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abzuschließen, und auch nicht befürchtet, daß die Firma Julius Springer, falls ihr der Zuschlag nicht erteilt werde, dem Verein Schaden zufügen könne, empfiehlt er den Abschluß mit dieser Firma. Man könne ihr nicht zumuten, ohne einen entsprechenden Nutzen bei einem so hohen Umsatz für den Verein tätig zu sein, und für den Verein könne es anderseits nicht angenehm sein, zu wissen, daß die Firma, mit der er Geschäfte macht, nicht den Nutzen erreicht, den sie sich aus dem Geschäft versprochen hat.

Schließlich wendet sich der Redner gegen den Antrag, die Angelegenheit noch einmal hinauszuschieben. Man müsse endlich zum Ziele kommen, und es diene nicht dem Ansehen des Vereines, wenn er nicht einen Entschluß fassen könne. Er schlage hiernach vor, den Vorschlag der Vertrauenskommission anzunehmen, zugleich aber die Anregungen des Hrn. Lux, dessen Arbeit er uneingeschränkt Lob zollt, hinsichtlich der Abfassung des Vertrages zu berücksichtigen, Zu diesem Zwecke sei eine Kommission einzusetzen, zu der auch Hr. Lux hinzuzuziehen sei. Diese müsse mit aller Vollmacht ausgestattet werden, und der Vorstandsrat müsse dann den Vorschlägen der Kommission auch Folge leisten.

Hr. Klein ist der Ansicht, daß, wenn das jetzige Angebot der Firma Julius Springer von vornherein vorgelegen hätte, dieser der Zuschlag hätte erteilt werden müssen. Da es sich aber um ein Nachgebot handelt, das auf Grund von besseren Angeboten andrer Firmen von ihr herausgeholt sei, so müsse man es unberücksichtigt lassen. Aus diesem Grunde könne man sich für das Angebot der Firma Oldenbourg entscheiden.

Hr. v. Bach beantragt, eine Kommission, zu der auch Hr. Lux gehören müsse, damit zu beauftragen, die Vertragsbedingungen entsprechend abzuändern und die Zustimmung der Firma Julius Springer zu diesen Aenderungen einzuholen.

Vorsitzender: M. H., wird sind am Schlusse angelangt. Ich möchte noch bemerken, daß selbstverständlich dem Vorstand auch ohne Ansehung der Person daran gelegen war, hier den Weg zu finden, der dazu führte, einmal die Sicherheit zu gewährleisten und dann die Vorteile des Vereines, soweit es geht, wahrzunehmen. Der Vorstand hat das nicht in einer Sitzung erledigen können. Er hat lange Beratungen daran geknüpft. Die Meinungen waren ja auch verschieden. Am Schluß sind wir zu einer Meinung gekommen, und die haben Sie gehört. Mir und dem Vorstand wäre nun sehr daran gelegen, daß hier in dieser Versammlung, die doch mehr oder weniger die Schicksale des Vereines in der Hand hat, möglichst eine Einigkeit zustande kommt. Ich möchte also vor der Abstimmung die Herren bitten, die kleinen Erwägungen zurückzustellen und mehr das Ganze im Auge zu behalten.

Folgende Anträge liegen vor. Der erste Antrag ist vom Vorstand gemeinsam mit der Vertrauenskommission gestellt:

>>Der Vorstand mit der Vertrauenskommission beantragt, das Angebot der Firma Julius Springer anzunehmen mit der Abänderung, daß die Firma dem Verein bis zu einem Betrage von 850 000 M jährlicher Abgaben aus dem Anzeigengeschäft 94 vH bezahlt, über die Summe von 850000 M hinaus 91 vH. Eine Kaution soll von der Firma nicht in Anspruch genommen werden.<<

Hr. Lux hat folgende Anträge gestellt: (vergl. den Wortlaut auf S. 208).

Es ist dann weiter ein Antrag eingegangen von Hrn. Hahn: >>Die Versammlung soll entscheiden, ob die Firma Julius Springer ihr abgegebenes Angebot jetzt noch rechtlichen oder Billigkeitsgründen abändern kann.<

aus

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deutscher Ingenieure.

es liege ihm daran, festzulegen, ob die Versammlung der Ansicht ist, daß vorliegende Angebote, die auf Grund des Ausschreibens eingegangen sind, nachträglich abgeändert werden können; es sei dies eine präzise Frage, die er aus ganz bestimmten Gründen gestellt habe.

