12. Februar 1910. richtige war; denn das Angebot ist um vieles günstiger, als dasjenige war, das uns in Wiesbaden zur Annahme vorgeschlagen wurde. Nachdem wir dieses so günstige Ergebnis jetzt erzielt haben, liegt kein Anlaß vor, nicht auf die Bedingungen einzugehen, auf die Springer ebenfalls eingegangen ist, also das Vertragsverhältnis mit Springer zu erneuern. (Bravo!) Es ist nicht angebracht, daß man wegen einer geringen Summe, um die es sich da vielleicht noch handeln könnte, das Risiko eingeht, mit einer neuen Firma wer weiß welche neuen Schwierigkeiten sich aufzuhalsen. Wir hätten uns vielleicht schon in Wiesbaden dem Vorschlage des Vorstandes gefügt, wenn uns damals schon das günstige Ergebnis hätte vorgelegt werden können. Der Vorstand meinte damals, es sei richtig, wenn man das alte Verhältnis erneuere. Wir waren andrer Meinung, und die Tatsachen haben ergeben, daß wir der richtigen Meinung waren. Auf Grund dieses Ergebnisses befürworte ich, den vorgeschlagenen Vertrag mit Springer anzunehmen. (Bravo!) -- um Hr. Lux steht auf entgegengesetztem Standpunkt. Das Ergebnis des Ausschreibens sei, daß das Angebot der Firma Oldenbourg für das Jahr 1908 ausgerechnet 42000 M billiger ist als das der Firma Julius Springer, obwohl diese in der Lage gewesen sei, ein günstigeres Angebot abzugeben, nachdem ihr bekannt geworden war, daß die Firma Oldenbourg sich bereit erklärt habe, das in Wiesbaden vorgelegte Angebot der ersteren zu unterbieten. Unter Berücksichtigung einer Zunahme der Anzeigeneinnahmen von 10 VH belaufe sich in 10 Jahren die Differenz zwischen den Angeboten Oldenbourg und Springer auf etwa 460000 M, und wenn sich dieser Unterschied infolge des jetzt eingegangenen Nachangebotes der Firma Julius Springer auf die Hälfte verringere, so sei doch noch ein so großer Unterschied vorhanden, daß man an demselben nicht vorübergehen dürfe. Die Art der Behandlung der Angelegenheit und die Einholung eines Nachgebotes von einer einzelnen Firma seien durchaus unzulässig; man hätte auch den andern Firmen Gelegenheit geben müssen, ihre Angebote nachzuprüfen. Schon aus diesem Grunde sei es unmöglich, mit der Firma Julius Springer einen Vertrag in der vorliegenden Form abzuschließen. Der Redner würde vielmehr den Vorschlag machen, ohne weiteres der Firma Oldenbourg die Pachtung zu übertragen, wenn nicht die zur Verlesung gebrachten Bedingungen, die übrigens gegenüber den gedruckten erhebliche Verbesserungen erfahren hätten, doch in verschiedener Hinsicht noch nicht die Interessen des Vereines genügend wahrten. Der Redner geht auf die einzelnen Bestimmungen des Vertrages betr. Anzeigenpacht ein und wiederholt die von ihm in der Versammlung des Vorstandsrates1) gestellten Forderungen: Der Pächterin sei für das Jahr, das auf die Einführung erhöhter Anzeigentarife folge, höchstens eine Vergütung von 1 VH der Mehreinnahmen für ihre Mehrarbeit zu gewähren; die Pächterin müsse sich verpflichten, von den ihr zur Verfügung stehenden 104 Seiten für eigene Anzeigen mindestens 65 Seiten zu benutzen und für diese mindestens e 100 M zu zahlen; der Pächterin sei nicht die Vergünstigung zu gewähren, eigene Beilagen kostenlos der Zeitschrift beifügen zu dürfen; der Pächterin müsse, wenn die an den Verein abzuführenden Beträge die Summe von 850000 Mübersteigen, ebenfalls 94 vH des Bruttoertrages an den Verein abiuhren; der Vertrag sei nur auf eine Dauer von 5 Jahren abzuschließen, eine stillschweigende Verlängerung desselben sei höchstens auf ein Jahr statthaft; in den Vertrag sei eine Konkurrenzklausel aufzunehmen. Hinsichtlich des Vertragsentwurfes betr. buchhändlerischen Vertrieb der Vereinszeitschriften fordert der Redner, daß die im Laufe eines Vierteljahres eingehenden Beträge bis zum 15. des darauf folgenden Monats an den Verein abgeführt werden, falls nicht eine sofortige Zahlung an die Kasse des Vereines erfolgt. Auch dieser Vertrag sei nur auf die Dauer von 5 Jahren abzuschließen. Das letztere müsse ebenfalls für den Vertrag betr. Expedition der Zeitschriften gelten. Er erhebt ferner dagegen Einspruch, daß ein Vertrag mit der Firma Julius Springer schon jetzt abgeschlossen wird, weil die Einzelheiten und Unterlagen zu spät bekannt ge geben seien, als daß die Angelegenheit in den Bezirksvereinen noch einer eingehenden Besprechung hätte unterzogen werden können. Der jetzige Vertrag mit der Firma Julius Springer laufe erst am Ende nächsten Jahres