Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

hergestellt; ein Maler malte darauf ein Vesperbild, das dem Volke sehr gefiel; die Leute von Feldkirch baten darum, das ihrige immer behalten zu dürfen. Nach der Instruktion wurde mit päpstlichen Wappen nicht gekargt. Auch die Domsänger wurden herangezogen, die Feier zu erhöhen.

Die Rechnung der Domfabrik lautet in Ausgaben für den Ablass auf 531 1 1 Heller oder nach der in der Rechnung selbst vorkommenden Gleichung 4 fl. 3: 708 rh. fl. Aus dem Protokoll folgt, dafs die Kosten an der Kurie erheblich waren, wir sahen oben Verehrungen" im Betrag von 140 Dukaten, das Kapitel nahm für die Kosten 300 fl. auf. Diese finden sich in der Rechnung nicht. Man darf überhaupt nicht glauben, dafs die Rechnung der Domfabrik alle Ausgaben und alle Einnahmen des Ablasses aus allen vier Bistümern umfasst habe. Das wäre ein Irrtum. Aber vergleichen wir die nachgewiesenen ca. 1200 rh. fl. Unkosten mit der der Domfabrik zustehenden Hälfte von 4474 rh. fl.; nahm davon der Bischof noch ein Drittel oder ein Viertel, so war der finanzielle Nutzeffekt des Ablasses für die Veranstalter gering. Von 9000 fl. erhielt die Fabrik als Reingewinn bestenfalls 3300 fl.! Wir finden es begreiflich, dafs das Domkapitel sich nicht weiter um Ablafs bemühte.

Immerhin haben die eingelaufenen Gelder den Bau an den Türmen, die Errichtung der Orgelbühne, den Bau einer neuen Orgel, sowie den Gufs von neuen Glocken unterstützt. Gerade wenn man die Domkapitelsprotokolle jener Tage durchstudiert, sieht man, wie neben dem Jubiläum das Kapitel auch die Sorge für den Bau auf das lebhafteste beschäftigte 1.

Von dem Trierer Ablafs war nach den oben angegebenen Bestimmungen die päpstliche Hälfte von sechs zu sechs Monaten an den Kölner Korrespondenten der Fugger abzuführen. Wir müfsten also vier Quittungen haben; erhalten sind jedoch nur drei:

[blocks in formation]

1 Kraus, Die Kunstdenkmäler Badens Bd. I, hat diese Quelle nur indirekt benutzt.

Versuchen wir einmal, die Gesamtsumme zu berechnen, die in die Ablafskisten kam! Nehmen wir für die vierte Quittung den Durchschnitt, so erhielten die päpstlichen Kassen 2040 Dukaten. Die Provision der Fugger mag 200 Dukaten betragen haben; das Geschenk des Papstes an Bischof und Domkapitel von der päpstlichen Hälfte war auf 500 Dukaten fixiert, somit belief sich der Bruttobetrag der päpstlichen Hälfte auf etwa 2740 Dukaten. Ebensoviel müfste der Bruttobetrag der trierischen Hälfte gewesen sein. Zu der Summe von 5480 Dukaten wären aber noch weiter zu rechnen: Gehälter der Kommissare 600 Dukaten, 200 Dukaten für Druckkosten. Wir kämen damit auf 6280 Dukaten. Die Unkosten hätten demnach für die päpstliche Hälfte sich auf rund 55% des Reinertrages belaufen! Dem Trierer Dome wären 6280 Dukaten höchstens 2740 zugekommen, also bestenfalls 43,6% der gegebenen Spenden.

von

Der Ablafs ist wirklich an dem altehrwürdigen Bau der Trierer Domkirche vorübergegangen, ohne seinen viel umgestalteten Körper zu ändern. Glücklicherweise haben die Mittel nur dazu gereicht, um Glocken zu beschaffen: noch heute hängen in dem einen Turme zwei derselben die St. Maternus- und die Marienglocke.

An die Ablafspredigt erinnert aber auch noch ein Confessionale (Beichtbrief) im Koblenzer Staatsarchiv, ausgestellt am 30. Mai 1515 für einen gewissen Johannes Herman 1.

Die Augsburger Ablässe knüpfen an eine interessante Persönlichkeit und erheischen eine nähere Betrachtung. Das Augsburger Dominikanerkloster gehörte nicht den Observanten dieses Bettelordens. an, sondern bildete mit den Klöstern zu Strafsburg, Würzburg, Konstanz, Zürich usw. die Congregatio Germaniae der Konventualen, an deren Spitze als Generalvikar seit 1511 der Prior des Augsburger Konventes, Johannes Faber, stand. Diese Kongregation hatte einen schweren Stand den Observanten gegenüber, wurde von Leo X. einmal aufgelöst, konnte sich jedoch behaupten. Also eine Fühlung der Augs

1 Vgl. Urkunde Nr. 87.

2 Vgl. vor allem Nic. Paulus, Der Dominikaner Johann Faber und sein Gutachten über Luther. Hist. Jahrbuch 17, 39-60, dem jedoch das in den Urkunden Nr. 131 behandelte Gedächtnisbuch unbekannt geblieben war. Es ist auch nicht näher herangezogen für desselben Buch: „Die deutschen Dominikaner im Kampfe gegen Luther (Erläuterungen zu Janssens Geschichte des deutschen Volkes Bd. 4 Heft 1 u. 2)" S. 291-313.