Hr. Blecher (zur Geschäftsordnung): M. H., ich glaube, daß der Antrag des Hrn. Hahn, so geschickt er auch abgefaßt ist, um einen großen Knüppel in die Versammlung hineinzuwerfen, doch nicht zur Abstimmung gebracht werden kann. Er ist nämlich schon in dem Vertrauensausschuß beantwortet, der heute mit dem Vorstand gearbeitet hat. Vorstand und Vertrauens ausschuß haben heute morgen in langstündiger Beratung sich. über die Sache geeinigt, uns das Angebot Springer vorzulegen und zur Annahme zu empfehlen, und wenn wir jetzt beschließen: das geht nicht, dann geben wir dem Vorstand und dem Vertrauensausschuß ein derartiges Mißtrauen zu erkennen, daß ich weder im Vorstand noch im Ausschuß sein möchte. (Sehr richtig!)

Der Vorsitzende läßt darüber abstimmen, ob der Antrag des Hrn. Hahn zur Abstimmung zuzulassen ist. Dies wird mit 49 gegen 42 Stimmen verneint. Bei der weiteren Abstimmung werden die Anträge des Hrn. Lux abgelehnt.

Der Antrag des durch die Vertrauenskommission erweiterten Vorstandes mit der durch den Antrag des Hrn. v. Bach gegebenen Einschränkung wird mit 81 Stimmen gegen 18 Stimmen angenommen.

Als Mitglieder der Kommission für die Festsetzung der Vertragsbedingungen werden neben dem Vorstand die Mitglieder des früheren Organisationsausschusses und Hr. Lux gewählt. Der Vorsitzende stellt hierauf folgenden Antrag des Hrn. Hahn zur Abstimmung:

>> Ich beantrage, festzustellen, auf Grund welchen Beschlusses Springer uns die Provision an die Annoncenexpeditionen in Anrechnung bringt. Wenn kein solcher Vorstands- oder Vorstandsratbeschluß vorliegt, ist eine Kommission von 12 Herren, der der Vorstand angehört, zu wählen, die diese Angelegenheit untersuchen, und wenn es der Kommission angezeigt erscheint, in gehöriger Weise verfolgen soll. <<

Der Antrag wird abgelehnt.

Außerhalb der Tagesordnung stehend:

Dringlichkeitsantrag des Bayerischen Bezirksvereines.

Der Antrag lautet:

>> Der Bayerische Bezirksverein stellt den Antrag, daß die endgültige Beschlußfassung über einen Satzungsentwurf bis zur Hauptversammlung 1911 vertagt und die Beschlußfassung über diesen Antrag der außerordentlichen Hauptversammlung in Düsseldorf unterbreitet wird.«<

Der Vorsitzende teilt der Versammlung mit, daß der Vorstand zu diesem Antrage keine Stellung genommen hat. Die Dringlichkeit des Antrages wird anerkannt.

Hr. Hartmann - Hamburg bittet, den Antrag des Bayerischen B.-V. abzulehnen. Es liege kein Grund vor, jetzt die Fertigstellung der Satzung noch um ein Jahr zu verzögern. In den Bezirksvereinen sei man sich über alle jetzigen Bestimmungen einig bis auf den Punkt, der von der Abgrenzung der Befugnisse der Hauptversammlung und des Vorstandsrates handelt. Er bitte, den Organisationsausschuß von neuem als Vertrauensausschuß einzusetzen, um mit dem Vorstande zusammen vor der nächsten Versammlung des Vorstandsrates bestimmte Vorschläge zu machen.

Hr. Fehlert stimmt dem Antrage des Hrn. Hartmann bei. Hr. Lynen vertritt den Antrag des Bayerischen B.-V. Falls dieser Ablehnung finden sollte, sei der Termin, bis zu welchem die Bezirksvereine ihre Aeußerungen einzureiehen und haben, zu verlängern. Der Stoff sei sehr umfangreich, es könnten sich auch die in der Zeitschrift niedergelegten Ansichten noch vermehren, die Berücksichtigung verdienten.

Hr. Carstanjen pflichtet dem Antrage des Bayerischen B.-V. bei. Der Satzungsentwurf sei in manchen Beziehungen noch verbesserungsfähig, nicht nur in redaktioneller und

5. Februar 1910.

sprachlicher Hinsicht, sondern auch hinsichtlich der Zusammenstellung der einzelnen Materien zueinander. Wenn jetzt der Termin für die Einreichung der Aeußerungen der Bezirksvereine hinausgeschoben werde und der Vorstandsrat sich vor der Hauptversammlung noch mit der Sache befassen solle, so komme man in dieselbe Lage wie im laufenden Jahre, daß die Vereinsmitglieder über etwas beschließen müßten, was sie gründlich durchzuarbeiten nicht in der Lage gewesen wären.

