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19. Januar 1901.

Zur Regelung der in die Heizschlange der Spiritusblase einzuführenden Menge frischen Dampfes dient meistens ein (Savallescher) Dampfregler (E, Fig. 1), bestehend aus einem nicht ganz mit Wasser gefüllten Untergefäfs, das durch ein Eintauchrohr mit dem oberen Schwimmergefäfs verbunden ist. Der Dampfraum des Untergefäfses steht mit dem Dampfraume der Blase (4, Fig. 1) in Verbindung; es wirkt demnach der Dampfdruck im Kochraume des Rektifizirapparates auf die Wasseroberfläche im Untergefäfs, sodass aus letzterem Wasser in das um rd. 1,5 m höher gestellte Schwimmergefäfs gedrückt wird. Der darin befindliche Schwimmer wirkt durch Hebelübersetzung auf ein in das Dampfeinströmrohr eingeschaltetes unbelastetes Ventil.

Als Erzeugnisse des Abtriebes werden wie bei den älteren Einrichtungen der Reihe nach gewonnen: 1) Vorlauf, 2) Sekunda-Sprit, 3) Prima-Sprit, also der eigentliche Feinsprit, 4) zweiter Sekunda-Sprit und 5) Nachlauf. Selbstverständlich ist jedoch das Mengenverhältnis dieser Erzeugnisse bei neueren Rektifizirvorrichtungen ganz anders als bei den zuvor erwähnten einfachen Rektifizirgeräten.

Die verschiedenen Erzeugnisse werden durch Verstellen der 4 Hähne an der Eprouvette H, Fig. 1, getrennt und laufen in die entsprechenden Behälter ab. Aus dem Flüssigkeitsstande in der Glasglocke der Eprouvette H lässt sich, da der Abflussquerschnitt unverändert bleibt, an einer Höhenskala ablesen, welcher Leistung an ltr/st des ganzen Rektifizirapparates die durch die Eprouvette laufende Spiritusmenge jeweilig entspricht.

Die verschiedenen Destillate rechtzeitig zu trennen, ist Sache des Aufsichtsbeamten, der sich dabei nicht allein nach dem jeweiligen leicht messbaren Alkoholgehalt, sondern weit mehr noch nach dem jeweiligen Geruch und Geschmack des Erzeugnisses richten muss.

Dem Spritfabrikanten liegt besonders viel an der Gewinnung einer möglichst grofsen Menge Prima-Sprit; denn die Verkaufswerte des Sekunda-Sprits, des Vor- und des Nachlaufes sind entsprechend geringer. Der Raffinationswert des Rohspiritus, d. h. die Möglichkeit, eine verhältnismäfsig grofse Menge Prima-Sprit vorzüglicher Beschaffenheit daraus zu gewinnen, ist selbstverständlich um so gröfser, je weniger verunreinigende Bestandteile er enthält, oder je leichter und vollständiger diese Unreinigkeiten abgeschieden werden können. Es liegt deshalb nahe, den Rohspiritus einer Vorreinigung zu unterwerfen, bevor er zur Rektifikation gelangt. Diesem Zwecke entspricht die Filtration des mit Wasser auf rd. 45 bis 48 vH Tralles verdünnten Rohspiritus über Holzkohle, deren Wirkung darauf beruht, dass der hauptsächlich verunreinigende Bestandteil des Rohspiritus, das Fuselöl (Amylalkohol), von der Holzkohle aufgenommen wird. Zu einem derartigen Filter, Fig. 3, werden etwa 5 bis 10 cylindrische, mit oberen und seitlichen Mannlöchern versehene Blechgefäfse von 80 bis 100 cm Dmr. und 4 bis 6 m Höhe durch Rohrleitungen vereinigt. Durch diese mit Holzkohle aus weichem, harzfreiem Holz in wallnussgrofsen Stücken gefüllten Filtergefälse läuft Spiritus der Reihe nach langsam hindurch. Die filtrirende Wirkung der Holzkohle lässt naturgemäss nach längerem Betriebe allmählich nach, und dadurch wird es nötig, die aus der Gruppe einzeln ausschaltbaren Filter regelmässig zu entleeren und mit frischer Holzkohle zu beschicken. Der Spiritus geht zunächst über die älteren Filter, dann über neuere und erst zuletzt durch die mit frischer Holzkohle gefüllten Gefäfse.

Verlust brächte es jedoch, wenn die verbrauchte, mit Spiritus getränkte Holzkohle ohne weiteres den Filtern entnommen würde. Nachdem das Filter durch seine untere Rohrleitung entleert ist, wird die Holzkohle daher stets in den Filtern ausgedämpft, wodurch der etwa noch von der Kohle zurückgehaltene Spiritus in einem eingeschalteten Kühler als Destillat wiedergewonnen wird. Die Kohle selbst wird dann wieder gebrauchsfähig gemacht, indem sie entweder in Retortenglühöfen oder in Behältern, die mit überhitztem Dampfe gespeist werden, ausglüht und wiederbelebt wird.