Schulte, Die Fugger in Rom. I.

11

burger mit den höchsten Vertretern der Dominikaner in Rom darf man nicht voraussetzen.

Johannes Faber war Doktor der Theologie wahrscheinlich hatte er in Padua den Doktortitel gewonnen ; er war Prior seines Klosters seit 1507, offenbar der geistig bedeutendste Mann dieses Ordensfragmentes, keineswegs ein alter Schultheologe, sondern tief von humanistischen Ideen beeinflusst, - ein Mann, der in seinen Tendenzen. und seinen Gefühlen Erasmus am nächsten stand, der auch ein gutes Stück auf ihn hielt. Er ist es gewesen, der disputationsfreudig, wie er war in Bologna Dr. Johannes Eck entgegentrat, als dieser im Auftrage der Fugger zugunsten des Zinsnehmens disputierte; beide standen sich übrigens in ihren Anschauungen sehr nahe, da auch Faber diejenigen, die 5% Zins nehmen, einfach usurarii zu nennen, als frivolum ac temerarium piarumque aurium offensivum bezeichnet1. Merkwürdig wie Eck mit den Fuggern in Fühlung stand, so war auch sein Gegner Faber mit ihnen liiert. Und kurz vorher hatte Faber mit einem anderen Günstling der Fugger, dem Pfarrer Dr. Speiser von S. Moritz in Augsburg, zu Bologna disputieren wollen. Die Beziehungen Fabers zu den Fuggern stehen aufser Zweifel. Wir wissen, dafs der Fugger 1516 ein grofses Kruzifix mit den beiden Schächern für die Prediger machen liefs 2. Der Augsburger Dominikanerprior hat Kaiser Max die Leichenrede gehalten.

[ocr errors]

In seinen kirchlichen Ansichten kann man ihn am besten mit Erasmus vergleichen, nur dafs ihm, dem Mönche, dem Führer einer Ordensprovinz, nach Luthers Schrift über die babylonische Gefangenschaft" kein Ausweichen mehr möglich war; er hat seit dieser Zeit sich scharf den Neuerungen widersetzt, er war jetzt ein vielgehafster Mann. Aber noch Ende 1520 hatte er den „Ratschlag eines, der von Herzen wünscht, dafs sowohl das Ansehen des Papstes als auch der Friede innerhalb der Christenheit aufrechterhalten werde" geschrieben, als dessen Verfasser Erasmus und Zwingli gegolten haben, bis Nicolaus Paulus unserem Faber das Schriftchen für immer zuwies. Faber hielt Luther damals noch für den Mann, der eine Reformation innerhalb der katholischen Kirche durchführen werde.

In diesem „Ratschlag" heifst es nun über den „Ablafs“ und Luther: „Deinde quod ad Lutherum pertinet, maxima pars huius mali impu

1 Paulus, Dominikaner 296 Anm. 6. Es wurde da auch über den Ablafs von beiden disputiert; beide waren einig; Eck verteidigte: „Indulgentiae mortuis non tantum per modum suffragii, sed autoritate a papa dari possunt."

2 Augsb. Chroniken 2, 67 und Fabers Gedenkbuch Urkunden Nr. 131.

tanda est illis, qui de indulgentiis et potestate Romani Pontificis ea praedicarunt eaque scripserunt, quae nullae doctae piaeque aures ferre poterant; ut, quod ad huius tumultum initium attinet, Lutherus videri possit studio zeloque Christianae religionis incitatus fuisse." 1

Es ist wahrhaftig nicht zu vermuten, dafs der Schreiber dieser Zeilen sich einige Jahre vorher wiederholt einen Ablafs erwirkt hatte und sich später die Kritik von Eck gefallen lassen mufste: „Plenarias indulgentias dare per duas aut tres provincias pro una ecclesia fratrum mendicantium, quid boni?" 2

Über diesen Ablafs hat auch der Augsburger Wilhelm Rem uns Nachrichten aufbewahrt, die der Verfasser aber nach vielen Jahren erst niederschrieb. Dem harten Gegner der Kurie erschienen nach dem Umschwunge des religiösen Lebens die Ablässe von 1514 ff. begreiflicherweise im übelsten Sinne!