Der Vorsitzende weist darauf hin, daß der Vorstand in Dresden den bestimmten Auftrag erhalten habe, der nächsten Hauptversammlung den Entwurf einer neuen Satzung vorzulegen. Wenn in dem vorliegenden Falle die Angelegenheit nicht bis zur nächsten Hauptversammlung ihre Erledigung finden könne, so werde ihre Behandlung vertagt werden müssen. Dem Vorstand liege selbst daran, nur eine genügend vorbereitete Vorlage zu bringen.

Hr. Blecher: M. H., ich möchte Sie bitten, den Bayerischen Antrag abzulehnen. Die Sache ist nicht zu eilig an die Bezirksvereine gekommen. Sie ist in Dresden behandelt worden, und von der Dresdener Versammlung an bis jetzt ist viel Wasser den Berg heruntergelaufen, und in sämtlichen Bezirksvereinen ist viel darüber gesprochen worden. In den meisten Bezirksvereinen, wenigstens in denen meiner näheren Bekanntschaft, haben die Vorsitzenden Ausschüsse zusammenberufen, die aus den Vorsitzenden und Vorstandsmitgliedern der letzten Jahrzehnte bestanden haben, die also mit der Vergangenheit der letzten 20 Jahre des Vereines und mit dem Zustandekommen der alten Satzungen vom Jahr 1890 wohl vertraut waren, und so ist in dieser ruhigen Weise beraten worden. Dann hat eine Vorstandsratsitzung in Berlin stattgefunden, die recht, recht viel Geld gekostet hat, und dann hat der Organisationsausschuß vorher doch recht fleißig gearbeitet, und nun kann man doch nicht sagen: Wir haben keine Zeit gehabt in den Bezirksvereinen, dazu Stellung zu nehmen.

Endlich was für mich das Hauptsächlichste ist : vertagen Sie die Sache für ein Jahr, dann bleiben wir von jeder andern Arbeit, von wichtigeren und dringlicheren Arbeiten in den Bezirksvereinen und im Gesamtverein abgehalten. (Sehr richtig!) Glauben Sie nicht, m. H., daß das der ruhigen Arbeit der Vereine nützlich ist, wenn immer wieder die Geschäftsordnung und die Satzung und sonstige Anträge in bezug auf die Organisation beraten werden müssen. Wir können in unserm Bergischen B.-V., der sonst doch recht fleißig ist in seinen Arbeiten, keinen Ausschuß mehr für die Satzungen zusammenbekommen. M. H., vergessen Sie nicht, daß unser Vorstand, der Hauptvorstand und die Geschäftstelle doch auch nicht in dieser Weise weiter arbeiten dürfen, wie sie in dem letzten Jahre haben. arbeiten müssen. Das ist auch nicht nützlich für die Geschäftsbehandlung in unserm Gesamtverein. Ich denke, wir bitten die bayerischen Herren, ihren Antrag zurückzuziehen und sich einmal gehörig an die Arbeit zu machen, dann werden sie bis zum 1. Januar fertig.

Hr. Hartmann-Hamburg ist durch die Ausführungen des Hrn. Carstanjen nicht überzeugt. Beim Durchlesen der vorliegenden Arbeiten der Bezirksvereine werde man bestätigt finden, was er vorher ausgeführt habe. Die noch erforderliche redaktionelle Aenderung werde schon der Vorstand zusammen mit dem Organisationsausschuß besorgen. Er bitte dringend darum, den bayerischen Antrag abzulehnen oder höchstens den Termin zu verlängern.

Hr. Bogatsch weist darauf hin, daß im nächsten Jahr ein neuer Vorstandsrat vorhanden sein werde, der mit der Materie nicht so vertraut sei, wie der, der darin gearbeitet habe. Das werde noch schlimmer, wenn die Angelegenheit noch um ein Jahr verzögert werde. Es herrsche eine gewisse Satzungsmüdigkeit, und es sei Zeit, die Angelegenheit unter Dach und Fach zu bringen.

Hr. Nachtweh und Hr. Schlomann unterstützen den Vermittlungsvorschlag des Hrn. Lynen und bitten, den Termin für die Einreichung der Aeußerungen der Bezirksvereine hinauszuschieben. Den Bezirksvereinen müsse Zeit gelassen werden, sich auf das gründlichste mit dem Satzungsentwurf zu beschäftigen.

Bei der Abstimmung wird der Dringlichkeitsantrag des Bayerischen B.-V. abgelehnt und als Termin für die Einreichung der Aeußerungen der Bezirksvereine der 31. Januar 1910 festgesetzt.

