den Absolventen der technischen Hochschulen ist ferner auf ihren Wunsch Gelegenheit zu geben, das Verwaltungswesen in Staat und Kommune und in Privatbetrieben durch vorübergehende praktische Tätigkeit kennen zu lernen.

Es liegt im allgemeinen Interesse, die Stellung der akademisch gebildeten Ingenieure und Architekten in den Verwaltungen zu heben und ihnen ebenso wie den juristisch

deutscher Ingenieure.

vorgebildeten Verwaltungsbeamten die selbständige Leitung von Abteilungen anzuvertrauen.

Wir bitten, diese Gesichtspunkte mit in Erwägung zu ziehen, wenn die Immediat-Kommission dem von uns vorgetragenen Wunsche Folge leistet, bei der Neugestaltung des Behördenaufbaues und der Verteilung der Verwaltungsgeschäfte auch der Frage der Ergänzung der höheren Beamtenschaft und der Vorbildung ihres Nachwuchses näher zu treten. Ehrerbietigst

Verein deutscher Ingenieure.

Sorge Vorsitzender.

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O. Taaks Kurator.

D. Meyer Linde

Direktoren.

B) Ausgaben.

1) Verwaltungskosten, Drucksachen, Porto usw. einschl. der Unkosten, die von Bezirksvereinen berechnet sind

a) Beitrag des Vereines deutscher Ingenieure für das Jahr 1909 . .

b) außerordentlicher Beitrag des Vereines deutscher Ingenieure für das

Jahr 1909

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250

100

200

100

1500

100

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>> Berliner

11450

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A

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50

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>>> » Hannoverschen

790

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54. Nr.

1910

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Von den Bezirksvereinen, die sich der Hilfskasse angeschlossen haben, sind an Jahresbeiträgen geleistet aus Beiträgen einzelner Mitglieder sind eingegangen

Zinsen eines Kapitals, über welche der Berliner Bezirksverein das Verfügungsrecht hat

7 109,70 »

142 923,10 » 150 497,70 M

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M 418,40
350,-

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der Gesamtverein hat beigetragen

Zinsen der Bestände

zurückgezahlte Darlehen.

Unterstützungen konnten in 94 Fällen (96) gewährt werden; sie betrugen insgesamt

zusammen

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Die folgende Zusammenstellung gibt Aufschluß über die Verhältnisse, in welchen sich die Unterstützten zum Verein deutscher Ingenieure befunden haben. Ueberstiegen die Unterstützungen den Jahresbeitrag des betreffenden Bezirksvereines, so sind die Bewilligungen durch das Kuratorium ausgesprochen worden. Der Vorstand des Berliner Bezirksvereines hat seit Jahren die Beschlußfassung über sämtliche Unterstützungsanträge dem Kuratorium überlassen.

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Aus der nebenstehenden Zusammenstellung geht hervor, daß die Kasse im Berichtsjahre 1909 noch stärker als im Vorjahre beansprucht worden ist. Wie im Vorjahre ist eine erhebliche Steigerung bei den Aufwendungen für Mitglieder eingetreten. Die Ausgaben haben sich auf 7600 M vermehrt gegen 6320 M im Vorjahre, dagegen haben sich die Ausgaben für frühere Mitglieder auf 880 M gegen 1670 M in 1908 vermindert. Die Unterstützungen für Hinterbliebene von Mitgliedern sind auf 12800 M gegen 11645 M in 1908 und für Nichtmitglieder auf 3506 M gegen 3481 M im Vorjahre gestiegen. Die stetig wachsenden Bedürfnisse der Hilfskasse hatten uns zu Beginn des Jahres 1909 veranlaßt, im Einverständnis mit dem Vorstande des Gesamtvereines in einem Aufruf an die Mitglieder des Vereines um Zuwendung freiwilliger Gaben zu bitten. Wenn auch das Ergebnis unseren Erwartungen nicht entsprochen hat es gingen aus 332 Zahlungen insgesamt 14798,51 M ein so wollen wir es doch nicht unterlassen, den freundlichen Gebern auch an dieser Stelle nochmals unsern herzlichsten Dank auszusprechen. Von dem Reinertrag der Sammlung haben wir die Hälfte dem Vermögen zugeführt, während wir die andere Hälfte in Rücklage gestellt haben, um in den nächsten 5 Jahren die laufenden Einnahmen zu verstärken.

Der Umstand, daß in der zweiten Hälfte des Jahres plötzlich eine außerordentliche Beanspruchung der Hilfskasse eintrat, hatte uns veranlaßt, an den Vorstand des Vereines die Bitte zu richten, den für 1909 bewilligten Beitrag von 10000 M auf 13000 M zu erhöhen; dieser Bitte hat der Vorstand bereitwilligst entsprochen. Glücklicherweise sind unsere Befürchtungen nicht ganz in Erfüllung gegangen, sodaß von der Nachbewilligung von 3000 M nur rd. 2200 M ausgegeben zu werden brauchten. Wir bitten wiederholt die Vorstände der Bezirksvereine, bei Unterstützungen an Nichtmitglieder recht vorsichtig zu sein, weil es noch immer vorkommt, daß betrügerische Bettler unsere Kasse mit Erfolg mißbrauchen.

Geschäftstelle des Vereines deutscher Ingenieure auf der Weltausstellung in Brüssel 1910.

Der Verein deutscher Ingenieure hat auf der Weltausstellung in Brüssel eine Geschäftstelle eingerichtet, die sich in der Halle der Ausstellung deutscher Ingenieurwerke innerhalb der Gebäude der deutschen Ausstellung befindet (vergl. den Plan auf S. 398 d. Z.), und in welcher den Mitgliedern unsres Vereines sowie befreundeter Vereine, Industriellen usw. Auskunft erteilt und Gelegenheit geboten wird, Briefwechsel zu erledigen und technische Zeitschriften einzusehen. Vertreter des Vereines auf der Weltausstellung ist Hr. Ingenieur W. Kaemmerer.

deutscher Ingenieure.

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Von den Mitteilungen über Forschungsarbeiten, die der Verein deutscher Ingenieure herausgibt, ist das 83. und 84. Heft erschienen; es enthält:

C. Bach und R. Baumann: Versuche mit autogen geschweißten Blechen und Kesselteilen. Der Preis des Doppelheftes beträgt 2 M; für das Ausland wird ein Portozuschlag von 20 Pfg erhoben. Bestellungen, denen der Betrag beizufügen ist, nehmen alle Buchhandlungen und die Verlagsbuchhandlung von Julius Springer, Berlin N., Monbijouplatz 3, entgegen.

Lehrer, Studierende und Schüler der technischen Hochund Mittelschulen können den Band für 1 M beziehen, wenn Bestellung und Zahlung an die Geschäftstelle des Vereines deutscher Ingenieure, Berlin N.W. 7, Charlottenstr. 43, gerichtet werden.

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