ab, und es sei früh genug, wenn gelegentlich der nächsten Hauptversammlung ein neuer Vertrag abgeschlossen werde. Auch könne wohl der Verein, wenn es nötig sein sollte, noch zu einer zweiten außerordentlichen Hauptversammlung zusammentreten. Der Redner hebt weiter hervor, daß dem Verein, der mit einer der anbietenden Firmen nachträglich Verhandlungen angeknüpft habe, der Vorwurf gemacht werden könne, die fremden Angebote nur eingeholt zu haben, um auf die Firma Julius Springer einen Druck auszuüben. Um dem aus dem Wege zu gehen, sei es erforderlich, eine erneute Ausschreibung stattfinden zu lassen. Er stelle diesen Antrag, um der Firma Julius Springer eine goldene Brücke zu bauen. Andernfalls werde der Verein, wenn er nach einigen Jahren abermals eine Ausschreibung erlassen müsse, keine Gegenliebe bei Anzeigenpächtern finden. Die erneute Ausschreibung werde übrigens durch den Umstand begünstigt, daß die von der Geschäftstelle ausgegebenen Angebotsbedingungen jetzt zum Teil eine wesentliche Abänderung erfahren hätten. Der Redner verliest hierauf die von ihm in der Versammlung des Vorstandsrates bereits eingebrachten Anträge (s. S. 208) und wünscht, daß die nächste Hauptversammlung in Frankfurt a. M. abgehalten sowie daß die Anzahl der Stimmen durch Hammelsprung festgestellt werde. Der Vorsitzende teilt zur Aufklärung mit, daß dieselben Anträge von Hrn. Lux bereits in der gestrigen Vorstandsratversammlung gestellt und von von dieser abgelehnt worden sind, während der von Hrn. Körting vorgetragene Beschluß des Vorstandsrates mit 81 gegen 18 Stimmen gefaßt ist. Hr. Kollmann ist der Ansicht, daß es nach der von Hrn. Körting gegebenen Begründung des Antrages des Vorstandes besser sein würde, den Vertrag mit der Firma Springer gleich auf 89 Jahre abzuschließen; denn der Verein werde später ordnungsmäßige Konkurrenzen unter geeigneten Bewerbern überhaupt nicht mehr veranstalten können. Bei einer öffentlichen Ausschreibung habe jeder, der sich melde, ein gleiches Recht und es müßten daher auch alle Bewerber vor der Oeffentlichkeit die gleiche Behandlung erfahren. (Sehr richtig!) Die Angelegenheit hätte den Bezirksvereinen zur Beratung vorgelegt werden müssen, in denen der Schwerpunkt des ganzen Vereines liege. Diese dürften in so wichtigen Angelegenheiten nicht übergegangen werden. Es sei schon auf der Wiesbadener Hauptversammlung Protest gegen das Verfahren der letzten Jahre erhoben worden, die wichtigsten Dinge im Vorstandrat und in der Hauptversammlung mit dringlichen Anträgen durchzusetzen. Redner wolle nicht gerade von Attentaten auf die Vereinskasse sprechen, das wäre vielleicht zu weit gegangen. Der erwähnte Protest aber müsse der vorliegenden Angelegenheit gegenüber wiederholt werden. Die Sache sei nicht so eilig gewesen; Vorstand und Vorstandsrat schienen nicht mit der genügenden Gründlichkeit gearbeitet zu haben. Der Vorsitzende weist diesen Vorwurf auf das entschiedenste zurück. 1) s. Z 1910 S. 207. aus. Hr. Kollmann fährt fort, daß das Angebot der Firma Oldenbourg um rd. 22000 M günstiger sei als das der Firma Julius Springer. Es mache dies im Laufe von 10 Jahren mit den Zinsen einen Betrag von rd. 260000 M Jedes Vereinsmitglied sei verpflichtet, im Interesse des Vereines sparsam zu wirtschaften und dem Verein jede mögliche Einnahme zuzuführen. Um Kleinigkeiten, die im Verhältnis zu der großen Summe nicht in Betracht kämen, handle es sich hier wahrlich nicht. Etwa ein Drittel der beim Technolexikon verlorenen Summe könne hier wieder hereingebracht werden. (Der Vorsitzende will nicht gestatten, das Wort »Technolexikon« hier zu erwähnen.) Vom rechtlichen Standpunkt aus sei das Vorgehen zu verwerfen, daß man die Firma Springer, mit der man gern vereinigt bleiben möchte, nachträglich aufgefordert habe, ein Nachgebot zu machen, während man die andern Firmen, die unter noch größerem Risiko angeboten haben, weder befragt noch überhaupt zu einer weiteren Erklärung herangezogen habe. Was dem einen recht sei, sei auch dem andern billig. Die ser Grundsatz dürfe nicht beiseite geschoben werden. Ein Verein, der in einer öffentlich von ihm veranstalteten Submission so handle, werde seine Stellung in der öffentlichen Meinung untergraben, und wenn er auf die öffentlichen Verwaltungen Einfluß zu gewinnen suche, so müsse er in erster Linie in seiner eigenen Verwaltung ein Musterbeispiel geben. (Bravo!) Zu jeder Mustergültigkeit gehöre aber der