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß seitens des Hrn. Hartmann-Hamburg beantragt ist, einen Vertrauensausschuß zur weiteren Beratung des Satzungsentwurfes einzusetzen. Der Organisationsausschuß sei mit der letzten Hauptversammlung als erledigt zu betrachten. Falls für die weitere Bearbeitung der Satzungen wiederum ein Ausschuß wirken solle, so sei es nötig, einen solchen neu einzusetzen. Der alte Ausschuß habe neben dem Vorstand aus den Herren v. Bach, Beck, Blümcke, Bogatsch, Krause, P. Meyer, Schöttler und Schulz sowie aus den Herren Slaby, Cox und Hartmann bestanden, welch letztere zur Zeit der Dresdener Hauptversammlung Mitglieder des Vorstandes waren.

Die Versammlung beschließt, dieselben Herren in den Vertrauensausschuß zu entsenden, dem auch die Ende dieses Jahres aus dem Vorstand ausscheidenden Herren Treutler und Schmetzer angehören sollen.

3a) Schreiben des Pfalz-Saarbrücker B.-V. vom 28. Juni 1909.

Das Schreiben lautet:

Verein deutscher Ingenieure

Berlin.

Die gestern zu Saarbrücken stattgehabte Vorstandssitzung unsres vollzählig versammelten Vorstandes hat bei Besprechung der Beschlüsse der Hauptversammlung Mainz-Wiesbaden einstimmig den Beschluß gefaßt, dem Vorstande des Gesamtvereines folgendes mitzuteilen:

Nachdem auf der Hauptversammlung Mainz-Wiesbaden Ihr Antrag, einen neuen Vertrag mit Julius Springer gemäß vorgelegtem Entwurf abzuschließen, abgelehnt worden war, stellte Hr. Friedrich Lux mehrere Dringlichkeitsanträge, deren erster dahin lautete, der jetzt noch laufende Vertrag sei rechtzeitig, d. h. vor dem 1. Juli d. J., zu kündigen.

Obwohl die Dringlichkeit dieser Anträge von der Mehrheit der Versammlung durch Abstimmung anerkannt war, ist der dem Statut entsprechend sinngemäße Weg der sofortigen Beratung und Abstimmung durch Vorstandsrat und Versammlung nicht, wie dies früher schon geschehen ist, eingeschlagen worden.

Unter diesen Umständen erwarten wir, daß Sie, da Sie ja ohnedies einen neuen Vertrag eingehen wollen, im Sinne der Ablehnung Ihres Antrages handelnd, rechtzeitig kündigen werden, und bemerken, daß unsre Abgeordneten zum Vorstandsrat jede Verantwortlichkeit, insbesondere aber auch jede zivilrechtliche Haftung ablehnen, die ihnen aus dem Unterlassen der rechtzeitigen Kündigung erwachsen könnte. Hochachtungsvoll

Der Vorsitzende Fr. Ackermann.

zu

Vorsitzender: Der Vorstand hat beschlossen, die Angelegenheit vor die Versammlung des Vorstandsrates bringen. Ich erkläre im Namen des Vorstandes, daß dieser den durch das Schreiben verkörperten ungerechtfertigten Eingriff in seine Kompetenzen mit Entschiedenheit zurückweist. Hr. Ackermann führt aus, daß die an den Vorstand gerichtete Eingabe des Pfalz-Saarbrücker B.-V. schon bei ihrer Absendung gegenstandslos geworden sei, da der Vorstand die Folgerungen aus den Verhandlungen in Mainz und Wiesbaden bereits gezogen hatte, welche in dem vorstehenden Schreiben als wünschenswert bezeichnet wurden. Eine Einmischung in die Rechte des Vorstandes habe dem Bezirksverein fern gelegen.

Der Vorsitzende nimmt hiervon im Namen des Vorstandes Kenntnis.

Außerhalb der Tagesordnung:

Hr. Blecher wirft folgende Fragen auf:

1) Besteht für die Vorstandsratmitglieder eine bündige Schweigepflicht insbesondere dann, wenn der Vorsitzende darauf aufmerksam gemacht hat?

2) Wie kann sich der Vorstandsrat und der Verein deutscher Ingenieure gegen etwaige Uebertretung der Schweigepflicht schützen?

Der Redner wünscht diese Fragen dem für die Behandlung des Satzungsentwurfes eingesetzten Vertrauensausschuß zu übergeben, damit er sie bei der Beratung der neuen Satzungen verwerten könne.

Nach eingehender Verhandlung, an der sich die Herren Blecher, Rohn, Blümcke, Meng, Heil, HartmannBerlin und Beck beteiligen, wird beschlossen, die in den Fragen des Hrn. Blecher enthaltenen Anregungen dem Vertrauensausschuß zu überweisen.

(Schluß der Versammlung 7 Uhr.)

Zweite Sitzung am Dienstag den 16. November vorm. 9 Uhr.