Bei dem alten, einfacheren Glühverfahren wird die den Filtern entnommene Kohle zuerst auf einer Darre von anhaftendem Wasser befreit. Diese Darre besteht aus parallel laufenden, mit Gussplatten abgedeckten Feuerkanälen, durch welche die

Der

von den Glühöfen abgehenden Feuergase streichen. Glühofen selbst enthält 12 bis 36 senkrechte gusseiserne Retorten ovalen Querschnittes, die oben offen und unten durch Schieber geschlossen sind. Die vorgedarrte Kohle wird oben in die Retorten geworfen, die geglühte Kohle in Zwischenräumen von 15 bis 30 min in kleinen Gaben den Retorten unten entnommen. Die unteren Mündungen der Retorten sind treppenförmig in drei verschiedenen Höhenlagen angeordnet, sodass die Kohle bequem von Hand in kleine tragbare Sie wird dann in Messgefässe abgezogen werden kann. grofse Blecheimer sogenannte Dämpfer gestürzt und Gewöhnlich unter Luftabschluss der Abkühlung überlassen. dienen diese Dämpfer auch zum Transport der Holzkohle, indem man sie mittels Aufzuges in das obere Stockwerk des Filtergebäudes hebt und ihren Inhalt unmittelbar in das zu füllende Filter entleert.

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Die Arbeitsweise in den Spiritusraffinerien ist sich nicht immer ganz gleich; es liegt zuweilen mehr Nachfrage nach allerfeinstem Sprit vor, sodass dann dessen sorgfältigste Herstellung besonders ertragreich erscheint, während zu andern Zeiten die reichlichere Erzeugung geringerer Spritsorten mehr Gewinn abwirft.

Ein Land, in dem das Arbeitsverfahren der Spiritusraffinerien nahezu gesetzlich geregelt ist, ist Russland; denn das Spiritusmonopol stellt dort an die Fabrikate der Raffinerien ganz bestimmte Anforderungen, und letztere bedingen rückwirkend sowohl eine besondere Einrichtung als auch einen eigenen Gang der Darstellung.

Es soll im Folgenden eine den heutigen russischen Anforderungen entsprechende Spiritusraffinerie beschrieben werden, und zwar eine von der Braunschweigischen Maschinenbau-Anstalt in jüngster Zeit im Gouvernement

Fig. 7.

Schuitt A-B

deutscher Ingenieure.

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Kesselhaus

3060

der

Brennerei

Brennerei

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abgeliefert werden, und zwar Prima-Sprit in genau vorgeschriebener Güte, und Fuselöl als Abfall. Alle Zwischenerzeugnisse müssen wieder in den Kreislauf der Fabrikation eingeschaltet oder dem Rohspiritus in einem zulässigen Verhältnis zugesetzt werden.

Der durch diese Monopolvorschriften bedingte Weg der Zwischenerzeugnisse ist in dem Rohrleitungsschema, Fig. 4, leicht zu verfolgen. Dieses Schema lässt sich auch unmittelbar auf die nunmehr zu beschreibenden Raffineriepläne, Fig. 5 bis 11, anwenden.

Fig. 5 und 6 zeigen das an das Hauptgebäude angebaute Lager für Spiritus und Feinsprit nebst dem Raume für ankommende Rohspiritusfässer und zu versendende Feinspritfässer, Fig. 7 bis 11 die Raffinerie selbst. Die ankommenden Fässer werden gewogen, auf die über dem Sturzbehälter, Fig. 5, befindliche Bühne gerollt und ent'eert. Aus a, Fig. 5, fliefst der Rohspiritus mit natürlichem Gefälle in die Messgefäfse b und c ab und gelangt, nachdem er gemessen ist, gleichfalls mit natürlichem Gefälle in den unter Flur aufgestellten Behälter d. Aus diesem hebt ihn die Dampfpumpe e in die beiden Vorratbehälter f, von wo der tägliche Bedarf durch die Pumpe g, Fig. 7 und 11, in den Behälter h befördert wird. Hier wird er mit Wasser auf rd. 45 vH Tralles verdünnt und dann wiederum durch die Pumpe g in den Filterdruckbehälter i gehoben. Aus diesem fliefst der verdünnte Rohspiritus mit natürlichem Gefälle durch die sämtlichen Filter k und weiter der durch die Eprouvette in den Sammelbehälter m ab, sich innerhalb 24 st einmal mit filtrirtem Spiritus füllt; sein inzwischen durch Abdampfschlangen angewärmter Inhalt von rd. 30 000 ltr findet dann als einmalige Füllung der Blase A Verwendung.