allgemeine Respekt vor der öffentlichen Meinung, vor einem öffentlichen Ausschreiben. Das günstigste Angebot müsse angenommen werden, und zwar unter den Bedingungen der öffentlich bekannt gegebenen Ausschreibung. Es könne auch der einen Firma nicht etwas vorgeschrieben werden, was der andern nicht auferlegt ist, deshalb könne man auch von der Stellung einer Kaution seitens der Firma Julius Springer nicht Abstand nehmen. Das Gegenteil würde einer Rechtsbeugung gleichkommen. Der Redner weist noch besonders darauf hin, daß der Verein deutscher Ingenieure, der den Technikern die ihnen bisher verschlossene Verwaltungslaufbahn in Staat und Gemeinde zu eröffnen bestrebt sei, ganz besondere Veranlassung habe, in seiner eigenen Verwaltung in jeder Beziehung mustergültig zu verfahren. Die Behandlung der hier vorliegenden Frage durch den Vorstand sei aber keineswegs mustergiltig. Redner stehe mit keiner der konkurrierenden Firmen auch nur in der allergeringsten Beziehung, sei also frei von jedem Vorurteil. Hinsichtlich der Vertragsbedingungen stellt sich der Redner auf den Standpunkt des Hrn. Lux, dessen gründlicher Arbeit er volle Anerkennung zollt, er tritt ferner dafür ein, daß der Verein selbst das Anzeigenwesen der Zeitschrift in eigene Regie übernehmen solle, er werde dann wahrscheinlich noch weit höhere Erträgnisse erzielen können. Er, Redner, würde sich, wenn er Mitglied des Vereinsvorstandes wäre, nicht im geringsten davor fürchten, den Gegenstand des Vertrages in die eigene Regie des Vereins zu nehmen, weil ein solches Verfahren keineswegs einem Bruchstück ähnlich sehe. Ob die eine oder die andre der Firmen bei Abgabe ihres Angebotes richtig kalkuliert habe, könne dem Verein gleichgültig sein. Nicht dieser habe den Bogen gespannt, sondern die konkurrierenden Firmen selber. Das solle sich der Verein zunutze machen und mit derjenigen Firma abschließen, welche ihm die höchsten Erträgnisse zu bringen verspreche. Bis jetzt habe Redner vom Vorstandstische immer wieder die Klage über allzuviel Arbeit gehört, während es doch gewiß der Wunsch des ganzen Vereins sei, daß im Vorstande recht viel zu gunsten des Vereins gearbeitet werde, und zwar um so mehr, als das einzelne Mitglied des großen Vereins an der Verwaltung nur einen sehr geringen indirekten Anteil habe und alle Initiative vom Vorstande ausgehen müsse. Der Redner bemerkt weiter, das Vorgehen der Hauptversammlung in Wiesbaden, welche den damals vorgelegten Vertragsentwurf abgelehnt habe, habe sich glänzend gerechtfertigt, da man jetzt zu wesentlich günstigeren Bedingungen abschließen könne. Zum Schluß bittet der Redner, die Anträge des Hrn. Lux anzunehmen und diejenigen des Vorstandes und Vorstandsrates einmütig zurückzuweisen. • Hr. Körting weist wiederholt darauf hin, daß das Verdienst, welches die Firma Julius Springer auf Grund ihres Angebots in der öffentlichen Ausschreibung erzielen würde, nur etwa 30000 M oder 3/ VH der dem Verein zufließenden Summe beträgt. Diese Zahl sei mit großer Gründlichkeit vom Vorstande ermittelt worden. Der Vorstand habe auf dem Standpunkt gestanden, daß dieses Angebot, das übrigens von dem in Wiesbaden vorgelegten keineswegs abweiche, hätte angenommen werden können. Diese Ansicht werde auch von einem großen Teile der Mitglieder des Vorstandsrates geteilt, trotzdem die Firma Oldenbourg scheinbar ein um 42000 M höheres Angebot abgegeben habe. Durch den Wechsel des Anzeigenpächters dürfe die Existenz des Vereines nicht aufs Spiel gesetzt werden, das werde aber eintreten, wenn man annehmen müsse, daß der Pächter an dem Geschäft nichts verdient. Für die Firma Julius Springer sei es von größter Wichtigkeit, mit dem Verein weiter zusammenzuarbeiten, und obwohl nach ihrem neuesten Angebot für sie von einem großen Verdienst nicht mehr die Rede sein könne, habo sie sich doch aus diesem Grunde zu dem Nachlaß be deutscher Ingenieure. reit gefunden. Die 42000 M und alle von Hrn. Lux genannten Zahlen seien papierne Ziffern, die nicht festliegen. Im Gegenteil, es könne an Stelle des vermeintlichen Gewinnes ein erheblicher Verlust eintreten. Wenn der Firma Julius Springer zugebilligt werden solle, 91 VH für diejenigen Einnahmen zu zahlen, welche die Summe von 850000 M der an den Verein abzuführenden Beträge überschreiten, so liege dem der Gedanke zugrunde, daß es um so schwieriger werde, neue Anzeigen einzuholen, je mehr Anzeigen man bringe, und daß diese größere Mühe