Vorsitzender: Hr. Treutler.

Die von der Vertrauenskommission ausgearbeiteten Bestimmungen für einen mit der Firma Julius Springer abzuschließenden Vertrag betr. Pachtung des Anzeigenwesens, welche die Zustimmung dieser Firma gefunden haben, gelangen zur Verlesung.

Die vorgeschlagenen Aenderungen werden von der Versammlung gutgeheißen.

Ein zu § 6 von Hrn. Lux gestellter Antrag, der Pächterin nicht das Vorrecht zu gewähren, eigene Beilagen gebührenfrei der Zeitschrift beifügen zu dürfen, wird abgelehnt.

Zu den Vertragsbedingungen betr. Expedition und buchhändlerischen Vertrieb der Zeitschriften sind von der Kommission Abänderungsvorschläge nicht gemacht.

Hr. Donner wirft die Frage auf, ob man den Firmen, deren Angebote nicht angenommen sind, anheimstellen solle, die ihnen durch ihre zum Teil recht mühevollen Arbeiten erwachsenen Kosten zu liquidieren.

Hr. Meng würde dem gern Rechnung tragen, wenn die Ausschreibung nicht öffentlich gewesen wäre und man bei dieser Ausschreibung von vornherein mitgeteilt hätte, daß der Verein den Firmen die ihnen erwachsenen Unkosten erstatten werde. Im vorliegenden Falle habe sich jede beliebige Firma bewerben können, und es sei daher von einer Vergütung Abstand zu nehmen.

:

Hr. Hahn wirft die im Laufe der gestrigen Sitzung von ihm gestellte Frage von neuem auf, ob, nachdem der Vorstand es abgelehnt habe, auf die während 8 Jahren an die Firma Springer gezahlten Provisionen einzugehen, derselben Firma noch für die Jahre 1909 und 1910 die von ihr ausgegebenen Provisionen erstattet werden dürften. Die Firma sei in der Lage, die letzteren nach ihrem Gutdünken zu erhöhen und der Verein müsse alsdann dafür einstehen. Der Vereinsdirektor sei nicht berechtigt gewesen, eine derartige Konzession an die Firma Springer zu machen. Er schlage vor, dieser Firma in Verbindung mit dem jetzt vorliegenden Vertrage aufzuerlegen, daß sie auf die ihr rechtlich nicht zustehenden Provisionen für 1909 und 1910 Verzicht leiste. Man werde nicht allein etwa 36000 M sparen, sondern auch der Hauptversammlung gegenüber, die die Annahme eines Nachgebotes der Firma Julius Springer jedenfalls bemängeln werde, in eine günstigere Position kommen. Jedenfalls bitte er den Vorstand, die Angelegenheit zu untersuchen und in der nächsten Versammlung des Vorstandsrates über das Ergebnis Bericht zu erstatten.

deutscher Ingenieure.

Hr. Treptow führt aus, daß es sich hier nicht um eine Konzession an die Firma Julius Springer handle, zu der der Vereinsdirektor nicht berechtigt war, sondern lediglich um eine Auslegung des Vertrages. Wenn dieser von beiden Kontrahenten vom Verein sowohl, wie von Springer 8 Jahre lang in dem einen Sinne ausgelegt sei, so könne man jetzt nicht für die letzten zwei Jahre einseitig eine andre Auslegung vornehmen.

Hr. Körting weist auf die gestern von Hrn. D. Meyer vorgetragene Sachlage hin. Aus der Randbemerkung des Hrn. Peters gehe hervor, daß bei Abschluß des Vertrages die Absicht vorgelegen habe, der Firma Julius Springer die von ihr gezahlten Provisionen zu vergüten. Nachdem der Vertrag 8 Jahre in diesem Sinne ausgelegt sei, sei eine andre Auslegung jetzt nicht möglich; es stehe nicht mit der Würde des Vereines in Einklang, wenn er ein bestehendes Gebrauchsrecht, wie das von dem damaligen Geschäftsführer des Vereines aufgezeichnet sei, ändere, zumal die gestern von Hrn. v. Bach gemachten Ausführungen bestätigten, daß der damalige Vorstand die Auslegung des Vertrages im Sinne des Hrn. Peters gebilligt habe.

Hr. Hahn weist demgegenüber von neuem darauf hin, daß die beiden Kontrahenten des Vertrages die Firma Julius Springer einerseits und der Vorstand bezw. die Hauptversammlung des Vereines anderseits, nicht aber der Vereinsdirektor seien. Die Auslegung, die der letztere dem Vertrage gegeben habe, könne für den Verein nicht bindend sein, sondern nur der glatte Wortlaut des Vertrages.