B

8700

-3360

4100

4800

Fig. 11. 1. Stock.

7200

m

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Tula ausgeführte Anlage. Dieser Beschreibung sind jedoch noch folgende allgemeine Bemerkungen vorauszuschicken:

Der Rohspiritus wird den russischen Raffinerien von der Regierung bezw. von der Monopolverwaltung überwiesen. An diese dürfen seitens der Raffinerien nur zwei Erzeugnisse

Die Rektifizirung geht nunmehr in der bereits beschriebenen Weise vor sich. Ihr Verlauf ist aus Fig. 7 bis 11 ohne weitere Erklärung verständlich.

Aus der Eprouvette H, Fig. 8, fliefst der Feinsprit durch die Messuhren n, von wo er in verschiedene Behälter verteilt wird. Dies geschieht in der Reihenfolge, dass das Destillat zunächst in den Fuselbehälter o geleitet wird, dann in p, weiter in q und, sobald die Feinspritperiode beginnt, in den Behälter r. Die Behälter, welche für den Abtrieb des Apparates Verwendung finden, folgen in der Reihe s, p, o.

Der Behälter r entspricht der täglichen Erzeugung an Feinsprit erster Sorte, und sein Inhalt wird während 24 st einmal mittels Dampfpumpe t in den Vorratbehälter 91, Fig. 5, gehoben.

Zum Füllen leerer Fässer mit Feinsprit dienen die beiden kleinen Messgefäfse h1, Fig. 6.

19. Januar 1901.

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Die Filter werden mittels des Kühlers x, Fig. 7 und 11, ausgedämpft, und das aus diesem abfliefsende Destillat wird gleichfalls in den Behälter w geleitet, da seine nochmalige Filterung vorgeschrieben ist.

Holzkohle, welche geglüht werden soll, wird den Filtern durch seitliche untere Mannlöcher entnommen und dann auf den zwischen Filterung und Glühofen y befindlichen Treppen auf die Darre des Glühofens gebracht. Von da aus wird sie in die eingemauerten gusseisernen Retorten geworfen und später unten geglüht abgezogen. Zur Dampferzeugung dienen Batterie-Dampfkessel; diesen wird in Russland, insbesondere soweit es sich um Anlagen auf dem Lande handelt, deshalb vielfach der Vorzug vor andern Kesseln gegeben, weil sich ihre einzelnen Teile auch auf schlechten Landwegen leicht befördern lassen, ferner, weil sie gegen minderwertiges Speisewasser wenig empfindlich sind, und endlich, weil ihre Wartung an die Geschicklichkeit der Heizer nur geringe Ansprüche stellt.

Sitzungsberichte der Bezirksvereine.

Eingegangen 20. Oktober 1900.

Bergischer Bezirksverein.

Sitzung vom 16. Mai 1900.

Vorsitzender: Hr. Elbert. Schriftführer: Hr. Daumas. Anwesend 21 Mitglieder.

Hr. Ispert spricht über die Schulreform.

was

an einem

Der Ausgangspunkt der Reformbewegung liegt ziemlich weit zurück. In Fluss kam sie im Jahre 1873 durch eine Schrift Ostendorfs, des früheren Direktors des Realgymnasiums in Lippstadt, betitelt: »Mit welcher Sprache beginnt zweckmäfsiger Weise der fremdsprachliche Unterricht? Ostendorf spricht sich dafür aus, dass dieser Unterricht mit dem Franzö sischen zu beginnen habe, eine Forderung, die noch heute für die Anhänger der Reform zu Recht besteht. Ein Versuch Ostendorfs, seine Gedanken in die Wirklichkeit zu übertragen, d. h. sein Realgymnasium nach dem von ihm angeregten Plane umzugestalten, scheiterte zwar damals noch; aber bereits 1878 wurde, wenn auch nicht in Lippstadt, so doch in Altona die erste Reformschule gegründet. Einen mächtigen Aufschwung nahm indessen die Bewegung erst, als der Oberbürgermeister von Altona (Adickes) einem Rufe nach Frankfurt a M. folgte und hier die Anregung zu weiteren Versuchen mit der Reformschule gab. Auf seine Veranlassung wurde im Jahre 1892 gleichzeitig an 2 Realgymnasien und wichtiger ist, weil es der erste Versuch war Gymnasium (Goethe-Gymnasium) der gemeinsame Unterbau eingerichtet. Inwieweit diese Versuche geglückt sind, wird man erst dann endgültig zu beurteilen vermögen, wenn die genannten Anstalten den Reformplan vollständig durchgeführt und ihre ersten Abiturienten entlassen haben werden. Das wird im Jahre 1901 der Fall sein. Auffallend ist es indessen, dass sich trotzdem die Zahl der Anstalten, die schon heute, sei es nach dem Frankfurter oder nach dem Altonaer System, in Reformschulen umgewandelt sind, auf nicht weniger als 32 beläuft. Was hat dem Reformgedanken zu diesem glänzenden Erfolge verholfen? Abgesehen von den Unterrichtsergebnissen der Frankfurter Schulen, welche die Bewunderung aller herausfordern, die Gelegenheit gebabt haben, einen Einblick in die Anstalten zu thun, sind diese Erfolge nicht zum wenigsten dem Verein deutscher Ingenieure zu verdanken, der sich bereits im Jahre 1886 in der 27. Hauptversammlung mit der Schulfrage befasst und die Frage der Neugestaltung der höheren Schulen zu der seinigen gemacht hat. Ihm zur Seite kämpfte und kämpft heute noch eine Reihe von andern Vereinen, die allerdings in erster Linie eine anderweitige Regelung der Berechtigungsfrage fordern, sowie eine Anzahl von Männern, unter denen besonders Dr. Friedrich Lange hervorgehoben zu werden verdient. Schon im Jahre 1888 hat Lange in Gemeinschaft mit Th. Peters, Dr. Küster und v. Schenckendorff dem Kultusminister eine Eingabe mit über 20000 Unterschriften von Männern aus allen Berufskreisen unterbreitet, in der eine Aenderung des höheren Schulwesens verlangt wurde. Lange und Peters ist auch die Gründung des Vereins für Schulreform zu verdanken, der in einer eigenen Zeitschrift mit grofsem Eifer für die Sache der Reform wirbt und