auch einer entsprechenden Entlohnung bedürfe. Je mehr Anzeigen man haben wolle, um so mehr werde man wahrscheinlich auch darauf angewiesen sein, auf Annoncenbureaus zurückzugreifen, die bis jetzt nur in verhältnismäßig geringem Maße von der Firma Julius Springer benutzt worden seien. Eine Konkurrenzklausel in den Vertrag einzufügen, sei nicht notwendig, habe doch die Firma Julius Springer erst vor kurzem mit Rücksicht auf ihre Beziehungen zum Verein es abgelehnt, die Vertretung einer bedeutenden amerikanischen Zeitschrift, die in deutscher Uebersetzung hier erscheinen solle, zu übernehmen. Ein Gegenstand wie die Verpachtung des Anzeigenwesens gehöre nicht vor die Bezirksvereine, wie dies von Herrn Kollmann befürwortet werde; in diesen sei wohl die Behandlung der prinzipiellen Grundlagen zulässig, aber es sei nicht richtig, in ihnen über Zahlen verhandeln zu lassen, um zu ermitteln, welches von den einzelnen Angeboten angenommen werden solle. Hierzu seien der Vorstandsrat und die Hauptversammlung da. In dem vorliegenden Falle sei durchaus der richtige Weg eingeschlagen. Wenn seitens des Hrn. Lux behauptet werde, daß noch Zeit genug vorhanden sei, um den Vertrag später abzuschließen, so weise er demgegenüber darauf hin, daß die meisten Anzeigenaufträge auf die Dauer von einem Jahre oder noch länger gegeben werden, da mit der wiederholten Aufnahme von Anzeigen Rabatte für die inserierenden Firmen verknüpft seien. Wenn jetzt noch mit dem Abschluß eines Vertrages gewartet werde, so könne die Firma Julius Springer nicht mehr dieselben Rabatte gewähren, und damit werde eine Abnahme der Anzeigen unbedingt eintreten. Das werde noch schlimmer werden, wenn der Verein wirklich zu einem andern Pächter übergehen sollte. Die Kosten, die die heutige Versammlung des Vorstandsrates und die außerordentliche Hauptversammlung verursachten 15000 M seien eine Kleinigkeit gegenüber dem Ausfall, mit dem der Verein beim Uebergang zu einem andern Pächter rechnen müsse. Die öffentliche Ausschreibung sei gerade deshalb gemacht, damit der Verein freie Hand habe und unter den anbietenden Firmen die würdigste auswählen könne. Diese Möglichkeit habe er nicht, wenn er nur eine beschränkte Ausschreibung veranstaltet hätte, bei der das niedrigste Angebot maßgebend sein müsse, weil in solchem Falle von vornherein den aufgeforderten Firmen ein gleicher Wert beizulegen sei. Die Befürchtung, daß, wenn es in 10 Jahren wiederum zu einer Ausschreibung kommen sollte, dann keine Angebote eingereicht werden, brauche man nicht zu hegen. Anderseits aber könne es für den Verein außerordentlich schädlich wirken, wenn er schon nach 5 Jahren wieder vor dieselbe Frage gestellt werde und dadurch ähnliche beunruhigende Verhandlungen nötig würden wie die jetzigen. Der Vorschlag, den Vorstand und Vorstandsrat der außerordentlichen Hauptversammlung unterbreitet haben, sei der ernsthaftesten Erwägung entsprungen, daß das Wohl des Vereines dessen Annahme gebieterisch verlange. Auf eine Anfrage des Hrn. Hahn teilt Hr. D. Meyer mit, daß eine Verringerung der von der Firma Springer an den Verein abzuführenden Prozentzahl nach dem Wortlaute des Vertrages erst dann eintreten soll, wenn die Einnahmen des Vereines aus dem Anzeigenwesen 850000 M übersteigen. Hr. Schomburg stellt sich auf den Standpunkt der Herren Lux und Kollmann. Bei einer öffentlichen Ausschreibung habe man zwar nicht nötig, das billigste Angebot anzunehmen, dies sei aber auch bei einer beschränkten Submission nicht erforderlich. Unter allen Umständen hätten indessen sämtliche anbietenden Firmen gleich behandelt werden müssen. Wenn der Vorstandsrat auf Grund der im Laufe der Verhandlungen gemachten Vorschläge mit einer verhältnismäßig großen Mehrheit den Antrag des Vorstandes angenommen habe, so sei dies im wesentlichen auf die von Hrn. Lux angeregten Verbesserungen zurückzuführen. Dagegen sei die Mehrheit im Vorstandsrat nur sehr gering gewesen, als es sich um die Frage handelte, ob der Verein mit einer einzigen Firma unter der Hand weiter verhandeln dürfe. Der Verein habe nicht allein ein geldliches Interesse, sondern er müsse auch sein Ansehen und seine Würde wahren, und von diesem Standpunkt aus halte er es für sehr bedenklich, Maßnahmen zu treffen, die, wenn sie von einer öffentlichen Behörde ausgehen, nicht gutgeheißen würden. Er würde keine Einwendungen machen, wenn man in der Ueberzeugung, daß der Verein beim Wechsel