Hr. Lux macht darauf aufmerksam, daß der Versammlung erst am gestrigen Tage von den an Springer gezahlten Provisionen Mitteilung gemacht sei. Für den Vorstandsrat beständen daher keinerlei Beschränkungen, auf ein Recht zu verzichten, das dem Verein zustehe, auch nicht für die Vergangenheit. Er schlage vor, einen neuen Vertrag mit der Firma Julius Springer nicht eher abzuschließen, bis die Angelegenheit aufgeklärt ist.

Hr. Beck würde es für einen Fehler halten, wenn man diese Angelegenheit mit der Verpachtung des Anzeigenwesens verquicken wollte. Er halte es jetzt für eine selbstverständliche Pflicht des Vorstandes, sich um die Sache zu kümmern und ein Rechtsgutachten einzuziehen.

Hr. Hartmann-Hamburg hält den Vorstand für verpflichtet, zu untersuchen, ob die Firma Julius Springer berechtigt ist, die von ihr an Agenten und Annoncenexpeditionen gezahlten Provisionen von den an den Verein für Anzeigenpacht abzuführenden Beträgen zu kürzen. Er stellt den Antrag, daß der Vorstand mit dem Vertrauensausschuß die Angelegenheit prüfen und dem Vorstandsrat darüber berichten solle. Der Vereinsdirektor könne den Verein nicht rechtlich verpflichten; infolgedessen sei das, was er geschrieben habe, nicht bindend, sofern nicht ein Beschluß des damaligen Vorstandes in dieser Angelegenheit vorliege.

Hr. v. Bach spricht sich für den Antrag Hartmann aus und weist nochmals darauf hin, daß, soweit er sich dessen erinnern könne, Hr. Peters gelegentlich der Erörterung einer Jahresrechnung seine Ansicht über die Auslegung des Vertrages ausgesprochen und niemand dagegen Widerspruch erhoben habe.

Der Antrag des Hrn. Hartmann wird angenommen.
Hierauf wird das Protokoll verlesen und genehmigt.
Linde.

(Schluß gegen 10 Uhr.)

Von den Mitteilungen über Forschungsarbeiten, die der Verein deutscher Ingenieure herausgibt, ist das 81. Heft erschienen; es enthält:

Kármán: Untersuchungen über Knickfestigkeit.

Der Preis jedes Heftes beträgt 1 M; für das Ausland wird ein Portozuschlag von 20 Pfg erhoben. Bestellungen, denen der Betrag beizufügen ist, nehmen alle Buchhandlungen und die Verlagsbuchhandlung von Julius Springer, Berlin N., Monbijouplatz 3, entgegen.

Lieferung gegen Rechnung, Nachnahme usw. findet nicht statt. Vorausbestellungen auf längere Zeit können in der Weise geschehen, daß ein Betrag für mehrere Hefte eingesandt wird, bis zu dessen Erschöpfung die Hefte in der Reihenfolge ihres Erscheinens geliefert werden.

Lehrer, Studierende und Schüler der technischen Hochund Mittelschulen können jedes Heft für 50 Pfg beziehen, wenn Bestellung und Zahlung an die Geschäftstelle des Vereines deutscher Ingenieure, Berlin N.W. 7, Charlottenstr. 43, gerichtet werden.

Selbstverlag des Vereines. Kommissionsverlag und Expedition: Julius Springer in Berlin N. Buchdruckerei A. W. Schade, Berlin N.

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Wiederum hat der Berliner Bezirksverein den Verlust eines verdienstvollen Mitgliedes und früheren Vorsitzenden zu beklagen. Am 15. Dezember 1909 haben wir Rudolph Haack im Alter von 76 Jahren zur letzten Ruhe gebettet. Mit ihm ist einer unsrer älteren Fachgenossen dahingegangen, der auf dem Gebiete des Eisenschiffbaues in Deutschland bahnbrechend gewirkt hat, dessen reiche Erfahrung noch lange, nachdem er sich von tätiger Arbeit zurückgezogen hatte, befruchtenden Einfluß übte, dessen Meinung selbst Behörden nicht entbehren wollten, wenn es sich um grundlegende theoretische Fragen des Schiffahrtwesens und der damit zusammenhängenden Technik der Schiffahrtwege handelte.

Rudolph Haack wur

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de am 17. Oktober 1833 zu Wolgast in Pommern geboren, wo er auch die Kinder- und Schuljahre im Elternhause verlebte. Durch den damals noch regen Schiffsverkehr im Wolgaster Hafen wurde frühzeitig sein Interesse an Schiffen geweckt. Gegen den Wunsch seines Vaters, der ihn zum

Nachfolger für seine Möbeltischlerei bestimmen wollte, erlernte er die Schiffszimmerei auf der Werft von Ehrichs & Lübke in Wolgast; hier war er auch praktisch tätig bei dem Bau des bekannten Schoners »Frauenlob«<, der später in einem Taifun an der chinesischen Küste unterging.