wirkt.

Eine der wichtigsten Etappen in dem Kampfe um die

Schulreform bildete die im Jahre 1890 auf Veranlassung unseres Kaisers einberufene sogenannte Dezember-Konferenz. Lehnte diese Konferenz den gemeinsamen Unterbau für alle Anstalten auch ab, für die Realgymnasien und Realschulen billigte sie ihn durch ausdrückliche Anerkennung und Zulassung des »Altonaer Systems«, und damit war der Sache der Reform überaus viel genützt. Aber bald sollte ein anderer Umstand sie noch mehr fördern: an die Stelle des Ministers Gossler trat Graf Zedlitz und mit ihm ein warmer Freund der ganzen Bestrebung. Graf Zedlitz ist es gewesen, der die von Frankfurt beantragten weiteren Versuche mit der Reformschule genehmigte und die ganze Angelegenheit somit um einen bedeutenden Schritt vorwärts brachte. Ihm sind die Reformer zu grofsem Dank verpflichtet. Seit der Zeit seiner Amtsthätigkeit weht von ober her ein für die Sache der Reform weit günstigerer Wind, wie schon der Umstand beweist, dass unter den 32 Reformanstalten, die es heute giebt, bereits 4 Gymnasien, und unter diesen sogar ein königliches, vertreten sind.

In neuester Zeit hat die Bewegung wieder einen gewaltigen Anstofs erhalten, und zwar durch keinen geringeren als unseren Kaiser. Wie vor einiger Zeit bekannt wurde, hat nämlich der Kaiser dem Kultusministerium seinen Willen zu »energischer Fortsetzung der Reform< bekundet. Diese Aufforderung war die Veranlassung zu der grofsen Kundgebungsversammlung, welche am 5. Mai in Berlin stattgefunden hat.

Der Redner schildert nunmehr den Verlauf dieser Versammlung ').

Hr. Halfmann berichtet über einen neuen Kunstsandstein, der als Ersatz für Ziegel dienen soll, aus Sand und Kalk besteht und nach dem Formen in heifsem Dampf getrocknet wird. Die Herstellung ist einfach. Die Druckfestigkeit beträgt bis 200 kg/qcm. Die Fähigkeit, Wasser anzusaugen, ist gering; die Steine erhärten im Wasser und sind Witterungseinflüssen nicht unterworfen. Die Kosten betragen rd. 20 M für 1000 Steine.

Sitzung vom 20. Juni 1900.

Vorsitzender: Hr. Halfmann. Schriftführer: Hr. Daumas. Anwesend 34 Mitglieder und 1 Gast.

Nach Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten spricht Hr. Thomae über die Pariser Weltausstellung. Darauf spricht Hr. Wirthwein über die Vorrichtung von Ningler zum Reinigen der Abgase von Kupolöfen 2).

Hr. Daumas berichtet alsdann über den Kongress für gewerblichen Rechtschutz, der am 14. und 15. Mai v. J. in Frankfurt a/M. getagt hat3).

Ausflug nach Müngsten und Elberfeld im Anschluss an die 41. Hauptversammlung in Köln am 5. Juli 1900.

An dem Ausfluge beteiligten sich etwa 250 Personen, die, von Köln und Barmen-Elberfeld ankommend, sich zunächst

1) Vergl. Z. 1900 S. 649.