der Pächterin schlechter fahren werde, sich auf den Standpunkt gestellt hätte, daß die 42000 M geopfert werden müßten, aber er könne dem nicht beistimmen, daß mit einer einzelnen Firma unter der Hand Verhandlungen gepflogen werden, von denen die andern Firmen ausgeschlossen seien. Die Folgen eines derartigen Vorgehens des Vereines seien unübersehbar. Die erhebliche Minderheit, die dieses Vorgehen beanstande, dürfe zum Schaden des Vereines nicht vernachlässigt werden. Er rate daher dringend, sich nicht auf das nachträgliche Angebot Springers einzulassen, sondern die Majorität sei groß genug dafür das ursprüngliche Angebot anzunehmen. Er schlage vor, eine Kommission zu wählen, die mit den vier besten Firmen auf Grund der gemachten Verbesserungsvorschläge in eine erneute Verhandlung eintreten solle. Das Ansehen und die Würde des Vereines gelten mehr als 40000 M. Man solle lieber diesen Preis zahlen, als den Makel auf dem Verein zu lassen, daß er als der tonangebende und größte Ingenieurverein der ganzen Welt eine Maßnahme treffe, die nicht in jeder Beziehung als fair bezeichnet werden könne. Die Kosten einer neuen Vorstandsrats- und einer neuen außerordentlichen Hauptversammlung könnten dagegen nicht in Frage kommen. (Beifall.) Hr. Stiel weist darauf hin, daß dem von den Staatsbehörden bei öffentlichen Ausschreibungen geübten Verfahren stets der Vorwurf gemacht werde, unkaufmännisch und nicht wirtschaftlich zu sein. Er protestiere gegen die Behauptung, daß das vom Verein geübte Vorgehen, der Firma Springer ein Limit zu stellen, unfair sei. Der Vorstand habe die Pflicht, mit dem Vereinsvermögen ökonomisch und zweckmäßig zu wirtschaften, und daher sei es sehr wohl gerechtfertigt gewesen, der Firma Julius Springer ein Limit zu stellen. Er halte den Vorschlag des Vorstandsrates für durchaus zweckmäßig, der Pächterin dadurch einen materiellen Anreiz zur weiteren Ausdehnung des Anzeigenwesens zu bieten, daß er ihr für die über 850000 M hinaus gehenden Einnahmen weitere 3 vH bewillige, zumal der Firma durch verstärkte Propaganda Mehrkosten erwachsen. Nach Ablauf der Vertragszeit könne man gegebenenfalls die Grundzahlen erhöhen. Anderseits befürworte er Annahme der folgenden Vorschläge des Hrn. Lux: Kürzung der bei eventueller Erhöhung der Anzeigentarife an die Firma für ihre Mehrarbeit zu zahlenden Abgabe, Beschneidung des Vorrechtes der Pächterin an den eigenen Anzeigen und Beilagen sowie Auferlegung einer scharfen Konkurrenzklausel. Wenn die letztere eingeführt wird, werde dadurch dem Verein der Abschluß eines neuen Vertrages später wesentlich erleichtert werden. Das Angebot der Firma Julius Springer sei, wenn diesen Vorschlägen Rechnung getragen werde, das weitaus günstigste für den Verein. Hrn. Lux komme für die günstigere Gestaltung der Vertragsbedingungen ein wesentliches Verdienst zu. Eine Verschleppung der Angelegenheit, die für den Verein finanziell schädliche Folgen nach sich ziehen werde, sei zu vermeiden. Zum Schluß weist der Redner darauf hin, daß ein großer Teil der Anzeigen, in welchen offene Stellen ausgeboten werden, zu unklar abgefaßt sei und infolgedessen Hunderte von zwecklosen Stellenangeboten abgegeben werden müßten. Er bitte den Vorstand, mit der Firma, welcher er die Anzeigenpacht übertrage, ins Einvernehmen zu treten, um in dieser Beziehung Vorschriften aufzustellen; dies sei nach dem Wortlaut des Vertrages möglich. Hr. Becker führt aus, daß die heutigen Verhandlungen | eine bittere Folge von dem seien, was er bereits auf der vorigen Hauptversammlung in Wiesbaden habe festnageln müssen, daß nämlich das Angebot der Firma Julius Springer von Hrn. Lux an die Firma Oldenbourg mitgeteilt worden ist. Hieraus sei die Möglichkeit zu einer solchen Unterbietung entstanden, die aber nur scheinbare Vorteile für den Verein bringe. Die Firma Oldenbourg habe keine genaue Kenntnis von den Verhältnissen unsrer Zeitschrift und habe ein Angebot eingereicht, bei dem sie nach dem jetzigen Stande der Anzeigen einen jährlichen Fehlbetrag von 7000 M erleiden müsse. Es entspreche nicht den guten Sitten, wenn der V. d. I. einer Firma den Auftrag erteile, für ihn eine umfangreiche und verantwortungsvolle Arbeit mit eigenem Schaden zu leisten. Aus diesem Grunde scheide für ihn das Angebot der Firma Oldenbourg aus der Reihe der zu berücksichtigenden Firmen aus. Man müsse vielmehr ein höher liegendes Angebot wählen, und er empfehle die Annahme des