Nach Beendigung

der Lehrzeit unternahm Haack auf einem Segelschiff eine Reise nach England. Später besuchte er die Gewerbeschule in Stettin und die Schiffbauschule in Grabow bei Stettin, die damals die einzige technische Lehranstalt für Schiffbau war.

Seine erste Stellung fand er bei dem Schiffbaumeister H. Dierling in Dammgarten; 1856 trat er als leitender Ingenieur bei der Maschinenfabrik und Schiffswerft von Früch

tenicht & Brock in Stettin-Bredow ein, die ein Jahr später in die Stettiner Maschinenbau-A.-G. Vulcan umgewandelt wurde. Während des ersten Jahres auf der Stettiner Werft genügte er gleichzeitig seiner Militärpflicht bei der Artillerie in Stettin. In den Kriegen 1864 und 1866 war er zur Dienstleistung

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deutscher Ingenieure.

bei der Festung Stettin eingezogen. Im Jahre 1870 wurde er wenige Wochen nach seiner Hochzeit als Premierlieutenant einberufen und erwarb vor Paris das Eiserne Kreuz.

In

Haacks weitere Tätigkeit nach Beendigung des deutsch französischen Krieges steht mit ehernen Lettern in der Geschichte des deutschen Schiffbaucs verzeichnet. Wie bekannt, hatte sich bereits Ende der 1860 er Jahre das Bedürfnis nach einer deutschen Flotte und nach deutschen Werften immer dringender herausgestellt. Schon vor Ausbruch des deutsch-französischen Krieges war daher die Admiralität in Berlin mit dem Vulcan über den Bau eines Panzerschiffes in Verhandlungen getreten. Nach dem Friedenschluß wurden die unterbrochenen Verhandlungen wieder aufgenommen. Die maßgebenden Personen waren aber nicht sehr geneigt, einen solchen ersten Versuch im Inlande zu wagen; denn man hielt damals noch England und allenfalls Frankreich für die einzigen Länder, in welchen größere Kriegschiffe gebaut werden konnten. diesem Bedenken ging man so weit, dem Vulcan anzuraten, sich doch nicht in die mit dem Bau eines Panzerschiffes verbundenen großen Unkösten zu stürzen, da der Versuch mißlingen würde und der Vulcan doch nicht auf einen zweiten derartigen Auftrag hoffen dürfe. Unbeirrt durch alle Warnungen ging Rudolph Haack, der in erster Linie die Verantwortung für den Versuch zu tragen hatte, mit Wagemut auf das gesteckte Ziel los und führte den Bau glücklich zu Ende. Am 22. November 1873 lief die Preußen nach feierlichem Taufakt durch die Kronprinzessin (Kaiserin Friedrich) glücklich vom Stapel, und am 1. Juli 1876 wurde sie zur vollen Zufriedenheit der Kaiserlichen Marine zur Ablieferung gebracht.

Dies war ein Wendepunkt in der Geschichte nicht nur des Vulcans, sondern auch der deutschen Marine und der gesamten deutschen Industrie. Nacheinander wurden von jetzt ab die deutschen Kriegschiffbauten an deutsche Werften vergeben; auch die großen deutschen Reedereien folgten schließlich mit bedeutenden Aufträgen. Die Leitung dieser Arbeiten lag zum großen Teil in den bewährten Händen von Rudolph Haack.