Das Ganze erscheint ihm fast wie eine Büberei. Die neue Kirche sei nicht viel gröfser geworden als die alte; diese sei stärker und besser gewesen, und von dem ganzen Ablafs seien schliefslich nur wenig mehr als 1800 Gulden an den Bau gekommen; die Hälfte des Ertrages habe der Papst, ein Viertel der Kaiser genommen! „Ich hört sagen, das ob 10 M f ihn die gnad gfallen was, und ward ob 3 M fl davon verzert. man must dem capittel 40 fl geben; es wolt jederman gelt darvon haben, etlich sagten, man hab dem cappittel hie 300 miessen zalen."

Wir sind durch unsere und andere Urkunden in der Lage, die Angaben Rems nachzuprüfen.

Veranlafst hat die Ablässe Johannes Faber, der ein sehr baulustiger Herr war und nicht allein ein neues Dormitorium, eine neue Bücherei und einen Teil des Kreuzganges aufführte, sondern auch von sich aus den Neubau einer Kirche statt der alten, baufälligen unternahm. Um dafür die Gelder aufzubringen, wandte er sich zunächst an die Bürger der Stadt, und die Geldgrössen Augsburgs statteten nun die einzelnen Kapellen, die ihnen zugeeignet wurden, aus; aufserdem brachten 19 Augsburger 5560 rh. fl. auf; Jacob Fugger gab 1050 fl., Philipp Adler 1000 fl. Weiter stifteten sie Altäre, Kirchenornate, Predigstuhl usw. Das Gedenkbuch Fabers führt das

1 Huldrici Zwinglii opera 3, 2.

2 Denkschrift für Papst Hadrian in Koldes Beiträgen z. bayr. Kirchengeschichte 2, 222.

3 Es würde sich wohl lohnen, auf Grund des Faberschen Gedenkbuches die Baugeschichte der jetzt als Magazin dienenden Kirche zu schreiben.

alles einzeln auf. Als Einnehmer und Ausgeber wählten die Spender den Bürgermeister Hieronymus Imhof und den Ratsherrn Melchior Stunz; sie also müfsten für die Verschleuderung der Ablafsgelder verantwortlich gemacht werden, wenn auch in allen drei Bullen als Kommissar Johann Faber erscheint. Wie aber sollte dieser Gelder, die für sein Werk bestimmt waren, verschleudern? Der relativ üble finanzielle Erfolg war im wesentlichen durch das späte Eintreffen der Ablafsbullen verschuldet worden. Die Ablafsbulle von 1514 trägt das Datum des 25. Februar; am 1. März begannen die Fasten; 1515 traf die vom 1. Februar datierte Bulle erst am 2. Fastensonntag (am 4. März) ein. Tatsächlich war in beiden Fällen, wie aus den Quittungen folgt, die Hälfte des Ertrages dem Papste vorbehalten.

Im ersten Jahre betrug die päpstliche Hälfte 199512 rh. fl. oder nach Abzug von 128 fl. Provision: 1305 Dukaten; bei der Abrechnung des nächsten Jahres fehlt die Provision der Fugger; der Papst erhielt 19822 Dukaten. Wir können somit sagen, dafs 1514 der Gesamtbetrag des Ablasses etwa 2800, 1515 aber 4200 Dukaten betrug. Die Remschen Ziffern sind somit wenig korrekt, es müfsten denn die Ablafskosten enorm gewesen sein. Die zweimalige Reise nach Rom hatte Faber 320 fl. gekostet, aber diese zahlte die Baukasse nicht.

Nach Rem hätte 1515 ein Viertel dem Kaiser gegeben werden müssen. Seitens des Kaisers war so scheint es der Ablafs von 1514 nicht gestört worden, aber 1515 suchte er ihn zu verhindern. Am 7. März also 14 Tage nach Anfang der Ablafsperiode

er.

liefs Maximilian von Innsbruck aus ein Mandat an verschiedene Fürsten und Reichsstädte, man solle das bereits gesammelte Geld mit Beschlag belegen und die weitere Ablafsverkündigung verbieten. Exemplare dieses Befehles waren gerichtet an den Kurfürsten Friedrich von Sachsen, an die Reichsstädte Augsburg, Regensburg, Memmingen und Strafsburg, wahrscheinlich auch noch an andere Stände. Der Kaiser kam kurz darauf selbst nach Augsburg, Faber trug ihm die Dinge vor, entschuldigte sich, er habe nur aus Unwissenheit, nicht aus Verachtung der Kaiserlichen Majestät gehandelt, und so nahm Maximilian am 13. April jenes Verbot zurück 8, freilich war das schon am Sonntag Quasimodo, es blieben also nur acht Tage zur freien Verkündigung

[ocr errors]

1 Vgl. Urkunden Nr. 75 und 93.

2 Belege bei Paulus, Hist. Jahrb. 17, 42 Anm. 2 (Ulmann 2, 728, nicht 758\ In Strafsburg fand der Ablafs bei den Dominikanern statt (Paulus, Strafsb. Abl. S. 144) und ebenso wohl auch in anderen Städten. Dominikaner 294 Anm. 7. 3 Walch, Luthers Schriften 15, 283 f.

« ZurückWeiter »