letzten Angebots der Firma Julius Springer. Er hätte lieber gesehen, wenn dieses nicht mehr eingefordert wäre, aber da es vorliege, könne man nicht ohne weiteres zum Schaden des Vereines beschließen, es unberücksichtigt zu lassen. Hr. Meng: M. H., es ist mehrfach von einigen der Herren Redner gesagt worden, das Ansehen des Vereines stände auf dem Spiel um deswillen, weil von seiten der Firma Springer ein Nachgebot eingefordert worden ist. Wir wollen diese Frage doch einmal näher untersuchen. Wir haben ein öffentliches Ausschreiben erlassen, und jeder war berechtigt, uns etwas anzubieten. Wir haben durchaus keine Verpflichtung übernommen, dasjenige Angebot anzunehmen, das zufällig am billigsten war. Denn es hätte eine uns ganz unbekannte oder unbedeutende Firma, gedeckt durch irgend eine große Bank, uns ein Angebot machen können, und wir hätten alle übereinstimmend gesagt: das nehmen wir nicht an! (Sehr richtig.) Jetzt macht zufällig die Firma Oldenbourg ein Angebot, das auf den ersten Blick sehr schön aussieht. Wesentlich niedriger bietet eine andre Firma an, die wir kennen. Was ist in diesem Fall zu machen? Es handelt sich darum, für die von Ihnen mit Ihrem Vertrauen beehrten Herren des Vorstandes, der sich für diesen Zweck durch einen Vertrauensausschuß, Männer, die Sie auch mit Ihrem Vertrauen beehrt haben, verstärkt, ein Mittel zu suchen, auf Grund dessen wir Ihnen dasjenige Angebot vorschlagen können, welches nach unsrer besten Ueberzeugung das günstigste ist, und bei dem das Interesse des Vereines in erster Linie gewahrt wird. (Beifall.) M. H., nehmen Sie den Fall an, daß z. B. unser hochverehrtes Mitglied, Hr. Kollmann, der in so hervorragender Weise die Sache von einer andern Seite beleuchtet hat, sich auf unsrer Seite befunden und Ihnen die ganze Angelegenheit mit seiner außerordentlichen Befähigung, die Zuhörer mit sich zu reißen, dargelegt hätte, dann würde niemand von Ihnen der Meinung sein, das Einfordern des Nachgebotes von Springer wäre unrecht gewesen. Es kommt ganz darauf an, wie so etwas vorgetragen wird. In der Versammlung, die vorberaten hat, sind die Angebote gewogen, nicht gezählt worden, und nach innerster Ueberzeugung hat man gesucht, dasjenige zu finden, welches das beste ist für den Verein, für seine Entwicklung, unter Hineinrechnung der Unsicherheiten, die mit hineinkommen, wenn wir von einer Firma zur andern gehen. andern gehen. Wir haben alle die Empfindung gehabt, daß wir Ihnen das Angebot von Springer, trotzdem es um 40000 M geringer ist, würden vorschlagen können, aber wir haben uns gesagt, daß es vielleicht doch zweckmäßiger sein würde und einer großen Anzahl von Ihnen, die die Verhältnisse vielleicht von einem andern Gesichtspunkt ansehen, erleichtern würde, unserm Vorschlage sich anzuschließen, wenn wir diese Spanne von 40000 auf etwa 20000 vermindern könnten. Das ist der Weg gewesen, den wir gegangen sind. Das Ansehen des Vereines ist damit in keiner Weise berührt worden, und wenn jetzt noch einige der Herren trotzdem dieser Meinung sind, nun, so steht eben Ansicht gegen Ansicht, und in einer großen Körperschaft wird es immer so sein. In der gestrigen Versammlung des Vorstandsrates ist es die Mehrheit gewesen, welche unserm Vorgehen beigepflichtet hat. Ein derartiges Ausschreibungsverfahren wird in Süddeutschland ganz anders behandelt als in Norddeutschland, und da wir aus ganz Deutschland zusammenkommen, so werden wir in dieser Frage nur immer bis zu einem gewissen Grade die allgemeine Zustimmung erlangen können. Aber wir haben nicht das Interesse und die Pflicht, hier ein Muster für das Ausschreibungsverfahren aufzustellen, zu unsrem eigenen Schaden. Deswegen hat der Vorstand mit dem Vertrauensausschuß dem Vorstandsrat diesen Vorschlag gemacht, und nach längerer Erörterung hat der Vorstandsrat sich dem angeschlossen. Nun haben einige Herren der gestrigen Minderheit ihre gestern ausgesprochene Meinung auch hier wieder vorgetragen. Selbstverständlich liegt nun die EntschlieBung bei Ihnen. Es ist vorhin von einem der Herren Redner das Wort gefallen: Partei Springer. Ich glaube, der Ausdruck war nicht sehr glücklich gewählt. Denn wenigstens ich gehöre weder der Partei Springer, noch der Partei Oldenbourg an. Ich nehme für mich in Anspruch, daß mir das Interesse der Firma ganz gleichgültig ist. Aber ich habe das Vereinsinteresse zu wahren nach meiner Ueberzeugung, und viele andre unter Ihnen werden