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In diese Zeit fiel der Bau der von Haack konstruierten großen Panzerschiffe »Ting Yuen« und »Chen Yuen« für das chinesische Reich, der zwar für den Vulcan einen finanziellen Mißerfolg, veranlaßt durch die steigenden Eisenpreise, bedeutete, das Werk jedoch mit in die erste Reihe der Werften des Auslandes stellte, die für große Kriegschiffe bisher allein in Frage kamen. Nach einer arbeits- und erfolggekrönten Tätigkeit nahm Rudolph Haack im Jahr 1887 seinen Abschied vom Vulcan und siedelte nach Berlin über, wo er noch ständiger Berater des Vulcans blieb. Vorwiegend aber war er in Berlin wissenschaftlich tätig. So schrieb er für diese Zeitschrift 1891 und 1892 gemeinsam mit C. Busley eine zusammenhängende Reihe von Aufsätzen über die technische Entwicklung des Norddeutschen Lloyds und der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Aktiengesellschaft, die später als selbständiges Werk erschienen. Dem Schiffbau der Alten widmete er den 1895 erschienenen Aufsatz »Ueber attische Trieren«. Im Jahr 1898 wurde er vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten beauftragt, auf dem Dortmund-Ems-Kanal Versuche über Schiffswiderstand und Schiffsbetrieb anzustellen. Das Ergebnis dieser Versuche hat er in einer umfangreichen Denkschrift 1900 veröffentlicht, die ihm die Goldene Medaille der Pariser Weltausstellung eintrug. Aus Anlaß seiner mit unserm leider viel zu früh verstorbenen Mitglied R. Cramer im Auftrage des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten gemeinsam ausgeführten Begutachtung der Entwürfe für das Schiffshebewerk des Dortmund-Ems-Kanales zu Henrichenburg wurde Haack zum königlichen Baurat ernannt. Vor dem Bau des Nord-Ostsee-Kanales hat er dringend aber leider vergeblich geraten, die Länge und Breite der Schleusen größer zu wählen, als in Aussicht genommen und auch später ausgeführt wurde ein Beweis, wie weit sein klarer Blick für die Entwicklung der Schiffbaukunst vorausschaute. Regelmäßig nahm er an den Sitzungen des Kaiserl. Ober-Seeamtes teil, dessen Beisitzer er schon von seiner Stettiner Zeit her war. Außerordentliches Mitglied der Kgl. Akademie des Bauwesens war er bis zu seinem Tode. Zahlreiche Orden des In- und Auslandes schmückten seine Brust.

Eine vorübergehende Unterbrechung erfuhr seine literarische Tätigkeit durch den Tod seines Freundes Middendorf 1), des technischen Direktors des Germanischen Lloyds, den er im Frühjahr 1903 auf einige Monate vertrat. Ein Jahr vorher war Haack, um dem geräuschvollen Leben der Großstadt zu entgehen, nach Eberswalde übergesiedelt. Bis kurz vor seinem Tode war er hier täglich mit seiner Lieblingsarbeit, der Berechnung des Schiffswiderstandes, beschäftigt, die er leider nicht mehr zu Ende führen konnte.

Große Freude bereitete ihm die im vergangenen Jahr erfolgte Ernennung zum Ehrenmitglied der Schiffbautechnischen Gesellschaft. Diese Ehrung war ihm um so wertvoller, als er in dieser Gesellschaft seit ihrer Begründung das für die Beurteilung von Leistungen auf dem Gebiete des Schiffbaues zuständige Forum erblickte. Seine Verdienste hat auch der Großherzog von Oldenburg durch Spendung eines prachtvollen Kranzes bei seiner Bestattung anerkannt. Unserm Bezirksverein gehörte Haack seit dem Jahr 1887 an. Schon bald darauf wurde er in den Vorstand berufen, übernahm 1890 und 1891 den Vorsitz und war dann mehrere Jahre Abgeordneter zum Vorstandsrat.

Haack war ein Mann in der vollsten Bedeutung dieses Wortes: ein aufrechter Charakter, der nicht nach rechts und links schaute, wenn es ihm darauf ankam, das von ihm für richtig Erkannte durchzuführen. Trotz seiner großen Leistungen und aller ihm zuteil gewordenen Ehren und Auszeichnungen war er in seinem Wesen, seinem Auftreten und im Verkehr schlicht und mehr als bescheiden eine Erscheinung, die für wirklich bedeutende Männer als Regel gelten kann. Seine Herzensgüte und Hülfsbereitschaft, die bei jeder sich darbietenden Gelegenheit zutage trat, kannte keine Grenzen. Seine Untergebenen verehrten ihn wie einen Vater, seinen Freunden war er ein wahrer, treuer Freund. Ihm war das Glück beschieden, mehr als dreißig Jahre lang an der Seite seiner Gattin, die mit fünf Kindern an seiner Bahre trauerte, zu leben. Sie war ihm eine liebende, kluge Beraterin in allen Fragen, die an ihn herantraten, eine wahre Stütze und eine treu sorgende Gefährtin auch in allen schweren Stunden, wovon auch sein Leben nicht verschont blieb. Oft hat er sich in diesem Sinne seinen nächsten Freunden gegenüber geäußert. Wir Mitglieder des Berliner Bezirksvereines deutscher Ingenieure, denen die hoheitsvolle Gestalt mit dem ausdrucksvollen Antlitz noch lebhaft vor Augen steht, werden unserm Freunde Rudolph Haack ein treues dankbares Andenken bewahren immerdar.

Berlin, im Januar 1910.

C. Fehlert,
Vorsitzender des Berliner Bezirksvereines deutscher Ingenieure.

1) s. Z. 1903 S. 333.

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