2) Vergl. Z. 1900 S. 546. 3) s. Z. 1900 S. 790.

zur Besichtigung der Kaiser Wilhelm-Brücke bei Müngsten 1) vereinigten. Hier waren zahlreiche Mitglieder aus Remscheid anwesend, in deren Namen Hr. Moritz Böker die Gäste auf der Grenze der Städte Remscheid und Solingen bewillkommnete.

Der Sonderzug führte die Festteilnehmer dann zum Zoologischen Garten in Elberfeld. An dem dort abgehaltenen Festessen nahm neben einer Anzahl Stadtverordneter und höherer Beamten Hr. Oberbürgermeister Funck in Vertretung der Stadt Elberfeld teil, der die Erschienenen mit folgenden Worten begrüfste:

>>Mit grofser Freude und hoher Genugthuung erfüllte mich die erste Kunde, dass der Verein deutscher Ingenieure im Anschluss an seine Hauptversammlung in Köln einen Ausflug in das Bergische Land mit dem Endziel Elberfeld auf das Programm gesetzt habe. Leider dienstlich verhindert, an den übrigen Veranstaltungen des heutigen Tages teilzunehmen, kann ich es mir nicht versagen, hier an dieser Stelle den herzlichsten Willkommensgrufs der Stadt Elberfeld darzubringen.

Gewiss ist es keine leichte Aufgabe, nach dem vielen Interessanten, Sehenswerten, Lehr- und Genussreichen, das Ihnen Köln geboten hat, einer so viel erfahrenen und gewanderten Versammlung Interesse und Anerkennung abzugewinnen. Ich bin aber der unbescheidenen Ansicht, dass unsere »romryken Berge« mit ihren Wäldern und Thälern sich sehr wohl mit den Herrlichkeiten des Vater Rhein messen können, und dass unser arbeitsreiches und arbeitsfrohes Wupperthal mit seiner hochentwickelten Industrie und seinen emporblühenden Gemeinwesen auch für Verwöhnte noch viel des Interessanten und Sehenswerten bietet. Nachdem heute morgen mancher von Ihnen zum erstenmal das Wunderwerk der Kaiser Wilhelm-Brücke voller Stolz über diesen Triumph deutscher Ingenieurkunst betrachtet hat, werden Sie bei uns Gelegenheit haben, neben manchem andern auch die Schwebebahn und das städtische Elektrizitätswerk mit seinen Dampfturbinenanlagen, die ein ganz besonderes fachmännisches Interesse bieten, kennen zu lernen. Dass solche einzigartigen Anlagen in unserer Stadt verwirklicht werden konnten, ist gleichzeitig ein Zeichen dafür, welches Verständnis und welche hohe Wertschätzung der Technik bei uns entgegengebracht werden. Wie sollte das aber auch anders sein in einer Stadt, die ihr glückliches Wachstum und ihren blühenden Wohlstand in erster Linie den Fortschritten und Errungenschaften der Technik verdankt! Zu grofser Freude gereicht es mir, und - wie ich glaube zu grofser Ehre gereicht es der Stadt Elberfeld, dass sie, und zwar aufgrund des einstimmigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, in gerechter Würdigung der Technik vorangegangen ist, durch Berufung eines Stadtbaurates für Maschinenwesen der Ingenieurwissenschaft auch in der städtischen Verwaltung an oberster Stelle denjenigen Einfluss zu sichern, ohne den eine gedeihliche Entwicklung und Nutzbarmachung der für den Gemeindehaushalt immer gröfsere Bedeutung gewinnenden städtischen Betriebe und maschinentechnischen Anlagen nicht denkbar ist.

Dass bei dieser Auffassung mein Willkommensgrufs an Ihre erlesene Versammlung besonders warm sein muss, werden Sie verstehen.

Möchte es Ihnen bei uns so gut gefallen, dass der Wunsch, unsere Stadt auch einmal als Sitz Ihrer Hauptversammlung auserkoren zu sehen, kein fremder bleibt! In unserer soeben vollendeten prächtigen Stadthalle und seinem der Vollendung entgegengehenden stattlichen Rathaus würden wir derselben eine würdige Stätte bereiten.

In diesem Sinne fordere ich meine lieben Mitbürger auf, mit mir das Glas zu erheben und auf das Wohl und das Wiederkommen des Vereines deutscher Ingenieure zu leeren.<<

Namens des Bergischen Bezirksvereines brachte Hr. Elbert den Auswärtigen den Willkommensgrufs. Der Vorsitzende des Hauptvereines, Hr. Lemmer, dankte beiden Rednern, indem er der Stadt Elberfeld und dem Bezirksverein weiteres Blühen und Gedeihen wünschte.