auch dasselbe für sich in Anspruch nehmen. Wir wollen also lieber sagen, wir haben nur eine Partei, und das ist die Partei Ingenieurverein, und die vertritt jeder nach bestem Wissen und Gewissen. (Beifall.) Da hinein fällt auch der Ausdruck >> Günstling<<. М. Н., das ist ja geradezu auffällig, wenn jemand Springer unsern Günstling nennt. Springer ist unser Vertragsgegner, sonst geht er uns gar nichts an. Wir wollen die günstigsten Verhätlnisse für unsre Zeitschrift schaffen. Also auch derartige Ausführungen sind meines Erachtens doch recht wenig am Platz. Die Frage der Konkurrenzklausel ist heute früh in einer Vorbesprechung berührt worden. Wenn Sie jetzt eine Konkurrenzklausel beschließen, so wird Springer möglicherweise bereit sein, sie in seinen Vertrag aufzunehmen. Aber glauben Sie denn wirklich, daß wir mit einer derartigen Klausel irgend etwas Positives erreichen? Nehmen Sie doch einmal an, daß tatsächlich ein derartiger Fall eintritt, wo jemand aus unserm Verein der Meinung ist, Springer handle gegen die Konkurrenzklausel. Um dagegen vorzu Der Verein hat die nachstehende Eingabe an den Reichskanzler Hrn. Dr. von Bethmann Hollweg gerichtet: Berlin, den 25. Januar 1910. Eurer Exzellenz gestatten wir uns, folgendes vorzutragen: Wie aus der Tagespresse bekannt geworden ist, sind an den Deutschen Reichstag folgende Anträge gestellt worden: 1) Antrag Dr. Freiherr v. Hertling und Genossen. Der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die Gründung und Unterhaltung einer mit allen Hülfsmitteln der modernen Technik ausgestatteten Versuchsanstalt für Luftschiffahrt in Friedrichshafen unter Leitung des Grafen von Zeppelin zu veranlassen. 2) Antrag Bassermann und Genossen. Der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, im Anschluß an die Luftschiffbaugesellschaft des Grafen von Zeppelin in Friedrichshafen die Gründung und Von den Mitteilungen über Forschungsarbeiten, die der Verein deutscher Ingenieure herausgibt, ist das 81. Heft erschienen; es enthält: Kármán: Untersuchungen über Knickfestigkeit. Der Preis jedes Heftes beträgt 1 M; für das Ausland wird ein Portozuschlag von 20 Pig erhoben. Bestellungen, denen der Betrag beizufügen ist, nehmen alle Buchhandlungen und die Verlagsbuchhandlung von Julius Springer, Berlin N., Monbijouplatz 3, entgegen. deutscher Ingenieure. gehen, müßten wir unsre Ansicht stärken durch eine Reihe von Gutachten und Beschlüssen, ehe wir überhaupt in der Lage sind, etwas zu erreichen. Bis der Ingenieurverein in der Lage ist, zu einem derartigen Entschluß zu kommen und gegen Springer wegen der Konkurrenzklausel vorzugehen, vergehen Jahre, und bis es dann zum Prozeß kommt, der dann noch ans Reichsgericht gehen könnte, ist der Vertrag längst abgelaufen. Wir können mit derartigen Klauseln nichts machen. Das ist Gummi, an dem jeder herumziehen kann, und was ein Verschleppungsverfahren bei Gericht ist, das wird wohl jeder von Ihnen schon einmal durchgemacht haben. Also praktisch wird nichts zu erreichen sein, und darum schlage ich Ihnen vor, diese Bestimmung zu lassen. Vertrauen gegen Vertrauen, das ist die allerbeste Konkurrenzklausel. Ich möchte schließen mit der Bitte: nehmen Sie die überlegten Vorschläge des Vertrauensausschusses, die auch vom Vorstandsrat angenommen worden sind, an und bringen Sie die Angelegenheit nunmehr zum Abschluß. Das ist, glaube ich, das beste Verfahren, wie wir dem Verein nützen können: durch Annahme des Vertrages mit Springer. (Beifall.) Die Versammlung nimmt einen Antrag auf Schluß der Debatte an. Die Anträge des Hrn. Lux (s. S. 208) und des Vorstandes und Vorstandsrates werden nochmals verlesen. Es entspinnt sich eine Debatte zur Geschäftsordnung, an welcher sich die Herren Hahn, Göbel, Stiel, NeumannBerlin und der Vorsitzende beteiligen, und in der Hr. Lux den Antrag stellt, daß, wenn seine eben verlesenen Anträge fallen, über den Antrag des Vorstandes erst nach Abstimmung über seine Verbesserungsvorschläge (s. S. 293) abgestimmt werden solle. Der Vorsitzende erklärt, daß ein solcher Antrag nach Schluß der Debatte nicht mehr möglich ist, und schreitet zur Abstimmung. Die Anträge des Hrn. Lux werden von der Versammlung abgelehnt und der von Vorstand und Vorstandsrat gestellte Antrag mit 175 gegen 93 Stimmen angenommen. (Schluß der Versammlung gegen 11/4 Uhr.) Linde. Unterhaltung einer Deutschen Akademie und Versuchsanstalt für Luftschiffahrt und Flugtechnik in die Wege zu leiten. Mit Rücksicht darauf, daß der Verein deutscher Ingenieure den Bau des ersten Zeppelinschen Luftschiffes ermöglicht hat (vergl. S. 1549 der anliegenden Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure Band 52 Nr. 39 vom 26. September 1908) sowie in Anbetracht des großen Interesses, das die deutsche Industrie und als einer ihrer berechtigten Vertreter der Verein deutscher Ingenieure an der Entwicklung des Baues und Betriebes von Luftschiffen sowie von Flugapparaten hat, bitten wir, uns Gelegenheit zu geben, durch Entsendung eines Sachverständigen an den Beratungen, welche über diesen Gegenstand stattfinden werden, teilzunehmen. Selbstverlag des Vereines. Kommissionsverlag und Expedition: Julius Springer in Berlin N. -- Buchdruckerei A. W. Schade, Berlin N. zu Nr. 7 der Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure vom 12. Februar 1910. Alex Frhr. von Biedenfeld, Bauingenieur, Techn. Hilfsarbeiter bei den Kgl Staatseisenbahnen, Dresden. Erich Bley, Ingen. d. Bergmann-Elektrizitäts-Werke A.-G., Berlin N., Amsterdamer Str. 1. Dipl.-Ing. Herm. Bonin, Konstruktions-Ingenieur an der Techn. Hochschule, Charlottenburg. Dipl.-Ing. Eduard Fankhauser, Charlottenburg, Weimarer Str. 31. Paul Giesebrecht, Betriebsingenieur, Berlin NW., Waldstr. 51. Georg Jacoby, Ingenieur, Mitinh. der Fa. Thiessen & Co., Berlin SO, Dr Paul Juliusburger, Reg.-Baumeister, Charlottenburg, Wallstr.53. Albert Kampe, Betriebsingenieur der Berliner Maschinenbau-A.-G. vormals L. Schwartzkopff, Wildau (Kr. Teltow). Charles King, Direktor der Hohenzollern A.-G. für Lokomotivbau, Düsseldorf-Grafenberg. Franz Kolbe, Techn. Korrespondent u. Bureauchef der Westinghouse Elektrizitäts-A.-G, Schöneberg, Akazienstr. 1. Dr. Ludwig Lang, Direktor der Gasanstalt, Potsdam, Am Kanal 9. Dipl.-Ing. Kurt Lindner, Berlin W., Geisbergstr. 40. Gust. Loewe, Ingenieur bei Belter & Schneevogl, Tegel, Schlieperstr. 75. Alfred Münstedt, Ingenieur, Rixdorf, Emser Str. 110. Gust. Nowka, Ingenieur, Steglitz, Birkbuschstr. 86. Dipl.-Ing. Theodor Paul, Berlin N., Kesselstr. 37. Max Porsch, Ingenieur, Berlin N., Wöhlertstr. 15. Nic. Jac. Kantelaar, Ingenieur, Lehrer am Technikum, Winterthur : Braunschweiger Bezirksverein. O. Reinhardt, Oberingenieur der Breslauer Maschinenfabriken vorm. Gebr. Guttsmann A.-G., Breslau. Dresdener Bezirksverein. Conr. Buschkiel, Direktor, Steglitz bei Berlin, Althoffstr. 23. Dipl.-Ing. Mart. Kayser, Zittau, Mozartstr 1. ' Max Lange, Ingenieur, Assistent der kgl. Gewerbeinspektion, Dresden-A., ! Gluckstr. 8. Guido Ultscher, Ingenieur, Generaldirektor der Soc. An. G. A. Grego rini, Lovere (Lago d'Iseo), Italien. Elsaß-Lothringer Bezirksverein. Dipl.-Ing. Ernst Brück, Straßburg (Els.), Manteuffelstr. 13. Fränkisch-Oberpfälzischer Bezirksverein. Max Grubenmann, dipl. Maschineningenieur der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg A-G., Nürnberg. Dipl.-Ing. Theodor Klingelhöffer, Betr.-Ingenieur bei Scharrer & Groß, Nürnberg. Heinr. Ochs, Ingenieur, Mitinhaber der Fa. Kabaun & Ochs, Nürnberg, Jakobstr. 13.. W. Plein, Ingenieur, Fabrikdirektor der Gewerkschaft > Wetterau << Portland-Zement-Werke, Lengfurt (Main). Brwg. Dipl.-Ing. Herm. Pfützenreuter, Reg.-Bauführer, Charlottenburg, Schlüterstr. 6. Otto Puteanus, Ingenieur, Berlin NW., Lübecker Str. 33. F. A. Rich. Reimann, Ingenieur, Inhaber d. Fa. A. Busse Nachf, Oberschlesischer Bezirksverein. Wilhelm Diederich, Ingenieur d. Bergverwaltung Laurahütte, Königshütte (Oberschl.). Dr. phil. F. L. Schmidt, Vorstandsmitglied der Chem Werke vormals Dr. H. Byk, Charlottenburg, Windscheidstr. 23. Hans Schwanecke, Maschinening., Tegel bei Berlin, Berliner Str. 88. Dipl.-Ing. Erich Simon, Ingenieur bei Orenstein & Koppel - Arthur Koppel A.-G., Berlin NW., Mittelstr. 18. Chr. Garret Smith, Regierungsrat, Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Berlin W., Kurfürstendamm 245/3. Georg Theiler, Ingenieur der Siemens-Schuckert-Werke G. m. b. H., Berlin SW., Teltower Str. 14. Felix Theisen, Ingenieur der A. E. G., Berlin N., Brunnenstr. 192. Fritz Woeste, Ingenieur bei Orenstein & Koppel - Arthur Koppel A.- G., Berlin NW., Thomasiusstr. 7. Dipl.-Ing. Siegfried Zinn, Ing. d. A. E. G., Charlottenburg, Goethestr. 83. Marcel Zoch, Patentanwalt, Berlin SW., Gitschiner Str. 1. Georg Rähmisch, Ingenieur, Gleiwitz, Wilhelmstr. 38. Herm.. Spranger, Zivilingenieur, Düsseldorf, Lengestr. 25. |