Im Verlauf des Festessens sprach noch Hr. Stadtverordneter Hermanns, dessen Hoch den Damen galt, und Hr. Ernst Scherenberg, welcher den Ingenieurwissenschaften, insbesondere der deutschen Schiffbaukunst, sein Glas weihte.

Von der in Aussicht genommenen Fahrt mit der Schwebebahn musste Abstand genommen werden, da sie von massgebender Seite untersagt war. Indes hatte die Bauleitung dafür gesorgt, dass jeder sich über ihr Wesen und ihre Einrichtung aufs eingehendste unterrichten konnte. Hr. Oberingenieur Petersen leitete die Besichtigung des Bauwerkes,

1) s. Z. 1897 S. 1321 u. f.

deutscher Ingenieure.

der Einsteighalle am Zoologischen Garten, der vor Sonnborn liegenden Rückkehrschleife und der Anlage in Sonnborn').

Im Elektrizitätswerk Elberfeld erwartete dessen Erbauer, Hr. Lindley, die Versammlung, um zunächst einen kurzen Vortrag über den Bau und seine hervorragenden technischen Einrichtungen, von denen die Parsonsschen Dampfturbinen 2) das gröfste Interesse beanspruchen, zu halten. Daran schloss sich ein Rundgang unter Führung der Herren Lindley und Scherenberg.

Wiederum nahm der Zoologische Garten die nach und nach Zurückkehrenden, sowie die in grofser Zahl am Nachmittag erschienenen Mitglieder des Bergischen Bezirksvereines mit ihren Damen auf. Wohl an 500 Personen verteilten sich auf Saal und Terrasse, bis es um 10 Uhr abends von den auswärtigen Freunden Abschied nehmen hiefs. Die Einheimischen blieben bei Tanz und Liedern bis Mitternacht fröhlich beisammen.

Eingegangen 6. Oktober 1900.

Dresdener Bezirksverein. Sitzung vom 14. Juni 1900. Vorsitzender: Hr. Pfützner. Schriftführer: Hr. Barnewitz. Anwesend 42 Mitglieder.

Vor Eintritt in die Tagesordnung macht der Vorsitzende Mitteilung vom Ableben des Hrn. Koch, Betriebsinspektors des Kraftwerkes in Radeberg. Die Versammelten erheben sich zu Ehren des Verstorbenen von ihren Plätzen.

Nach Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten spricht Hr. Rudert über die Entwicklung der PersonenDampfschiffahrt auf der Elbe.

Der Vortragende teilt aus der geschichtlichen Entwicklung der Elb-Dampfschiffahrt mit, dass die Anregung zur Gründung einer Dampfschiffahrtgesellschaft im Jahre 1836 von zwei Dresdener Kaufleuten: Benjamin Schwenke und Friedrich Lange, gegeben wurde. Die ältesten Schiffe waren »Königin Maria« und »Prinz Albert«, die mit Maschinen von F. A. Egells in Berlin ausgestattet waren. Da sich mancherlei Missstände zeigten, ging man später dazu über, die Dampfmaschinen bei Penn in England zu bestellen. Der ersten Gesellschaft erwuchs im Laufe der Zeit erheblicher Wettbewerb, insbesondere durch die österreichische Schiffahrt; trotzdem vergröfserte sich die Zahl ihrer Schiffe stetig. Verhältnismäfsig lange dauerte es, bis die alten Niederdruck-Zwillingsmaschinen durch Verbundmaschinen mit höherem Druck ersetzt wurden. Solche Maschinen mit 9 und 10 Atm Betriebspannung wurden dann von der Werft der »>Kette« in Uebigau zunächst mit oszillirenden Dampfeylindern gebaut. Erst die in den letzten Jahren erbauten beiden Dampfer »Auguste Victoria« und » Kaiser Wilhelm II.« erhielten Maschinen mit festliegenden Dampfeylindern, die ebenfalls von der Werft der »Kette« geliefert wurden. Die Schiffskörper und der übrige Ausbau wurden auf der im Jahre 1898 nach Laubegast verlegten eigenen Werft der Gesellschaft ausgeführt.

Die Bauart der Dampfer hat sich bis zum Jahre 1896 wenig verändert; erst dann wurde der Versuch gemacht, sie mit einem Promenaden - Oberdeck auszuführen. Man fand damit sofort Anerkennung, sodass von diesem Zeitpunkt an alle Dampfer ein Oberdeck erhielten.

Die Flotte der Gesellschaft besteht gegenwärtig aus 37 grofsen Raddampfern, deren Länge zwischen 40 und 60 m, deren Breite zwischen 4 und 5,5 m schwankt. Die Tiefgänge mit voller Ausrüstung betragen 45 bis 65 cm. Aufserdem befinden sich noch 3 Schrauben - Fährdampfer im Betriebe. Die Zahl der beförderten Reisenden hat bereits 3,5 Millionen überschritten.

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geteilt, die in der Regel nicht höher als 30 bis 40 cm sein dürfen. Bei den letzteren ist das Gefälle stetig, aber so gering, dass der Fisch die verminderte Wassergeschwindigkeit überwinden kann. Oft haben die Fischpässe seitliche Einbauten, welche die Wassergeschwindigkeit vermindern. Bemerkenswert sind die Fischpässe mit Gegenstrom von Mac Donald; dabei wird das Wasser teilweise durch Schaufeln so umgeleitet, dass ein dem Hauptstrom entgegenwirkender und dessen Geschwindigkeit vermindernder Gegenstrom entsteht. Der Fischpass hat dann bei verhältnismäfsig grofsem Querschnitt und steiler Anlage doch eine mäfsige Strömung. Im allgemeinen verdienen jene Fischwege den. Vorzug, die in ihrer ganzen Gestaltung möglichst viel Aehnlichkeit mit einem natürlichen Gewässer haben.

Hr. Loewe macht einige Mitteilungen über den Wrightschen Strommesser.

Mit der fortschreitenden Entwicklung der Elektrizitätswerke grofser Städte zeigt sich immer mehr der Uebelstand, dass die Maschinensätze nur ganz kurze Zeit im Jahre in vollem Umfange für Beleuchtung ausgenutzt werden. In Strafsburg z. B. hält selbst im Monat Dezember, also im Monat des gröfsten Lichtbedarfes, die stärkste Stromentnahme kaum / Stunde im Tage an. Da bei Wechselstrom (Drehstrom) ein Ausgleich durch Akkumulatoren nicht herbeigeführt werden kann, muss versucht werden, eine längere Benutzungsdauer der installirten Glühlampen zu erreichen.

Der Wrightsche Strommesser hat den Zweck, einen Tarif zwischen Quantitäts- und Pauschaltarif festzustellen, der dem Abnehmer, welcher die von ihm beanspruchte Gesamtleistung während vieler Stunden verbraucht, erhebliche Vergünstigung gewährt. Der Zähler wird neben dem vorhandenen WattstundenZähler eingeschaltet und giebt an, wie lange im Monat die angeschlossenen Lampen benutzt worden sind. Für möglichst lange Benutzung wird ein entsprechender Rabatt gewährt.

Die Fabrikation der Wrightschen Zähler haben die Luxschen Industriewerke in Ludwigshafen übernommen.

Am 27. Mai d. J. war vom Verein ein Ausflug nach Drei-Aehren unternommen, über den Hr. Fuchs einen Bericht erstattet.

Die für den Ingenieur und den Naturfreund gleich interessante elektrische Bergbahn auf die Drei- Aehren-Höhe und das Kraftwerk Türkheim waren das Reiseziel. Auf dem Bahnhofe wurde der Verein durch den Direktor der Bergbahn und des Kraftwerkes, Hrn. Dr. Schlumberger, willkommen geheifsen und zunächst zu dem von der Elektrizitäts-A.-G. vorm. Schuckert & Co. in Nürnberg erbauten Kraftwerke geleitet, welches die Umgegend von Türkheim bis zu dem fernen Rebstädtchen Rappoltsweiler hin mit unmittelbar erzeugtem Drehstrom von 4000 V Spannung und die Bergbahn mit Gleichstrom von 700 V Spannung versorgt. Alsdann wurde mittels Sonderzuges der Bergbahn die Auffahrt zur Kammhöhe angetreten und hierbei der Oberbau und die Betriebsmittel besichtigt. An die Besichtigung schloss sich ein geselliges Bei

sammensein.

Eingegangen 26. Oktober 1900. Fränkisch-Oberpfälzischer Bezirksverein. Sitzung vom 5. April 1900. Vorsitzender: Hr. Weber. Schriftführer: Hr. Stich. Anwesend 44 Mitglieder.

Nach Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten spricht Hr. Justizrat Vollhardt (Gast) über den Dienstvertrag nach den jetzt geltenden Gesetzen.

über das Urheberrecht u. a. m.

Für Dienst- und Werkvertrag kommt aufser dem Bürgerlichen Gesetzbuch noch eine Reihe älterer Gesetze inbetracht, welche neben ihm in Kraft geblieben sind, insbesondere die Reichsgewerbeordnung, das Handelsgesetzbuch, die Gesetze Aufserdem ist die Regelung der einschlägigen Rechtsverhältnisse zumteil auch der Landesgesetzgebung überlassen worden, indem z. B. neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch noch das bisherige Wasserrecht, das Bergrecht, das Nachbarrecht in Geltung geblieben sind.

Der Hauptunterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag besteht darin, dass ersterer die Arbeit an und für sich, letzterer das Ergebnis der Arbeit zum Gegenstand hat.

Hinsichtlich des Dienstvertrages kommen drei Abschnitte inbetracht, nämlich die Eingehung des Vertragsverhältnisses, das Verhalten der Parteien während der Dauer des Dienstvertrages und die Lösung des Dienstverhältnisses.

Bei der Eingehung liegt insofern kein Unterschied zwibeiden Fällen keiner besonderen Form der Eingehung bedarf schen dem Dienstvertrag und dem Werkvertrag vor, als es in und stillschweigendes Uebereinkommen das Vertragverhältnis

begründen kann.

Von besonderen Bestimmungen des Dienstvertrages spielt die sog. Konkurrenzklausel eine Rolle, d. h. die Verpflichtung des Angestellten, nach dem Verlassen der Stellung nicht in ein Konkurrenzgeschäft einzutreten. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält keine positiven Bestimmungen darüber, wie dieses Vertragverhältnis in Streitfällen zu behandeln sei, doch finden sich solche Bestimmungen in den $$ 74 und 75 des Handelsgesetzbuches. Danach sind solche Vereinbarungen nur insoweit verbindlich, als die dadurch herbeigeführte Beschränkung nach Zeit, Ort und Gegenstand nicht die Grenzen überschreitet, durch welche eine erhebliche Erschwerung des Fortkommens ausgeschlossen wird; insbesondere kann die Verpflichtung des Angestellten nicht auf einen Zeitraum vou mehr als 3 Jahren von der Beendigung des Dienstverhältnisses an ausgedehnt werden. Nach § 75 hebt auch vertragswidriges Verhalten oder Kündigung ohne erheblichen Anlass das Verhältnis auf. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält zwar, wie schon bemerkt, keine ausdrücklichen Bestimmungen über die Konkurrenzklausel; doch wird die Rechtsprechung zweifelsohne durch die einschlägigen Bestimmungen der §§ 74 und 75 des Handelsgesetzbuches beeinflusst werden.

Was das Verhalten während des Dienstverhältnisses anbetrifft, so wird durch § 611 der Angestellte zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil hingegen zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ueber die häufig zu Meinungsverschiedenheiten führende Frage, wem das Anrecht an Erfindungen zusteht, enthält auch das Bürgerliche Gesetzbuch keine genauen Bestimmungen, und es verbleibt hiernach bei den bisher in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen.

Für die Vergütung ist die Vereinbarung mafsgebend; falls eine solche nicht vorliegt, gewisse Taxen oder die Angemessenheit des beanspruchten Betrages. Alle Dienste sind persönlich zu leisten, und ein Anspruch auf Dienste ist nicht übertragbar. Anderseits kann niemand durch Zwangsvollstreckung zur Leistung von Diensten gezwungen werden.

Schwer ins Gewicht fällt die Haftung, die sich aus dem Dienstverhältnis ergiebt, und für welche § 831 des B. G.-B. mafsgebend ist. Danach ist derjenige, der einen andern zu einer Verrichtung bestellt, zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen und Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet, oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. In den SS 844 bis 846 wird diese Haftung für gewisse Fälle noch näher bestimmt. Aufser den allgemeinen im B. G.-B. bestimmten Verpflichtungen werden den Angestellten noch durch § 9 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb besondere Verpflichtungen auferlegt.

In § 615 ist der Fall, dass der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, in der Weise geregelt, dass der Verpflichtete für die infolge des Verzuges nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen Er muss kann, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

Von besonderer Bedeutung ist noch § 616, demzufolge der zur Dienstleistung Verpflichtete des Anspruches auf die Vergütung nicht dadurch verlustig wird, dass er für eine verhältnismäfsig nicht erhebliche Zeit und durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Wie aus der ganzen Fassung dieses Paragraphen und insbesondere der Angabe »verhältnismäfsig nicht erhebliche Zeit« hervorgeht, ist hier dem Ermessen des Richters ein weiter Spielraum gelassen, wie überhaupt die Grundsätze über Treu und Glauben für alle Dienstverhältnisse Geltung haben.

Hinsichtlich der Lösung des Dienstvertrages kommen die $$ 622 bis 630 inbetracht, aus denen hervorzuheben ist, dass das Dienstverhältnis der mit festen Bezügen zur Leistung von Diensten höherer Art Angestellten, deren Erwerbsthätigkeit durch das Dienstverhältnis vollständig oder hauptsächlich in Anspruch genommen wird, nur für den Schluss eines Kalendervierteljahres und nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen gekündigt werden kann, auch wenn die Vergütung nach kürzeren Zeitabschnitten als Vierteljahre bemessen ist. Im übrigen müssen die Bedingungen für die Durch besondere Kündigung für beide Teile gleich sein. Vereinbarungen kann natürlich das Kündigungsverhältnis

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